Eine Sitzung, die von teils kontroversen und spannenden Debatten geprägt war. Wir versuchen einen Überblick über die interessantesten Themen. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240705b_Umweltausschuss_20240619

Einführung eines Energiemanagements.

Die Verwaltungsvorlage B/17/5154 stellt als Istzustand die Lage wie folgt dar: Die Abteilung „Energiemanagement“ der SBO betreut

  1. ca. 1.000 Strom-, Gas- und Fernwärmezähler,
  2. ca. 385 Wasserzähler mit jährlicher Abrechnung, die nicht fernüberwachbar sind,
  3. ca. 80 Stromzähler mit monatlicher Abrechnung und
  4. ca. 22 Flüssiggas- und Heizöltanks, die bei Bedarf aufgefüllt und abgerechnet werden.

Die Energieverbrauchsdatenerfassung, die als die Grundvoraussetzung für den energieeffizienten Betrieb von Energieanlagen und Gebäuden gilt, erfolgt zurzeit sowohl zeitlich (maximal einmal pro Jahr) als auch örtlich (pro Liegenschaft nicht selten nur ein Verbrauchszähler) mit einer sehr geringen Auflösung.

Lediglich in den sieben Schulen mit Lehrschwimmbädern befindet sich durch das DISKO-Projekt digitale Gebäudeleittechnik im Bau, die eine Echtzeitüberwachung der Funktion und Energieströme der angeschlossenen Liegenschaften ermöglichen wird. Für eine strukturierte Analyse, Bewertung und Optimierung der Energieverbräuche sowie für die Begehung und Optimierung der energietechnischen Anlagen sind zurzeit. keine Stellen im Stellenplan der SBO vorgesehen. Insofern kann der oben dargestellten Definition eines Energiemanagements im klassischen Sinne nicht nachgekommen werden.

Das Energiemanagement soll laut Vorlage u. a. durch das stetige Erfassen und Steuern von Energie-Verbrauchsdaten die Energieverbräuche kontinuierlich reduzieren.

Dazu hatte die FDP einen Änderungsantrag A/17/5482 eingebracht, welcher folgenden Beschlußvorschlag enthielt:

Der Rat der Stadt beschließt

1. die Einführung eines kommunalen Energiemanagements und dessen nachhaltigen Betrieb; sowie

2. vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides für die Aufbauphase des Energiemanagementsystems die Einrichtung von drei – zunächst auf drei Jahre befristete – Vollzeitplanstellen in der Fachabteilung des Eigenbetriebes SBO Servicebetriebe Oberhausen.

3. vorbehaltlich einer Förderzusage soll ein jährlicher Benchmark-Bericht über die Erfolge der Einsparmaßnahmen erstellt und den Gremien der Stadt vorgelegt werden. Der Benchmark-Bericht soll umfassende Soll/Ist-Gegenüberstellungen enthalten und insbesondere aufführen, wie sich die personellen und sachlichen Investitionen amortisieren.

4. den Aufbau einer interkommunalen Kooperation im Bereich Energiemanagement, um Synergieeffekte zu nutzen und Best Practice-Beispiele auszutauschen.

An die Verwaltungsvorlage knüpften zwei Beschlüsse an; nämlich

  • die Einführung eines kommunalen Energiemanagements und dessen nachhaltigen Betrieb; und

  • vorbehaltlich eines positiven Förderbescheides für die Aufbauphase des Energiemanagementsystems die Einrichtung von drei – zunächst auf drei Jahre befristete – Vollzeitplanstellen in der Fachabteilung des Eigenbetriebes SBO Servicebetriebe Oberhausen.

Unbeschadet der hohen Förderquote stellt der FDP-Vertreter Baum die Frage, wie sich die Einrichtung der neuen Stellen mit den Einsparungen nach dem Haushaltssicherungskonzept (HSK) vereinbaren ließen.

