In der Sitzung am 16. 11. 2023 ereignete sich insofern ein Novum, als der Ausschuß Anträge ablehnte, die vom Kulturbüro eine Empfehlung bekommen hatten. Jeder Ablehnung gingen konstruktive Debatten voraus. Ein Kulturwandel? Von E. Noldus.

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Rückblick.

Ein kurzer Rückblick: Die Sitzung des 20. 4. 2023 hatte ganz unter dem Eindruck des sich abzeichnenden Geldmangels gestanden. Die noch zur Verfügung stehenden Restmittel und die Vielzahl der Anträge hatten zwei Folgen: Einmal kürzte der Ausschuß in jener Sitzung mehrfach die beantragten Fördergelder und zweitens kündigte die SPD einen – schließlich auch bewilligten – Rat im Antrag zur Aufstockung der Ausschußmittel um 25.000 € an.

Die Grundproblematik – eine Vielzahl von Antragstellern und ein begrenzter Etat 2023 in Höhe von 54.170 € – ließ sich dadurch nicht ausräumen. Nicht zuletzt deshalb hatte der Ausschußvorsitzende Flore zu Beginn der Sitzung vom 31. 8. 2023 dargelegt, daß die Bewilligung von Förderanträgen eine wesentliche Voraussetzung der Tätigkeit des Ausschusses sei. Die Mittel seien knapp, da im nächsten Jahr die wegen Corona aufgestockten Mittel [gemeint sind die 25.000 €, welche der Rat am 15. 5. 2023 bewilligt hat] so nicht mehr zur Verfügung stünden. Man werde interfraktionell eine Regelung zu finden versuchen, daß alles, was Kultur darstelle, wenn möglich weitergeführt werden könne.

Wir merken hier nur an, daß die Begründung („wegen Corona“ habe es Nachholbedarf gegeben) an den Haaren herbeigezogen war, denn der Hauptgrund für die gestiegene Anzahl an Anträgen ist der Tatsache geschuldet, daß Antragsteller aus dem Umfeld des Integrationsrates seit Frühjahr 2023 ebenfalls Förderanträge im Kulturausschuß placieren.

Die in jener Sitzung vorgelegten „Richtlinien zur Förderung freier Kulturarbeit (B/17/3778-01)“ samt Änderungsanträgen wurden dann wegen der angekündigten „interfraktionellen Regelung“ (selbstverständlich unter Ausschluß der AfD) in die nächste Sitzung „geschoben“. Tatsächlich sind die „Richtlinien“ dann am 19. 10. 2023 gegen die Stimme der AfD bei Enthaltung der LINKEN angenommen worden.

Eine Debatte zu Sitzungsbeginn.

Dieser kurze Rückblick ist notwendig, um die relativ lange Debatte zu verstehen, die sich in der Sitzung vom 16. November vor Einstieg in die Tagesordnung entwickelte. Wir versuchen uns an der Wiedergabe – dem Sinne nach:

Der Kulturdezernent Tsalastras weist darauf hin, daß bei Bewilligung der vorliegenden Anträge die Auszahlung der Gelder erst dann erfolgt, wenn seitens der Bezirksregierung die Genehmigung des Haushaltssicherungskonzeptes erfolgt ist. Die Auszahlung an die Antragsteller erfolgt dann rückwirkend.

Frau Wolter (CDU) meldet sich zu Wort. Sie habe ausgerechnet, daß bei vollständiger Bewilligung der vorliegenden Anträge fast 20.000 € vergeben werden. Beim Jahresetat habe man die gleiche Summe wie in den Vorjahren zur Verfügung. 5.000 € sind für Kleinzuschüsse [die bis 500 € allein vom Kulturbüro vergeben werden] reserviert, dazu kommen noch 4.000 € für den Jugendförderpreis. Schon im letzten Jahr habe man versucht, die Anträge mit etwas weniger Geld zu bestücken. Das ein oder andere müsse mit weniger Geld gefördert werden, damit es für möglichst viele reicht. Über den Daumen gepeilt, werde man etwa zehn Veranstaltungen fördern können.

