Eine von langen Debatten in guter Qualität geprägte HFA-Sitzung, die allerdings einmal mehr zeigt, daß gelegentlich wichtige Entscheidungen kommentarlos getroffen werden, während andere Anträge politisch aufgeladen werden und einen breiten Raum einnehmen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20231109b_HFA_20231106_I

Zustimmung zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen.

Verwaltungsvorlagen, welche diesen Ausdruck enthalten, zeichnen sich oft durch drei Eigenschaften aus: Sie sind dünn, werden wenig bis gar nicht hinterfragt – und kosten Geld, viel Geld. Eine solche Vorlage (B/17/4065-01) wurde unter TOP 4 (Berichte aus den Dezernaten und Sachstände zur Stadtentwicklung lagen nicht vor) besprochen. Es ging um Auszahlungen in den Bereichen 01 (Innere Verwaltung) und 05 (Soziale Leistungen).

Die Genehmigung von überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen im Bereich 06 – Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Sicherungen von Angeboten der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege im Haushaltsjahr 2023, B/17/3982-01) unter TOP 5 wurde ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vorberaten.

Schulpolitik.

Der zusätzliche Mittelbedarf für den Kauf und die Aufstellung von Raumzellenanlagen an fünf Grundschulen unter TOP 6 (B/17/4083-01) wurde nur von den LINKEN und der AfD abgelehnt. Für erstere erklärte Herr Karacelik die Ablehnung damit, er halte Container für nicht geeignet; das sei mehrmals in anderen Gremien bereits gesagt worden. Man brauche mehr Schulen. Wie könne es sein, daß die Berechnung der Verwaltung – Brutto-Netto-Rechnung – fehlerhaft gewesen ist. Man nehme ein Gymnasium, und plötzlich würden Treppen fehlen (?!).

Der Oberbürgermeister gab ihm recht, daß niemand Container als Dauerlösung möchte. Das Bertha-von-Suttner-Gymnasium soll gerade deshalb einen Anbau erhalten (siehe TOP 9); nur das dauere immer so lange, bis die Erweiterungsbauten fertig gestellt seien. Die Container seien als kurzfristige Lösung unumgänglich.

Der Beigeordnete Jehn erläuterte, es habe einen Übertragungsfehler bei allen Raumzellen an allen Standorten gegeben, weshalb die Kosten für die Umsatzsteuer nachgeholt werden müssen. In der Zeit der Fassadensanierung am Elsa-Brandström-Gymnasium habe man eine Raumzelle installiert, an der man sich als Muster bei den Berechnungen (Ausstattung) orientiert habe. Man habe allerdings schulspezifische Anforderungen berücksichtigen müssen, die Mehrkosten verursachen; namentlich an der Jacobi- und der Königschule, wo man die Fundamente größer habe planen müssen. Die Raumzellen seien aber inzwischen in den Betrieb gegangen.

Die Frage von Herrn Kempkes (AfD) nach den Lehren der Verwaltung aus dem Übertagungsfehler beantwortete der Beigeordnete Jehn: Man sei in allen Bereichen der Verwaltung bestrebt, Fehler zu minimieren. Man werde die Prozesse prüfen, um solche Fehler künftig auszuschließen. Hier sei das leider passiert.

Die Errichtung eines Erweiterungsneubaus am Bertha-von-Suttner-Gymnasium (B/17/4071-01) unter TOP 9 wurde ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vorberaten.

Bei der Errichtung eines Fitneßraumes am Hans-Böckler-Berufskolleg (B/17/3940-02) unter TOP 10 meldete die CDU Beratungsbedarf an, weshalb eine Abstimmung unterblieb. Für die CDU erklärte Herr Nakot, man tue sich schwer mit der Einrichtung des Fitneßraumes dort. Er sei der Verwaltung dankbar, daß sie den im Sportausschuß angekündigten Änderungsantrag der CDU als Lösungsoption B in die Vorlage bereits eingefügt habe. Das sei die perspektivische Nutzung der Sechsfach-Turnhalle am Standort der neuen Gesamtschule. Damit könne sich die CDU eher mit anfreunden.

