Die Ratssitzung am 16. Mai war für die Altparteien in mehrfacher Hinsicht nicht ganz einfach. Ein Antrag kam unerwartet, einer ließ sich nicht so einfach abräumen, und in einem anderen Fall machten sie sich mit Linksextremisten gemein, die nichts gegen Antisemiten in ihren eigenen Reihen unternehmen. Von E. Noldus.

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Routinierter Beginn.

Vordergründig war die Ratssitzung von Routine und einer relativ kurzen Tagesordnung geprägt. Offenbar hatte die Endphase des Landtagswahlkampfes die Arbeitsenergien bei allen Parteien etwas vom Alltagsgeschäft der Kommunalpolitik weggeführt.

Routine bestimmte den Ablauf der Abhandlung der Großen Anfrage der AfD G/17/1710-01 „Vorbereitungen der Stadtverwaltung für den Fall eines umfassenden und langdauernden Stromausfalls“. Nachdem der Fraktionsvorsitzende Kempkes zum Thema gesprochen hatte, antwortete Dezernent Jehn für die Stadtverwaltung. Man erfuhr, welche Krisen Oberhausen in den letzten Jahren erlebt und dank der Stadtverwaltung überstanden hatte, aber die eigentliche Problematik wurde nur am Rande behandelt. Wie üblich, blieben Wortmeldungen der anderen Fraktionen, Gruppen und des Stadtverordneten Horn aus.

Punkt 10 der Tagesordnung behandelte „Kostenlose Theaterbesuche für ukrainische Geflüchtete am Theater Oberhausen“ (Vorlage B/17/1936-01), zu dem sich Frau Opitz (GRÜNE) meldete und die bereits von ihrer Fraktionskollegin Gödderz am 26. April im Kulturausschuß geäußerte Kritik wiederholte: Die Einschränkung auf ukrainische Geflüchtete sei unzulässig und daher abzulehnen. Sie wies zusätzlich auf einen vergleichbaren Beschluß aus dem Jahre 2015 hin.

Der Kulturdezernent Tsalastras erläuterte, das könne man so für die Verwaltung festhalten, daß die Vorlage „selbstverständlich“ für alle Geflüchteten ohne Einschränkung gelte. Danach erhielt der Stadtverordnete Noldus das Wort und begründete für die AfD-Fraktion den Änderungsantrag, in der Vorlage B/17/1936-01 das Wort „ukrainisch“ im gesamten Text jeweils zu streichen (siehe Anlage 1). Danach drückte Frau Hansen (LINKE) ebenfalls ihren Wunsch aus, alle Geflüchteten in den Genuß von Freikarten kommen zu lassen. Nun entstand eine peinliche Situation.

Der peinliche AfD-Änderungsantrag.

Im Kulturausschuß hatte am 26. April eine kurze Debatte ergeben, daß die Einschränkung „ukrainisch“ nicht gewünscht war und der Antrag war dann in der „gewünschten Form“ (für alle Geflüchteten geltend) einstimmig vorberaten worden.

Offenbar hatte niemand daran gedacht, diese Änderung auch schriftlich zu fixieren. Die mündliche Stellungnahme des Kulturdezernenten in der Ratssitzung ist enthüllend für den politischen Stil: Man stimmt über die schriftliche Vorlage ab, „einigt“ sich dann aber augenzwinkernd auf eine andere Auslegung und handelt entsprechend.

Durch den Änderungsantrag der AfD, das Wort „ukrainisch“ jeweils zu streichen, stand formal ein Antrag an, dem inhaltlich alle zustimmten, der aber ein AfD-Antrag war. Unglücklicherweise hatte der AfD-Stadtverordnete Noldus in seiner Begründung die Diskussion bei der Vorberatung im Kulturausschuß referiert und zudem auf die Notwendigkeit verwiesen, durch einen formal einwandfreien Antrag der Leitung des Stadttheaters eine juristisch sichere Handhabe zu gewähren. Selbst die LINKEN sahen in dem Moment keine Möglichkeit, eine Anklagerede gegen den Faschismus zu halten.

Der Oberbürgermeister rettete die Situation: „Ich schlage vor, in der Vorlage der Stadtverwaltung das Wort „ukrainisch“ zu streichen und darüber abzustimmen. Dann braucht über den AfD-Antrag nicht abgestimmt zu werden.“

Und so geschah es, daß der AfD-Änderungsantrag wortgleich als Vorlage der Stadtverwaltung zur Abstimmung gestellt und einstimmig beschlossen wurde.

Wichtig oder unwichtig?

