Eine typisch HFA-Sitzung – eine umfangreiche Tagesordnung mit wenigen Redebeiträgen, über die wir hier einen Überblick bringen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20231207b_HFA_20231204
Die Abgabesatz-Satzung 2024.
Das leben in Oberhausen wird immer teurer – auch 2024. Unter TOP 4 gab es eine Debatte über den Erlaß der Abgabesatz-Satzung 2024 der Stadt Oberhausen (B/17/4252-01), die in einem Punkt von Interesse war: Sie wird ohne Probleme in der nächsten Ratssitzung verabschiedet werden.
Die Debatte begann der SPD-Vertreter Flore mit der Bemerkung, die Abgabesatzung sei nicht immer eine Freude. Im letzten Jahr habe das besser ausgesehen. Ferner sei die Vorlage nicht im Umweltausschuß als dem zuständigen Fachausschuß vorberaten worden. Das sollte nicht zur Regel werden. Eine Steigerung von über 100 € bei den Abgaben für die vierköpfige Musterfamilie sei nicht wenig. Eine genauere Betrachtung ergebe eine erhebliche Steigerung der Abgaben für Schmutzwasser; zuständig sei die Emschergenossenschaft. Diese habe die Erhöhung als unabwendbar dargestellt. Das sei so auch bei anderen Sachen, bedingt durch gestiegene Zinsen und die allgemeine Preissteigerung. „Wir werden der Satzung nicht erfreut zustimmen, aber so im Rat zustimmen.“
Herr Karacelik (LINKE) kündigte eine Ablehnung an. Er sehe gestiegene Gewinne bei WBO und GMVA und mit Remondis als Privateigentümer; trotzdem werde die Allgemeinheit stärker belastet. Dazu komme noch die Mehrbelastung durch die EVO.
Der Oberbürgermeister stellte klar, daß GMVA und WBO eben nicht zu den Preistreibern gehörten. Im letzten Paket habe man auf Preisaufschläge in weiten Teilen verzichtet. Die Erstattung von Müllgebühren für 2023 an die Stadt ermöglicht es, die Steigerung der Müllgebühren nicht noch höher ausfallen zu lassen. Die Steigerungen seien im wesentlichen durch die höheren Abgaben für Schmutzwasser, wie eben erwähnt, verursacht.
Dezernent Motschull wies auf das Problem hin, daß – beispielsweise – für die GMVA und 2024 das Vergleichsjahr 2022/23 nicht richtig sei. In dem Jahr (2023) habe es wegen des Ukrainekrieges einen historisch niedrigen Niedrigpreis gegeben mit, soweit er sich erinnere, 31 € pro Tonne im Nettobereich. Jetzt – mit 72 € netto pro Tonne – liege man im Bereich des Preises 2020/21 mit seinerzeit 69 € und 75 €. Man habe sogar eine Preiserstattung von 4,8 Mio. € für die Bürger in die Preisberechnung mit einbezogen.
Herr Kempkes wies auf die augenfällige Höhe (plus 18%) beim Schmutzwasser in Anlage 5 der Vorlage hin. Diese sei nicht nachvollziehbar; auch unter Berücksichtigung der Inflationsrate. Die AfD werde die Vorlage daher ablehnen.
Herr Hoff (FDP) gestand der Verwaltung zu, daß sie alles getan hat, um Einsparungen und Optimierungen vorzunehmen und so die Kosten möglichst gering zu halten. Im Endeffekt müsse man, wie Herr Flore es gesagt habe, dem zähneknirschend zustimmen. Er bedauere, daß die Vorlage nicht im Umweltausschuß vorberaten worden ist „aufgrund des Fehlens wesentlicher Informationen“, wie es in der Vorlage heiße. Ob man das erläutern könne.