Frau Bongers (SPD) schloß sich vollumfänglich den Ausführungen ihres Vorredners an und seitens BOB kündigte Herr Bruckhoff an, wegen der hohen Kosten, die in keiner vernünftigen Relation zum Ergebnis stünden, die Vorlage abzulehnen.

Herr Karacelik (LINKE) bemerkte, nach seinen Informationen habe es keine Gespräche mit dem betreffenden Verein (PSV Judoverein) gegeben. Wie es sich damit verhalte.

Dezernent Schmidt erklärte, daß man sehr wohl Gespräche geführt habe, die allerdings innerhalb des Vereins selbst wohl nicht allgemein bekannt gemacht worden seien. Inzwischen seien die Inhalte dort allgemein bekannt.

Haushaltstechnisches Kleinklein und anderes.

Beim Stellenplan 2024 (B/17/4029-01) unter TOP 7 erläuterte der Stadtkämmerer den besonderen Umstand, daß der Stellenplan hier allein vorgelegt wurde. Interessant auch die Anmerkungen des Oberbürgermeisters zum Charakter der Vorlage:

Stadtkämmerer Tsalastras wies darauf hin, daß normalerweise der Stellenplan parallel zum Haushaltsplan verabschiedet werde. Da die Haushaltsverabschiedung erst im Februar erfolgen wird, sei das hier nicht der Fall. Der Stellenplan komme aber als Anlage noch einmal an den Haushalt dran. Es könne aber sein, daß durch eine angekündigte Gesetzesänderung in der Gemeindeordnung der Stellenplan ergänzt werden müsse; das sei der Fall, wenn die Verabschiedung bis zum 31. 12. 2023 erfolgte. Dann müsse man mit dem Haushalt noch Ergänzungen des Stellenplans vornehmen.

Herr Karacelik (LINKE) erklärte, die LINKE werde dem Stellenplan nicht zustimmen. Man brauche mehr Stellen in vielen Bereichen, aber diese Stellen hier brauche man nicht.

Herr Kempkes (AfD) fragte, ob sich der Kämmerer daran erinnern könne, wenn er die Stellenpläne Revue passieren lasse, wann es ein negatives Ergebnis gegeben habe. Die etwas schwammige Auskunft:

Das Ergebnis eines Stellenplan könne niemals negativ sein. Der Stellenplan weise die Stellen aus, die man in der Verwaltung habe. Aber Herr Kempkes frage sicher danach, wann Stellen abgebaut worden seien. Wenn er sich recht erinnere, habe man im Rahmen des Haushaltssicherungsplanes, im Rahmen des Stärkungspaktes auch Stellen abgebaut.

Der Oberbürgermeister merkte an, die Stellen, die in diesem Stellenplan stehen, seien bereits in diesem Jahr vom Rat bewilligt worden. Es sei also das Nachvollziehen schon getroffener Entscheidungen für den Stellenplan.

Der Kämmerer ergänzte, das sei das, was sich ändern könne. Daß man nämlich künftig im Stellenplan die Stellen ausweisen müsse, die man im nächsten Jahr zu schaffen beabsichtige; aber das wisse er nicht.

Der Ausschuß beriet die Vorlage gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und FDP positiv vor. Die AfD war hingegen als einzige Fraktion gegen die im TOP 8 vorgeschlagene Einrichtung von Planstellen innerhalb des Fachbereiches 3-1-40 / Erzieherische Hilfen im Sachgebiet „Wirtschaftliche Jugendhilfe“ (B/17/3976-01).

Unter TOP 11 wurden bauliche Maßnahmen zur Wiederbelebung des Altmarktes im Bereich der unteren Marktstraße besprochen (B/17/4007-01). Wir werden der umfangreichen Debatte einen eigenen Beitrag widmen.

Verwaltungsberichte.

