Pressemitteilung der AfD-Ratsfraktion.
Eine Kleine Anfrage des Stadtverordneten Noldus vom 31. 5. 2023 ist bis jetzt – nach 106 Tagen – weder veröffentlicht geschweige denn beantwortet worden. Eine erste Rückfrage vom 7. 6. 2023 wurde damit beantwortet, daß die Rechtsabteilung noch den Status (öffentlich – nichtöffentlich) prüfe. Eine weitere Nachfrage am 9. 7. 2023 blieb ohne Antwort.
Der Text als pdf-Datei: 20230914_2b_PM_Schranz_Kleine_Anfrage
Die Kleine Anfrage betraf das am 27. August 2022 durchgeführte Afro Lights Festival. Eine am 4. 4. 2023 durchgeführte Akteneinsicht ergab Anhaltspunkte, die einen Verstoß gegen die seinerzeit gültigen Förderrichtlinien durch das Kulturbüro vermuten ließen. Zur Klärung des Sachverhaltes erfolgte nach sorgfältiger Vorbereitung am 31. 5. 2023 die Kleine Anfrage.
Aus den öffentlich zugänglichen Unterlagen und Tatsachen ergeben sich zwei Fragen:
Die seinerzeit gültigen Förderrichtlinien bestimmten ausdrücklich, daß nur „Oberhausener Träger freier Kulturarbeit“ förderwürdig waren. Der Veranstalter Deutsch & Frankl GbR Ensample kommt nicht aus Oberhausen.
Dem vom Kulturausschuß am 3. 5. 2022 bewilligten Antrag lag eine Veranstaltung zugrunde, welche an zwei halben Tagen in Räumlichkeiten des Zentrums Altenberg durchgeführt werden sollte. Die Stadt Oberhausen überläßt die Räumlichkeiten einem Trägerverein unentgeltlich. Die Raummiete (u. a.) in Höhe von 1500 € begründete die Förderhöhe (4814 €) des Kulturausschusses.
Warum ist die Fördersumme nicht anteilig zurückgefordert worden?
Die weiteren Erkenntnisse der Akteneinsicht sollten anhand der Kleinen Anfrage klären, ob weitere mögliche Verstöße des Kulturbüros gegen die Förderrichtlinien vorlagen.
Wir fordern den Oberbürgermeister auf, die genannte Kleine Anfrage der Öffentlichkeit, mindestens aber den zur Verschwiegenheit verpflichteten Stadtverordneten zugänglich zu machen.
Wir fordern ferner den Kulturdezernenten Tsalastras (SPD) auf, die Kleine Anfrage zu beantworten.
Nach 106 Tagen (statt 21) ist die Kleine Anfrage weder veröffentlicht noch beantwortet worden.
Der ganze Vorgang mißachtet die Rechte der Stadtverordneten, welche unabhängig von ihren parteipolitischen Präferenzen ein Recht auf Antworten der Verwaltung haben und damit in Übereinstimmung mit § 55 GO NRW ihr Kontrollrecht ausüben.
CDU und SPD sollten sich an den Gedanken gewöhnen, daß die Zeit des ungestörten Genießens ihrer Pfründe in Oberhausen mit dem Einzug der AfD in den Stadtrat unwiderruflich der Vergangenheit angehört.
Oberhausen, den 14. 9. 2023
Für die AfD-Ratsfraktion
Erich Noldus (Stadtverordneter)
Jörg Lange (Stellv. Fraktionsvors.)