Den angenehmsten Teil einer jeden Ausschußsitzung und auch Ratssitzung bildet der Tagesordnungspunkt „Masterplan Neue Mitte“ (B/17/1980-01). Hier können alle Beteiligten ihrer Phantasie freien Lauf lassen, ohne sich – im politischen Sinne – wirklich weh zu tun. Die launige Rede des Stadtverordneten Real – er kann launig reden, solange es sich nicht um Autobahnen handelt – ließ einen anderen Redner die Frage stellen, ob der Kollege Real ein Märchenonkel sei. Entspanntes Gelächter verriet, wie diese Bemerkung zu verstehen war. Die AfD-Fraktion beteiligte sich nicht an der Debatte.

Nicht debattiert wurde über die Vorlage M/17/1890-01 einige Tagesordnungspunkte später. Es ging um den „Sachstandsbericht Teilmaßnahme Nr. 2“ des Stadterneuerungsprojektes „Sozialer Zusammenhalt Oberhausen Osterfeld“. In der Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 10. Mai hatte der Stadtverordnete Real eine Verständnisfrage: Bis 2025 müsse abgerechnet werden. Der Baubeginn sei schon verschoben worden. Das werde interessant mit dem Termin.1 Seitens der Verwaltung wurde die Einhaltung des Termins zugesichert.

Welche Folgen eine Terminverzögerung bei geförderten Projekten haben kann, konnte man gerade beim Europahaus-Projekt hautnah erleben. Es ist schade, daß der Stadtverordnete Real nicht die Chance nutzte, diese Frage im Rat erneut zu stellen. So nahm der Rat ohne Wortmeldungen die Vorlage zur Kenntnis.

In der Zwickmühle.

Insgesamt lagen vier Anträge zu Umbesetzungen in Fachausschüssen vor. Die Gemeindeordnung NRW sieht in § 50 Absatz 3 Satz 7 für diesen Fall eine Mehrheitsentscheidung des Rates vor. Formal könnte man diese Anträge wie alle anderen Anträge auch behandeln und abstimmen. Würde man allerdings auf diese Weise einer Fraktion den ihr zustehenden Platz in einem Ausschuß nicht gewähren, träte ein juristisch heikler Schwebezustand ein, der einen Mehrheitsbeschluß mit einer Rechtsnorm kollidieren ließe. Aus diesem Grunde wird im Oberhausener Stadtrat jeweils einstimmig einem Umbesetzungsantrag zugestimmt, ungeachtet des Antragstellers. Die AfD-Fraktion hat einmal aus Unkenntnis gegen diese Etikette verstoßen und seitdem jeder Umbesetzung zugestimmt.

Bekanntlich haben die übrigen Parteien im Rat verabredet, niemals einem AfD-Antrag zuzustimmen. Im Falle des offensichtlich unerwarteten Änderungsantrages (siehe oben) hatte der Oberbürgermeister die Situation gerettet, indem er kurzerhand den AfD-Änderungsantrag als geänderte Vorlage der Verwaltung zur Abstimmung brachte.

Hier – bei der Umbesetzung, die durch den Tod eines sachkundigen Bürgers notwendig geworden war – wäre die Ablehnung des AfD-Antrages möglicherweise doch mit einer unliebsamen öffentlichen Wirkung einhergegangen. Also hatte man sich verabredet, überhaupt nicht abzustimmen. Die GRÜNEN machten sich sogar die Mühe, ein Verlassen des Saales anzudeuten, soweit das vom Sitzplatz des Beobachters aus erkennbar war. Es stimmten vier AfD-Ratsmitglieder für die Umbesetzung; der Rest des Rates enthielt sich der Stimme oder nahm nicht an der Abstimmung teil. Wir sind gespannt, wie dieser Vorgang in der öffentlichen Niederschrift der Ratssitzung nachgezeichnet wird.

Förderung von Linksextremisten, Teil 1.

Der AfD-Antrag A/17/2093-01 kommt mit einem etwas sperrigen Titel daher: „Änderung der ‚Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit.‘“ Er ist als Anlage 2 hier beigefügt.

