Kleine Anfragen sind nach der jetzt gültigen Fassung der Geschäftsordnung des Rates spätestens nach drei Wochen zu beantworten. Wir legen hier eine Kleine Anfrage vom 31. 5. 2023 vor, die bis jetzt – nach 106 Tagen – noch nicht beantwortet ist. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20230914b_Kleine_Anfrage_Afro_Lights
Die Geschäftsordnung des Rates präzisiert in den §§ 6 und 7 das Auskunftsrecht der Stadtverordneten im Einklang mit den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW. Dort – in § 47 Abs. 2. S. 2 – ist festgelegt, daß der Rat Inhalt und Umfang des Fragerechtes der Ratsmitglieder in seiner Geschäftsordnung festlegt. Der § 55 GO NRW formuliert die Grundsätze bei der „Kontrolle der Verwaltung“.
§ 6 der Geschäftsordnung (GO) des Rates behandelt sog. Große Anfragen, § 7 die „Kleinen Anfragen“, welche nach drei Wochen zu beantworten sind. Die Kleine Anfrage K/17/3602-01 ist vom Stadtverordneten Noldus am 31. 5. 2023 bei der zuständigen Verwaltungsstelle eingereicht worden. Normalerweise erfolgt ohne weitere Nachfrage nach einigen Tagen die Veröffentlichung der Fragen im öffentlichen Teil des Verwaltungssystems.
Die Kleine Anfrage – also die Fragestellung selbst – des Stadtverordneten Noldus ist bis jetzt nach 106 Tagen noch nicht einmal veröffentlicht worden. Eine erste Rückfrage wurde am 7. 6. 2023 dahingehend beantwortet, „dass sich o.g. Kleine Anfrage in Bearbeitung befindet, in ALLRIS aber nicht sichtbar ist, weil eine abschließende Prüfung dahingehend aussteht, ob die Angelegenheit mit Blick auf § 7 Abs. 5 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Oberhausen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen als nicht-öffentlich behandelt werden wird.“
Eine weitere Nachfrage am 9. 7. 2023 wurde nach drei Tagen damit beantwortet, man werde den Bearbeitungsstand feststellen. Weitere Auskünfte erfolgten nicht.
Der Gegenstand der Kleinen Anfrage K/17/3602-01 betraf das Afro Lights Festival vom 27. August 2022 und einige Auslegungen der seinerzeit gültigen Förderrichtlinien.
Da die Rechtsabteilung angeblich ihre Prüfung der Angelegenheit noch nicht abgeschlossen hat, stellt der Stadtverordnete Noldus an dieser Stelle folgende Fragen zu den allgemein öffentlich zugänglichen und bekannten Tatsachen:
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Das Festival hat an einem halben Tag auf dem Saporoschje-Platz stattgefunden, während dem Förderantrag B/17/2062-01 mit der beantragten und vom Kulturausschuß am 24. 5. 2022 bewilligten Förderung in Höhe von 4814 € laut Antragsteller eine Veranstaltungsdauer von zwei halben Tagen in Räumlichkeiten des im städtischen Besitz befindlichen und einem Trägerverein unentgeltlich überlassenen Zentrums Altenberg zugrunde lag, wobei 1500 € für die Anmietung im Förderantrag geltend gemacht und die Antragshöhe u.a. damit begründet worden ist.
Frage: Warum ist trotz der halbierten Veranstaltungsdauer und des Ortswechsels keine (teilweise) Rückforderung der vergebenen Fördergelder erfolgt. Der RVR als Fördermittelgeber beispielsweise führt Nachprüfungen durch und behält sich Rückforderungen vor, die gelegentlich auch vorgenommen werden.
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Zum Zeitpunkt der Antragstellung (Vorlage B/172062-01 vom 3. 5. 2022) durch den Veranstalter Deutsch & Frankl GbR Ensample bestimmten die gültigen „Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit“ unter Punkt 3.2:
„Antragsberechtigt sind Oberhausener Träger freier Kulturarbeit (Gruppen, Vereine, Initiativen, Zusammenschlüsse, Einzelpersonen), auch solche mit nicht fest gefügter Organisationsstruktur.“
Frage: Wie vereinbart sich die vorgenommene Förderung durch den Kulturausschuß in Höhe von 4814 € mit der Tatsache, daß der Veranstalter (und Antragsteller) des Festivals nachweisbar nicht aus Oberhausen stammte?
Eine am 4. 4. 2023 im Kulturbüro in Anwesenheit des Kulturdezernenten durch den Stadtverordneten Noldus vorgenommene Akteneinsicht hat weitere Punkte ergeben, welche die Rechtmäßigkeit der durch den Kulturausschuß gewährten Förderung als zweifelhaft erscheinen lassen. Auch dieses ist in die Kleine Anfrage K/17/3602-01 eingeflossen.
