Trotz aller interfraktionellen Absprachen (ohne AfD natürlich) läuft es nicht ganz rund bei der Abstimmung zwischen Kulturbüro und Ausschuß. Das Geldproblem bleibt zusätzlich bestehen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20240303b_Kulturausschuss_20240220
Wo ist der Antrag?
Zu Beginn erklärte Frau Wolter (CDU), es fehle ein Förderantrag des Sängerkreises, der am 6. 2. 2024 im Kulturbüro eingereicht worden sei. Laut Geschäftsordnung betrage die Antragsfrist 10 Tage; man habe ihr allerdings gesagt, daß bis zum 1. 2. 2024 alle Anträge hätten eingereicht werden müssen. Wie es dann sein könne, daß der Antrag nicht auf der Tagesordnung stehe, zumal die Frist gewahrt worden sei.
Frau Prof. Domkowsky bestätigte die Darstellung von Frau Wolter, konnte aber den von dieser aufgezeigten Widerspruch in bezug auf den Stichtag 1. Februar nicht schlüssig auflösen.
Der Kulturdezernent legte dar, es handle sich bei den Zuschüssen an die freie Kulturszene um freiwillige Leistungen, die erst nach der Genehmigung des Haushaltes freigegeben werden können. Es sei also durchaus ohne schädliche Rückwirkungen möglich, den Antrag in der nächsten Sitzung zu stellen.
Auf den Einwand, daß dadurch die Planung erschwert werde, und daß der Verwaltungsgang unstimmig sei, erklärt der Kulturdezernent, die Angelegenheit genauer zu prüfen.
Danach sprach Frau Wolter die mit dem Ausschußetat zusammenhängende Problematik der begrenzten Mittel an. Sie wies nicht zum ersten Mal darauf hin; Inhalt und Argumentation verrieten wie auch schon bei früheren Gelegenheiten in der Sache eine gute Kenntnis.
Frau Wolter (CDU) legte dar, daß bei der Bewilligung aller Anträge 12.000 € vergeben würden; danach blieben noch 12.000 € für ein halbes Jahr. Dadurch sei absehbar, daß nichts mehr für spontane Anträge übrig bliebe. Sie betonte, der Kulturausschuß möge doch einmal wirklich auf die Problematik eingehen. Wenn maximal 4 Monate vorbei sind, dann sei kein Geld mehr da.
Der Ausschußvorsitzende Flore (SPD) erklärte mit Blick auf die vorangegangene Debatte zum Sängerkreis-Antrag, wenn Anträge fristgerecht eingereicht würden, dann dürfe bei der Verwaltung eigentlich nichts mehr passieren. Die weitere Problematik könne man besser unter TOP 3 und 4 diskutieren. Danach stellte er den Eintritt in die Tagesordnung fest.
Ideologische Projekte.
Der „Rückblick auf 2023, Ausblick auf 2024 (M/17/4495-01)“ von Gedenkhalle und Bunkermuseum / Demokratie leben! / NRWeltoffen unter Punkt 1 wurde nicht debattiert. Der Leiter der Gedenkhalle erklärte lediglich, man habe vor längerer Zeit einen Antrag gestellt, am Gefallenendenkmal auf der Emscherinsel eine Gedenktafel anzubringen oder aufzustellen. Dieser Antrag sei nun bewilligt worden. Von den Kosten in Höhe von 15.000 € müsse die Stadt knapp die Hälfte übernehmen, da die Förderquote 54 Prozent (8.400 €) betrage.
Frau Wolter (CDU) erklärte, sie sei von Herrn Heinrichs‘ Arbeit sehr angetan. Die Gedenkhalle werde gut geführt. Diese Arbeit sei gerade in dieser Zeit mehr als notwendig.
Herr Broß (CDU) bat darum, das auch im Sportausschuß bekannt zu machen.
Unter TOP 2 wurde „Gemeinwesenarbeit Lirich (M/17/4550-01)“ behandelt. Die Ausführungen des Kulturdezernenten gingen dahin, daß der Antrag etwa ein Jahr alt sei. Der Prozeß zu seiner Umsetzung laufe gerade an, die gesamte Verwaltung sei beteiligt; auch die Liricher usw.