Bekanntlich hatte der Rat in seiner Sitzung am 13. 12. 2021 Richtlinien verabschiedet, die es erlauben, auch extremistische Jugendorganisationen, die vom Verfassungsschutz (NRW oder Bund) beobachtet werden, mit Steuergeldern zu fördern. Schon damals hatte die AfD-Fraktion einen entsprechenden Änderungsantrag eingebracht, um die Förderung von beobachteten Extremisten auszuschließen.2

Nach § 4 Absatz 6 der Geschäftsordnung des Rates dürfen abgelehnte Anträge nach drei Monaten erneut gestellt werden; die Frist war also in diesem Fall gewahrt worden. Die Begründung des neuen Antrages A/17/2093-01 verweist auf frühere Vorlagen und erläutert im einzelnen die Postion der AfD-Fraktion. Deshalb beschränken wir uns hier auf die allgemeine Schlußfolgerung der Begründung:

„Die Stadt Oberhausen ist natürlich in der Formulierung der Richtlinien, nach denen sie staatsbürgerliche Bildungsarbeit bezuschußt, frei. Es dürfte allerdings einmalig für eine Kommune sein, daß die am 13. 12. 2021 verabschiedeten „Richtlinien“ bewußt so formuliert wurden, daß sie formal die Bezuschussung einer Jugendorganisation erlauben, welche offen die bestehende Rechtsordnung angreifen und beseitigen will und welche die eigenen Mitglieder in Teilen als antisemitisch bezeichnet.“

Der Stadtverordnete Noldus unternahm es, den Antrag in der Ratssitzung mündlich zu begründen. Als er geendet hatte, gab es seitens der übrigen Stadtverordneten keine Wortmeldungen.

In seiner Rede äußerte der Stadtverordnete Noldus sein Verständnis dafür, daß LINKE, GRÜNE und SPD den Linksextremismus in jeder Form fördern wollen. Es gebe eine Schnittmenge an ideologischen Gemeinsamkeiten, die alle drei Parteien darüber hinwegsehen ließen, daß die Förderung der Linksjugend auch die Förderung von Antisemiten bedeutet.

Wenn FDP und CDU sich den übrigen Parteien anschlössen und sich mit ihrem Grundsatz, niemals einem AfD-Antrag zuzustimmen, selbst blockierten, sei das allerdings deren persönliches Problem.

„Wenn Sie [an FDP und CDU gerichtet] aber aus diesem Grunde Extremisten fördern, die – sagen wir mal, ein entspanntes Verhältnis zum Antisemitismus haben –, dann ist das vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte Ihre geistige und moralische Bankrotterklärung.“

Der volle Wortlaut der Rede ist als Anlage 3 beigefügt.

Selbstverständlich wurde der Antrag von den Blockparteien einstimmig abgelehnt.

Förderung von Linksextremisten, Teil 2.

Der AfD-Antrag A/17/2094-01 befaßte sich mit der Linksjugend Oberhausen. Selbstverständlich wurde der Antrag von den Blockparteien einstimmig abgelehnt.

Er ist als Anlage 4 hier beigefügt und enthält umfangreiche Zitate, die prägnant die ideologische Ausrichtung der Linksjugend auf Bundes- und Landesebene illustrieren.

Als Quellen dienen die Internetseiten des Bundesverbandes zum Beleg der Selbstdarstellung und der NRW-Verfassungsschutzbericht des Jahres 2020. Alle Behauptungen in der Antragsbegründung sind somit für Dritte nachprüfbar.

Es ist bemerkenswert, daß die Linksjugend Oberhausen ihre klassenkämpferischen Visionen und antisemitischen Inhalte auf ihrer Internetseite hinter einem paßwortgeschützten Zugang versteckt. Formal ist damit eine Forderung der „Richtlinien“ nicht erfüllt, wonach alle Angebote der geförderten Jugendorganisationen auch für Nichtmitglieder offen sein müssen.

Der Zugang der Internetseite ist deshalb paßwortgeschützt, weil auch die Vertreter der Linksjugend Oberhausen wissen, daß jede Form von Antisemitismus einen empfindlichen Nerv in der deutschen Gesellschaft berührt.

Der Bundesverband der Linksjugend kann den offen propagierten Antisemitismus in seinen Reihen nicht leugnen. Er ist zum Beispiel in der Jüdischen Allgemeinen vom 1. Mai in dem Artikel „Berliner Linksjugend auf Abwegen“ offen aufgezeigt worden.3 Also spricht der Linksjugend-Bundesverband auf seiner Seite in klassisch anmutender Dialektik von einer sogenannten Antisemitismuskritik:

„Als antifaschistischer Jugendverband positioniert sich die Linksjugend [’solid] entschieden gegen jeden Antisemitismus und tritt für das Existenzrecht Israels ein. Als Konsequenz daraus verurteilen wir nicht nur Antisemitismus in anderen Organisationen, sondern auch in den eigenen Reihen. Darunter fallen zum Beispiel Vergleiche von Israel mit dem Nationalsozialismus, die Infragestellung des Existenzrechts Israels, Aussagen über eine allmächtige „jüdische bzw. zionistische Lobby“ und Verschwörungsideologien über Gruppen, die angeblich im Hintergrund die Fäden ziehen.“

Man behauptet, entschieden gegen Antisemitismus aufzutreten und zählt dann auf, was die eigenen Antisemiten, gegen die man so entschieden auftritt (die man aber nicht aus der Organisation entfernt), von sich geben.