Der Oberbürgermeister: Hätte man die Kalkulation früher abgeschlossen, hätte die Gebührenerstattung der GMVA keine Berücksichtigung mehr gefunden. Er glaube, es sei im Interesse der Bürger, daß die Erstattung für 2023 in die Preis- bzw. Gebührengestaltung 2024 einfließe. Beim nächsten Mal werde man selbstverständlich versuchen, den Umweltausschuß wieder zu erreichen.
Der Ausschuß beriet die Vorlage gegen die Stimmen von LINKEN und AfD positiv vor.
Es folgten insgesamt sechs Tagesordnungspunkte mit ausgesprochenem Verwaltungscharakter der Vorlagen (Vorhabenliste Bürgerbeteiligung Dezember 2023, zwei Wirtschaftspläne – ASO und Stadttheater – sowie Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2023 der Stadt Oberhausen gemäß § 116a GO NRW und eine Verringerung der EVO-Beteiligungsquote an der Quantum GmbH mit einer Änderung des Gesellschaftsvertrages. Zu keinem dieser Tagesordnungspunkte gab es irgendwelche Wortmeldungen.
Wissenschaftscampus: Wer kontrolliert das Defizit?
Den Abschluß einer Verlustausgleichsvereinbarung für die Wissenschaftscampus NRW gGmbH (WICA) – Vorlage B/17/4264-01) – nahm die SPD zum Anlaß für kritische Fragen.
Herr Real (SPD) formulierte Fragen zu Zeile 41 der Vorlage: Für 2024 sei ein Wirtschaftsplan aufgestellt worden. Der Wirtschaftsplan für 2023 (vom 21. November 2023) schließe mit einem positiven Saldo in Höhe von 400 € ab, während für 2024 folgende ein Zuschuß von 230.000 € plus 1 Prozent Steigerungsrate vorgesehen sei. Wenn diese Gesellschaft defizitär geführt werden solle, erinnere er an die mahnenden Worte der SPD bei Aufstellung der Gesellschaft, daß man einen Aufsichtsrat zum Zweck der politischen Kontrolle über diese Gesellschaft benötige, damit der Rat über das Geschäftsgebaren dieser Gesellschaft informiert sei. Er bitte die Verwaltung, sich in einer der nächsten Sitzungen Gedanken darüber mache, wie man ein Kontrollgremium einrichten könne.
Strategiedezernent Güldenzopf erläuterte, daß der Wirtschaftsplan 2024 wegen der Gründung der Gesellschaft aufgestellt worden sei. Man rechne mit den städtischen Zuschüssen, wie dort ausgeführt. Man habe in diesem Haushalt die Kosten bereits eingestellt, die im nächsten Jahr fortgeschrieben werden (Miet- und Overheadkosten; als Buchhaltung); das seien die 230.000 €.
Er sei als Vertreter der Stadt laut Gesellschaftervertrag (Ratsbeschluß vom Juni; soweit er sich erinnere) im September 2023 in die Geschäftsführung – sozusagen als Kontrollgremium – berufen worden.
Herr Real (SPD) betonte noch einmal die Überraschung des Lesers, wenn in dem positiven Saldo von 400 € ein Zuschuß in genannter Höhe (230.000 €) stecke. Dann sei diese Gesellschaft doch defizitär?! [Zustimmendes Nicken der Verwaltungsvertreter.] Und dann würde er gerne eine politische Kontrolle haben wollen.
Der Oberbürgermeister erklärte, man werde das sowieso zum Anlaß nehmen, eine Vorlage zu erstellen. Diese beschreibe, was dort passiere, wie es weitergehe und wie man die Kontrolle einrichten könne.
Herr Flore (SPD) wollte eine definitive Zusage über die Einrichtung eines Kontrollgremiums, bevor die SPD der Vorlage zustimme.
Der Oberbürgermeister antwortete, es sei noch zu früh, in die Einzelheiten zu gehen. In der Ursprungsvorlage gebe es, seiner Erinnerung nach, einen wissenschaftlichen Beirat oder Ähnliches. Man werde aber dazu – zur Kontrolle – noch etwas ausarbeiten und vorlegen.
