Mit einiger Verspätung, die verschiedenen Umständen geschuldet ist, bringen wir einen Bericht über die letzte Sitzung, die das Problem der Kontrolle in aller Deutlichkeit bloßlegte. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20231009b_Kulturausschuss_20230831
Zu Sitzungsbeginn erklärt der Vorsitzende Herr Flore (SPD), daß die Bewilligung von Förderanträgen wesentliche Voraussetzung der Tätigkeit des Ausschusses sei. Die Mittel seien knapp, da im nächsten Jahr die wegen Corona aufgestockten Mittel [gemeint sind die 25.000 €, welche der Rat am 15. 5. 2023 bewilligt hat] so nicht mehr zur Verfügung stünden. Man werde interfraktionell eine Regelung zu finden versuchen, daß alles, was Kultur darstelle, wenn möglich weitergeführt werden könne.
Danach schlägt er Änderungen der Tagesordnung vor, die so gebilligt wird. Die nachfolgende Numerierung kann leicht abweichen.
Die Manifesta 2026.
Das Schöne an dem Kulturausschuß ist die immer wiederkehrende Erfahrung, daß man sich als normaler Mensch keine Gedanken darüber macht, wie sehr „Kultur“ in diesem Lande eine bürokratische Angelegenheit darstellt. Zuständig ist u.a. der Regionalverband Ruhr.
Einen mündlichen Bericht zur Manifesta 2026 unter TOP 1 liefert Frau Stefanie Reichart, RVR-Referatsleiterin für Kultur, Sport und Industriekultur, welche als Geschäftsführerin der Manifesta 2026 bestellt worden ist. Sie beginnt mit der Geschichte der Biennalen, den alle zwei Jahre stattfindenden Kunst- und Kulturveranstaltungen. Manifesta sei in den frühen 1990er Jahren als Reaktion auf die politischen, sozialen und wirtschaftlichen Veränderungen nach dem Ende des Kalten Krieges entwickelt worden. Die erste Manifesta habe 1996 in Rotterdam stattgefunden als Veranstaltung zum Dialog zwischen Gesellschaft und zeitgenössischer europäischer Kunst im Kontext des europäischen Einigungsprozesses. Weiter sagt sie dem Sinn nach folgendes:
Im traditionellen Format wählt eine Festivalleitung ein Kuratorium; das Kuratorium wählt Künstler; daraus entwickele man ein Konzept usw. Das sei der klassische Weg, den man nicht beschreiten wolle. Bei der Manifest gehe man anders vor.
Zunächst sei es ein europäisches Projekt, welches von mehreren Ländern finanziert werde. Deutschland steuere 6,5 Mio. € als verpflichtendes Minimum zum Budget bei. Im November 2022 sei die GmbH gegründet worden; sie selbst sei Geschäftsführerin dieser Gesellschaft. Danach erläutert Frau Reichart Einzelheiten der GmbH-Struktur und des Erwerbs von Fördermitteln.
Danach spricht sie über die künstlerischen Aspekte der Manifesta. Generalthema sei „Das Ruhrgebiet als Handelsregion“, welches künstlerisch bearbeitet bzw. umgesetzt werde. Man habe sich für dieses Thema entschieden, weil es insgesamt etwas zu kurz komme. Etwas konkreter gehe es um den alten Hellweg und um die im Duisburger Hafen endende neue chinesische Seidenstraße.
Danach stützt sich der Vortrag Frau Reicharts auf das sog. Bid Book, eine Art Bewerbungsmappe für die Manifesta 2026. Momentan befinde man sich noch im sog. Pre-Biennal Process. Es handelt sich um einen dreistufigen Ablaufplan bis zu dem Zeitpunkt, wo die Wahl eines Kuratoriums erfolge.
Nach dem Ende des Vortrages dankt Herr Scherer (SPD) für den Vortrag und lobt die Beteiligung der Oberhausener Verwaltung bei der Unterstützung der Kunst- und Kulturszene. Man arbeite an großen Netzwerken, die „von unten“ ausgehend geschaffen werden, mit politisch orientierter Kultur usw.
Frau Wolter (CDU) äußert ihre große Begeisterung für das 2026 stattfindende Ereignis. Es sei schön, daß man nun etwas darüber wisse und hoffe auf eine Übermittlung der von Frau Reichart vorgestellten Präsentation. „Wir wollen das gerne unterstützen und wir möchten wissen, was wir da unterstützen.“
Danach bedankt sich Herr Gadde (GRÜNE) seinerseits im Namen der GRÜNEN für den Vortrag.