Wir stellen fest, daß Oberbürgermeister Schranz (CDU) seinen Verpflichtungen, wie sie in der oben zitierten Mail vom 7. 6. 2023 formuliert wurden, nicht nachkommt.
Wir fordern den Oberbürgermeister auf, die genannte Kleine Anfrage der Öffentlichkeit, mindestens aber den Stadtverordneten und dem Kreis der nach § 30 GO NRW zur Verschwiegenheit Verpflichteten zugänglich zu machen.
Wir fordern ferner den Kulturdezernenten Tsalastras (SPD) auf, die Kleine Anfrage zu beantworten.
Der ganze Vorgang mißachtet die Rechte der Stadtverordneten, welche unabhängig von ihren parteipolitischen Präferenzen ein Recht auf Antworten der Verwaltung haben und damit in Übereinstimmung mit § 55 GO NRW ihr Kontrollrecht gegenüber der Verwaltung ausüben.
Es ist ein bezeichnender Vorgang, daß nach 106 Tagen (statt 21) die Kleine Anfrage weder veröffentlicht noch beantwortet worden ist.
CDU und SPD sollten sich an den Gedanken gewöhnen, daß die Zeit des ungestörten Genießens ihrer Pfründe in Oberhausen mit dem Einzug der AfD in den Stadtrat unwiderruflich der Vergangenheit angehört.
Als Anlage ist eine Kurzfassung in Form einer Pressemitteilung beigefügt.
Anlage:
Oberbürgermeister Schranz mißachtet Informationsrechte des Stadtrates.
(Pressemitteilung der AfD-Ratsfraktion.)
Eine Kleine Anfrage des Stadtverordneten Noldus vom 31. 5. 2023 ist bis jetzt – nach 106 Tagen – weder veröffentlicht geschweige denn beantwortet worden. Eine erste Rückfrage vom 7. 6. 2023 wurde damit beantwortet, daß die Rechtsabteilung noch den Status (öffentlich – nichtöffentlich) prüfe. Eine weitere Nachfrage am 9. 7. 2023 blieb ohne Antwort.
Die Kleine Anfrage betraf das am 27. August 2022 durchgeführte Afro Lights Festival. Eine am 4. 4. 2023 durchgeführte Akteneinsicht ergab Anhaltspunkte, die einen Verstoß gegen die seinerzeit gültigen Förderrichtlinien durch das Kulturbüro vermuten ließen. Zur Klärung des Sachverhaltes erfolgte nach sorgfältiger Vorbereitung am 31. 5. 2023 die Kleine Anfrage.
Aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen und Tatsachen ergeben sich zwei Fragen:
Die seinerzeit gültigen Förderrichtlinien bestimmten ausdrücklich, daß nur „Oberhausener Träger freier Kulturarbeit“ förderwürdig waren. Der Veranstalter Deutsch & Frankl GbR Ensample kommt nicht aus Oberhausen.
Dem vom Kulturausschuß am 3. 5. 2022 bewilligten Antrag lag eine Veranstaltung zugrunde, welche an zwei halben Tagen in Räumlichkeiten des Zentrums Altenberg durchgeführt werden sollte. Die Stadt Oberhausen überläßt die Räumlichkeiten einem Trägerverein unentgeltlich. Die Raummiete (u. a.) in Höhe von 1500 € begründete die Förderhöhe (4814 €) des Kulturausschusses.
Warum ist die Fördersumme nicht anteilig zurückgefordert worden?
Die weiteren Erkenntnisse der Akteneinsicht sollten anhand der Kleinen Anfrage klären, ob weitere mögliche Verstöße des Kulturbüros gegen die Förderrichtlinien vorlagen.
Wir fordern den Oberbürgermeister auf, die genannte Kleine Anfrage der Öffentlichkeit, mindestens aber den zur Verschwiegenheit verpflichteten Stadtverordneten zugänglich zu machen.
Wir fordern ferner den Kulturdezernenten Tsalastras (SPD) auf, die Kleine Anfrage zu beantworten.
Nach 106 Tagen (statt 21) ist die Kleine Anfrage weder veröffentlicht noch beantwortet worden.
Der ganze Vorgang mißachtet die Rechte der Stadtverordneten, welche unabhängig von ihren parteipolitischen Präferenzen ein Recht auf Antworten der Verwaltung haben und damit in Übereinstimmung mit § 55 GO NRW ihr Kontrollrecht ausüben.
CDU und SPD sollten sich an den Gedanken gewöhnen, daß die Zeit des ungestörten Genießens ihrer Pfründe in Oberhausen mit dem Einzug der AfD in den Stadtrat unwiderruflich der Vergangenheit angehört.
Oberhausen, den 14. 9. 2023
Für die AfD-Ratsfraktion
Erich Noldus (Stadtverordneter)