Was die Beurteilungen durch den NRW-Verfassungsschutzbericht 2020 angeht, so verweisen wir auf den in Anlage 4 befindlichen Antragstext. Es bedarf dazu eines klärenden Hinweises:

Der Verfassungsschutz beobachtet nicht die LINKE als ganzes, sondern nur Organisationen, die mit den LINKEN in einem näheren Zusammenhang stehen. Dazu gehört auch die Linksjugend, die wiederum, soweit wir das augenblicklich überblicken, nicht in jedem Bundesland beobachtet wird. Wohl aber in NRW, was darauf schließen läßt, daß der NRW-Verband der Linksjugend noch weiter links steht als der Bundesverband. Der NRW-Verfassungsschutzbericht 2020 stellt dann auch apodiktisch fest:

„Der Landesverband NRW der linksjugend [‘solid] hat sich im Jahr 2020 deutlicher extremistisch dargestellt. Insbesondere ist eine Zunahme dogmatisch kommunistischer Ideologieelemente in den politischen Verlautbarungen festzustellen.“

Es besteht kein Grund, an der dogmatisch-kommunistischen und potentiell antisemitischen Ausrichtung der Linksjugend Oberhausen zu zweifeln. Warum sonst sollte eine politische Organisation, die doch öffentliches Werben für eigene Standpunkte als ihr Kerngeschäft betrachtet (jedenfalls hat sie sich doch bei der Stadt erfolgreich um Gelder beworben, die der politischen Aufklärung dienen), ihre Inhalte hinter einem Paßwortzugang verbergen?

In der Begründung des Antrages der AfD, der Linksjugend Oberhausen die am 21. März durch den Stadtrat bewilligten Gelder zu kassieren, hat der Stadtverordnete Noldus in der gebotenen Kürze auf diese Problematik aufmerksam gemacht.

Da die Rede als Anlage 5 hier beigefügt ist, beschränken wir uns auf die Wiedergabe des Schlußteils der Rede, die jedem einfach nur mal zum Nachdenken Anlaß geben sollte. Im Anschluß an die oben zitierte „Antisemitismuskritik“ der Linksjugend heißt es:

„In der Jüdischen Rundschau oder der Jüdischen Allgemeinen findet man gelegentlich Artikel zum Thema ‚Wie antisemitisch ist die politische Linke in Deutschland?‘

Ich möchte nicht, daß eines Tages dort diese Frage auch für Oberhausen gestellt wird.“

Ende.



Anlage 1:

Red des Stadtverordneten Noldus zum Änderungsantrag der AfD-Fraktion in der Ratssitzung am 10. 5. 2022, in der Vorlage B/17/1936-01 jeweils das Wort „ukrainisch zu streichen.

Hinweis: Der Änderungsantrag wurde nicht abgestimmt, da der Oberbürgermeister vorschlug, in der Verwaltungsvorlage das Wort „ukrainisch“ jeweils zu streichen und in der geänderten Form abstimmen zu lassen. Dann brauche man nicht mehr über den AfD-Antrag abstimmen zu lassen.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Die AfD beantragt, im Antrag B/17/1936-01 jeweils das Wort „ukrainisch“ zu streichen, so daß alle „Geflüchteten“ im Antragssinne freien Eintritt ins Stadttheater erhalten.

Bekanntlich hat im Kulturausschuß am 26. April Frau Gödderz von den GRÜNEN die Beschränkung auf die „ukrainischen Geflüchteten“ kritisch angemerkt.

Frau Beckmann hat daraufhin für das Stadttheater erklärt, das Kontingent an Freikarten gelte für alle Flüchtlinge. So sei man auch bereits 2015 verfahren.

Die Einschränkung des Antrages ist vom Kulturausschuß also ausdrücklich nicht gewünscht worden.

Aus der Antragsbegründung geht hervor, daß das Stadttheater von sich aus nicht von den Eintrittspreisen abweichen kann, die der Rat im Dezember 2021 festgelegt hat.

Ein Ratsbeschluß, der eine Ausnahme definiert, sollte dem politischen Mehrheitswillen möglichst genau Rechnung tragen.

Der AfD-Antrag leistet genau das und bedeutet eine rechtlich einwandfreie Handlungsgrundlage für die Leitung des Stadttheaters für den Fall seiner Annahme.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit!“



Anlage 2:

Antrag der AfD-Ratsfraktion nach § 2 der Geschäftsordnung des Rates: Änderung der ‚Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit‘ (A/17/2093-01) vom 6. 5. 2022.