Frau Reichert dankt ihrerseits und bemerkt, daß man leider noch nicht viel Konkretes sagen könne, da man sich noch in einem sehr frühen Stadium des Planungsprozesses befinde. Sie könne allerdings schon sage, daß sich die Manifesta auf Duisburg, Essen und Bochum fokussiere. Sie freue sich aber, da sie, wie schon eingangs erwähnt, aus Oberhausen, genauer gesagt aus Alt-Oberhausen stamme, mitteilen zu können, daß es umfangreiche Beiprogramme mit Veranstaltungen in weiteren Städten geben werde. An diesen Programmen mit regionaler Beteiligung werde auch Oberhausen sich beteiligen können.
Herr Tsalastras (SPD) dankt als Kulturdezernent für die Klarstellung und versichert, daß man sich als Verwaltung bemühen werde, diese regionalen Veranstaltungen organisieren werde, um die örtliche Kulturszene daran teilhaben zu lassen.
Der Abschlußbericht „Sonderförderung Corona“.
Eine Routineangelegenheit ist unter TOP 2 der Abschlußbericht zum Sofortprogramm Sonderförderung „Corona“ der Stadt Oberhausen (M/17/3743-01).
Herr Noldus (AfD) möchte die Gelegenheit nutzen, eine Verständnisfrage zu stellen. In der Vorlage B/17/5937-01, welche die Grundlage für die Corona-Sonderförderung gebildet habe, sei in den Zeilen 144ff zur Vergabe bemerkt worden:
„Die Vergabe ist durch die zuständigen Beigeordneten zu bestätigen. Die Kämmerei begleitet die Zuschußvergabe. Die endgültige Entscheidung, ob die Mittel bewilligt werden, obliegt… gemäß § 83 GO NRW dem Stadtkämmerer.“
Herr Noldus fragt, wie man sich das vorstellen müsse. Es sei ja ursprünglich um eine Sonderförderung in verschiedenen Bereichen gegangen. Die Fachverwaltung habe nur die Aufgabe gehabt zu prüfen, ob die Antragsteller eventuell durch andere Förderprogramme von Bund oder Land gefördert werden könnten. Die Vergabe sei von den Beigeordneten vorgenommen worden; unter Begleitung der Stadtkämmerei. Im Kulturbereich, der den wesentlichen Teil der Corona-Sonderförderung erhielt, falle nun Kulturdezernat und Stadtkämmerei in der Person des Herrn Tsalastras zusammen. Wie sei nun eine Kontrolle bei der Förderbewilligung erfolgt?
Herr Flore (SPD) bemerkt, das sei eine pekuniäre Frage, welche man sicherlich besser im Haupt- und Finanzausschuß stellen könne, wo die Vorlage ebenfalls behandelt werde.
Herr Tsalastras (SPD) unternimmt es trotzdem, die Frage direkt zu beantworten. Er führt dem Sinne nach aus:
Man habe seinerzeit einen kleinen Ausschuß gebildet, welcher aus allen Beigeordneten bestanden habe, Bereiche Sport, Kultur usw., und Vertretern der angeschlossenen Fachverwaltung. Dieser Ausschuß habe die Förderanträge entgegen genommen. Die Stadtkämmerei hätte die finanztechnische Prüfung übernommen.
Nachfrage: Wie erfolgte die Prüfung? Sei diese getrennt nach Fachbereichen erfolgt? Ja, die Fachabteilungen – Herr Tsalastras nennt ausdrücklich Sport und Kultur, hätten eine Bewertung der Förderanträge vorgenommen; jede für sich. Die Abwicklung sei durch Stadtkämmerei bzw. begleitend durch diese erfolgt.
Auf eine weitere Nachfrage ergänzt Herr Tsalastras, daß jeder Bereich die Bewertung der Anträge für sich vorgenommen habe, aber jeder Bereich habe eine Kontrolle beim anderen Bereich durchgeführt; „der Sport hat mit auf die Kultur geschaut“ und umgekehrt. Die Finanzverwaltung habe die technischen Detailfragen der Bewilligungen geklärt.
Herr Noldus (AfD) bedankt sich für die Beantwortung; weitere Fragen werden nicht gestellt.
Der Ausschuß nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Berichte (Familie, Kulturentwicklung, VHS).
Der Familienbericht 2022 – mit Bezug auf die Oberhausener Familienberichte 2006, 2012 und 2017 (M/17/3671-01) – wird ohne Fragen oder Anmerkungen zur Kenntnis genommen.
Unter TOP 4 folgt ein mündlicher Bericht des Kulturdezernenten zum Sachstand Kulturentwicklungsplan.
Innerhalb des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes erfolgt die Placierung des Kulturentwicklungsplanes. Für die Erarbeitung stünden weniger Fördermittel zur Verfügung als erwartet. Der Kulturdezernent freue sich, daß man doch ein externes Büro gefunden habe, welches die Konzeption des Kulturentwicklungsplanes übernehme. Es handelt sich um das Institut für soziale Innovation (ISI) mit Sitz in Düsseldorf. Der Kulturausschuß werde über den Fortgang der Arbeiten unterrichtet werden.