Der Ausschußvorsitzende Flore merkt an, darüber habe man schon vorher gesprochen.

Frau Prof. Domkowsky (Kulturbüro) erklärt, bis zum 15. November seien bereits 15 Anträge mit einem Fördervolumen über 42.000 € eingegangen.

Herr Scherer (SPD) erklärt, man habe die Problematik bereits im Vorfeld besprochen. In den vergangenen Monaten habe man darüber mehrere Diskussionen geführt; diese seien in einer positiven Atmosphäre verlaufen. Bei den Beratungen habe man festgestellt, daß die Höchstsumme pro Antragsteller jetzt in Richtung 3.500 € gehen solle statt 5.000 €. Bei der Menge der Antragsteller und bei dem Bedürfnis für Kultur in Oberhausen ist es schwierig, alle zufrieden zu stellen. Den Modus von Frau Wolter [gemeint: Anträge genau inhaltlich zu prüfen] wolle man allerdings nicht übernehmen.

Die Verwaltung mache den formalen Teil, indem sie die Antragsteller beriete, nach anderen Fördermöglichkeiten suchte oder auf einen höheren Eigenanteil der Antragsteller hinwirkte. Eine Einzeldiskussion vor Ort über einzelne Anträge wolle man in der Form, wie es bisher teilweise gelaufen sei, nicht.

Herr Broß (CDU) weist darauf hin, daß die Verwaltung die Unterlagen vorbereite. Der Kulturausschuß sei vollkommen frei darin, die Vorlagen mit ja – nein abzustimmen.

Herr Noldus (AfD) weist Herrn Scherer auf das Problem hin, daß mit der Sitzung des 31. August der Ausschuß über keine Mittel mehr verfügt habe. Er möge einmal darüber nachdenken, was passierte, wenn ein Antragsteller spät im Jahr eine Veranstaltung durchführen möchte, die solide konzipiert sei, einen hohen Eigenanteil aufweise und ein schlüssiges Finanzierungskonzept aufweise. Man müsse dem Antragsteller mitteilen, daß kein Geld mehr da sei.

Dezernent Tsalastras meint, selbst wenn man sparsam sei, sei im September kein Geld mehr da. Die Leute müßten frühzeitig ihre Anträge stellen, damit man als Ausschuß eine große Auswahl habe. Ferner ginge es bei diesen frühen Anträgen oft auch um komplette Jahresprogramme. Nach diesen Feststellungen tritt der Ausschuß in die Tagesordnung ein.

Die Anträge.

Dem Zuschußantrag des Fördervereins Sinfonieorchester Ruhr e. V: Neujahrskonzert 2024 (B/17/4130-01) wurde ohne Wortmeldungen einstimmig zugestimmt.

Der Antrag der Freundinnen und Freunde des Literaturhauses Oberhausen e.V.: „Literatur in die Stadt holen“ (B/17/4062-01) wurde nach „technischen Erläuterungen“ einstimmig gebilligt.

Beim Zuschußantrag des Christian Kemper „10 Jahre Punkabend“ (B/17/4101-01) gab es biographische Fragen zum Antragsteller, die niemand beantworten konnte. Auch nicht Herr Gadde von den GRÜNEN, dem die Ausschußmitglieder als Mitarbeiter des Druckluft (dort soll der „Punkabend“ stattfinden) am ehesten das entsprechende Wissen zutrauten. Der Angesprochene mußte allerdings mit dem Hinweis passen, daß viele Protagonisten der Szene nur unter ihren Spitznamen bekannt seien.

Herr Broß (CDU) vermutete, der Antragsteller sei sicherlich dem Kulturbüro bekannt. Frau Prof. Domkowsky kannte den Antragsteller nicht und konnte nicht mehr sagen, als daß er aus dem Druckluft-Umfeld stamme. Der Kulturdezernent klärte die Anwesenden auf, daß der Antragsteller bekannt sei, sich habe beraten lassen und seit zehn Jahren dabei sei.