Zwei Tage vorher war die gleiche Angelegenheit im Integrationsrat ebenfalls erörtert worden. Dort war von Frau Demirci massiv kritisiert worden, daß bis jetzt nichts geschehen war. Es war sehr amüsant, mit dem Wissen um die Debatte dort den weichgespülten Darlegungen Herrn Tsalastras‘ zu lauschen. Der AfD-Vertreter Noldus verkniff sich die scheinheilige Frage, ob denn aus dem Integrationsrat Fragen an den Kulturdezernenten herangetragen worden seien.
Nur Herr Sahin (SPD) schien sich etwas in die Vorlage vertieft zu haben, da er die Beschränkung der Zwangsbeglückung mit Gemeinwesenarbeit auf einen Teil Lirichs kritisierte und die Ausweitung auf ganz Lirich wünschte. Der Kulturdezernent erklärte, es werde sicherlich keine Probleme bereiten, dem Ansinnen zu entsprechen.
Bekanntlich war Lirich immer eine SPD-Hochburg, die in den 1980er Jahren Ergebnisse bis um die 70 Prozent aufweisen konnte. Das jahrzehntelange Versagen der einstigen Arbeiterpartei und das Verstecken hinter Schlagworten wie Strukturwandel, Globalisierung usw. haben dazu geführt, daß seit ihrem Auftreten die AfD dort relativ gut abschneidet. Das ist Grund genug, die Liricher einer linken Umerziehung durch Herrn Paasch (von „Demokratie leben“) und Konsorten zu unterwerfen, um sie aus den Fängen der Menschenfeinde, Feinde der Demokratie, Faschisten, Neonazis, Nazis usw. zu befreien.
Freie kulturelle Aktivitäten – das alte Problem.
Die „Übersicht über verausgabte und verplante Mittel der Position ‚Freie kulturelle Aktivitäten‘ im Jahr 2023, Kostenart 531823, Auftrag 860004080100 (M/17/4479-01)“ unter TOP 3 nahm der Ausschuß schweigend zur Kenntnis, um dann im nächsten Punkt, wo es um die für 2024 verplanten Mittel (M/17/4480-01) ging, ausführlich zu debattieren.
Sichtlich angestrengt erklärte Frau Wolter „zum zigsten Male“, daß absehbar zu wenig Geld zur Verfügung stünde, um alle Antragsteller zu bedienen. Dieses Mal würde man auch nicht mehr Geld bekommen [eine Anspielung auf die 2023 vom Rat zusätzlich bewilligten 25.000 €]. Man müsse also mit dem vorgegebenen Etat auskommen. Es sei dann nicht möglich, „plötzlich auftretende Förderanträge“ zu bewilligen. Um die Situation besser einschätzen zu können, hätte sie gerne eine Übersicht über ständig wiederkehrende Anträge. Von daher habe sie die Bitte, genauer auf die Anträge zu schauen. Sie habe sonst die Sorge, daß im April kein Geld mehr da sei.
Herr Scherer (SPD) meinte, man habe das Problem doch im letzten Herbst interfraktionell besprochen. Das Problem sei richtig erkannt; es gebe zu wenig Geld. Am Ende des Tages brauche man mehr freie Mittel. Im übrigen sei auch bei einer Deckelung der Förderbeträge der Topf irgendwann einmal leer. Er sei „heute morgen“ im Kulturausschuß des RVR gewesen. Auch dort habe man bei einem Jahresetat von 200.000 € das gleiche Problem: Dem stünden Anträge in einer Förderhöhe von 900.000 € gegenüber. Tatsächlich sei es doch so, daß sowohl eine Deckelung als auch die Beschränkung der Antragstellung auf zwei Zeitpunkte im Jahr das Problem nicht beheben würden. Es sei keine Lösung, was man da beschlossen habe.
Frau Wolter (CDU) erklärte, daß in Bezug auf den Begriff der Deckelung vielleicht ein Mißverständnis bestehe: Man habe an eine Begrenzung gedacht, nicht aber an einen Festbetrag. Es erscheine nun aber so, wenn man sich die Anträge anschaue, daß die Antragsteller den Höchstbetrag immer einsetzen. Was mache man denn, an den Kulturdezernenten gewandt, mit den „weinenden Antragstellern“, wenn kein Geld mehr da sei?