Es gibt keine Fragen an den Kulturdezernenten.
Die Tagesordnungspunkte 5, 6 und 7 werden auf Vorschlag des Vorsitzenden gemeinsam abgehandelt, da sie alle die Volkshochschule (VHS) betreffen. Es geht um das Programm der Volkshochschule im Arbeitsjahr 2023/2024 (M/17/3750-01), Aktuelles (mündlich) und einen Bericht speziell zu Angeboten zur Integration von Migranten im Arbeitsjahr 2022/2023 samt Ausblick auf das Arbeitsjahr 2023/2024 (M/17/3746-01).
Frau Dr. Reisz (Bereichsleiterin der Volkshochschule) führt einen Kurzfilm über das Programm der VHS vor. Das Besondere an dem Film ist, daß er mittels technischer Mittel unter Zuhilfenahme von KI-Bildgeneratoren (Arbeitsgrundlage bildeten Photographien der auftretenden Personen, die einzelne Bereiche der VHS vorstellten) erstellt worden ist.
Der interessante Vortrag kreist um das generelle Thema, wie technische Neuerungen unter besonderer Berücksichtigung von KI sowohl auf die Gestaltung der Lehrinhalte der VHS wie auch auf das Lernen der VHS-Teilnehmer einwirken.
Aus einer Mitteilung von Frau Dr. Reisz an Herrn Noldus vom 5. 9. 2023:
Der Vortrag war nicht als schriftliche Eingabe gedacht, da gab es zwei umfassende zum Bildungsprogramm. Er sollte nur die Politik mit auf die „Reise“ nehmen, die wir ständig unternehmen, um den Bildungsbedarf für die Planung zu eruieren… Für den Kulturausschuß war die Mitteilung wichtig, daß eine kommunale Pflichtaufgabe Weiterbildung von der Politik weiter unterstützt bleiben muß. Die aktuellen Trends (eben nicht ausschließlich KI) bewegen und besorgen Menschen, und da muß die Weiterbildung Formate zu den Themen (Anwendung und Hintergrund) bereithalten und den Menschen vor Ort anbieten. Solche Trends gab es vorher auch, es sind zurzeit auch Technik, Standardisierung und Ersatz von Bildung durch austauschbare Online Module ohne Lehrkraft (neben Klima, Armut etc.).
Herr Scherer (SPD) äußert „vielen vielen Dank für die Arbeit seit vielen Jahren mit Dr. Reisz“. Er erwähnt die wohlwollenden Bemühungen des Kulturausschusses, bei der Verbesserung der Ausstattung der VHS mitzuwirken. Das KI-Video sei lustig gewesen, aber man dürfe darüber nicht das enorme Potential und die Wirkungen von KI vergessen. Seiner Meinung nach stehe man am Beginn einer neuen Form der industriellen Revolution, die sich u.a. daraus ergebe, daß jeder die Möglichkeit habe, sich der technischen Mittel zu bedienen, um KI selber kreativ zu benutzen. Diesen Gedankengang führt er noch etwas weiter aus.
Frau Wolter (CDU) bedankt sich über die „wie immer hervorragend“ geleistete Arbeit und möchte einen sprachlichen Kontrast in der Form eines veralteten Ausdrucks setzen; zu Frau Dr. Reisz gewandt: „Ihre Arbeit ist einfach löblich!“.
Herr Gadde (GRÜNE) schließt sich dem an und verweist besonders auf das nach seiner Meinung hervorragend gestaltete und interessante Programmheft.
Bei einer im Grunde genommen belanglosen Kenntnisnahme zum Heimatpreis (B/17/3439-01) kommt es zu einer bezeichnenden Szene. Die Vorlage selbst, vom Rat am 15. 5. 2023 beschlossen, ersucht um Vorschläge für die Träger des Heimatpreises, einzureichen bis zum 30. 9. 2023 im Kulturbüro.
Herr Noldus fragt nach der Zusammensetzung der Jury: In Zeile 83 werde „Klaus Oberschewen (Bereich Antifaschismus)“ aufgeführt. Man müsse sich fragen, was „Bereich“ bedeute. Im Zusammenhang mit der seinerzeitigen Debatte um die Umbenennung des Kaisergartens habe dieser Herr bewiesen, daß er noch nicht einmal Wilhelm I von Wilhelm II unterscheiden könne. Was zeichne Herrn Oberschewen außer einer strammen Gesinnung denn aus?
Herr Dittmeyer (LINKE) meldet sich mit lauter Stimme zu Wort. Es sei empörend, wie hier über jemanden geredet werde, der im Bildungsbereich arbeite usw. In diesem Zusammenhang bezeichnet er Herrn Noldus ausdrücklich als „abartig“.
Herr Noldus (AfD) meldet sich zu Wort. Es sei, zu Herrn Dittmeyer gewandt, völlig irrelevant, was er da von sich gebe. Die Bezeichnung „abartig“ sei typisch für das intellektuelle und politische Niveau der LINKEN.
