Eine wenig spektakuläre Arbeitssitzung des Haupt- und Finanzausschusses, bei der kontroverse Debatten ausblieben. Einen wichtigen Teil bildeten die Schulplanungen. Von E. Noldus.
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Sitzungseröffnung.
Der Oberbürgermeister eröffnete die Sitzung und sprach unter dem Eindruck des Unglücks auf der Sterkrader Kirmes, bei dem ein 17jähriger zu Tode kam, Worte des Mitgefühls und der Anteilnahme aus. Dezernent Jehn teilte den Anwesenden weitere Einzelheiten zum Unfallhergang, der Betreuung der Familienangehörigen und Unfallzeugen und zum Fortgang der Kirmes mit.
Abwassergebührenänderung.
Durch die Rechtsprechung war eine rückwirkende Änderung der Jahresgebührensätze 2021 und 2022 (B/17/3571-01) für die Abwasserbeseitigung notwendig geworden. Herr Bruckhoff (BOB) merkte kritisch an, daß es Erstattungen nur bei eingelegtem Widerspruch gebe; ob er das richtig verstanden habe.
Dezernent Motschull antwortete, bei Müllgebühren habe es Erstattungen auch ohne vorherigen Einspruch gegeben. Hier sei es insofern anders, als die Rechtmäßigkeit der Gebühren festgestellt worden sei. Nach Wortbeiträgen von Herrn Kempkes (AfD), der eine Erstattung anregte, und von Herrn Karacelik (LINKE) erklärte der Stadtkämmerer: „Die komplette Rückerstattung würde einen zweistelligen Millionenbetrag bedeuten, was wir nicht könnten.“
Schulplanungen.
Angesichts der Entwicklung der Schülerzahlen plant die Stadt als Übergangslösung die Nutzung des Niederrheinkollegs ab Sommer 2024 (B/17/3577-01). Es bestand bei allen Ratsparteien eine Übereinstimmung in der grundsätzlichen Richtigkeit des verfolgten Ansatzes. Bei den Wortmeldungen zur Vorlage, welche einstimmig positiv vorberaten wurde, ging es jeweils um spezielle Aspekte.
Herr Karacelik (LINKE) erklärte, die Kapazität der geplanten Gesamtschule betrage 1800 Plätze; das sei im Schulausschuß so festgelegt worden. Die Vorlage möge entsprechend korrigiert werden. Dezernent Schmidt daraufhin, er könne sich an eine Feststellung dieser Art im Schulaussschuß nicht erinnern; man werde das prüfen.
Herr Bruckhoff (BOB) fragte nach einer schulischen Nutzung des Wohnheims Niederrhein-Kolleg.
Dezernent Schmidt erklärte, das Wohnheim sei für schulische Zwecke nicht notwendig. Die Räume des Niederrhein-Kollegs seien in gutem Zustand; man werde im nächsten Sommer starten. Dann werde man auch über eine Folgenutzung des Wohnheims nachdenken. Eventuell erfolge eine Bereitstellung für Flüchtlinge.
Danach debattierte der HFA über die geplante Zusammenführung der beiden Standorte der Grundschule Buschhausen am Standort Friesenstraße (B/17/3578-01).
Herr Bruckhoff (BOB) erklärte, am Sitzungstage sei ein WAZ-Artikel zu dem Thema erschienen. Er melde daher Beratungsbedarf an.
Frau Gödderz (GRÜNE) meinte, beide Schulstandorte seien 1,7 Kilometer voneinander entfernt; dafür gebe es kein Schokoticket. Sie erinnerte ferner an die Ausführungen in Zeile 110 der Vorlage:
Der Rat der Stadt Oberhausen habe sich einst mit sehr großer Mehrheit dafür ausgesprochen, keine Schließung oder Zusammenlegung von Schulen aufgrund ausschließlich finanzieller Erwägungen zu beschließen. Vielmehr dürfe jeglicher organisatorische Eingriff nur dem Zweck dienen, die Qualität der Schullandschaft zu optimieren.
Hinweis: Es handelte sich um die Vorlage A/16/1817-01), vom Rat am 4. 7. 2016 unverändert beschlossen.
Ihre Fraktion frage sich, welche Folgen die Zusammenführung für andere Standorte in bezug auf Raumbelegung und Auslastung habe und möchte bis Montag (Ratssitzung vom 19. Juni) eine Antwort haben.
Dezernent Schmidt erklärte, wegen der Nutzung des Schokotickets führe man Gespräche mit der STOAG und schaue sich die Regelungen bei anderen Standorten an. An der Lindnerstraße sei die Schülerzahl sehr gering und die Versorgung mit Lehrpersonal nicht ausreichend; daher sei die Zusammenlegung notwendig.
Herr Karacelik (LINKE) kritisierte, man plane zwei neue Gesamtschulen und zwei neue Grundschulen. Es sei ein neues Konzept notwendig mit kleineren Klassen und kürzeren Wegen. Man werde dazu im Rat einen Antrag vorlegen.
Der Ausschuß beriet die Vorlage ohne Votum vor.
In zwei weiteren Vorlagen ging es um die Einrichtung neuer Planstellen in den Bereichen 3-1-20 (Beratungsleistungen im Zuge einer gesetzlichen Neuregelung – Novellierung SGB VIII – im Rahmen des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes, B/17/3513-01) und 3-1-30 (Kindertagesbetreuung, Erfüllung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz für Kinder von 0 Jahren bis zum Schuleintritt, B/17/3459-01).