Der Ausschuß stimmte dem Antrag bei Enthaltung von Herrn Gadde (GRÜNE) – dieser hatte sich als Druckluft-Mitarbeiter selbst für befangen erklärt – gegen die Stimme der AfD zu.

Der Zuschußantrag von NIGERIA VOICE IN DIASPORA GERMANY: NIVID für das Kulturfestival 2024 (B/17/4111-01) wurde in Höhe von 3.500 € bewilligt. Der Ausschuß stimmte dem Antrag gegen die Stimme der AfD zu.

Wir sind der Auffassung, daß NIVID sich an den Integrationsrat wenden solle, da er dort mit dem Vizepräsidenten Herrn Christian Ejodamen vertreten ist. Ferner verweisen wir auf die recht sparsamen „Aktivitäten“ des Vereins; siehe dazu http://www.nivid.de/nivid%20activities.htm

Herr Denys Saitov, dessen Erstantrag INOberhausen seinerzeit vom Rat bewilligt worden war, scheiterte dieses Mal mit seinem Folgeantrag (B/17/4126-01).

Herr Gadde (GRÜNE) erklärte, der Antragsteller sei ja mit einem vergleichbaren Antrag schon dagewesen. Diesem Antrag werde man nicht zustimmen, „weil wir nichts gesehen haben“. Man habe nichts gefunden; das Geld sei daher nicht gut angelegt gewesen.

Hinweis: Es handelt sich um den vom Rat in dessen Sitzung am 19. 6. 2023 beratenen und bewilligten Antrag B/17/3610-01. Der Rat hatte gemäß § 1 Abs. 6 der Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates sein ihm nach GO NRW zustehendes Rückholrecht ausgeübt.

Herr Scherer (SPD) meinte, man sei grundsätzlich zur Unterstützung bereit; der Antrag klinge gut. Aber man habe nur eine Webseite gefunden, „die wenig sagt.“ Frau Wolter (CDU) und Frau Hoff (FDP) erklärten beide, ebenfalls ihre Zustimmung zu versagen und begründeten kurz.

Der Ausschuß lehnte den Antrag gegen eine Stimme ab.

Hinweis: Es ist vom Ausschußvorsitzenden eine Gegenstimme vermerkt worden, ohne denjenigen zu benennen.

Das Projektteam Offene Ateliers (Kunstlicht) Oberhausen hingegen konnte sich über die Förderung des Projektes „Offene Ateliers Oberhausen 2024 (KUNSTLICHT)“ (B/17/4123-01) freuen.

Herr Gadde (GRÜNE) lud die Ausschußmitglieder zur Veranstaltung ein und der Ausschuß stimmte dem Antrag bei Enthaltung der AfD ohne weitere Wortmeldungen einstimmig zu.

Den Abschluß der Antragsdebatten bildete eine Mitteilung von Frau Prof. Domkowsky. Sie gab dem Ausschuß als „gute Nachricht“ bekannt, daß Herr Jan Kremer vom ZDF den Auftrag bekommen habe, zwei Folgen der Serie „Tot und lecker“ in Oberhausen zu drehen.

Berichte rund um das Stadttheater.

Der mündliche Bericht der Intendantin Frau Dr. Mädler bestand in der Vorführung eines Videos. Dessen Berichtsgegenstand war das NEW STAGES SOUTH EAST FESTIVAL, welches vom 20. bis 23. April 2023 in Kooperation mit dem Goethe-Institut Autoren aus Südosteuropa im Stadttheater eine Bühne gefunden hat. Wortmeldungen dazu gab es nicht.