Zu dem Vorsitzenden gewandt: Er habe nur gesagt, daß die Veröffentlichungen beispielsweise in „Paroli“ erkennen lassen, daß Herr Oberschewen von den elementarsten Anforderungen an wissenschaftliches Arbeiten keine Ahnung habe. Die Bezeichnung „Antifaschismus“ sei überhaupt ein Anachronismus.
Herr Flore bemerkt, der Ausdruck „stramme Gesinnung“ sei schon bezeichnend. „Manche Wortmeldungen sind Kokolores.“
Hinweis: Herr Flore, als Bürgermeister protokollarisch der zweithöchste Repräsentant Oberhausens, macht sich hier die Niveaulosigkeit des mediokren Vertreters einer Politsekte zu eigen. Es ist doch einigermaßen beunruhigend, daß die SPD Oberhausen keinen besseren gefunden hat.
Ein mündlicher Bericht des Kulturbüros zum Jugendförderpreis und eine Übersicht über die verausgabten und verplanten Mittel der Position „Freie kulturelle Aktivitäten“ (B/17/3779-01) unter TOP 9 und 10 schließen diesen Teil der Tagesordnung ab.
Die Anträge – das Geld ist weg.
Eine der wesentlichen Tätigkeiten des Kulturausschusses besteht in der Bewilligung von Anträgen. Vor der Sitzung des 20. 4. 2023 war es eine rein rituelle Angelegenheit, denn ein Antrag, der vom Kulturbüro empfohlen worden ist, ist in der Vergangenheit immer auch bewilligt worden.
Der Antrag der Galerie KIR B/17/0268-01 über 3.500 € ist am 26. 1. 2010 vom Kulturausschuß in der vom Kulturbüro vorgeschlagenen Höhe mit 3.000 € bewilligt worden. Ein Zuschußantrag der ev. Christus-Kirchengemeinde Alt-Oberhausen M/14/1922-01 zur Finanzierung eines Konzertes am 26. 11. 2006 ist vom Kulturbüro nicht empfohlen und folgerichtig vom Ausschuß am 17. 10. 2006 abgelehnt worden. Herr Flore (SPD) unternahm es seinerzeit, die Ablehnung zu begründen: „Herr Flore zitiert die Förderrichtlinien, nachdem „Projekte der Kirchen, …. in der Regel nicht gefördert werden.“
Eine Ablehnung des Antrags der Alevitischen Gemeinde B/17/3322-01 in der Sitzung am 20. 4. 2023 (Finanzierung von Musikinstrumenten und Musikunterricht) durch Herrn Flore ist uns nicht bekannt.
Zunächst steht die Billigung eines Zuschußantrages an, der in Form einer Dringlichkeitsentscheidung bereits gewährt worden ist: Kunstverein Oberhausen e.V.: Ausstellung SVEN DRÜHL „Öl, Lack und Bronze. Neue Landschaften“ (B/17/3749-01).
Herr Ottersbach (FDP) fragt nach einer Unstimmigkeit: Der Antrag sei vom Antragsteller selbst auf den 5. Mai datiert worden; das Kulturbüro habe den Eingang erst am 12. Juni vermerkt.
Frau Prof. Domkowsky kann keine Erklärung zu dieser zeitlichen Diskrepanz vorbringen; das könne sie nicht erklären.
Hinweis: Es handelt sich um eine übliche Manipulation, um die Dringlichkeitsentscheidung nach außen hin zu rechtfertigen. Wir kommen bei Gelegenheit darauf zurück.
Herr Gadde (GRÜNE) beschwert sich über die Dringlichkeitsentscheidung an sich; man werde heute noch einmal zustimmen, aber künftig nicht mehr.
Herr Noldus (AfD) findet es befremdlich, daß Frau Prof. Domkowsky keine Erklärung für die Datierung des Antragseingangs hat liefern können. Generell könne man sagen, daß der Ablauf dubios sei: Am 12. Juni eingegangen, am 13. Juni von Frau Prof. Domkowsky gebilligt; das sei im üblichen Rahmen. Der Oberbürgermeister unterzeichnet am 26. Juni, der Vorsitzende Flore am 26. Juli.
Formal setzt eine Dringlichkeitsentscheidung die Abwehr von „Nachteilen oder Gefahren“ voraus. Diese seien hier aber nicht zu sehen. Dazu komme die Möglichkeit einer Sondersitzung, die man hier nicht genutzt habe. Stattdessen habe man den Ausschuß überspielt.
Der Vorgang zeige, daß die Zusammenarbeit zwischen Kulturbüro und Ausschußvorsitzendem nicht funktioniere; man möge sich dort einmal zusammensetzen.
