In unserem Bericht unternehmen wir den Versuch, diejenigen Debatten zu skizzieren, welche in der Lokalpresse nur am Rande oder überhaupt nicht erwähnt worden sind. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240629b_HFA_20240624

Die wichtigsten Vorlagen.

Zu Sitzungsbeginn beantragte Frau Opitz (GRÜNE), den Punkt 31 der Tagesordnung auf Punkt 4 vorzuziehen. Es seien engagierte Bürger hier, deren Engagement man schätze und welche sehr lange warten müßten, bis ihre Angelegenheit zur Sprache komme.

Frau Stehr (CDU) stellte fest, daß im Stadtrat ebenfalls engagierte und ehrenamtlich tätige Bürger säßen. Man habe sich im Ältestenrat auf die Struktur der Tagesordnung verständigt und daher befürworte sie die bestehende Anordnung. Der Antrag wurde gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN, BOB und AfD abgelehnt.

Der betreffende Tagesordnungspunkt behandelte eine Anregung gemäß § 24 Gemeindeordnung (GO) NRW des „Bündnisses für den Erhalt des Sterkrader Waldes“ (Vorlage B/17/5342). Der Wortlaut des § 24 Abs. 1 lautet:

„Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.“

Abs. 2 bestimmt, daß die Hauptsatzung nähere Festlegungen trifft. Die Oberhausener Hauptsatzung § 14 bestimmt, daß der Haupt- und Finanzausschuß die Anregung entgegen nimmt und darüber entscheidet.

Danach gab Dezernent Schmidt bekannt, daß es in der Ratssitzung Tagesordnungspunkte geben werde, bei denen keine Vorberatung erfolgt. Die Gestaltung des DeutschlandTicket Schule, welches der Rat seinerzeit beschlossen habe, sei auf das Schuljahr 2023/24 begrenzt. Für das nun kommende Schuljahr 2024/2025 hat ein Erlaß der Landesregierung neue Regelungen getroffen, so daß mit dem VRR bis zum 1. 7. 2024 eine neue Vereinbarung abzuschließen sei. Um diesen Termin halten zu können, müsse die Vorberatung durch die Ausschüsse unterbleiben.

Weiterhin muß eine Schulleiter-Stelle neu besetzt werden. Alle Sprecher für Schulen der Fraktionen wurden als Ersatz für die fehlende Vorberatung für den nächsten Tag zu einer Sondersitzung eingeladen.

Von den weiteren Verwaltungsvorlagen waren die folgenden von besonderem Interesse:

  • Wer wissen möchte, wie die Stadt Oberhausen im Jahre 2023 wieviel Geld wofür ausgegeben hat, sollte einen Blick in die Vorlage B/17/5405, den Jahresabschluß 2023 werfen. AfD und LINKE stimmten gegen die Billigung der Vorlage. Die Ablehnung der AfD stellt eine grundsätzliche Stellungnahme zu dem insgesamt ungesunden Finanzgebaren der Stadt dar.

  • Eine „beleuchtete und kilometrierte Laufstrecke“ entlang der Rhein-Herne-Kanals, die mit 1,4 Mio. € um knapp 0,4 Mio. € teurer wurde als geplant. Verlangte die „Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets im Produktbereich 08 Sportförderung (B/17/5314)“, bei Enthaltung der AfD ohne Wortmeldungen gebilligt.

  • Die Moltkeschule in Dinslaken (die in Oberhausen längst anders heißen würde) nimmt auch Schüler aus Oberhausen auf; dafür leistet die Stadt Ausgleichszahlungen an Dinslaken (B/17/5388, einstimmig vorberaten).

  • Eine ebenfalls einstimmige Billigung im Rat ist bei der Errichtung eines Erweiterungsneubaus an der Melanchthonschule (B/17/5368) und bei der Erweiterung der beiden Mensen an den Standorten der Hirschkampschule (B/17/5372) zu erwarten.

  • Allein von der AfD abgelehnt wurde die Übernahme von Trägeranteilen und Mietkosten zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen freier Träger ab dem 1. 8. 2024 (B/17/5401).

