Dummheit, Arroganz und Bürgerferne sind keine linken Privilegien! Nein, auch die Laschet-CDU hat den politischen Nachwuchs, den sie verdient. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20220501b_AfD_Antrag_Kleve

In der Sitzung des Klever Kreistages am 28. 4. 2022 hat der GRÜNEN-Politiker Yakub Ordu einem AfD-Antrag zuzustimmen, weil er ihn für sinnvoll hielt. Dieses eigentlich normale Abstimmungsverhalten – auch die AfD-Ratsfraktion in Oberhausen stimmt GRÜNEN-Anträgen oder denen anderer Parteien zu, wenn es denn sinnvoll erscheint – hat die Klever Junge Union auf Facebook zu einer Stellungnahme veranlaßt:

„Ein Grüner hat heute im #KreistagKleve in einem Fall mit der AfD gestimmt – zu einem der vielen Corona-Quatsch-Anträge. Ist das auch im Sinne der Grünen Landtagskandidaten Paula Backhaus & Volkhard Wille? Wir fordern die beiden zu einer Erklärung auf. Und dazu, sich von einer gemeinsamen Abstimmung mit der AfD zu distanzieren!

Wir fordern zudem die GRÜNE Kreistagsfraktion Kleve auf, Konsequenzen zu ziehen, und fordern den Ausschluss aus der Fraktion!“

Der JU-Kreisvorsitzende Robert Böving erläuterte:

„Mit diesem Abstimmungsverhalten hat sich das Kreistagsmitglied der Grünen an die Seite von Querdenkern und Impfgegnern gestellt und gemeinsame Sache mit der rechtsradikalen AfD gemacht.“1

Was dieser adrette Großinquisitor – wir sehen hier das Photo aus Privatbesitz vor unserem geistigen Auge – in der Hose hat, wissen wir nicht. Der GRÜNE Yakub Ordu, als Jahrgang 1995 dem politischen Nachwuchs zuzurechnen, hat jedenfalls Eier in der Hose.

Es ist bitter, den erbärmlichen Zustand dieser Demokratie immer wieder vor Augen geführt zu bekommen. „Erbärmlich“ deshalb, weil immer häufiger politisches Denken mit ideologisch verhärtetem Denken gleichzusetzen ist.

Der Klever CDU-Fraktionsvorsitzende Düllings distanzierte sich indirekt von der Position seines JU-Kollegen und wollte keinerlei Forderungen an die Fraktion der GRÜNEN stellen; es handele sich um deren internes Problem.

Aus den Reihen der GRÜNEN hieß es, das Abstimmungsverhalten Ordus widerspreche dem Selbstverständnis und man werde in den nächsten Tagen ernsthafte Gespräche mit Herrn Ordu führen.

Uns ist noch die Zeit in Erinnerung, als in Moskau alte, unter Stalin großgewordene Veteranen unter Hammer und Sichel regierten und in Ost-Berlin hartgesottene Ideologen, die für die Realitäten nicht mehr empfänglich waren. Für diese Klientel hatte man damals die liebevolle Bezeichnung „Betonköpfe“ reserviert. Und diese längst für ausgestorben gehaltene Spezies macht sich mehr und mehr in diesem Lande breit.

Wir empfehlen von dieser Stelle aus Herrn Böving ein Studium der Geschichte der Sowjetunion, um zu erfahren, was schließlich aus Betonköpfen wird.

Der fragliche AfD-Antrag ist in seinem Wortlaut als Anlage beigefügt. Es geht um die Einrichtung einer Beratungsstelle für Bürger, an die diese sich bei Vorliegen von Impfnebenwirkungen und Impfschäden wenden können. Durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung soll die Schaffung einer zusätzlichen Stelle vermieden werden.

Der Antrag hat dem dem Klever Kreisausschuß am 22. März vorgelegen und ist – zu diesem Anlaß?! – von der Verwaltung wie folgt kommentiert worden:

„Bei der beantragten Beratungsstelle handelt es sich nicht um eine Aufgabe des öffentlichen Gesundheitsdienstes. Bei einer entsprechenden Beschlussfassung läge die Übernahme einer freiwilligen Leistung vor, für die es nach Auffassung der Verwaltung weder aus rechtlichen, noch aus tatsächlichen Gründen eine Notwendigkeit gibt. Dies gilt auch unter Berücksichtigung bestehender Meldewege, basierend auf einem vertrauensvollen Arzt-Patienten-Verhältnis.“

Was hier so trocken und sachlich daherkommt, ist in Wahrheit nichts weiter als eine bürgerferne, ja sogar bürgerfeindliche Politik, die sich einer politisch instrumentalisierten Verwaltung bedient. Wenn die „freiwillige Leistung“ ein ernsthaftes Kriterium wäre, würden die Kommunen, von sämtlichem linksgrünen ideologischen Ballast befreit, bald schuldenfrei dastehen. Aber nun zum Antrag selbst.