Herr Flore „entschuldigt“ sich; er habe am 26. Juli Geburtstag und daher sei die Datierung zu erklären. Seine Bemerkungen zielen darauf ab, daß Herr Noldus diesen Fehler überbewerte. Auf die übrigen Punkte geht er nicht ein.
Die Dringlichkeitsentscheidung wird gegen die Stimme der AfD gebilligt.
Der Zuschußantrag von Thomas Barwanietz: Galeriekonzert mit den Chören des Sängerkreis Oberhausen (B/17/3887-01)“ unter TOP 15 alt wurde in bewegenden Worten debattiert. Offenbar war man in Unkenntnis des wahren Wortlautes der Förderrichtlinien allgemein der Ansicht, daß der Antragsteller, übrigens für die CDU Mitglied des Kulturausschusses, den Antrag zu spät eingereicht habe.
Herr Tsalastras bemerkt einleitend, daß es nicht so sei, wie Herr Noldus es vielleicht meine; nämlich daß das Kulturbüro entscheide. Vielmehr könne der Kulturausschuß anders entscheiden als das, was das Kulturbüro vorschlage.
Frau Wolter (CDU) bemerkt, sie bitte darum, nicht die ganze Vorgeschichte erläutern zu müssen, die kompliziert sei. Es sei eine Verkettung von Irrtümern und Urlaubszeit gewesen, dazu irreführende Gespräche, die zu der Konstellation geführt hätten, daß der Antrag erst nach der Durchführung der Veranstaltung vorgelegt worden sei.
Sie schlage vor, daß in Abänderung des Antrages nur 2.000 € beantragt werden. Die Finanzierung sei gesichert gewesen; das fehlende Geld, welches als Ablehnungsgrund habe herhalten müssen, sei beschafft worden. In Zukunft werde man diesen Antrag besser abwickeln, da man nun wisse, wo die Stellschrauben seien.
Im übrigen werde Herr Barwanietz sich selbstverständlich nicht an der Abstimmung beteiligen.
Hinweis: In der Begründung des Kulturbüros zur Ablehnung hatte es geheißen: „Laut Finanzplan ist das Projekt auch mit dem Zuschuß der Stadt nicht ausfinanziert.“
Herr Gadde (GRÜNE) anerkennt die schwierige Gemengelage und bezeichnet den Antrag als verfristet. Dennoch werde die Fraktion sich der Stimme enthalten.
Herr Scherer (SPD) betont, er habe ganz zu Anfang gesagt, daß Kultur verbinde und man einvernehmliche Beschlüsse fassen wolle. Das fehlende Geld habe die eine oder andere Diskussion ausgelöst. Auch habe man in der letzten Sitzung [20. April] jeden einzelnen Antrag durchgeprüft; darüber sei er sehr überrascht gewesen.
Man habe da auch Verschwörungstheorien [?!] gehört, Jedenfalls sei die hier zur Debatte stehende Veranstaltung gut und auch gewünscht. Allerdings sei der Antrag wirklich zu spät eingetroffen. Die SPD werde sich bei der Abstimmung enthalten.
Hinweis: Zur Antragsfrist siehe unsere Anmerkungen zur Synopse, die der Vorlage B/17/3778-01 beigegeben war, weiter unten.
Herr Flore stellt den Antrag in der geänderten Form – 2.000 € – zur Abstimmung.
Bei Enthaltung der übrigen Anwesenden stimmen CDU und AfD dem Antrag zu.
Hinweis: Das Abstimmungsverhalten mindestens von Herrn Dittmeyer (LINKE) und Herrn Ottersbach (FDP) war nicht eindeutig zu erkennen, was den Vorsitzenden aber nicht interessierte.
Es folgt der Zuschußantrag „Roma Integration Zentrum e.V. – RIZ: „Das bin Ich, lass uns besser kennenlernen!“ (B/17/3762-01).
Herr Tsalastras (SPD) macht die Anwesenden darauf aufmerksam, daß nach der Bewilligung des Barwanietz-Antrages laut Vorlage B/17/3779-01 noch 3.256 € zu vergeben seien. Auf Nachfrage von Herrn Ottersbach (FDP) werden Unstimmigkeiten zwischen der Allris-Fassung und der Ausschuß-Fassung bei insgesamt gleichem Saldo geklärt; die Unstimmigkeiten – Auflistung der Dringlichkeitsentscheidung – kann sich die Frau Domkowsky nicht erklären. Sie seien einfach da, aber der Saldo stimme.
Frau Wolter (CDU) bemängelt, daß es sich bei der Veranstaltung zu einem Teil um eine Podiumsdiskussion handelt, bei der sie Schwierigkeiten habe, sie als Kulturveranstaltung zu betrachten.
Herr Tsalastras (SPD) möchte für die Veranstaltung insgesamt einen kulturpolitischen Charakter in Anspruch nehmen und die Förderwürdigkeit feststellen.