Den mündlichen Bericht zum Status des SJK-Projektes lieferte der Kulturdezernent in Vertretung der erkrankten Verwaltungsdirektorin ab. Hier müssen wir gestehen, nicht ganz auf der Höhe zu sein, denn „SJK-Projekt“ ist ein Oberbegriff für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend, Kultur (SJK)“. Wir gehen davon aus, daß es sich um das Projekt „Theater ohne Grenzen“ (Einzelheiten in der Vorlage M/17/1093-01) handelt. Die nachfolgenden Notizen sind als sinngemäße Äußerungen des Kulturdezernenten zu verstehen:

Die Antragstellung beim Bund erfolgte im Frühjahr 2022, danach die Bewilligung. Zur Zeit wird die baufachliche Prüfung und Bearbeitung erstellt. Es ist geplant, damit Anfang 2024 fertig zu sein.

Das Projekt durchläuft zur Zeit die Phasen 3 bis schließlich 9 (Planungsphasen). 2024 sollen die Planungsleistungen abgeschlossen werden. Vorletzte Woche habe es einen Termin mit dem Fördermittelgeber gegeben, um mit diesem die Planungen abzustimmen. Ende 2025 ist das geplante Projektende.

Es ist die Einführung eines Kombitickets geplant, das sind Fahrkarten und Theaterkarten kombiniert. Die Verhandlungen mit der STOAG laufen noch.

Frau Dr. Mädler legt dar, daß man die Spielzeit 2024/25 plane. Der Umbau werde für das „Große Haus“ Folgen haben. Sobald die Planungen vorliegen, werde der Kulturausschuß davon unterrichtet. Im übrigen sei der Urban Arts Day gestartet. Im Hause sei die „Tanzbattlekultur“ zu erleben. Marktentwicklung und Marketing finde in Kooperation mit Peek & Cloppenburg statt.

Herr Noldus (AfD) fragt nach Einzelheiten des Förderprozesses beim SJK-Projekt. Herr Tsalastras erläutert dem Sinne nach: Das Bauministerium sei der Fördermittelgeber. Die TU Jülich begleite den Antrag formal und inhaltlich. Die finanziellen Aspekte der Förderung werden von der Bundesfinanzdirektion beaufsichtigt. Jülich prüfe also den Antrag unter formalen Gesichtspunkten, die Bundesfinanzdirektion prüfe die Finanzierung. Es seien also bei der Bearbeitung immer diese beiden Stellen beteiligt.

Hinweis: Wir sind nicht sicher, ob es sich bei der „TU Jülich“ um einen Hörfehler handelt oder nicht. Der Projektträger Jülich (PtJ) ist laut Eigendarstellung „Partner der öffentlichen Hand in Wissenschaft, Wirtschaft und Politik. Er gibt Impulse für die Forschungs- und Innovationspolitik, setzt Forschungs- und Innovationsförderprogramme im Rahmen der Projektförderung fachlich und administrativ um und steht seinen öffentlichen Auftraggebern bei allen Handlungsfeldern der Innovationsbegleitung zur Seite.“ Zu den angebotenen Dienstleistungen gehören unter anderem „Beratung zur nationalen und europäischen Förderung, Begutachtung von Anträgen, Betreuung von Fördervorhaben, Verwendungsprüfungen und Ergebnisverwertungen.“ Als Auftraggeber fungieren Ministerien auf Bundes- und Landesebene. Diese bedienen sich anerkannter Projektträger zur Begleitung und Abwicklung von Förderanträgen.

Im nächsten Punkt der Tagesordnung beriet der Ausschuß den Wirtschaftsplan der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen für die Spielzeit 2024/2025 (B/17/4122-01) ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vor.

Den Zwischenbericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen gemäß §14 der Betriebssatzung (M/17/4125-01), von Frau Dr. Mädler kurz erläutert, nahm der Ausschuß ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.

Herr Scherer (SPD) bat anschließend ums Wort und empfahl einen Besuch der Kulturkonferenz Ruhr (Start am 24. 11. 2023 im Theater Oberhausen). Damit endete der öffentliche Teil.