Hintergrund des Antrages ist die Entscheidung des für den Northern District of Texas zuständigen Distriktgerichtes (Richter Mark Pittman), welches die FDA (Food and Drug Administration, US-Lebensmittelbehörde) anwies, die Dokumente, mit denen Pfizer die Zulassung seines Impfstoffes für die Vereinigten Staaten beantragte, nicht erst in den kommenden 75 Jahren zu veröffentlichen.

Konkret geht es um etwa 450.000 Seiten Material, welches die FDA prüfen muß. Die Behörde hatte angeboten, monatlich 500 Seiten zu prüfen und freizugeben, ist aber nun verpflichtet worden, 55.000 Seiten pro Monat freizugeben.2

Es ist offensichtlich, daß die in diesem Unterlagen präsentierten Datengrundlagen von Corona-Impfungen und deren dokumentierten Nebenwirkungen nicht einfach auszuwerten sind.

Immerhin kann man sagen, daß die dadurch aufgeworfenen Fragen zur Sicherheit des Impfstoffes im öffentlichen Raum diskutiert werden müssen. Das zu tun ist die Aufgabe der politischen Institutionen, mithin auch des Kreistages Kleve bzw. der dort vertretenen Parteien.

Der Antrag, eine Beratungsstelle einzurichten, ist insofern sinnvoll, als das Dokument, welches von der FDA erstellt und im AfD-Antrag angeführt worden ist, auf den Seiten 6 und 7 die möglichen Defizite der Datengrundlage erwähnt.3

Die von Pfizer bereitgestellten Daten basieren hauptsächlich auf spontanen und Pfizer freiwillig übermittelten Daten, auf Erhebungen öffentlicher (Gesundheits-) Ämter oder Einrichtungen, auf Veröffentlichungen in der Fachliteratur, und auf klinischen Studien aufgrund erkannter Nebenwirkungen.

Das FDA-Dokument nennt als methodisches Problem bei freiwillig übermittelten Daten, daß eine Vollständigkeit nicht gewährleistet ist. Es kann sein, daß aufgrund von Medienberichten das Augenmerk auf Nebenwirkungen gerichtet ist und erst dann freiwillige Datenübermittlungen einsetzen. Das Dokument hält dieses Datenmaterial für problematisch bei Aussagen über Inzidenzraten. Der Wert liege eher in der breiten Signalwirkung, als deren Folge dann breitere und systematischere Erhebungen über Nebenwirkungen erstellt werden.

Die Parteien und deren Mandatsträger sind nun aufgefordert, die öffentliche Debatte sachlich zu führen und Folgerungen daraus zu ziehen.

Wenn – wie gesehen – die Datengrundlage mit methodischen Problemen hinsichtlich ihrer Zusammensetzung behaftet ist, könnten amtliche Stellen am ehesten für Abhilfe schaffen. Eine genormte Dokumentation können Hausärzte nicht unbedingt leisten, weil Aufwand und (finanzieller) Ertrag in keinem vernünftigen Verhältnis zueinander stünden; eine Folge des Systems.

Der AfD-Antrag nimmt keine Bewertungen vor, sondern bezieht sich auf ein erkanntes Problem. Es geht nicht nur um die Dokumentation, sondern auch um die Beratung bei möglichen Impfschäden. Es ist bezeichnend für das intellektuelle Niveau des JU-Vorsitzenden Böving, daß der diese hinter dem Antrag stehende Problematik auf Facebook als „Quatsch-Antrag zu Corona“ bezeichnet.

Nein – es ist kein Quatsch-Antrag, sondern Teil der Aufgabe von Mandatsträgern, die Interessen ihrer Wähler und der Bürgerschaft überhaupt nach bestem Wissen und Gewissen zu vertreten. Ob man richtig liegt oder nicht, erweist sich oftmals erst in der Zukunft. Aber wenigstens haben wir ein Gewissen.


Anlage:

Antrag, gestellt von Herrn Kai Habicht (AfD-Kreistagsgruppe Kleve), am 22. 3. 2022 zur Vorlage beim Kreisausschuß am 31. 3. 2022 und beim Kreistag am 28. 4. 2022:

Einrichtung einer Beratungsstelle für die Bürger bei Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden.

Beschlußvorschlag:

Der Kreistag des Kreises Kleve beauftragt die Landrätin,

  1. eine Beratungsstelle für die Bürger einzurichten, an die diese sich bei Vorliegen von Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden wenden können;
  2. diese Stelle durch organisatorische Maßnahmen innerhalb der Verwaltung zu schaffen, um so die Schaffung einer zusätzlichen Stelle zu vermeiden.
Begründung:

Nach der Niederlage der FDA (der amerikanischen Zulassungsbehörde) vor einem texanischen Gericht mussten nun jene Dokumente veröffentlicht werden, die man für 77 Jahre (bis 2097) vor der Öffentlichkeit zurückhalten wollte. Es handelt sich dabei um die Pfizer Dokumente zu den Studien des „Comirnaty“ mRNA-Stoffes.