Herr Flore (SPD) erklärt, daß die Sinti und Roma in der NS-Zeit sehr gelitten hätten. Und auch danach hätten sie immer mit Vorurteilen zu kämpfen gehabt. Er selbst könne sich an Sitzungen des Polizeibeirates erinnern, wo gesagt worden sei, die Zigeuner seien gefährliche Leute. Diesen Ausdruck – Zigeuner – verwende man zum Glück heute nicht mehr. Und heute höre man von diesen Menschen nichts Negatives mehr. Sie seien anständig und machten eine gute Kulturarbeit.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen; es wird über die Bewilligung von 3256 € abgestimmt.
Der Antrag wird bei Enthaltung der AfD einstimmig bewilligt.
Damit hat der Kulturausschuß sein Jahresbudget vollkommen ausgeschöpft.
Eine Behandlung des in der Tagesordnung folgenden Zuschußantrages Opernwerkstatt am Rhein: Musicalaufführung „Danke für Nichts“ – das Musical über Klimawandel (B/17/3805-01) unter TOP 14 ist dem Verfasser nicht erinnerlich.
Das Problem der Kontrolle.
Die Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit (B/17/3778-01) werden an verschiedenen Stellen durch ideologische Worthülsen aufgebläht. Die einzige substantielle Ergänzung findet man unter Punkt 3.1, der jetzt Mindeststandards bei der Stellung von Anträgen definiert: „Die Zuschüsse zur Förderung freier kultureller Aktivitäten können nur online unter https://www.oberhausen.de/de/index/kultur-bildung/kultur/kulturfoerderung.php beantragt werden.“
Der Anlaß war vielleicht die substantielle Kritik des CDU-Vertreters Höppner in der Ausschußsitzung vom 20. 4. 2023 an den formalen Voraussetzungen der Antragstellung, vorgetragen aus Anlaß des Antrages von Nigeria Voice in Diaspora Germany. In der gleichen Sitzung hatte zuvor Frau Prof. Domkowsky durch die falsche Auskunft, Anträge könnten sogar mündlich gestellt werden, u. E. versucht, die Debatte um den Antrag „Schmetterlingseffekt“, der schließlich von CDU, FDP und AfD abgelehnt wurde, in eine für den Antrag günstige Richtung zu drehen.
Die der Vorlage B/17/3778-01 beigefügte Synopse des Kulturbüros enthält einen sachlichen Fehler. Unter Punkt 3.1 Satz 2 heißt es unter „aktuell geltende Richtlinien“ nämlich:
„Der Antrag ist schriftlich beim Kulturbüro der Stadt Oberhausen – mindestens drei Monate – vor der Veranstaltung zu stellen. Die Mitarbeiterinnen beraten auf Wunsch bei der Antragstellung.“
Tatsächlich heißt es in den am 22. 11. 2022 gegen die Stimme der AfD gebilligten neuen Förderrichtlinien B/17/2584-01 an gleicher Stelle:
„Der Antrag ist beim Kulturbüro der Stadt Oberhausen in der Regel drei Monate vor Projektbeginn zu stellen. Die Mitarbeiterinnen beraten auf Wunsch bei der Antragstellung.“
Die Regelung „mindestens drei Monate“ war in den bis dahin gültigen (alten) Richtlinien enthalten. Dieser Fehler hat erkennbar in der Debatte über den Barwanietz-Antrag Einfluß auf die Argumentation der Ausschußmitglieder Gadde (GRÜNE) und Scherer (SPD) genommen, was nicht unproblematisch ist. Die Debatte über die „Richtlinien“ ist kurz:
Herr Scherer (SPD) stellt fest, daß man sich zusammen setzen müsse wegen des knapperen Geldes. Die Problematik müsse man zwischen den Fraktionen besprechen. Er plädiere dafür, den Antrag samt Änderungsanträgen in der nächsten Sitzung neu zu verhandeln.
Herr Flore stellt unter allgemeiner Zustimmung fest, daß man die Vorlage in der nächsten Sitzung behandeln werde.
Herr Noldus (AfD) weist darauf hin, daß die Synopse einen falschen Text als aktuell geltende Förderrichtlinie wiedergibt. Er weist kurz auf die betreffenden Stellen hin. Weiter mochte er kurz auf ein technisches Detail hinweisen: In der Neufassung ist die https-Pfadangabe genannt. Es könne sein, daß sich durch die Einführung von Allris 4 im Jahre 2024 der Speicherort ändere, so daß dann in den Richtlinien der Text angepaßt werden müsse. Er schlage vor, den Link mit einem Text – zum Beispiel „Kulturförderantrag“ – zu beschriften; dann könne man den Text beibehalten und die darunter liegende Pfadangabe bei Bedarf ändern.
Der Ausschußvorsitzende nimmt die Hinweise zur Kenntnis.
