In der Sitzung des Sozialausschusses am 5. März wurde der AfD-Antrag „Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und Geduldete“ (A/17/4537-01) ganz gegen die üblichen Gepflogenheiten ausführlich debattiert. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20240309b_Sozialausschuss_Bezahlkarte
Der Antrag.
Im Beschlußvorschlag heißt es kurz und knapp: „Der Rat der Stadt beschließt die Einführung einer Bezahlkarte für Asylbewerber und Geduldete.“
In der Antragsbegründung heißt es:
„Solange die noch amtierende Bundesregierung keine wirksamen Maßnahmen zur Eindämmung unkontrollierter Masseneinwanderung in unseren Staat einleitet und die längst überfällige Remigration abgelehnter Asylbewerber organisiert, kann nur über eine personengebundene, lokal gültige Bezahlkarte eine weitere, unseren Mitbürgern nicht mehr vermittelbare mißbräuchliche Belastung unserer Sozialsysteme eingedämmt werden. Eine weitere Begründung erfolgt mündlich.“
Die Bezahlkarte in der Politik.
Nach einer WAZ-Meldung vom 11. 2. 2024 hat sich der Oberbürgermeister für die Einführung einer Bezahlkarte ausgesprochen, mit der künftig alle Asylbewerber in Lebensmittelläden und anderen Geschäften einkaufen können. Bargeld solle es nur noch in geringer Höhe geben – als Taschengeld für Kleinigkeiten im Alltag. Die AfD hat daraufhin am 12. 2. 2024 ihren Antrag für die Ausschüsse bzw. für die Ratssitzung am 18. März eingebracht, um den Ratsvertretern Gelegenheit zu geben, ihre Haltung gegenüber der Position des Oberbürgermeisters darzulegen.
Ein weiterer Grund ist die Endlosdebatte auf Kosten der Kommunen, welche die Hauptlast der Asylpolitik des Bundes zu tragen haben. Die bundesweite Einführung der Bezahlkarte ist bereits auf dem Bund-Länder-Gipfel zur Migrationspolitik am 6. 11. 2023 beschlossen worden. Geschehen ist seitdem nichts.
Vergessen wird oft, daß die Folgen einer fehlgeleiteten Migrationspolitik auch Menschen in Not treffen. Am 10. 9. 2023 gab die Stadt Oberhausen einen grundsätzlichen Aufnahmestopp für ukrainische Flüchtlinge – in der großen Mehrheit Frauen und Kinder – bekannt. Die AfD-Fraktion hat als einzige politische Kraft in Oberhausen am 16. 9. 2023 diese Entscheidung kritisiert und die Stadtspitze aufgefordert, das Problem der illegalen Migration politisch anzugehen bei gleichzeitiger Aufhebung des Aufnahmestopps.
In der gedruckten WAZ-Ausgabe vom 8. März sind Geschäftsinhaber des Einzelhandels nach ihren Meinungen zur Bezahlkarte und den praktischen Folgerungen daraus befragt worden. Der Vorwurf der Menschenfeindlichkeit der Kartenzahlung ist übrigens von keinem erhoben worden.
Die Debatte im Sozialausschuß.
Im Sozialausschuß beschränkte sich die AfD-Vertreterin Frau Mumm auf allgemeine Anmerkungen: Die Problematik sei allgemein bekannt; eine Behandlung aus der Sicht der AfD längst überfällig. Die Bezahlkarte müsse endlich umgesetzt werden, denn die Kosten für Asylbewerber seien für die Stadt nicht mehr tragbar.
Dezernent Motschull legte dar, warum aus seiner Sicht der Antrag formale Mängel aufwies. Ob die AfD den Antrag daher nicht zurückziehen wolle.
Frau Mumm verneinte.
Herr Imlau (LINKE): Das Wachstum der AfD mache ihm Sorgen; alle demokratischen Parteien müßten zusammenhalten. Der Antrag sei, so dem Sinne nach, menschenverachtend (Beifall). Danach setzte er folgt, die CDU sei auf dem gleichen Wege; mit der Bezahlkarte würden die Flüchtlinge zu Menschen zweiter Klasse gemacht. Die CDU sei selber rechtspopulistisch. Und alle würden so sprechen, als sei die Bezahlkarte bereits beschlossen.
Dezernent Motschull erhielt wiederum Beifall der Anwesenden, als er die Kritik am Oberbürgermeister in der Wortwahl als unangemessen bezeichnete; in dieser Form könne er – Imlau – den Oberbürgermeister nicht kritisieren.
Von den GRÜNEN (Frau Opitz) kamen kritische Anmerkungen, die Bezahlkarte würde die Menschen herabwürdigen.
Seitens der SPD lehnte man die Bezahlkarte ab. Es sei u. a. übertrieben, wenn behauptet würde, die Flüchtlinge würden Geld ins Ausland überweisen.
Der Vertreter der FDP beteiligte sich nicht an der Debatte.
Abschließend machte Dezernent Motschull erneut seine Bedenken geltend, daß man den Antrag in der Form nicht stellen könne.
Die Ausschußvorsitzende Bongers fragte erneut, ob Frau Mumm den Antrag nicht doch zurückziehen wolle. Diese verneinte erneut.
Der Antrag wurde dann gegen die Stimme der AfD von allen anderen Ausschußmitgliedern ablehnend vorberaten.
Im Haupt- und Finanzausschuß am 11. März erfolgt eine weitere Vorberatung, bis dann in der Ratssitzung am 18. März die Beschlußfassung stattfindet.