Der Bericht der Verwaltung Leben in Oberhausen – Ergebnisse aus der Bürger*innenbefragung 2022“ (M/17/3989-01) wurde vom Strategiedezernent Güldenzopf in relativer Ausführlichkeit hinsichtlich der Grundlagen des methodischen Ansatzes und der Inhalte der Bürgerbefragung vorgestellt. Die Broschüre soll als Grundlage für politische Debatten dienen und in Details seitens der einzelnen Dezernate vertieft werden. Die Drucksache liegt der Öffentlichkeit in ihrem vollen Umfange vor. Weitere Wortmeldungen ergaben sich nicht.

Ebenfalls ohne Wortmeldungen nahm der Ausschuß den „Personal- und Organisationsbericht 3. Quartal 2023“ (M/17/4088-01) zur Kenntnis.

Anträge: Die Veranstaltungsunterstützungsstelle.

Unter TOP 13 der Tagesordnung lag nur ein Antrag der SPD vor, nämlich die „Prüfung der Einrichtung einer zentralen Veranstaltungsunterstützungsstelle für touristische und kulturelle Großveranstaltungen“ (A/17/3978-01). Hier entwickelte sich eine interessante Debatte, die unter dem Gesichtspunkt von Interesse ist, was – nach Ansicht der einzelnen Fraktionen und Gruppen – die Verwaltung leisten solle und was nicht.

Herr Hoff (FDP) erklärte, der vorliegende Prüfauftrag mache durchaus Sinn; die FDP werde dazu einen Änderungsantrag stellen, den er mit dem Antragsteller – SPD – vorher noch gerne besprechen würde. Im SPD-Antrag sei von einer Veranstaltungsunterstützungsstelle die Rede. Unterstützen könne man viel, beispielsweise mit Personal oder monetär. Eine monetäre Unterstützungsstelle sei damit wohl nicht gemeint, denn sonst würde die Stadt „bei einer fremden Veranstaltung“ in Haftungsfragen hineingeraten. Gemeint sei wohl deine Koordinierungsstelle, an die sich Veranstalter wenden könnten, um Hilfe zu bekommen. Ob man sich auf touristische und kulturelle Veranstaltungen beschränken solle – ihm falle im Moment nichts anderes ein –, ob es noch etwas anderes gebe?! Warum man sich auf Großveranstaltungen beschränken sollte, erschließe sich ihm nicht. Wenn man zum Beispiel einen Sankt-Martins-Zug organisieren möchte, könnte eine solche Stelle innerhalb der Stadt sehr hilfreich sein bei den Anträgen für Straßensperrungen, Ausschilderungen usw. Deswegen würde er den Inhalt der Vorlage ein bißchen weiter ausführen wollen. Er wolle das noch zu Papier bringen und bitte um eine Vorberatung ohne Votum.

Frau Stehr (CDU) betonte, sie sei nicht im Kulturausschuß gewesen, aber man habe sich ausgetauscht. Sie hätte dazu gerne etwas mehr gehört. Der Beschlußvorschlag werfe noch eine Menge Fragen auf. Man habe im städtischen Bereich sehr wohl eine Stelle, bei der man Veranstaltungen anzeigen könne. Wenn es um eine „Veranstaltungsunterstützungsstelle“ gehe, dann sei schon der Begriff wie ein „Riesenbürokratiemonster“. Abgesehen davon frage sie sich, was denn gewünscht sei. Wenn sie in Oberhausen als Veranstalter aufträte, dann möchte sie doch gar nicht eine Stelle der Stadt, die koordiniert und im Zweifelsfalle sagt: „Sie passen aber nicht mehr rein!“ Denn es gebe in einem Jahr immer beliebte und weniger beliebte Wochenenden, das gelte für Hochzeitsveranstaltungen wie für Events. Die Möglichkeit, in Eigenverantwortung und frühzeitig mit den notwendigen Informationen eine Veranstaltung auf den Weg zu bringen, sei doch eigentlich selbstverständlich. Sie würde a) ungern die Verantwortung an die Stadt übergeben wollen und b) sei das doch auch eine personelle Frage. Da könne man eine ganze Abteilung bilden, die zukünftig für Eventmanagment zuständig wäre. Sie allerdings habe immer gedacht, solche Veranstaltungen gelten als freier Wettbewerb. Sie würde sich wünschen, daß das auch so bliebe. Vielleicht habe sie aber den Beschlußvorschlag nicht verstanden und es sei etwas anderes gemeint, weil der Kollege Janetzki, der das angestoßen habe, damals in der Presse, als die Veranstaltungen kollidierten, etwas anderes gesagt habe: Da ging es erst einmal um eine Übersicht: Wann findet eine Veranstaltung wo statt. Da gebe es von den Kollegen der SPD den Impuls eines Veranstaltungskalenders. Man habe damals dem betreffenden Antrag zugestimmt, weil ein solcher Kalender sinnvoll sei. Aber eine Veranstaltungsunterstützungsstelle könne man nicht befürworten.