Wortmeldungen gab es nicht; beide Vorlagen wurden jeweils gegen die Stimmen der AfD positiv vorberaten.
Kommunales Integrationszentrum – neue Stellen.
Im Bereich 2-6 sollen insgesamt 4,5 neue Stellen geschaffen werden (B/17/3456-01). Es ist angesichts der Verschuldung der Stadt vollkommen unverständlich, wie hier für eine kleine Gruppe priviliegierter Parteibuchmigranten im Integrationsrat Steuergelder verschleudert werden. Die Vorlage vermengt dabei Stellen der Verwaltung mit denjenigen des Integrationsrates.
Zu Beginn der Debatte meldete die CDU-Fraktionsvorsitzende Stehr Beratungsbedarf an. Herr Kempkes fragte nach dem Anforderungsprofil für Case Manager.
Dezernent Schmidt erklärte, das Stellenprofil sei Bestandteil des Förderpaketes; dort werden die Rahmenbedingungen beschrieben. Die Stadt spreche sich mit den freien Trägern, die Stellen zugewiesen bekommen, so ab, daß sie auf die Stadtteile verteilt werden, daß Beratungen angemessen erfolgen können.
Herr Kempkes (AfD) fragte nach, ob die Stellen öffentlich ausgeschrieben werden. Der Dezernent erklärte, das sei eine Entscheidung der freien Träger, ob sie eigenes Personal heranzögen oder die Stellen ausschrieben.
Anregungen und Beschwerden.
In § 24 der Gemeindeordnung NRW heißt es in Absatz 1:
„Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“
Absatz 2 verweist auf die Hauptsatzung der Kommune. Für Oberhausen legt diese in § 14 fest, daß bei der Zuständigkeit des Rates für vorgebrachte Anregungen und Beschwerden der Haupt- und Finanzausschuß übernimmt.
In dem Aufstellungsverfahren des Bebauungsplans Nr. 674 Bebelstraße (Nahversorgungszentrum Alstaden, B/17/3588-01) geht es um den Bau eines Supermarktes im Rahmen eines neuen Einzelhandelskonzeptes, nachdem sich die ursprünglichen Planungen – Wohnungen und kleine Handwerkbetriebe – nicht hatten verwirklichen lassen.
Herr Müller als ein Anwohner, der für eine Anwohnerinitiative sprach, welche gegen den Bau des Supermarktes ist, bekam vom Ausschuß fünf Minuten Redezeit zugebilligt. Einige seiner Argumente:
- Man sei nie gegen den Bau einer Rettungswache gewesen; man habe lediglich darum gebeten, einen 80 Meter entfernten Standort als Alternative zu prüfen.
- Zum Problem des Verkehrsaufkommens: Die Zahlen seien von 2015 und nicht aktuell. Es würden sich nach dem Bau 4.000 Fahrzeuge mehr dort bewegen. Wer bezahle die Abnutzung der Straße?
- Lärmschutz: Der Lautstärkepegel betrage 72 oder 73 Dezibel, nachts 63 oder 64 Dezibel, während der Schallschutz bei Wohnräumen 50 Dezibel ansetzt; darüber hinaus seien Schallschutzwände vorgesehen. Die Lärmschutzwände stehen noch nicht; solange das so sei, solle auch nicht gebaut werden.
- Der Durchgangsverkehr (4.000 Fahrzeuge) erhöht die Emissionen.
Nach einigen weiteren Erklärungen legte Herr Müller dem Oberbürgermeister eine Liste mit 900 Unterschriften vor.
Herr Kempkes (AfD) erklärte, bei den Planungen sei nicht alles schlüssig; man möge diese nochmals sorgfältig prüfen.
Herr Axt (GRÜNE) erklärte für seine Fraktion, diese habe sich immer gegen den Bebauungsplan ausgesprochen. Er werde dem Antragsteller vielleicht die Hoffnung nehmen. Auch wenn dieser vorliegende Antrag bzw. diese Anregung angenommen werde: Erst der nach dem üblichen Verfahren noch ausstehende Satzungsbeschluß sei entscheidend.
Herr Karacelik (LINKE) erklärte, seine Fraktion habe wegen der Flächenversiegelung gegen den Bebauungsplan gestimmt und erläuterte die Haltung seiner Fraktion.
Herr Real (SPD) trat für eine differenzierte Betrachtung ein. Erstens gebe es den Bebauungsplan, zweitens die Ängste und Sorgen der Bürger. Seine Ausführungen schlossen mit der Bemerkung:
„Dem Eindruck, daß ein ökologisches Juwel vernichtet wird, möchte ich entgegentreten.“ Dort gebe es Industrieruinen, es handele sich um eine „kaputte Brachfläche“.
Der Ausschuß nahm die Anregung zur Kenntnis.
Berichte.
Anträge lagen dieses Mal nicht vor. Daher bildete der Tagesordnungspunkt „Berichte“ den Schluß des öffentlichen Sitzungsteils. Mit der ersten Vorlage (M/17/3569-01) nahm der Ausschuß die Verfügung der Bezirksregierung vom 3. 5. 2023 zur Kenntnis, mit welcher die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes (HSK) 2023 und folgende verbunden war. Die einzige Wortmeldung bestand in der Ankündigung des Kämmerers, daß das HSK Bestandteil der Haushaltsvorberatungen sein werde.
Den Jahresbericht 2021/2022 der Gleichstellungsstelle der Stadt Oberhausen (M/17/3379-01) nahm der Ausschuß ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.