Der Beigeordnete Jehn sieht eine große Chance für die Stadt, da hier drei Stellen geschaffen werden, deren Kosten über Förderungen vom Bund gedeckt sind. Er weist darauf hin, daß mit einer energetischen Sanierung 70% der Energie eingespart werden könnten; dies entspreche 8% des Energiebedarfs der gesamten Stadt. Diese Stellen seien demnach eine Hilfe für die Zukunft und hätten großes Potential. Darüber hinaus erklärt der Beigeordnete, man müsse auch investieren, um einsparen zu können. Als Beispiel nennt er den Bau von vier Photovoltaik-Anlagen und acht weitere, noch in Planung befindliche Anlagen. Demnach arbeiteten die drei Stellen dem HSK zu.

Herr Baum (FDP) sieht seine Frage als noch nicht beantwortet an und fragt nochmals nach dem Einhalten des HSK und welche finanziellen Ziele es beim Sparen gäbe.

Herr Jehn wiederholt, die Stellen seien für das Erreichen der Ziele des HSK von Vorteil.

Herr Flore stimmt dem Antrag zu und erklärt, es wäre nicht klug, eine 90prozentige Förderung auszuschlagen. Außerdem erinnere er daran, es sei nicht nur wichtig, Konzepte zu entwerfen, sondern auch, daß diese umgesetzt werden. Dem FDP-Ergänzungsantrag könne man nur in Punkt 3 zustimmen, während der Punkt 4 abzulehnen sei.

Herr Axt (GRÜNE) erklärt für seine Fraktion, man werde dem Antrag zustimmen; des weiteren sehe man Fortschritte bei der OGM. Der FDP-Antrag komme zu spät.

Herr Baum (FDP) konkretisiert seinen Einwand dahingehend, es sei das Erreichen des HSK von den drei Planstellen abhängig.

Herr Jehn erläutert die Wichtigkeit von guter Beratung anhand der energetischen Sanierung der sieben Lehrschwimmbecken sowie der kommenden Sanierung des Hallenbades in Sterkrade. Daran erkenne man, daß das Erreichen der Ziele des HSK durch das Beheben von Sanierungsbedarf besser möglich sei.

Herr Bandel (CDU) erklärt seine Zustimmung für den Änderungsantrag der FDP. Man werde durch das Ausgeben von Geld letztlich Geld einsparen. Außerdem sei die Personaldecke (für die Prüfung und Umsetzung von Energiesparmaßnahmen) zu gering; deshalb sehe man großes Potential.

Herr Flore (SPD) fordert eine Stellungnahme der Verwaltung zu Punkt 4 des Änderungsantrages.

Herr Jehn erklärt, man pflege stets eine interkommunale Zusammenarbeit; dies sei ein wertvoller Schatz.

Die SPD fordert eine getrennte Abstimmung.

Herr Lütte (BOB) meldet für den Änderungsantrag Beratungsbedarf an, da der Antrag zu spät gekommen sei.

Herr Baum (FDP) erklärt, das man einen jährlichen Bericht zur Evaluation fordert. Außerdem wolle er von SPD-Fraktion wissen, ob diese gegen interkommunale Zusammenarbeit sei.

Herr Bandel (CDU) erklärt, daß es für den Rat der Stadt wichtig sei, daß die Fachausschüsse Anträge vorberaten.

Es entbrennt unter den Anwesenden eine Diskussion darüber, ob man einen Änderungsantrag getrennt vom Hauptantrag abstimmen könne.

Herr Bandel (CDU) beendet die Diskussion, indem er auch für den Hauptantrag Beratungsbedarf anmeldet.

Der Ausschuß berät daher beide Anträge ohne Votum vor.

Zufahrtsregelungen auf der Marktstraße in Alt-Oberhausen.

Hinter dieser Vorlage B/17/5301 verbirgt sich nichts anderes als die Kapitulation des Staates im öffentlichen Raum „Marktstraße“. Es ist allgemein bekannt, daß eine gewisse Klientel, deren nähere Charakterisierung man als „migrationsfeindliche Diskursebene“ – oder so ähnlich – bezeichnen würde, allabendlich auf der Marktstraße auf vier Rädern zu flanieren pflegt.