  • Der Grund dafür ist im sog. Deckungsvorschlag der Vorlage zu suchen:

  • „Keine Deckung und daher Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit wodurch die Erreichung der geplanten Jahresergebnisse 2024 ff. gefährdet ist.“

    Man könnte als „Deckung“ eine Menge Geld beim Integrationsrat einsparen, dessen Haupttätigkeit darin zu bestehen scheint, über „migrantische Ökonomie“ zu reden und dabei festzulegen, wer Deutscher ist und wer nicht.

  • Die ehemalige Synagoge Holten soll umgestaltet werden; erste Entwürfe dazu stießen im Ältestenrat auf ungeteilte Zustimmung. Das beschlossene „Gestaltungskonzept“ (B/17/5290) soll zusätzlich planungsrechtliche Grundlagen zu dessen Umsetzung schaffen.

Neue Planstellen.

Nach den Ergebnissen der Vorberatungen ist so gut wie sicher, daß insgesamt sieben volle und zwei Teilzeitstellen geschaffen werden. Die AfD war die einzige, die konsequent jede Stellenschaffung ablehnte. Im einzelnen handelt es sich dabei um folgende Stellen:

  • Eine befristete Teilzeitstelle im Rahmen des EU-Förderprogrammes EPIC im Büro für Interkultur (B/17/5296).
  • Einrichtung einer Teilzeitplanstelle im Betriebsärztlichen Dienst (B/17/5329).
  • Einrichtung einer halben Planstelle im Bereich 3-2/ Soziales im Sachgebiet Sozialplanung (B/17/5423). Auch die FDP lehnte die Vorlage ab.
  • 3,5 neue Planstellen innerhalb des Bereiches 3-1/ Kinder, Jugend und Familie infolge gesetzlicher Neuerungen des zum 1. 5. 2022 in Kraft getretenen Landeskinderschutzgesetzes NRW (B/17/5371). Die Steuergeldverschwendung findet dieses Mal auf Landesebene statt; Oberhausen erhält für die Jahre 2022 bis 2024 knapp 2 Mio. €, damit die Verwaltung wächst und die Eltern überflüssig gemacht werden.
  • Einrichtung einer Planstelle innerhalb des Fachbereiches 3-1-10/HH, Controlling, Vormundschaft, UVG infolge der zum 1. 10. 2023 in Kraft getretenen Vormundschafts- und Betreuungsrechtsreform (B/17/5202).
  • Einrichtung von zwei befristeten Zeitstellen innerhalb des Fachbereiches 3-1-30/ Kindertagesbetreuung, Frühkindliche Bildung speziell für „Sprach-Kitas“ (B/17/5378).

Einstimmig vorberaten wurde hingegen die Vorlage über die Einstellung von Nachwuchskräften im Jahr 2025 (B/17/5355). Die Zustimmung der AfD erfolgte deshalb, weil die Stadt durch die Schaffung von Ausbildungsplätzen einen wichtigen Beitrag für die Zukunft des Berufsnachwuchses leistet.

Die einzige Debatte zum Thema „Planstellen“.

Im Gegensatz zu den üblichen Gepflogenheiten wurde die „Einführung eines Energiemanagements (B/17/5154)“ anhand eines Änderungsantrages der FDP (A/17/5482-01) debattiert. Der FDP-Ursprungsantrag war in der vorangegangenen Sitzung des Umweltausschusses einer allgemeinen und nach der Meinung des Antragstellers fundierten Kritik unterzogen worden, weshalb die FDP hier eine Neufassung „01“ vorlegte.

Der Beschlußvorschlag der Verwaltungsvorlage B/17/5154 lautet:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Einführung eines kommunalen Energiemanagements und dessen nachhaltigen Betrieb sowie

2. vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides für die Aufbauphase des Energiemanagementsystems die Einrichtung von drei – zunächst auf drei Jahre befristete – Vollzeitplanstellen in der Fachabteilung des Eigenbetriebes SBO Servicebetriebe Oberhausen.

Der FDP-Änderungsantrag A/17/5482-01 brachte unter Beibehaltung des Wortlautes von 1 und 2 zwei Ergänzungen:

3. vorbehaltlich einer Förderzusage soll ein jährlicher Benchmark-Bericht über die Erfolge der Einsparmaßnahmen erstellt und den Gremien der Stadt vorgelegt werden. Der Benchmark-Bericht soll umfassende Soll/Ist-Gegenüberstellungen enthalten und insbesondere aufführen, wie sich die personellen und sachlichen Investitionen amortisieren.