Beschlußvorschlag:

Die AfD-Ratsfraktion beantragt, die o.g. „Richtlinien“ wie folgt zu ändern:

Satz 1.4 alt:

1.4 Eine Förderung setzt voraus, dass die Jugendorganisation nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.

Satz 1.4 neu:

1.4 Eine Förderung setzt voraus, dass die Jugendorganisation nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen als extremistische Organisation aufgeführt sind, können weder Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinien noch Empfänger sonstiger Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit sein.

Begründung:

Mit der durch Ratsbeschluß vom 13. 12. 2021 erfolgten Verabschiedung der Richtlinien über die Beantragung, Zweckbestimmung und Verwendung der Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit (B/17/0945-01) wurde erstmals die Anerkennung einer Förderung durch die Stadt Oberhausen geregelt.

In Satz 1.1 der Richtlinien heißt es:

„Die Stadt Oberhausen gewährt Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit auf der Grundlage dieser Richtlinien. Diese Zuschüsse dienen politischer Information und Bildung sowie verfassungsmäßigen Aktivitäten auf der Grundlage demokratischen Gedankengutes.“

Demzufolge heißt es in Satz 1.4 zwar, daß bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes NRW genannt sind, die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt seien.

Allerdings ist diese Voraussetzung dort als „widerlegbar“ bezeichnet.

Damit wird die in Satz 1 aufgestellte Norm umgestoßen und führt die Vorschrift selbst ad absurdum.

Daneben führt die „Widerlegbarkeit“ zu Unzuträglichkeiten. In der Drucksache B/17/0945-01 ist nicht erörtert, wie der Nachweis der Widerlegbarkeit zu führen ist, damit die Fördervoraussetzungen ungeachtet der Kennzeichnung in Verfassungsschutzberichten als extremistische Organisation zu erlangen sind.

Es ist nicht festgelegt, wer über die Förderwürdigkeit extremistischer Organisationen nach Satz 1.4 – ungeachtet der nach Satz 1.3 zu erfüllenden Bedingungen – entscheidet.

Es ist nicht festgelegt, auf welcher schriftlich fixierten Grundlage die Förderwürdigkeit extremistischer Organisationen festgestellt wird. Eine Entscheidung über die Förderwürdigkeit kann dadurch weder überprüft noch nachgeprüft werden.

Die Stadt Oberhausen ist natürlich in der Formulierung der Richtlinien, nach denen sie staatsbürgerliche Bildungsarbeit bezuschußt, frei. Es dürfte allerdings einmalig für eine Kommune sein, daß die am 13. 12. 2021 verabschiedeten „Richtlinien“ bewußt so formuliert wurden, daß sie formal die Bezuschussung einer Jugendorganisation erlauben, welche offen die bestehende Rechtsordnung angreifen und beseitigen will und welche die eigenen Mitglieder in Teilen als antisemitisch bezeichnet.



Anlage 3:

Rede des Stadtverordneten Noldus zur Begründung des AfD-Antrages A/17/2093-01 in der Ratssitzung am 10. 5. 2022.

Hinweis: Die angesprochenen „Richtlinien“ sind in der Vorlage B/17/0945-02 enthalten, die in der Ratssitzung am 13. 12. 2021 gegen die Stimmen der AfD verabschiedet worden sind. Im Antrag selbst ist irrtümlich von einer 01-Fassung die Rede.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Der Stadtrat hat im Dezember 2021 seine Richtlinien zur Förderung staatsbürgerlicher Bildung verabschiedet. Seitdem können Körperschaften, die vom NRW-Verfassungsschutz beobachtet werden, dennoch mit Steuergeldern finanziert werden.

Beobachtete Antragsteller können laut den Oberhausener Richtlinien ‚widerlegen‘, daß sie extremistisch sind.

Wir beantragen daher, den Text der „Richtlinien“ wie folgt zu ändern:

‚Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen als extremistische Organisation aufgeführt sind, können weder Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Richtlinien noch Empfänger sonstiger Zuschüsse für staatsbürgerliche Bildungsarbeit sein.‘

Warum nun beantragen wir das?

Weil Organisationen, die vom Verfassungsschutz als extremistisch eingestuft werden, nicht förderfähig sein dürfen! Gerade und besonders nicht in Oberhausen!

Nun – wir haben vollstes Verständnis dafür, daß LINKE, GRÜNE und SPD in Oberhausen den Linksextremismus in jeder Form fördern wollen. Schließlich gibt es eine Schnittmenge an ideologischen Gemeinsamkeiten, die diese drei Parteien darüber hinwegsehen lassen, daß die Förderung der Linksjugend auch die Förderung von Antisemiten bedeutet.