Frau Bongers (SPD) wies darauf hin, daß eine Sitzung des Wirtschafts- und Digitalisierungsausschusses ausgefallen sei, wo man dem Wunsch von Frau Stehr nach „mehr Futter“ hätte erfüllen und diese Vorlage inhaltlich erläutern können. Denn man könne, das am Rande, Tourismusveranstaltungen auch als Wirtschaftsfaktor auffassen.

Rein inhaltlich sei das Wort „Unterstützung“ tatsächlich verwirrend. Sie versuche das einmal herunterzubrechen. Es wäre wünschenswert zu prüfen, nur zu prüfen, inwieweit man Ressourcen der Stadt, die bei einer Beantragung sowieso in Anspruch genommen würden, bündeln könnte, um gewisse Effekte zu beschleunigen. Der Kollege Hoff habe es gerade ja gesagt, wenn man eine Veranstaltung beantrage, müsse man verschiedene Genehmigungsstellen berücksichtigen. Für Alkoholausschank brauche man eine Genehmigung, für das Mieten eines Parks, für die Benutzung einer Straße. Es wäre schön, wenn so etwas gebündelt werden könnte.

Angesichts der schwierigen Haushaltslage der Stadt, das sei wohl allen klar, stünde diese Sache voraussichtlich sowieso in den Sternen, aber dennoch wolle man diesen Prüfauftrag ins Leben rufen, um von der Verwaltung dargestellt zu bekommen, was denn im Endeffekt alles dazu gehöre. Es sei also ein Prüfauftrag, um zu schauen, wo etwas zu bündeln sei und um es den Veranstaltern etwas leichter zu machen. Das sei der Hintergrund.

Frau Stehr (CDU) meldete sich zu Worte. Sie habe Frau Bongers so verstanden: Ideal wäre, wenn die einzelnen Abläufe Ordnungsamt, Ausschankgenehmigung, Bühnenaufbau, Rettungswege usw. gebündelt würden. Der Beschluß spreche aber von einer Steuerung, das heißt, daß einer jetzt hingehe und sage, „wir organisieren und steuern“. Das werde die CDU nicht mittragen. Und an der Bündelung sei die Verwaltung doch wohl selbst interessiert, da niemand Sachen 25mal anfassen wollte. Vielleicht könnte aus Verwaltungssicht gesagt werden, was denn schon eigentlich passiere und was sei noch nicht da, um der Idee der Bündelung oder der Idee der Steuerung nachzukommen.

Frau Bongers (SPD) betonte, den Begriff der Steuerung habe sie selbst so nie verstanden. Sie wolle einen Prüfauftrag, um zu vermeiden, daß zehn Personen in zehn Abteilungen an derselben Sache arbeiten. Das habe mit Entbürokratisierung und Beschleunigung zu tun. Das Sinn und Zweck der ganzen Geschichte. Wenn der Text zu unklar sei, könne man dort noch einmal nachschärfen und „sprachlich drangehen“. Sie hoffe, jetzt den Sinn des Antrages verdeutlicht zu haben.

