Über die Sitzung des Kulturausschusses vom 31. 8. 2023 haben wir bereits berichtet. Die noch fehlenden Punkte der Tagesordnung reichen wir jetzt nach und beleuchten dabei einige allgemeine Aspekte. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20231017b_Kulturausschuss_20230831_2
Schwächen einer Dringlichkeitsentscheidung.
Der Zuschußantrag des Kunstvereins Oberhausen für eine Ausstellung über Sven Drühl wies eine Merkwürdigkeit auf. Die Vorlage B/17/3749-01, welche als Genehmigung der Dringlichkeitsentscheidung dem Kulturausschuß am 31. August zur Abstimmung vorgelegt worden ist, ist vom Kulturbüro auf den 25. 7. 2023 (Unterschrift des Kulturdezernenten vom 8. 8. 2023) datiert worden.
Die Dringlichkeitsentscheidung selbst ist als Vorlage B/17/3653-01 am 13. 6. 2023 in den Unterschriftengang des Kulturbüros gegangen und vom Oberbürgermeister sowie vom Ausschußvorsitzenden Flore (SPD) auf den 26. 6. 2023 (von Herrn Flore irrtümlich auf den 26. 7. 2023) datiert worden.
Eigentümlich ist nur, daß der Antragsteller den Antrag auf den 5. 5. 2023 datiert und im Schreiben auf die im Mai noch stattfindende Ratssitzung Bezug genommen hat. Der Eingangsstempel vom Kulturbüro trägt das Datum „12. Juni“.
In der Ausschußsitzung vom 31. 8. 2023 fragte Herr Ottersbach (FDP) nach den Gründen für diese zeitliche Diskrepanz. Frau Prof. Domkowsky als Stabsstellenleiterin konnte sich das nicht erklären.
Herr Gadde (GRÜNE) beschwerte sich über die Dringlichkeitsentscheidung an sich; man werde hier noch einmal zustimmen, aber künftig nicht mehr.
Herr Noldus (AfD) fand im Hinblick auf die Datierungen die Dringlichkeitsentscheidung befremdlich. Formal setzt eine Dringlichkeitsentscheidung die Abwehr von „Nachteilen oder Gefahren“ voraus. Diese seien hier aber nicht zu sehen. Dazu komme die Möglichkeit einer Sondersitzung, die man hier nicht genutzt habe. Stattdessen habe man den Ausschuß überspielt. Der Vorgang zeige, daß die Zusammenarbeit zwischen Kulturbüro und dem Ausschußvorsitzenden nicht funktioniere; man möge sich dort einmal zusammensetzen.
Die Datierung auf den 12. Juni ist ganz einfach zu erklären. Der Antrag kam am oder kurz nach dem 5. Mai im Kulturbüro auf den Tisch, aber aus irgendeinem Grunde schaffte man es nicht mehr, ihn unter Beachtung der Fristen auf die Tagesordnung des Kulturausschusses vom 18. Mai zu setzen.
Der Antragsteller gab als Veranstaltungstermin den Zeitraum 25. Juni bis 8. Oktober an. Die nächste Sitzung des Kulturausschusses (31. August) hätte also die Förderung einer bereits laufenden Veranstaltung bedeutet, was nicht so ohne weiteres mit dem Wortlaut der Förderrichtlinien zu vereinbaren gewesen wäre (es wäre tatsächlich kein Hinderungsgrund gewesen, wie der weiter unten abgehandelte Antrag Barwanietz zeigt).
Mit dem Eingangsdatum 12. Juni ließ sich begründen, daß wegen der bevorstehenden Sommerferien (22. Juni bis 4. August) keine Sondersitzung des Kulturausschusses mehr möglich gewesen wäre (die Rechtsprechung sieht Ferien nicht als Hinderungsgrund – besonders für Ausschußsitzungen – an; zudem sieht die Geschäftsordnung des Rates für solche Fälle verkürzte Ladungsfristen vor). Also blieb nur noch die Dringlichkeitsentscheidung.
Der Antrag Barwanietz.