Der Ausschuß beriet die Vorlage gegen die Stimmen der AfD positiv vor.
… ohne Wortmeldungen vorberaten…
Die nachfolgenden Vorlagen wurden jeweils ohne Wortmeldungen und in der Regel einstimmig gebilligt. Eine Fundgrube für Haushaltsexperten waren die überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlung der Stadt, die der Ausschuß billigte: Zwei Vorlagen betrafen die Finanzierung von Schulträgeraufgaben (B-Nummern 4289 und 4292), eine – 4191 – die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Ausländern (UMA). Letzterer stimmte die AfD nicht zu.
Ebenfalls von der AfD abgelehnt wurden überplanmäßige Ausgaben im Produktbereich 11 ‚Ver- und Entsorgung‘ (B/17/4255-01) und die Vorlage B/17/4110-01 Aufgabengebiet der „Medienübergreifenden Umweltinspektion“ beim Bereich 2-2/Umwelt. Beim Umbau des ehemaligen Technischen Zentrums der Stadtsparkasse an der Essener Straße zum Sozialrathaus (B/17/4260-01) enthielt sie sich.
Einstimmig ohne Wortmeldungen positiv vorberaten wurde die Teilfortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans der Stadt Oberhausen (B/17/4109-01) und die Fortschreibung der Brandschutzbedarfsplanung (BSBP) für die Jahre 2024 bis einschließlich 2028 (B/17/4168-01).
Der Ausschuß berät die Vorlage ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vor.
Der „Kauf und Aufstellung von Raumzellenanlagen zum Schuljahr 2024/2025 (B/17/4251-01)“ wurde nur von den LINKEN abgelehnt, da sie – mit einer gewissen Berechtigung – der Verwaltung Fehlplanungen in diesem Bereich vorwerfen und die Raumzellen als eine Folge davon betrachten.
Eine interessante Vorlage war die B-Nummer 4099. Sie enthielt das Straßen- und Wegekonzept 2024 – 2028 sowie weitere Planungen für 2024: Straßenbauprogramm, Kanalbauprogramm, Beleuchtungsprogramm und Lärmaktionsplan 2024. Der Oberbürgermeister wies auf die Aktualisierung der Anlagen hin, die aufgrund von Hinweisen in der letzten Sitzung des Stadtplanungsausschusses und anläßlich der Anhörungen in den drei Bezirksvertretungen vorgenommen werden.
Berichte
Unter TOP 22 wurden insgesamt drei Berichte (Sachstand Neufassung der Vergabeordnung der Stadt Oberhausen vom 18.04.2019 – M/17/4254-01; Kenntnisnahme gemäß § 83 (2) S. 1 GO NRW der vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2023 – M/17/4218-01 sowie der Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 30.09.2023 – M/17/4277-01) vom Ausschuß jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen.
Die Debatten zu den Anträgen.
Unter TOP 23 waren die Anträge zusammengefaßt. Der gemeinsame Antrag von SPD und FDP über die Anbindung des Stadion Niederrheins an den ÖPNV (A/17/4208-01) war bereits im Stadtplanungs- und im Umweltausschuß vorberaten und in der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen angehört worden. Bei allen Beratungen ergaben sich breite Mehrheiten, doch die im Statdplanungsausschuß am 23. 11. 2023 vorgetragenen Einwände der STOAG lassen die Umsetzung als zweifelhaft erscheinen. Wegen des zu geringen Fahrgastaufkommens im regelmäßigen Linienverkehr rechne die STOAG mit einem monatlichen Defizit in Höhe von 40.000 bis 50.000 €. Im Sportausschuß (28. November) hatte es seitens der Verwaltung geheißen, man habe diesbezüglich bei der STOAG angefragt, aber man könne die STOAG nicht zwingen.