4. die Erstellung eines Berichts über den Sachstand bereits stattfindender interkommunaler Kooperation sowie deren zukünftiger Ausgestaltung.

Der Punkt 4 des FDP-Antrages lautete ursprünglich, „den Aufbau einer interkommunalen Kooperation im Bereich Energiemanagement, um Synergieeffekte zu nutzen und Best Practice-Beispiele auszutauschen.“

Herr Hoff (FDP) bedankte sich bei den Fraktionen dafür, daß der FDP-Antrag in der letzten Sitzung des Umweltausschusses konstruktiv kritisiert und vorberaten wurde. Man habe diese Kritik aufgenommen und daher den Punkt 3 hinzugefügt. Nach den Ausführungen des Dezernenten Jehn im Umweltausschuß bestehe bereits eine interkommunale Zusammenarbeit, so daß dieser Punkt 4 herausgenommen worden ist und stattdessen einen Sachstandsbericht zu den Formen der interkommunalen Kooperation vorsehe.

Frau Stehr (CDU) erklärte, man könne jederzeit Berichte über die Erfolge der Energiesparmaßnahmen erhalten. Regelmäßige Sachstandsberichte würden Arbeitskraft binden, die man besser zur Durchführung von Maßnahmen nutzen könne. Die beantragten Berichte seien also unnötig.

Herr Hoff (FDP) antwortete etwas launig, bevor ihm die CDU von der Schippe springe, biete er an, auf den beantragten Sachstandsbericht zu verzichten.

Der Oberbürgermeister warf ein, dann bliebe von dem Antrag nicht mehr viel übrig, zumal es ja, wie vom Beigeordneten Jehn erklärt, bereits eine interkommunale Zusammenarbeit in diesem Bereich gebe. Die Verwaltung werde sowieso zu gegebener Zeit einen Bericht über die Erfolge des Energiemanagements erstellen.

Herr Dobnik (GRÜNE) erläuterte kurz die gesetzlichen Grundlagen, die eine Berichterstattung sowieso zur Pflicht machten.

Frau Stehr (CDU) stellte abschließend in mehreren Wendungen fest, daß die Verwaltung selbst ein Interesse an einer fortlaufenden Berichterstattung habe.

Der Ausschuß beriet den FDP-Antrag mit den Stimmen von SPD, FDP, GRÜNEN und AfD bei Enthaltung von BOB positiv vor.

Der Ausschuß beriet die durch den Änderungsantrag geänderte Verwaltungsvorlage einstimmig positiv vor.

Zum besseren Verständnis des Abstimmungsvorganges hier einige Anmerkungen:

Die Verwaltung legt eine Vorlage mit einem Beschlußvorschlag (daher das „B“ in der Nummer) vor. Eine Fraktion oder Gruppe – hier die FDP – möchte den Beschlußvorschlag modifizieren und legt einen entsprechenden Änderungsantrag vor.

Würde der Antragsteller – hier die Verwaltung – seine B-Vorlage zurückziehen, fällt automatisch auch der Änderungsantrag weg.

Nach einer Debatte wird immer zuerst über den Änderungsantrag abgestimmt. Findet dieser keine Mehrheit, wird danach über die B-Vorlage in ihrer ursprünglichen Form abgestimmt.

Wird, wie im vorliegenden Fall, der Änderungsantrag angenommen, werden automatisch die vorgenommenen Änderungen in die B-Vorlage übernommen und man stimmt dann über „die so geänderte Vorlage der Verwaltung“ ab.

Nach dem gleichen Schema verfährt man, wenn eine Fraktion einen Antrag (daher das „A“ in der Vorlagen-Nummer) eingebracht hat und eine andere Fraktion einen darauf beruhenden Änderungsantrag.

Das Stadtentwicklungskonzept.

Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept (B/17/5302)“ beschreibt in allgemeiner Form die Grundlinien der künftigen Entwicklung Oberhausens, wie man sie gerne planen möchte. Es war wiederum Herr Hoff (FDP), der einen Änderungsantrag (A/17/5477) vorlegte. Er stellte zunächst fest, laut Verwaltung stelle die Vorlage 5302 die offizielle Beschlußlage des Rates dar. Allerdings gebe es im Teilbereich Mobilität „kreative Hinzufügungen“, welche eben nicht der Beschlußlage entsprächen. Diese Passagen seien im Änderungsantrag genauer bezeichnet worden. Der „motorisierte Individualverkehr“, der nicht nur das Auto betreffe, sei kein Schimpfwort, sondern diene dem Wohl der Bürger, ihr Ziel mit dem Mittel ihrer Wahl individuell zu erreichen. Im übrigen wundere er sich, daß die CDU dem Änderungsantrag nicht zustimme.

Herr Osmann (CDU) antwortete mit Blick auf die letzte Äußerung, daß er diese vielleicht als Provokation auffassen könne. Dabei liege man inhaltlich nicht so weit auseinander. Die Vorlage unterscheide zwischen den Zielen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes und der Ausgangslage. Die in den Zeilen 24ff der Vorlage formulierten Ziele seien der Grund für die Zustimmung der CDU gewesen. Es gehe in der Vorlage um globale Konzepte. Wenn jede kleine Fraktion daranginge, ihre eigenen Vorstellungen als Anträge einzubringen, käme sehr viel zusammen.

Herr Real (SPD) wies darauf hin, daß das Stadtentwicklungskonzept letztlich auf gefaßte Ratsbeschlüsse beruhe. Die FDP habe seinerzeit auch an der Erarbeitung der Mobilitätsstrategie mitgearbeitet und dieser zugestimmt. Daher werde die SPD den hier vorgetragenen Änderungen nicht zustimmen, zumal der FDP-Antrag daran gehe, Ratsbeschlüsse auszuhebeln, wogegen er sich entschieden wehre.

Herr Hoff (FDP) erklärte seinerseits, es sei nicht die Absicht des Antrages gewesen, die CDU zu provozieren. Überdies sei es die Aufgabe kleiner Fraktionen, eine Sache durch Änderungsanträge positiv voranzubringen. Im Hinblick auf die Vorwürfe des Herrn Real verwahre er sich energisch dagegen, gefaßte Ratsbeschlüsse rückgängig machen zu wollen; das sei Quatsch. Kreativ sei die Politik im Rat, aber es sei nicht die Aufgabe der Verwaltung, kreativ zu sein.

Der Ausschuß lehnte den Änderungsantrag gegen die Stimmen von AfD und FDP ab und beriet die Verwaltungsvorlage B/17/5302 gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN, AfD und FDP positiv vor.

Eine „Anregung“ zum Sterkrader Wald.

Was es mit „Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 der Gemeindeordnung NRW“ für eine Bewandtnis hat, haben wir eingangs bereits dargelegt. Die „Anregung“ des „Bündnisses für den Erhalt des Sterkrader Waldes“ war Bestandteil einer B-Vorlage (B/17/5342), die auch eine Stellungnahme der Verwaltung enthielt, bekommen. Darauf basierten die Änderungsanträge der GRÜNEN (B/17/5342-01) und der SPD mit der A-Nummer 5492.

In der Vorlage B/17/5342 hat die Verwaltung ihre Stellungnahme zu der Anregung nach § 24 im Beschlußvorschlag wie folgt formuliert:

1. Der Haupt- und Finanzausschuß nimmt die nach § 24 GO NRW i. V. m § 14 der Hauptsatzung als Anlage beigefügte Anregung zur Kenntnis.

2. Er stellt weiterhin fest, daß die in der Anregung angeführten Belange in der Stellungnahme der Stadt Oberhausen zum Planfeststellungsverfahren hinreichend thematisiert und abgewogen wurden. Die weitergehende Berücksichtigung der Anregung obliegt nicht der Stadt Oberhausen, sondern der Planfeststellungsbehörde und der Vorhabenträgerin.

Der Änderungsantrag der GRÜNEN B/17/5342-01 schlug folgenden abweichenden Wortlaut vor:

Zu 2: Er fordert die Verwaltung auf, daß die Stadt Oberhausen den in der Anregung angeführten Belangen folgen wird.