Der Antrag „Galeriekonzert mit den Chören des Sängerkreis Oberhausen (B/17/3887-01)“ betraf die Bezuschussung eines Galerie-Konzertes am 27. 8. 2023 mit 2.500 €. Am 17. August gestellt, wurde die Vorlage am 25. August (reichlich spät für die Sitzung) gefertigt. Das Kulturbüro empfahl die Bezuschussung nicht mit der Begründung: „Laut Finanzplan ist das Projekt auch mit dem Zuschuß der Stadt nicht ausfinanziert.“
In der Sitzung legte sich Frau Wolter (CDU) für den Antrag ihres Partei- und Ausschußkollegen Barwanietz ins Zeug. Sie bat darum, nicht die ganze Vorgeschichte erläutern zu müssen, die kompliziert sei. Es sei eine Verkettung von Irrtümern und Urlaubszeit gewesen, dazu irreführende Gespräche, die zu der Konstellation geführt hätten, daß der Antrag erst nach der Durchführung der Veranstaltung vorgelegt worden sei. Sie schlug den Antrag mit der geänderten Förderungshöhe 2.000 € zur Abstimmung vor.
Sowohl Herr Scherer (SPD) als auch Herr Gadde (GRÜNE) wiesen darauf hin, daß der Antrag eigentlich zu spät eingetroffen sei; unter Berücksichtigung aller – gewissermaßen mildernden – Umstände wollten sich beide Fraktionen der Stimme enthalten. Unter diesen Umständen ist der Antrag mit den Stimmen von CDU (ohne Herrn Barwanietz) und der AfD bewilligt worden.
Zu Beginn der Sitzung hatte der Ausschußvorsitzende Flore eine Änderung in der Reihenfolge der Anträge vorgeschlagen. Ursprünglich wäre der Zuschußantrag „ Roma Integration Zentrum e.V. – RIZ: „Das bin Ich, lass uns besser kennenlernen!“ (B/17/3762-01) in Höhe von 3.900 € zuerst behandelt worden.
Nachdem der Barwanietz-Antrag bewilligt worden war, gab der Kulturdezernent bekannt, daß der Ausschuß nur noch über 3.256 € verfüge. Nur in dieser Höhe könne der RIZ-Antrag bewilligt werden. Hätte man zuerst diesen Antrag in voller Höhe bewilligt, wären für Herrn Barwanietz nur noch 1.356 € übrig geblieben. Also wurde die Reihenfolge geändert, damit unter leichten Abschlägen beide Anträge bewilligt werden konnten. Der letzte Antrag über die Förderung eines Musicals über den Klimawandel (B/17/3805-01) ist dann auch gar nicht mehr aufgerufen worden.
Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit.
Angesichts der zahlreichen Anträge, die 2023 den Etat des Kulturausschusses gesprengt hatten, stand die Frage nach einer Neuformulierung der „Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit (B/17/3778-01) im Raum. In der Sitzung am 31. August stellte Herr Scherer (SPD) fest, daß man sich zusammen setzen müsse wegen des knapperen Geldes. Die Problematik müsse man zwischen den Fraktionen besprechen. Er plädiere dafür, den Antrag samt Änderungsanträgen in der nächsten Sitzung neu zu verhandeln. Der Ausschußvorsitzende Flore sekundierte unter allgemeiner Zustimmung, daß man die Vorlage in der nächsten Sitzung behandeln werde.
Die Änderungsanträge von AfD und GRÜNEN sind dann folgerichtig nicht mehr behandelt worden.
Herr Noldus machte auf einen Fehler des Kulturbüros in der Synopse (Gegenüberstellung der gültigen Richtlinien und der geplanten Neufassung) aufmerksam, der unmittelbar Einfluß auf die Argumentation bei der Debatte über den Barwanietz-Antrag genommen hatte.
In der Synopse der Vorlage B/17/3778-01 hatte es unter „aktuell geltende Richtlinien“ geheißen:
3.1 Die Zuschüsse zur Förderung freier kultureller Aktivitäten werden auf formlosen Antrag gewährt. Der Antrag kann auf Deutsch oder Englisch gestellt werden.