Die Änderungsanträge der GRÜNEN (A/17/3919-01) und der AfD (A/17/3922-01) sollen daher in der nächsten Sitzung behandelt werden.
Wesentlich mehr Substanz in bezug auf eine effektivere Kontrolle durch den Kulturausschuß verspricht der CDU-Antrag A/17/3883-01 über die „ Verfahren im Kulturausschuß zur Förderung von Veranstaltungen der freien Kulturarbeit in Oberhausen“.
Frau Wolter (CDU) stellt die Inhalte des Antrages vor. So sollen künftig vom Kulturbüro regelmäßig aktualisierte Übersichten vorgelegt werden, welche Veranstaltungen antizipiert werden. Man wünsche Informationen über die nicht förderfähigen Anträge. Ferner habe sie bei einer Prüfung festgestellt, daß von vielen Veranstaltungen, die durch den Ausschuß gefördert worden seien, keine Zeitungsmeldungen oder andere Berichte (Internet) vorlagen. Von ganz vielen Sachen habe sie nichts gehört oder gesehen. Zukünftig wünsche sie sich genaue Daten; ferner: Was ist mit den Veranstaltungen passiert? Waren sie erfolgreich oder waren nur zwei Zuschauer da? Das möchte sie künftig auch wissen.
Herr Tsalastras (SPD) erklärt, daß man bereits tabellarische Übersichten über die Anträge vorlege; die Informationen aus dem Kulturbüro erfolgen kontinuierlich und vollumfänglich. Man könne gerne die im Antrag genannten Aspekte berücksichtigen, soweit das nicht schon bisher geschehen sei. Allerdings gehe das nicht bei den eingereichten Sachberichten und den Verwendungsnachweisen.
Diese seien insgesamt sehr umfangreich, enthielten zum Teil vertrauliche bzw. personenbezogene Daten. Durch den Umfang sei es praktisch unmöglich, diese Unterlagen in irgendeiner Form öffentlich zu machen. Sie seien aber im Kulturbüro im Rahmen einer Akteneinsicht einzusehen. Herr Noldus könne das sicher bestätigen, da er eine solche bereits vorgenommen habe.
Frau Wolter (CDU) erklärt, sie sei damit einverstanden, daß man auf die Vorlage der eingereichten Sachberichte mit Verwendungsnachweisen verzichte. Im übrigen halte sie den Antrag aufrecht.
Herr Scherer (SPD) erklärt, die SPD werde nicht zustimmen. Der Kulturausschuß erhalte schon genug Informationen vom Kulturbüro; der Antrag sei daher nicht notwendig.
Herr Gadde (GRÜNE) meint, er könne dem Antragsteller nicht folgen. „Wir folgen dem Kulturdezernenten.“
Herr Flore (SPD) erklärt, die Erfüllung der anderen Punkte außer dem letzten des Antrages sei ja vom Kulturbüro zugesagt worden. Die im Antrag genannten Punkte würden als solche Bestandteil der Niederschrift. Er schlage vor, daß man es dabei belasse und auf eine Abstimmung verzichte.
Frau Wolter (CDU) erklärt, unter diesen Umständen ziehe sie den Antrag zurück.
Wir erinnern uns an die Debatte in der Ausschußsitzung vom 26. 1. 2022. Damals war es um drei Denkmäler im Kaisergarten gegangen, die nach Ansicht von Frau Wolter restauriert werden sollten. Nach der üblichen linksgrünen Polemik – Herr Scherer verstieg sich zu der Beschwerde, Wilhelm I sei weder „Europäer“ noch „Demokrat“ gewesen – zog die CDU ihren Antrag zurück. Wenn man nicht den Mut hat, sich einer Abstimmung zu stellen, soll man lieber auf eine Antragstellung verzichten. Man signalisiert sonst, von der Qualität des Vorhabens selbst nicht ganz überzeugt zu sein.
Rund um das Stadttheater.
Das Theater führt innerhalb der Verwaltung ein Eigenleben. Auf der einen Seite als Betrieb hochsubventioniert – direkt durch die Stadt jährlich über 9 Mio. € – und auf der anderen Seite kaum kontrolliert. So werden „Erteilte Aufträge der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen mit Werten über 5.000 EUR“ stets nichtöffentlich zur Kenntnis genommen und damit der Kontrolle entzogen. Denn der Kulturausschuß hat oft genug bewiesen, daß er weder willens noch in der Lage ist, seine Kontrollfunktion auch tatsächlich auszuüben.
Der mündliche Bericht der Intendantin Frau Dr. Mädler zum Spielzeitrückblick 2022/2023 unter TOP 17 erfolgt dieses Mal als kurzweilige Filmvorführung. Wortmeldungen gibt es nicht.
Danach wird der Prüfauftrag (als SPD-Antrag A/17/3888-01) zur „Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur im Umfeld des Theaters erörtert und gegen die Stimme der AfD angenommen. Laut Herrn Scherer (SPD) geht es um die Aufstellung von Fahrradboxen und -ständern, auch solche mit Stromanschlüssen für E-Bikes, sowie um Ladesäulen für E-Autos.