Herr Hoff (FDP) sah es genau so wie Frau Stehr, daß in der Sache nichts Steuerndes sein sollte. Dann wäre die FDP auch mit Sicherheit nicht dabei. Er denke, es gehe in die Richtung, wie es beispielsweise die Städte Krefeld und Essen machen, wo es solche Koordinierungsstellen gebe. Diese seien auch sehr klar in ihren Aufgaben definiert. Man könne das in irgendeiner Form als Service für Veranstalter sehen. Er würde das gerne in dem Antrag noch einmal näher spezifiziert sehen; daher auch die Vorberatung ohne Votum. Das könne man gemeinsam mit der Antragstellerin machen und den Antrag nächste Woche noch einmal vorlegen.

Herr Karacelik (LINKE) erläuterte, daß es für den Sommer mehr Großveranstaltungen geben werde. Es werde zu Staus kommen, aber ob die Stadt das mit ihren Mitteln koordinieren müsse, das wisse er nicht. Das seien die Fragen, die die LINKEN ebenfalls hätten.

Frau Bongers (SPD) erklärte, man könne den Text gerne nacharbeiten, aber das jetzt Gesagte widerspreche dem eigentlichen Sinn und Zweck. Man wolle keinem privaten Veranstalter, ob Arena oder andere, irgendwelche Vorschriften machen. Das könne man nicht und das dürfe man auch nicht. Man wolle es aber bei den städtischen, touristischen und kulturellen Veranstaltungen einfacher haben. Sie als Antragsteller werde die Vorlage sprachlich überarbeiten und mit der FDP sprechen; dann sehe man nächste Woche weiter. Und es sei – immer noch – ein Prüfauftrag.

Frau Stehr (CDU) mochte darauf nicht herumreiten, aber auch ein Prüfauftrag koste natürlich Kapazitäten. Wenn die SPD sage, sie wolle bündeln, dann wolle sie – Frau Stehr – sagen, wie es im Moment laufe. Man habe sich natürlich mit der Vorlage befaßt, und wenn das eine Lücke wäre, wüßte man gerne „steuern oder bündeln“. Im Moment sei der Vorgang so:

Man fülle ein Blatt aus mit Fragen: Wie groß sind die Flächen, gibt es Notausgänge, Besucher – ist das Gelände erreichbar, in den ÖPNV eingebunden, usw. Aber auch Fragen nach einem Bierwagen. Das müsse man jetzt schon beantworten, auch wenn die Veranstaltung erst beantragt werde. Herr Lattenkamp sei dafür zuständig. Dieser binde die Bereiche ein: Ordnungsamt für Ausschenkungsgenehmigung und für Lautstärke, Bauordnung für Bühnenaufbauten, für gebaute Zelte, Feuerwehr-Rettungswege, STOAG für mögliche ÖPNV-Anbindung, Lebensmittelüberwachung für Speisen- und Getränkeverkauf. Also, wenn das keine Bündelung sei, die da passiert, dann wisse sie nicht, was gewünscht sei.

Der Oberbürgermeister schlug – nicht ganz ernst gemeint – vor, wer in Zukunft in Oberhausen Veranstaltungen organisieren möchte, wolle sich in Zukunft an Frau Stehr wenden.

Frau Bongers (SPD) hatte das Bedürfnis. das noch einmal klar und deutlich sagen: Wenn das bei jeder Veranstaltung so laufen würde, wie das Frau Stehr erläutert habe, dann würde das sich mit diesem Antrag nicht ergeben. Aber sie wisse aus eigener Erfahrung, aus früheren Tätigkeiten, daß das bei jeder Stelle erfolgen müsse und nicht nur bei Herrn Lattenkamp.

Frau Gödderz (GRÜNE) pflichtete in einem kurzen Redebeitrag Frau Bongers dahingehend bei, daß es Mängel in der Koordinierung von Terminen gebe.