Es ist allerdings völlig unverständlich, daß CDU und FDP, die – noch – die Landesregierung stellen, hier in Oberhausen diese Form von Linksextremismus fördern.

Wenn Sie – meine Damen und Herren von FDP und CDU – sich selbst blockieren, weil Sie nie einem AfD-Antrag zustimmen dürfen, dann ist das Ihr persönliches Problem.

Wenn Sie aber aus diesem Grunde Extremisten fördern, die – sagen wir mal, ein entspanntes Verhältnis zum Antisemitismus haben –, dann ist das vor dem Hintergrund der deutschen Geschichte Ihre geistige und moralische Bankrotterklärung.“



Anlage 4:

Antrag der AfD-Ratsfraktion gemäß § 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Oberhausen: Verteilung von Mitteln in der Staatsbürgerlichen Bildungsarbeit 2022 (A/17/2094-01).

Hinweis: Die Antragsbegründung hat durchgehend die Quellen der verwendeten Informationen angegeben, um jede Behauptung, die darin enthalten ist, für Dritte nachprüfbar zu machen. Wir betrachten diese Nachprüfbarkeit gerade hier als notwendigen Bestandteil einer soliden Debattenkultur.

Beschlußvorschlag:

Der Rat der Stadt Oberhausen hebt seinen Beschluß vom 21. 3. 2022 (Vorlage B/17/1428-01) teilweise auf und gewährt der Linksjugend Oberhausen keinen Zuschuß für das Jahr 2022.

Begründung:

Keine Angebote für Nichtmitglieder

In den aktuellen Förderrichtlinien der Stadt Oberhausen (B/17/0945-01), verabschiedet am 13. 12. 2021, heißt es in Satz 1.2:

„Zuwendungsempfänger sind örtliche Jugendorganisationen politischer Parteien oder Wählergemeinschaften, sofern sie dauerhaft in Oberhausen Jugendarbeit leisten und die Angebote offen für Mitglieder und Nichtmitglieder sind.“

Die Linksjugend Oberhausen verfügt seit kurzem über eine Internet-Seite, die vorgeblich der staatsbürgerlichen Bildungsarbeit dient. Die Startseite: https://linksjugend-oberhausen.de/home/ und die Unterseiten sind paßwortgeschützt.

Die Angebote sind daher für Nichtmitglieder unzugänglich und erfüllen nicht die Erfordernis nach Satz 1.2 der Richtlinie.

Keine Distanzierung vom Landesverband NRW

In den Förderrichtlinien (Drucksache B/17/0945-01) heißt es:

„1.3 Für die Anerkennung der Förderfähigkeit einer Jugendorganisation müssen der Oberbürgermeisterin/ dem Oberbürgermeister der Gründungsbeschluss, eine gültige Adresse, die Namen der Mitglieder des Vorstands, Kontaktdaten sowie Bankverbindung vorgelegt werden. Ferner ist in geeigneter Weise schlüssig darzustellen und nachzuweisen, dass die Mitglieder des Vorstands demokratisch von den Mitgliedern der Jugendorganisation gewählt werden.

1. 4 Eine Förderung setzt voraus, dass die Jugendorganisation nach ihrer Satzung und bei ihrer tatsächlichen Geschäftsführung keine Bestrebungen im Sinne des § 4 des Bundesverfassungsschutzgesetzes fördert und dem Gedanken der Völkerverständigung nicht zuwiderhandelt. Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder des Landes Nordrhein-Westfalen als extremistische Organisation aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, dass die Voraussetzungen des Satzes 1 nicht erfüllt sind.“

In der Drucksache B/17/1428-01 heißt es:

„Die Linksjugend Oberhausen hat schlüssig vorgebracht, als wirtschaftlicher Verein vom Landesverband solid NRW unabhängig zu sein. Die Verwaltung sieht die vorgetragene und durch Übersendung der Vereinssatzung unter Beweis gestellte Vereinsgründung als Beleg für eine formale Trennung der Linksjugend Oberhausen vom Landesverband NRW an.“

Die Verwaltung hat hier lediglich die Erfüllung der in Satz 1.3 gestellten Bedingungen der Förderrichtlinien bescheinigt und allein die wirtschaftliche Unabhängigkeit vom Landesverband der Linksjugend festgestellt.

Nicht hingegen ist die Bedingung des Satzes 1.4 schlüssig dargelegt worden, inwieweit sich die Oberhausener Linksjugend inhaltlich vom Linksjugend-Landesverband absetzt, um trotz dessen Beobachtung durch den Verfassungsschutz NRW als extremistische Organisation in den Genuß der Fördermittel der Stadt Oberhausen zu kommen.