Anstatt als Ordnungsmacht aufzutreten und das Recht im öffentlichen Raum – hier: die Straßenverkehrsordnung – durchzusetzen, verkriechen sich Polizei und Ordnungsdienst und schauen weg. Man kann es ihnen noch nicht einmal verdenken, denn jeder vermeintliche Fehlgriff wird von den linksgrün dominierten Leitmedien angeprangert und der Vorwurf des „strukturellen Rassismus“ steht sowieso im Raum.

Die Lösung der selbsternannten Demokraten besteht darin, daß auf der Marktstraße die Zufahrt von der Stöckmannstraße zur Goebenstraße mit versenkbaren Pollern geregelt wird und an weiteren Knotenpunkten Stilpfosten den Durchgangsverkehr auf der Marktstraße zwischen der Paul-Reusch-Straße und der Friedrich-Karl-Straße verhindern.

Hierfür entstehen Gesamtkosten in Höhe von ca. 100.000 Euro für die versenkbaren Poller und von ca. 30.000 € für Stilpfosten und die erforderlichen Tiefbauarbeiten.

Die Kosten für die Maßnahmen wurden nicht bei der Haushaltsanmeldung 2024 berücksichtigt.

Die Debatte über diese Vorlage im Umweltausschuß ist klassisch kurz: Herr Flore (FDP) erklärt, daß die Regelungen für Fußgänger gut seien und man positive Rückmeldungen von Anwohnern erhalten habe. Herr Bandel (CDU) schließt sich diesen Ausführungen an.

Die Veranstaltungsunterstützungsstelle.

In der Ratssitzung am 13. 11. 2023 war nach einer längeren kontroversen Debatte der SPD-Antrag A/17/3978-01 in einer geänderten Fassung gegen die Stimmen von CDU, AfD und des Stadtv. Horn bei Enthaltung der LINKEN angenommen worden. Das Prüfungsergebnis lag nun dem Umweltausschuß vor. Wortmeldungen dazu gab es nicht.

Wir empfehlen den Verwaltungsbericht M/17/5430 jedem Oberhausener Veranstalter als Leitfaden für die Anmeldung von Veranstaltungen bei der Stadt.

Evaluation der Klimaschutzrelevanz.

Die Vorlage M/17/5292 „Evaluation der Klimaschutzrelevanz in Beschlußvorlagen“ ist so wertlos wie die Evaluation selbst. Diese bemerkenswerte Erkenntnis verdanken wir dem FDP-Vertreter im Umweltausschuß.

Herr Baum (FDP) sieht im Bericht keine Evaluation, sondern eher einen Rechenschaftsbericht. Für ihn besitzt der Punkt „ Evaluation der Klimaschutzrelevanz in Beschlußvorlagen“ einen bloß symbolischen Charakter. Diese Evaluation sei negativ, denn dadurch habe die Verwaltung mehr Arbeit.

Herr Bandel (CDU) sieht den Punkt als Möglichkeit, ein Bewußtsein für die Problematik des Klimaschutzes zu schaffen und dieses Mal ist es Herr Flore (SPD), der sich den Ausführungen von Herrn Bandel (CDU) anschließt.

Lärmaktionsplan und Luftqualitätsmessung.

Zwei Verwaltungsberichte bieten gute Beispiele dafür, warum dieses Land an seiner Verwaltungswut zugrunde geht. Zum „Lärmaktionsplan 4. Runde (2024) – Sachstand und Zeitplan (M/17/5409)“ merkt der CDU-Vertreter Bandel für seine Fraktion an, daß man einen Lärmaktionsplan haben wolle, aber er verstehe nicht, warum so viel Druck gemacht werde.

Ein Mitarbeiter der Verwaltung klärt ihn auf, viele Kommunen hätten ein Schreiben vom Staatssekretär des Umweltministeriums erhalten und seien somit weisungsgebunden. Er gehe davon, daß das Schreiben den Zweck habe, möglichen Forderungen der EU nach Strafzahlungen vorzubeugen.