Der Oberbürgermeister wies nach weiteren kurzen Wortmeldungen auf ein mögliches Problem hin: Wem müsse man dann sagen, daß er seine Veranstaltung nicht mehr durchführen dürfe. Dem, der als letztes kommt?

Dezernent Jehn meinte, er könne nur ganz wenig zum Ablauf der Anmeldung einer Veranstaltung ergänzen: Die Veranstaltungen gingen zentral in den Bereich 2-4 Öffentliche Ordnung ein. Die Anträge werden dort auf Vollständigkeit geprüft, eventuell fehlende Unterlagen würden nachgefordert. Dann gehe der Bereich 2-4 hin und beteilige von Bereichsseite aus alle sicherheitsrelevanten Stellen innerhalb und außerhalb der Verwaltung. Wenn man erkenne, daß sicherheitsrelevante Belange an diesem Veranstaltungstag überstrapaziert werden würden, beispielsweise es finden zu viele Veranstaltungen mit zu vielen gleichzeitig erwarteten Gästen statt, dann sei man gezwungen, Veranstaltungen abzusagen. Das sei aber auch die einzige relevante Größe, anhand derer die Stadt in den Wettbewerb eingreife. Im letzten Jahr habe man das nicht tun müssen; man habe alles möglich machen können auch dank der kooperativen Beteiligung der dritten Stellen. Darüber hinaus informiere man innerhalb der Verwaltung alle sonstigen Stellen: Die WBO für die Abfallbeseitigung, die Gewerbeaufsicht, den Bereich 3-1 Kinder, Jugend Familie zum Thema Jugendschutz. Dazu der Umweltbereich, damit dort in eigener Zuständigkeit geprüft werden könne, ob noch weitere spezifische Belange zu berücksichtigen seien, weil verschiedene Rechtsgebiete tangiert sein könnten. Anschließend daran erhalte der Veranstalter ein qualifiziertes Feedback aus dem Bereich Öffentliche Ordnung, ob er die Veranstaltung durchführen könne; eventuell unter Auflagen. Alle anderen Stellen in den Bereichen bearbeiten die Fälle in eigener Zuständigkeit weiter und setzen sich gegebenenfalls mit dem Veranstalter in Verbindung. Ansonsten beschränke sich das Koordinieren auf sicherheitsrelevante Aspekte, aber man greife nicht in den Wettbewerb ein.

Herr Flore (SPD) merkte zur Historie an, daß das Koordinieren der Veranstaltungen seit Jahrzehnten nicht funktioniere. Die größeren Vereine und Verbände sprächen sich untereinander ab, aber auch das gelinge nicht immer. Denn wenn die Termine festgesetzt werden (Beispiel: Osterfelder Stadtfest, Feuerwehrfest, Sterkrader Spiel- und Sportwochenende), rufe man sich gegenseitig an; und zwar schon ein Jahr vorher. Was der Kollege Jehn zum Ordnungsrechtlichen gesagt habe, das funktioniere gut. Er habe es gut gefunden, daß ein Veranstaltungskalender als Vorschlag genannt wurde. Aber ein Veranstaltungskalender gehe nicht ein Jahr davor. Es sei also alles „sehr, sehr schwierig“. Und man müsse gewährleisten, daß auch die kleineren Vereine und Veranstalter sich dort anmeldeten. Es sei also alles nicht so einfach. Aber er komme noch einmal auf das Wesen des SPD-Antrages zu sprechen. Es sei ein Prüfungsantrag. Vielleicht könne man diese Dinge, besonders mit dem Veranstaltungskalender, wo man sich Verbesserungen wünschen würde. Denn er habe auch immer die Frage: Wann macht ihr Spiel- und Sportwochenende? Wann macht ihr Feuerwehrfest? Oder es ruft von Osterfeld jemand an. Wenn man das in eine bessere „Regulatorik“ bekomme, wäre das wünschenswert.

Damit endete die Debatte und auch der öffentliche Teil der Sitzung.