Es ist noch nicht einmal angezeigt, durch wen in der Verwaltung bescheinigt wird, daß die Linksjugend Oberhausen die Nichtvoraussetzung der Förderung (Bedingung des Satzes 1.1) widerlegt hat.

Aus der Eigendarstellung des Linksjugend-Bundesverbandes

Der Bundesverband wirbt u.a. mit folgenden Positionen (siehe https://www.linksjugend-solid.de/inhalte/ ):

Antikapitalismus & Sozialismus

Im Kapitalismus ist die Gesellschaft hauptsächlich in zwei Klassen geteilt – eine der Menschen, die vom Verkauf der eigenen Arbeitskraft leben, und eine derer, die durch die Ausbeutung fremder Arbeitskraft leben. Diese Klasseneinteilung und die Ausbeutung der Lohnarbeitenden, aber auch die Ausbeutung von ärmeren Ländern, der Umwelt und Frauen, die die meisten unbezahlte Hausarbeit leisten, sind keine „Fehler“ im Kapitalismus, die man zugunsten einer gerechteren „sozialen Marktwirtschaft“ einfach abschaffen könnte, sondern die Grundlagen dieses Wirtschaftssystems. Zudem ist der Kapitalismus von Grund auf undemokratisch: Mit dem wirtschaftlichen Leben wird ein großer Teil unserer Lebensrealität persönlicher Willkür und abstrakten Marktgesetzen überlassen, anstatt demokratisch darüber zu bestimmten, wie wir was produzieren wollen.

Deshalb glauben wir, dass der Kapitalismus überwunden werden muss – und zwar zugunsten einer sozialistischen Gesellschaft, in der Produktion und Verteilung demokratisch organisiert sind und die Mittel, mit denen wir produzieren, kein Privateigentum mehr sind. Dabei beziehen wir uns positiv auf die kommunistische Vision einer klassenlosen Gesellschaft und die Tradition des Marxismus.

Antisemitismuskritik

Als antifaschistischer Jugendverband positioniert sich die Linksjugend [’solid] entschieden gegen jeden Antisemitismus und tritt für das Existenzrecht Israels ein. Als Konsequenz daraus verurteilen wir nicht nur Antisemitismus in anderen Organisationen, sondern auch in den eigenen Reihen. Darunter fallen zum Beispiel Vergleiche von Israel mit dem Nationalsozialismus, die Infragestellung des Existenzrechts Israels, Aussagen über eine allmächtige „jüdische bzw. zionistische Lobby“ und Verschwörungsideologien über Gruppen, die angeblich im Hintergrund die Fäden ziehen.

Aus dem NRW-Verfassungsschutzbericht 2020

Kurzporträt:

Der Landesverband der linksjugend [‘solid] in NRW versteht sich laut dem Leitbeschluss ihrer Landesvollversammlung 2020 als „radikaler, sozialistischer und antikapitalistischer Jugendverband“ im Kampf gegen das „neoliberale und prokapitalistische Parteienkartell“. Eine an Reformen orientierte Politik explizit zurückweisend, sieht sich die linksjugend [‚solid] NRW als Teil einer revolutionären Bewegung zur Überwindung des von ihnen so bezeichneten „kapitalistischen Systems“.

Finanzierung:

Mittel der Partei DIE LINKE und Spenden.

Grund der Beobachtung/Verfassungsfeindlichkeit:

Der Verfassungsschutz NRW beobachtet nicht die Partei DIE LINKE in ihrer Gesamtheit, sondern nur die linksextremistischen beziehungsweise die im Verdacht einer linksextremistischen Bestrebung stehenden Zusammenschlüsse innerhalb der Partei DIE LINKE. Dies sind die Antikapitalistische Linke (AKL), die Kommunistische Plattform (KPF), die Sozialistische Linke (SL) und die linksjugend [‘solid]. Gemeinsam ist den genannten Zusammenschlüssen, dass das von ihnen so bezeichnete „kapitalistische System“, womit faktisch die gegenwärtige Gesellschaftsordnung eines demokratischen Verfassungsstaates in der Bundesrepublik Deutschland gemeint ist, zugunsten einer sozialistischen Gesellschaftsordnung überwunden werden soll.

Während die dogmatische Schärfe, mit der dieses Ziel verfolgt wird, in den einzelnen Zusammenschlüssen unterschiedlich stark ausgeprägt ist, ist das Ziel an sich mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung unvereinbar. Sie unterliegen deshalb nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 VSG NRW der nachrichtendienstlichen Beobachtung.