Der Kulturdezernent erläuterte, daß es sich unter den Antragstellern herumspreche, daß nur bis zu einem Betrag von 3.500 € gefördert werde. Die Antragsteller passen sich entsprechend an. Andererseits müsse man feststellen, daß die Kosten immer größer werden. Wenigstens könne man bei einer Höchstgrenze von 3.500 € mehr fördern als bei 5.000 €. Im Prinzip gebe es zwei Handlungsoptionen:
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Wer zu spät kommt, bekommt nichts mehr.
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Der Ausschuß könne auch geringere Beträge bewilligen, als im Antrag aufgeführt.
Herr Scherer erklärte, jetzt habe er die von Frau Wolter dargelegte Problematik bei der Deckelung verstanden und schloß daran einige weitere Anmerkungen. Nach seiner Meinung sei es ein positives Zeichen, daß noch relativ viel Geld da sei. Und zwar wegen des chaotischen Wechsels zwischen zwei Systemen. Ferner: Wenn jemand weine, sei das unschön, aber manchmal unvermeidlich. Der Einschnitt [gemeint im Sinne der Nichtbewilligung eines Antrages] falle jedenfalls in die Verantwortung des Ausschusses.
Frau Hoff (FDP) stellte u.a. fest, daß die Einheitlichkeit der Antragstellung vorteilhaft sei. Auch wenn es da noch Spielraum für Verbesserungen gebe, so sei doch der Weg richtig.
Der Kulturdezernent machte darauf aufmerksam, daß man einen Termin – den 15. 4. 2024 – festgelegt habe, bis zu dem Anträge erfolgen müßten. Er empfehle, wegen der vorläufigen Haushaltsführung den Termin nicht beizubehalten. Sonst könne man nach dem 15. 4. 2024 keine Anträge mehr stellen.
Hinweis: Die Mitschrift könnte in diesem Punkt irreführend sein. Das Resultat war, daß der Termin fallen gelassen worden ist; siehe weiter unten.
Der Ausschußvorsitzende Flore meinte, es sei sicher schwierig für Frau Prof. Domkowsky vom Kulturbüro, einem Antragsteller zu erklären, warum sein Antrag nicht oder nur teilweise bewilligt worden sei. Und: Grundsätzlich sei der Ausschuß auf die Tendenz der Verwaltung bei der Beurteilung der Anträge angewiesen.
Frau Prof. Domkowsky erklärte, wenn der Kulturausschuß einen geringeren als den beantragten Betrag bewilligt hat, frage sie den Antragsteller, ob er die Veranstaltung dennoch durchführen möchte. Dann wird, falls ja und der Inhalt angepaßt wird, der Antrag nochmals eingereicht und vom Kulturbüro geprüft werden.
Der Kulturdezernent erläuterte das Vorgehen etwas ausführlicher: Es gibt einen Antrag mit einer Aufzählung von Projekten und einem Finanzplan über 3.500 €. Wenn der Kulturausschuß nur 2.000 € bewilligt, erhält der Antragsteller eine Rückfrage, ob die Veranstaltung noch durchgeführt werden soll. Wenn dieser bejaht, kommt dieser Antrag nicht mehr in den Ausschuß, sondern wird nur noch im Kulturbüro geprüft. Sagt der Antragsteller die Veranstaltung ab, wird der Kulturausschuß darüber informiert. Nach seiner – des Kulturdezernenten – Erfahrung finden trotzdem 80% der Veranstaltungen statt.
Der Vorsitzende Flore schlug vor, vielleicht könnten sich die Sprecher [der demokratischen Fraktionen] zusammensetzen, um die Angelegenheit in einer Sitzung zu behandeln.
Herr Scherer (SPD hielt es für verständlich, daß der Antragsteller das Geld nimmt, auch wenn es nur 2.000 € statt 3.500 € sind. Das sei heute aber nicht das Problem; das sei vielmehr abhängig von der Beratungssituation. Man müsse genauer hinschauen. Man solle abwarten, bis das akut werde.
Frau Wolter (CDU) betonte, die richtige Beratung im Vorfeld sei sehr wichtig; die Antragsteller müßten Bescheid wissen.
Der Vorsitzende meinte, man solle dieses Jahr noch abwarten.
Der Kulturdezernent fragte, ob der 15. 4. 2024 als Termin fallen gelassen werden solle. Herr Flore bejahte; das sei für ihn eigentlich klar gewesen.
Die Finanzierung der soziokulturellen Zentren.