Die „Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV NRW)“ niedergelegt in der Vorlage M/17/5418 sind umfangreich ermittelt, sauber dokumentiert und detailliert aufbereitet worden. Die Ausschußdebatte verdeutlicht, daß kein normaler Mensch mit dem Datenwust etwas anfangen kann:

Herr Flore (SPD) beurteilt die Ergebnisse als positiv, Herr Axt (GRÜNE) nicht. Herr Bandel (CDU) legt dar, wie die Anmerkung von Herrn Axt, die Meßwerte seien vom Wetter abhängig, fachlich zu begründen ist (feuchte Sommer wirken sich positiv, trockene negativ auf die Meßwerte aus).

Nun haben wir also einen wissenschaftlichen Beweis für die Gültigkeit der Redensart vom „reinigenden Gewitter“ in Händen. Und Herr Lütte (BOB) macht seinen Kollegen Flore darauf aufmerksam, daß in dem Bericht eben keine Diagramme fehlen.

E-Scooter oder nicht E-Scooter…

Das ist hier die Frage, zu dem je ein Antrag von der SPD (A/17/5411) und der FDP (als 01-Version) vorlagen.

Der SPD-Antrag A/17/5411 enthielt folgenden Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, auf die Anbieter von E-Scooter-Sharing-Angeboten zuzugehen, um die folgenden Maßnahmen zu veranlassen:

    1. Es ist ein jährlicher Bericht über die Nutzung, mittelfristige Entwicklungen, Beschwerden und Probleme zu erstellen.

    2. Die Einführung von speziell markierten Abstellzonen in festgelegten, häufig frequentierten Gebieten wie z.B. im Bahnhofsumfeld soll eingeleitet werden.

    3. Die bisher anbieterspezifischen Abstellverbotszonen sind anzugleichen.

    4. Die künftige Ausweitung von Abstellverbotszonen auf Gebiete und Straßen, in denen es zu vermehrten Beschwerden mit nachweislichen Behinderungen kommt, muß koordiniert werden.

Der FDP-Änderungsantrag A/17/5411-01 enthielt folgenden Beschlußvorschlag:

Die Verwaltung wird gebeten, auf die Anbieter von E-Scooter-Sharing-Angeboten zuzugehen, um die folgenden Maßnahmen zu veranlassen:

    1. Es ist ein jährlicher Bericht über die Nutzung, mittelfristige Entwicklungen, Beschwerden und Probleme zu erstellen.

    2. Die Erstellung eines Konzeptes zur Einführung von speziell markierten Abstellzonen in festgelegten, häufig frequentierten Gebieten wie z.B. im Bahnhofsumfeld, um dieses dann den entsprechenden politischen Gremien zur Entscheidung vorzulegen. Hierbei möge die Verwaltung Sorge tragen, daß weder der fließende noch der ruhende Verkehr Einschränkungen erfährt.

    3. In diesem Konzept sollen die bisher anbieterspezifischen Abstellverbotszonen angeglichen werden.

    4. Die Koordination künftiger Ausweitungen von Abstellverbotszonen auf Gebiete und Straßen, in denen es zu vermehrten Beschwerden mit nachweislichen Behinderungen kommt, ohne das sog. „Free Floating“ Konzept (unabhängiges abstellen/nutzen/buchen im Nutzungsgebiet) ad absurdum zu führen.

Herr Prohl (SPD) erklärt, man habe keinen Antrag gegen E-Scooter stellen wollen, denn man berücksichtige lediglich Beschwerden und persönliche Erfahrungen sowie erkennbare Schwachstellen. Der Antrag fordere einen jährlichen Bericht. Ferner gebe es dadurch praktische Probleme, daß es verschiedene Anbieterfirmen für E-Scooter gebe, die jeweils eigene Verbotszonen hätten. Aus eigener Erfahrung heraus wolle man hier eine Komprimierung schaffen. Außerdem gebe es Straßen, die zu eng seien, um dort E-Scooter abzustellen.