Hier wurde der Antrag gegen die Stimmen von BOB positiv vorberaten.
Der CDU-Antrag A/17/4271-01 zur „ Zur Stärkung der Pflege und Sicherung von Fachkräften in der Verwaltung“ ging es laut Frau Stehr (CDU) um eine Prüfung durch die Verwaltung, ob sich Pflege (durch Angehörige) und Beruf besser vereinbaren ließen. Das Land ermögliche das mit dem Programm „Vereinbarkeit von Beruf und Pflege“. Die große Verantwortung bei der Übernahme der Pflege scheitere oft daran, daß man beruflich nicht den Rücken für die private Pflege frei gehalten bekomme. Man bekomme oft nicht die notwendige Infrastruktur. Man möge das Landesprogramm unterstützen bzw. die Möglichkeit der Teilnahme am Programm prüfen.
Herr Prohl (SPD) beanstandete, man hätte sich eine vorherige Vorlage im Sozialausschuß gewünscht. Ferner habe man mit dem letzten Satz im Beschlußvorschlag ein Problem. „Prüfung und Stellungnahme“ oder „Prüfung und Tat“ würden dort vermengt; daher wünsche er die Streichung. Er melde für seine Fraktion Beratungsbedarf an.
Hinweis: Der Beschlußvorschlag des Antrages A/17/4271-01 lautet:
„Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang die Stadt Oberhausen mit ihren unterschiedlichen Verwaltungseinheiten und städtischen Tochterunternehmen am Landesprogramm „Vereinbarkeit Beruf & Pflege“ des Landes NRW teilnehmen kann.
Bei positiver Prüfung ist eine Bewerbung zur Teilnahme der Stadt Oberhausen am Landesprogramm gewünscht.“
Frau Stehr (CDU) begründete die Nichtvorlage im Sozialausschuß mit nicht näher bezeichneten „internen Gründen“ und bat das zu entschuldigen. Man sei dennoch so verfahren, weil man sich gedacht habe, die Sozialdemokraten würden einem solchen Programm bzw. einer solchen Teilnahme nicht ablehnend gegenüberstehen. Angesichts der Notwendigkeit des Themas habe man den Antrag placieren wollen.
Sie habe nichts gegen eine Streichung des letzten Satzes im Beschlußvorschlag einzuwenden. Die Verwaltung möge „ein bißchen Büro spielen“; also erst das Ergebnis vorlegen und dann könne man mit den Gremien entscheiden. Wichtig sei, das Thema anzugehen und das Bekenntnis der Stadt zum Landesprogramm mit der Möglichkeit, für die Verwaltungsmitarbeiter zu wirken.
Der Ausschuß beriet den Antrag ohne Votum vor.
Ein weiterer CDU-Antrag drehte sich um die „Erweiterung der Bürgerbefragung ‚Leben in Oberhausen‘ um den Themenkomplex ‚Einsamkeit‘“ (A/17/4272-01).
Frau Stehr (CDU) betonte, das Thema „Einsamkeit“ habe man jetzt mehrfach angesprochen und auch Rückmeldungen erhalten. Es wäre gut, wenn unter Berücksichtigung der empirischen Daten, die bei dem Thema nicht so trivial und auch nicht so einfach zusammenzubekommen seien, künftig die Bürgerbefragung Oberhausen entsprechende Fragen einbeziehe. Sie erinnere an die Worte von Frau Baumann (GRÜNE) anläßlich der Debatte im Rat zum Thema „Einsamkeit“, wonach auch die jüngeren Menschen zu berücksichtigen seien. Daher habe man die „Jugendlichen bis 18 Jahren“ ausdrücklich genannt. Sie bitte um Zustimmung, diesen Themenkomplex bei zukünftigen Bürgerbefragungen „Leben in Oberhausen“ einzubeziehen.
Der Ausschuß beriet den Antrag ohne weitere Wortmeldungen einstimmig positiv vor.