Der „Zuschussantrag der soziokulturellen Zentren in Oberhausen für 2024 (B/17/4435-01)“ unter TOP 5 sorgte dieses Mal – im Gegensatz zu den Vorjahren in der Wahlzeit 2020/25 für kritische Anmerkungen und wieder einmal verbale Ausfälle in Richtung des AfD-Vertreters Noldus.
Frau Wolter (CDU) wünschte Informationen über die Veranstaltungen der Zentren. Hier habe es mehrfach Zusagen über nähere Informationen gegeben.
Frau Hoff vermißte so etwas wie einen Rechenschaftsbericht.
Herr Noldus (AfD) erklärte, daß er die Debatte als etwas bizarr empfinde. Denn seines Wissens nach habe der Kulturausschuß bereits im Januar 2020 einen Bericht der Zentren eingefordert, ohne daß etwas geschehen sei. Ein AfD-Antrag von Anfang 2022 habe das aufgegriffen, sei aber natürlich abgelehnt worden. Auch im letzten Jahr habe es ähnliche Forderungen aus der Mitte des Ausschusses wie jetzt gegeben. Wieder sei nichts geschehen. Dabei habe man mit Herrn Gadde (GRÜNE) den Vertreter eines der soziokulturellen Zentren hier im Ausschuß sitzen. Die Zentren würden das Geld einstreichen, ohne dafür irgendwelche Nachweise vorlegen zu müssen.
Herr Imlau (LINKE) wurde etwas laut. Der Ausschußvorsitzende erklärt, es gelte die Geschäftsordnung; und er sei für Ordnungsrufe zuständig. Danach erteilte er Herrn Noldus (AfD) einen Ordnungsruf für die Benutzung des Wortes „einstreichen“.
Der Kulturdezernent stellte allenfalls einen Tätigkeitsbericht in Aussicht, keinen Rechenschaftsbericht.
Frau Prof. Domkowsky erklärte, bis zum 28. 2. 2024 hätten die Zentren Zeit, die Verwendungsnachweise einzureichen. Für die Zeit 2021/22 liegen sie alle vor, für 2023 noch nicht. Sie mache aber darauf aufmerksam, daß die Zentren auf Zuschüsse angewiesen sind.
Der Kulturdezernent erklärte, daß die Leistungsnachweise sehr kurzfristig zu erbringen sind; das bekomme man auch hin. Die Zentren müssen Nachweise erbringen, sonst bekämen sie das Geld nicht.
Frau Gödderz (GRÜNE) war dafür, einen Beschluß zu fassen.
Herr Scherer (SPD) warf Herrn Noldus Mißtrauen gegenüber der Verwaltung vor.
Herr Noldus (AfD) zu Herrn Scherer: Die Zentren bekommen Steuergelder; daher sehe er es als seine Pflicht an, deren Verausgabung zu prüfen; nichts weiter.
Der Kulturdezernent erklärte, eine derartige Prüfung könne nicht Aufgabe des Rates sein. Eine Prüfung der Verwendung der Mittel sei Angelegenheit der Verwaltung.
Der Ausschuß beschloß die Vorlage gegen die Stimme der AfD.
Eine kleine Anmerkung zur letzten Anmerkung des Kulturdezernenten: Die Verwaltung als solche wird in der Spitze durch den Oberbürgermeister und in der nächsten Ebene darunter durch die Dezernenten geführt. Alle Dezernenten sind Parteibuchbeamte; sie haben also eine Parteikarriere als Voraussetzung für ihren Posten hinter sich gebracht. Verwaltungsbeamte erwerben ihre Qualifikationen u.a. an den Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung. Erst ab einer bestimmten Stufe stellt sich ihnen die Frage eines Beitritts zu einer Partei.
Die vom Kulturdezernenten angesprochene Prüfung der Verwendung der Mittel als Angelegenheit der Verwaltung ist insofern ambivalent, da letztere dem Dezernenten gegenüber weisungsgebunden ist.
Keine Debatten über Anträge.
Die dem Ausschuß vorgelegten Zuschußanträge wurden zumeist ohne Wortmeldungen einstimmig bewilligt. Es waren dies:
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TOP 6: Zuschußantrag des Künstlerfördervereins Oberhausen e.V.: Matineen im Jahr 2024 (B/17/4436-01) bei Enthaltung der AfD;
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TOP 7: Zuschußantrag „Kulturflur Sterkrade: Lesesommer 2024 (B/17/4481-01)“ gegen die Stimme der AfD.