Der SPD-Antrag A/17/5492 beantragte folgende Beschlüsse:

Zu 2: Die Verwaltung solle die in der Sitzung am 14. 12. 2020 vom Haupt- und Finanzausschuß (B/17/0087-01) formulierte Forderung, die erheblichen Eingriffe in den Sterkrader Wald so gering wie möglich zu halten, im weiteren Planungsprozeß wiederholt nachdrücklich vertreten.

Zu 3: Beim Bundesverkehrsministerium sei eine aktualisierte Bedarfsplanüberprüfung des BVWP einzufordern und diese als Grundlage für einen aktualisierten BVWP zu nutzen.

Zu 4. Das Bundesverkehrsministerium solle bis zu einer erfolgten Bedarfsplanüberprüfung das laufende Planfeststellungsverfahren aussetzen und die untergeordneten Behörden entsprechend anweisen.

Der Oberbürgermeister rief die „Anregung“ und die Änderungsanträge zur gemeinsamen Beratung auf und erteilte mit Erlaubnis des Ausschusses Frau Heuer vom „Bündnis“ das Wort für fünf Minuten.

Frau Heuer bedankte sich und las eine ausformulierte Rede vor, welche sie „im Auftrag des Bündnisses“ vorliest. Unter anderem erklärte sie einleitend, daß bis 2035 eine Halbierung des Motorverkehrs notwendig sei, um die Klimaziele zu erreichen. Grundsätzlich müsse man sich bei den Planungen an Klimazielen, nicht an Verkehrszielen orientieren. In diesem Tenor ging es, mit „*innen“ gespickt, weiter.

Herr Axt (GRÜNE) bezeichnete in der Aussprache den Sterkrader Wald als einen wichtigen Bestandteil des Natur- bzw. Landschaftsschutzgebietes. Dieser Wald sei durch die Planungen gefährdet, die Zahl der Bäume um 5000 zu verringern. Den Planungen lägen Zahlen von 2015 zugrunde; er bitte um eine Prüfung dieser – veralteten – Zahlen. Er fordere die Stadt auf, sich bei den verschiedenen Stellen um eine Neuplanung zu bemühen. Mit dem Änderungsantrag A/17/5342-01 unterstütze man die Bürgerinitiative.

Herr Real (SPD) betonte unter Verweis auf den eigenen Änderungsantrag, daß man inhaltlich nicht so weit vom Anliegen der Bürgerinitiative entfernt sei. Man wolle nicht die von Straßenbau NRW vorgeschlagene „große Lösung“, sondern das Ziel sei ein Ausbau mit möglichst geringen Eingriffen in den Bestand des Sterkrader Waldes. Er erinnerte daran, daß die „Verkehrsplanprognose 2020“ [2030?!] im Jahre 2016 beschlossen worden sei; daher fordere man die Ermittlung aktueller Zahlen. Man habe ferner große Schwierigkeiten mit dem Aspekt „Verkehrsumlenkung durch die Kommunen“.

Herr Osmann (CDU) nannte ebenfalls die Umsetzung der Planungen mit so geringen Eingriffen wie möglich als Ziel seiner Fraktion. Man stimme dem Ausbau deshalb zu, weil man dem Argument von Herrn Real folge, daß der Verkehr nicht durch die Stadt gehen darf. Dem SPD-Antrag stimme man in den Punkten 1 und 2 zu, während man die Punkte 3 und 4 ablehne. Letzteres deswegen, weil die Bundesregierung vor kurzem eine Beschleunigung der Verkehrsmaßnahmen beschlossen habe.

Herr Bruckhoff (BOB) verlas eine Erklärung, in der er einleitend von „Totschlagargumenten“ spricht, die viele Aspekte unberücksichtigt ließen. Er hoffe, daß alle demokratischen Parteien dem Antrag der GRÜNEN folgen.

Herr Hoff (FDP) bezeichnete das allgemeine Engagement in der Sache als ehrenhaft, auch wenn er zu anderen Schlußfolgerungen gelange. Er unterstütze die von Herrn Real und Herrn Osmann vorgebrachten Argumente für den Ausbau des Autobahnkreuzes. Er habe das Bundesverkehrsministerium um eine Auskunft gebeten und am 7. 6. 2024 von dort die Antwort erhalten, daß das Ministerium die Variante 4 der Planungsentwürfe favorisiere. Er verlasse sich auf die Aussagen der Fachleute und nicht auf die Aussagen der Ortsgruppe von BUND.