Herr Gadde (GRÜNE) stimmt dem Antrag zu und kündigt an, die GRÜNEN würden einen im Inhalt gleichen Antrag stellen, der darauf hinauslaufen werde, auch für die soziokulturellen und anderen kulturellen Zentren der Stadt eine Prüfung vornehmen zu lassen.
Der Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen für die Spielzeit 2023/2024 (B/17/3810-01) wird ohne Wortmeldungen einstimmig vorberaten. Warum soll man gegen eine rein technische Angelegenheit mit „nein“ stimmen?
Das SJK Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur“ (B/17/3818-01) unter TOP 21 betrifft die „Förderung von Maßnahmen, die der Erreichung der Klimaschutzziele nach dem Bundes-Klimaschutzgesetz vom 12. Dezember 2019… dienen. Förderfähig sind insbesondere Maßnahmen, die geeignet sind, die Transformation Deutschlands zu einer nachhaltigen und klimaneutralen Volkswirtschaft voranzutreiben.“
Der Kulturausschuß billigt gegen die Stimme der AfD die Beteiligung am Förderverfahren, beginnend mit der sog. Interessensbekundung, die vom Rat am 25. September beschlossen werden soll. Die 6 Mio. € Fördergelder werden in den Jahren 2025 bis 2028 in Höhe von jährlich 1 Mio., 2 Mio., 2,8 Mio. und 0,2 Mio. € verausgabt. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 2,9 Mio. € wird nach Anweisung des Fördermittelgebers abgerufen; die Gesamtsumme wird wahrscheinlich prozentual auf die Jahre aufgeteilt werden.
Herr Ottersbach (FDP) drückt seine Sorge darüber aus, daß der Förderantrag einen Eigenanteil in Höhe von 2,9 Mio. € beinhaltet. Er frage sich, ob die Höhe der Ausgaben im Hinblick auf den angestrebten Effekt angemessen sei. Ferner, ob es sich dabei um eine gleichmäßige jährliche Belastung des Haushaltes handelte.
Herr Dittmeyer (LINKE) nimmt den Gedankengang auf und fragt, ob man diese Mittel nicht an anderer Stelle effektiver einsetzen könne.
Herr Tsalastras (SPD) erklärt, die 2,9 Mio. € würden im Investitionshaushalt bereitgestellt. Der Bund als Fördermittelgeber lege die Bedingungen fest, die für eine Förderung zu erfüllen seien. Es handele sich um einen größeren Aufwand, die Mittel bewilligt zu bekommen. Zusammen mit der Förderung schreibt der Bund die Zahlungspläne vor; also wieviel Geld jährlich von der Stadt bereitzustellen sei. Diese Mittel werden dann entsprechend in den Haushalt eingestellt.
Herr Ottersbach (FDP) fragt, ob man das Geld nicht woanders einsetzen könne.
Der Kulturdezernent legt dar, daß es Bereiche gebe, in denen man Pflichtaufgaben finanzieren müsse; beispielsweise in den Bereichen Schule und IT [Informationstechnik]. In den übrigen Bereichen müsse man die Mittel durch Umschichten bereitstellen. Die Maßnahmen seien für den künftigen Erhalt des Theaters notwendig. Jetzt habe man die Gelegenheit genutzt, um Fördermittel für Dinge zu bekommen, die sowieso irgendwann gemacht werden müssen. Jetzt gebe es diese Mittel, nächstes Jahr vielleicht nicht mehr. Deshalb habe man den Förderantrag gestellt.
Herr Ottersbach (FDP) meldet Beratungsbedarf an; die Vorlage wird daher ohne Votum vorberaten.
Unter Punkt 22 wird der Ausschuß von der Förderzusage für das EU-Projekt „GREENSTAGE“ im Rahmen von Creative Europe informiert (M/17/3817-01). Es geht um „ökologische Nachhaltigkeit / Kreislaufwirtschaft in den Performing Arts“, was auch immer das bedeuten mag. Der Ausschuß nimmt den Bericht M/17/3817-01 ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.
Creative Europe ist ein EU-Programm zur Förderung kultureller und (im audiovisuellen Bereich) kreativer Aktivitäten. Das Budget für die Jahre 2021 bis 2027 beträgt 2,44 Mrd. €. Ein erheblicher Teil der Mittel wird für reine Verwaltungszwecke verschwendet.
Die Bewerbung war dem Kulturausschuß am 12. 1. 2023 nachträglich mitgeteilt und gegen die Stimme der AfD gebilligt worden (B/17/2938-01). Abgesehen vom Verwaltungsaufwand beträgt der städtische Eigenanteil ca. 50.000 € jährlich für die Jahre 2024 bis 2026.