Linksjugend

Die linksjugend [‘solid ] hat ihre revolutionäre, letztendlich die politische Willensbildung der parlamentarischen Demokratie zurückweisende Ausrichtung auch im Jahr 2020 wieder deutlich gemacht:

„Sozialist*innen im Parlament haben unserer Ansicht nach explizit nicht die Aufgabe, sich nach den Regeln des Systems zu beteiligen“ und „[b] esser das Gesetz brechen als den Armen das Rückgrat.“ heißt es in Beiträgen auf der Website des Landesverbandes zu den Kommunalwahlen in NRW 2020. Parlamentarische Arbeit ist für die linksjugend [‘ solid] somit lediglich ein strategisches Mittel im Kampf gegen die bestehende Gesellschaftsordnung…

Das revolutionäre Selbstverständnis des Verbandes beinhaltet auch ein offenes Bekenntnis zur Zusammenarbeit mit linksextremistischen Organisationen und Gruppierungen wie der

Roten Hilfe und der Interventionistischen Linken (IL). Zudem hat der Verband auch im Jahr 2020 an den Protesten des linksextremistisch beeinflussten Bündnisses Ende Gelände gegen den Braunkohletagebau im Rheinischen Braunkohlerevier teilgenommen. In den sozialen Medien wird nicht zuletzt offenkundig, dass zahlreiche führende Mitglieder parallel in extremistischen Gruppierungen, wie den trotzkistischen Kleingruppen Sozialistische Alternative (SAV) beziehungsweise deren Abspaltung Sozialistische Organisation Solidarität (SOL), organisiert sind.

Bewertung, Tendenzen, Ausblick:

Der Landesverband NRW der linksjugend [‘solid] hat sich im Jahr 2020 deutlicher extremistisch dargestellt. Insbesondere ist eine Zunahme dogmatisch kommunistischer Ideologieelemente in den politischen Verlautbarungen festzustellen.



Anlage 5:

Rede des Stadtverordneten Noldus zur Begründung des AfD-Antrages A/17/2094-01 in der Ratssitzung am 10. 5. 2022.

„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!

Die AfD beantragt, den Ratsbeschluß vom 21. 3. 2022 teilweise aufzuheben und der Linksjugend Oberhausen keinen Zuschuß zu gewähren.

Dieser Antrag ist die logische Fortsetzung des vorangegangenen Antrages. Wir legen dar, daß die Linksjugend die Richtlinien zur Förderung nicht erfüllt.

Die besagten „Richtlinien“ fordern, die Angebote der Antragsteller müssen auch für Nichtmitglieder offen sein. Die Linksjugend-Seite ist paßwortgeschützt, die Bedingung der Richtlinie ist nicht erfüllt.

Nun zu den politischen Inhalten. Ich versage mir an dieser Stelle, aus dem Verfassungsschutzbericht 2020 zu zitieren. Das kann jeder für sich machen [nachlesen]! Es genügt, die für 2020 festgestellte Gesamttendenz zu benennen:

‚Insbesondere ist eine Zunahme dogmatisch kommunistischer Ideologieelemente festzustellen.‘

Die Linksjugend selbst erklärt:

‚Dabei beziehen wir uns positiv auf die kommunistische Vision einer klassenlosen Gesellschaft und die Tradition des Marxismus.‘

Im Namen dieser Vision sind Millionen Menschen ermordet worden!

Leninismus? Stalinismus? Maos China oder doch lieber Albanien unter Enver Hodscha?

Titoismus, Vietcong, Khmer Rouge? Eine reichhaltige Auswahl!

Was ist an Bürgerkriegen, Unterdrückung, politischen Morden positiv?

Nichts?

Aus der Eigendarstellung der Bundes-Linksjugend geht hervor, daß wissentlich offener Antisemitismus geduldet wird:

Vergleiche Israels mit dem NS-Regime, Verneinung des Existenzrechts von Israel, Verschwörungstheorien usw. Der Landesverband Berlin gilt als offen antisemitisch!

Das ist alles, wohlgemerkt, aus der Linksjugend-Eigendarstellung.

Und die Ableger solcher Antisemiten wollen Sie in Oberhausen finanzieren?

In der Jüdischen Rundschau oder der Jüdischen Allgemeinen findet man gelegentlich Artikel zum Thema ‚Wie antisemitisch ist die politische Linke in Deutschland?‘

Ich möchte nicht, daß eines Tages dort diese Frage auch für Oberhausen gestellt wird.“


1 Bei der zweiten Frage zu dieser Vorlage, ob die Daten aus dem Jugendhilfeausschuß richtig seien, können wir leider den Sachzusammenhang nicht herstellen.