Herr Karacelik (LINKE) hielt eine längere Rede zur Unterstützung des Anliegens der Bürgerinitiative.

Der Ausschuß lehnte den Änderungsantrag B/17/5342-01 der GRÜNEN gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und BOB ab.

Mit Bezug auf den SPD-Antrag A/17/5492 wünschte Herr Karacelik (LINKE) eine getrennte Abstimmung über die einzelnen Beschlußvorschläge des Antrages.

Zu 2: Der Ausschuß beriet den Beschlußvorschlag gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und BOB positiv vor.

Zu 3: Der Ausschuß beriet den Beschlußvorschlag gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP positiv vor.

Zu 4: Der Ausschuß beriet den Beschlußvorschlag gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP positiv vor.

Berichte der Verwaltung.

Die Verwaltungsberichte stellen üblicherweise den vorletzten Block einer jeden Tagesordnung für die Ratssitzung dar. Da hier keine Abstimmungen, sondern nur Kenntnisnahmen erfolgen, sind Redebeiträge äußerst selten. Die Berichte (das „M“ steht für „Mitteilung“) sind nützlich, wenn man sich in einen Sachgegenstand vertiefen will, denn oft enthalten sie Hinweise auf frühere B-Vorlagen, die dann ihrerseits Informationen bringen. Folgende Berichte wurden durch den Ausschuß zur Kenntnis genommen:

  • Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 31.03.2024 (M/17/5461).

  • Zentrales Melde- und Auskunftssystem bei Gefährdung von städtischen Mitarbeitenden im Innen- und Außendienst (ZeMAG) (M/17/5441).

  • Umgestaltung des Stadtmittehauses Sterkrade zu einem Mehrgenerationenwohnkomplex; hier: Ergebnis der Machbarkeitsstudie (M/17/5357).

  • Straßenzustandserfassung im Stadtgebiet Oberhausen (M/17/5319).

Hierzu gab es eine kurze Anmerkung von Herrn Hoff (FDP), der einen dringenden Handlungsbedarf bei der Festlegung der Prioritätenliste feststellte und genauere Informationen zum Zustand der Straßen wünschte, was der Baudezernent Dr. Palotz zusicherte.

Anträge.

Die SPD-Fraktion hatte einen Antrag „Videoüberwachung von Schulgebäuden in Oberhausen zum Schutz vor Einbrüchen und Vandalismus (A/17/5439) vorgelegt, die FDP eine Änderung dazu vorgeschlagen (A/17/5439-01).

Der Beigeordnete Jehn schilderte in einem längeren Vortrag, unterstützt von Bildern, Einzelheiten der seit längerer Zeit andauernden Vandalismus-Serie an Schulen. Von Januar bis Juni hat es monatlich 1, 4, 8, 13, 10 und 19 (plus 1 aktuell) Einbrüche an Schulen und Kindertageseinrichtungen gegeben (als Diagramm). Danach nahm der Beigeordnete Schmidt einige Ergänzungen vor. Es seien auch Einrichtungen privater Träger betroffen.

Auf Nachfrage von Herrn Kempkes (AfD) stellt der Beigeordnete Motschull klar, daß es keine Erhöhung der Versicherungsbeiträge gebe und auch absehbar keine Kündigung durch die Versicherung, da die Stadt, so der Tenor der Stellungnahme, generell als Versicherungsnehmer in vielen Bereichen auftrete und Abschlüsse gebündelt seien.

Auf die Darlegung der Einzelheiten verzichten wir, da diese Vorgänge in der Lokalpresse ausführlich dargestellt worden sind.

Ein weiterer SPD-Antrag fragte nach der „Einschätzung der Verwaltung zu den beschlossenen Eckpunkten der Landesregierung bezüglich einer nachhaltigen Beseitigung kommunaler Altschulden (A/17/5466)“.

Der Stadtkämmerer nahm ausführlich zu der komplexen Thematik Stellung. Wir werden bei nächster Gelegenheit nachfragen, ob die Präsentation den Fraktionen zur Verfügung gestellt wird.