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TOP 8: Zuschußantrag des Förderverein Zeche Alstaden Oberhausen e.V.: Jahresprogramm Veranstaltungen Zeche Alstaden 2024 (B/17/4488-01) bei Enthaltung von AfD und FDP.
Zu diesem Antrag gab es eine kurze Debatte. Frau Hoff (FDP) erklärte, nicht alle Teile des Jahresprogramms seien förderfähig.Im gleichen Sinne äußerte sich Frau Wolter (CDU), die vorschlug, daß der Antragsteller den Antrag überarbeiten und nochmals vorlegen solle.
Der Kulturdezernent machte darauf aufmerksam, daß das Gesamtvolumen des Jahresprogramms deutlich höher sei; daher bestehe aus Sicht des Kulturbüros kein Problem damit, den vorgelegten Antrag zu billigen, auch wenn nicht alle Veranstaltungen förderfähig seien.
Ein weiterer Antrag gehörte thematisch nicht zu den Zuschußanträgen. Es handelte sich unter TOP 13 um den von der CDU geforderten Sachstandsbericht LVR-Industriemuseum Zinkfabrik Altenberg (A/17/4552-01). Der Kulturdezernent schlug vor, zur nächsten Sitzung den neuen Leiter des Industriemuseums einzuladen; natürlich vorbehaltlich der Terminmöglichkeit des Leiters.
Theater Oberhausen: Umstrittene Eintrittspreise.
Die Punkte 10 bis 12 der Tagesordnung betrafen das Theater Oberhausen. Der Jahresabschluß der öffentlichen Einrichtung „Theater Oberhausen“ für das Wirtschaftsjahr 2022/2023 (B/17/4506-01) wurde von einer Vertreterin der CURACON GmbH erläutert. Von allgemeinem Interesse ist vielleicht in dem großen Zahlenwerk der Eintrag „Umsatzerlöse“ auf der Seite „Betriebsergebnis“: Bei den Umsatzerlösen handelt es sich um die Einnahmen aus dem Kartenverkauf; die Zahl spiegelt also die Besucherzahl wieder.
Den darauf folgenden Zwischenbericht der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Theater Oberhausen gemäß §14 der Betriebssatzung (M/17/4507-01) nahm der Ausschuß ohne Wortmeldungen zur Kenntnis. Als es um die Eintrittspreise ab der Spielzeit 2024/25 ging (ab 1. 8. 2024; M/17/4507-01 unter TOP 12), entwickelte sich eine Debatte.
Frau Hoff (FDP) kritisierte die Erhöhung des Kindergruppentarifs um 45 Prozent als falsches Signal. Man könnte stattdessen vielleicht bei den Abendkarten den Preis noch etwas mehr erhöhen; er liege in Duisburg bei 69 €.
Herr Imlau (LINKE) erklärte, es sei nicht gut, immer die Preise zu erhöhen, da sonst die Leute wegblieben und sich dadurch die Einnahmen verringerten. Ferner sei der Wegfall des freien Eintritts für Geflüchtete falsch, da bei einer Auslastung von 60 oder 70 Prozent diese niemandem einen Platz wegnehmen würden.
Die Verwaltungsdirektorin erklärte, man habe intern nach Diskussionen entschieden, nicht mehr differenzieren zu wollen. Grundsätzlich wolle man allen, die ins Theater gehen möchten, es sich aber finanziell nicht leisten könnten, einen kostenlosen Besuch ermöglichen.
Die Erhöhung der Eintrittspreise sei eine Reaktion auf die städtischen Sparvorschläge. Jetzt hätte man die Preise stärker erhöht, um in den Folgejahren die Erhöhungen geringer ausfallen zu lassen. Danach erläuterte sie das Prinzip der „Sozialverträglichkeit des Theaterbesuches“.
Anschließend erfolgen Wortmeldungen von der Intendantin Dr. Mädler, dem Ausschußvorsitzenden Flore, dem Kulturdezernenten Tsalastras und Herrn Scherer (SPD). Frau Dr. Jacobs (SPD) richtete ihren Wortbeitrag „an die Vertreter der demokratischen Parteien“.
Der Ausschuß billigte die Vorlage bei Enthaltung von AfD und LINKEN gegen die Stimme der FDP.