Der Antrag ist schriftlich beim Kulturbüro der Stadt Oberhausen – mindestens drei Monate – vor der Veranstaltung zu stellen. Die Mitarbeiterinnen beraten auf Wunsch bei der Antragstellung.
Tatsächlich heißt es in der aktuellen Fassung „auf formlosen schriftlichen Antrag“. Der zweite Absatz entspricht dem Wortlaut der bis zum 21. 11. 2022 gültigen Fassung. In der derzeit gültigen Fassung heißt es „in der Regel drei Monate vor Projektbeginn“.
Tatsächlich bedeutet der Zusatz „in der Regel“, daß es im Prinzip keine zwingenden Fristen bei der Antragstellung gibt. Die Herren Scherer und Gadde hatten hingegen die Ausschußunterlagen (und die Synopse) gesichtet und bei der Debatte über den Barwanietz-Antrag zwingende Fristen vorausgesetzt.
Verfahren im Kulturausschuß.
Der gleichnamige CDU-Antrag (A/17/3883-01) griff zentrale Defizite in der Arbeit des Kulturausschusses auf. Wir verstehen ihn als Versuch der Qualitätssicherung angesichts des stark beanspruchten Ausschuß-Etats.
Frau Wolter (CDU) selbst stellte die Inhalte des Antrages vor. So sollen künftig vom Kulturbüro regelmäßig aktualisierte Übersichten vorgelegt werden, welche Veranstaltungen antizipiert werden. Man wünsche Informationen über die nicht förderfähigen Anträge. Ferner habe sie bei einer Prüfung festgestellt, daß von vielen Veranstaltungen, die durch den Ausschuß gefördert worden seien, keine Zeitungsmeldungen oder andere Berichte (Internet) vorlagen. Von ganz vielen Sachen habe sie nichts gehört oder gesehen. Zukünftig wünsche sie sich genaue Daten; ferner: Was ist mit den Veranstaltungen passiert? Waren sie erfolgreich oder waren nur zwei Zuschauer da? Das möchte sie künftig auch wissen.
Herr Tsalastras (SPD) erklärte, daß man bereits tabellarische Übersichten über die Anträge vorlege; die Informationen aus dem Kulturbüro erfolgen kontinuierlich und vollumfänglich. Man könne gerne die im Antrag genannten Aspekte berücksichtigen, soweit das nicht schon bisher geschehen sei. Allerdings gehe das nicht bei den eingereichten Sachberichten und den Verwendungsnachweisen.
Diese seien insgesamt sehr umfangreich, enthielten zum Teil vertrauliche bzw. personenbezogene Daten. Durch den Umfang sei es praktisch unmöglich, diese Unterlagen in irgendeiner Form öffentlich zu machen. Sie seien aber im Kulturbüro im Rahmen einer Akteneinsicht einzusehen. Herr Noldus könne das sicher bestätigen, da er eine solche bereits vorgenommen habe.
Frau Wolter (CDU) erklärte, sie sei damit einverstanden, daß man auf die Vorlage der eingereichten Sachberichte mit Verwendungsnachweisen verzichte. Im übrigen halte sie den Antrag aufrecht.
Herr Scherer (SPD) erklärte, die SPD werde nicht zustimmen. Der Kulturausschuß erhalte schon genug Informationen vom Kulturbüro; der Antrag sei daher nicht notwendig.
Herr Gadde (GRÜNE) meinte, er könne dem Antragsteller nicht folgen. „Wir folgen dem Kulturdezernenten.“
Herr Flore (SPD) erklärte, die Erfüllung der anderen Punkte außer dem letzten des Antrages sei ja vom Kulturbüro zugesagt worden. Die im Antrag genannten Punkte würden als solche Bestandteil der Niederschrift. Er schlage vor, daß man es dabei belasse und auf eine Abstimmung verzichte.
Frau Wolter (CDU) erklärte, unter diesen Umständen ziehe sie den Antrag zurück.