Es sind zehntausende Seiten und es wird viel Zeit beanspruchen, die Daten umfassend zu analysieren. Erste Erkenntnisse der Datenanalysten liegen allerdings schon vor. Die wichtigste: Neun (!) Seiten an möglichen Impfnebenwirkungen sind aufgelistet:

Zunächst geht es um Daten, die bis Ende Februar 2021 von Personen selbständig gemeldet wurden. Von 42.086 gemeldeten Impfreaktionen endeten 1223 tödlich! (Quelle: BNT162b2/5.3.6 Cumulative Analysis of Post-authorization Adverse Event Reports/Table 1)

Doch nicht nur die hohe Todeszahl lässt aufhorchen. Im Gegensatz zur Placebo-Gruppe (unter den Corona-lnfizierten) entwickelten Geimpfte 13-mal (!) häufiger Fieber, Schüttelfrost und andere Symptome (1500 von 21000). (Quelle: BNT162b2/2.5 Clinical Overview/Table 59)

Da mittlerweile bekannt ist, dass die Inzidenz von Geimpften nach 3 Monaten ähnlich hoch ist wie die von Ungeimpften, lässt sich die Schlussfolgerung ziehen, dass die Impfungen einen deutlich negativen „Netto-Effekt“ haben hinsichtlich des Auftretens einer Krankheit.

Es kann bereits jetzt klar gesagt werden, dass die Impfnebenwirkungen massiv unterschätzt werden und diese oft nicht an die zuständigen Behörden gemeldet werden. Letzteres ist vermutlich darin begründet, dass ein Arzt in einer Stunde durch die Impfung bis zu 300 Euro verdienen kann, für die Erstellung von zwei Berichten (über Impfnebenwirkungen) die gleiche Zeit benötigt, diese aber nicht vergütet bekommt.

Andererseits rechnen Ärzte natürlich die Behandlung von Patienten mit Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden bei den Krankenkassen ab. Dies geht aus einer Untersuchung des Dachverbandes der Betriebskrankenkassen (BKK) hervor.

So wurden in den ersten 14 Monaten der Impfkampagne fast 245.000 Fälle an das Paul-Ehrlich-lnstitut (PEI) gemeldet, bei einer Population von 82 Mio. Menschen. Bei den BKK wurden allerdings in den ersten 2½ Quartalen (also 7,5 Monaten) des Jahres 2021 nahezu 225.000 Impfkomplikationen abgerechnet, bei 11 Mio. Mitgliedern. Aufgrund dieser Zahlen errechnet sich bei den beim PEI gemeldeten Impfkomplikationen eine Inzidenz von 0,29 %, während die bei den BKK abgerechneten Impfschäden eine Inzidenz von 2,05 % ergeben, also um das 7-fache höher.

Davon ausgehend, dass die Nebenwirkungshäufigkeit der Impfung in der zweiten Jahreshälfte 2021 und im Rahmen der Boosterkampagne nicht abgenommen hat, kommt die BKK-Untersuchung zu dem Ergebnis, dass es über den gesamten Verlauf der Impfkampagne zu über 3,1 Mio. Impfkomplikationen gekommen ist, ein Beleg für das gravierende „Under-Reporting“.

Auch dies belegt: Die in den Pfizer-Dokumenten auf neun Seiten aufgelisteten Nebenwirkungen sind um einiges mehr als „keine bzw. kleine Nebenwirkungen“, was vom deutschen Gesundheitsminister Karl Lauterbach noch immer behauptet wird.

Die aufgelisteten Nebenwirkungen haben also ganz reale Auswirkungen bis hin zu langfristigen Folgeschäden und tödlichen Impfkomplikationen. Weil diese nun dokumentiert sind, könnten Ärzte leichter eine Verbindung zwischen Impfung und den Reaktionen eingestehen und der Sache wirklich nachgehen (was aus o.g. Gründen nur selten geschieht).

Im Kreis Kleve gibt es keine unabhängige Beratungsmöglichkeit. Betroffene Bürger werden an Haus- oder Impfärzte verwiesen und hinsichtlich der Kostenübernahme auf die Krankenkassen. Aufgrund der unterschiedlichen Interessenlage von Pharma-lndustrie, Ärzteschaft, Krankenkassen und Patienten ist es nach Ansicht der AfD-Kreistagsgruppe Kleve erforderlich, eine unabhängige Stelle einzurichten, die die hilfesuchenden Bürger im Falle von Impfnebenwirkungen und Impffolgeschäden kompetent und unbürokratisch berät.