Herr Baum (FDP) weist darauf hin, daß die FDP nur eine Gruppe im Rat sei und daher nur Änderungsanträge stellen könne. Er hoffe, daß im Zusammenhang mit der Verkehrswende E-Scooter als Fortbewegungsmittel erhalten bleiben.

Herr Prohl (SPD) sieht im FDP-Antrag dieselben Forderungen wie im SPD Antrag aufgestellt. Lediglich das sogenannte Freefloating sei unerwähnt; und ein Konzept fordere man deshalb nicht, weil dessen Erstellung zu lange dauern würde. Man sehe lediglich, daß die FDP nur deshalb einen Änderungsantrag stellt weil diese keine Anträge stellen könne. Daher lehne die SPD den Änderungsantrag ab.

Ein Vertreter der CDU erklärt, das Konzept des Freefloatings funktionierte mit festen Stellplätzen nicht, und weist darauf hin, daß die Stadt mit Freefloating etwa 30.000 € im Jahr verdiene.

Ein Vertreter der GRÜNEN stimmt dem SPD-Antrag zu und lehnt den FDP Antrag mit der Begründung ab, daß die Erstellung eines Konzeptes zu lange dauert.

Herr Bandel (CDU) stimmt dem FDP-Antrag zu, da die Einnahmen durch das Freefloating für den Haushalt wichtig seien.

Herr Baum (FDP) geht davon aus, daß die Verwaltung für die Erstellung eines Konzeptes nicht lange brauchen würde.

Herr Prohl (SPD) erklärt, daß man keineswegs das Freefloating an sich ablehne, sondern nur an bestimmten Stellen.

Herr Axt (GRÜNE) sieht die Forderungen unter Punkt 2 als nicht umsetzbar an und erklärt die Zustimmung für den Änderungsantrag, wenn Punkt 2 gestrichen wird.

Herr Ingendoh (CDU) sieht das Problem, die Entwicklung könne dahin gehen, daß es irgendwann nur noch Verbotszonen gäbe und sieht ohne Freefloating das Erreichen der Ziele des HSK gefährdet.

Herr Axt (GRÜNE) erklärt, daß am Änderungsantrag nichts gestrichen wird. Er bemängelt, daß Ausschußmitglieder den späten Erhalt des Änderungsantrages kritisieren, aber selbst während der Sitzung Änderungsanträge zum Änderungsantrag stellen.

Nach einer kurzen Debatte über die Modalitäten der Abstimmung werden die Punkte des FDP-Änderungsantrages einzeln abgestimmt:

  • Der Ausschuß berät Punkt 1 bei Enthaltung von LINKEN, AfD und BOB zustimmend positiv vor.

  • Der Ausschuß lehnt mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und BOB Punkt 2 gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der AfD ab.

  • Der Ausschuß berät mit den Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung von BOB und AfD gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN Punkt 3 zustimmend positiv vor. Die SPD beteiligt sich nicht an der Abstimmung.

  • Der Ausschuß berät mit den Stimmen von CDU, FDP und GRÜNEN bei Enthaltung von BOB und AfD gegen die Stimmen der LINKEN Punkt 4 zustimmend positiv vor. Die SPD beteiligt sich nicht an der Abstimmung.

Herr Prohl (SPD) wünscht, sich mit FDP-Vertretern zusammenzusetzen.

Der Ausschuß berät den SPD-Antrag ohne Votum vor.

Zur Videoüberwachung von Schulen.

Zu diesem Thema lagen zwei Anträge mit den A-17-Nummern 5439 (SPD) und 5439-01 (FDP) vor. Wir dokumentieren hier die Debatte in ihren Grundzügen, weil sie den Zerfall der öffentlichen Moral in diesem Lande, den Verzicht auf die Durchsetzung des staatlichen Gewaltmonopols und die weiteren Folgen einer unkontrollierten Masseneinwanderung eben nicht zum Thema macht.

Den Anfang macht Herr Prohl, welcher erklärt, der Grund für den Antrag sei die aktuelle Berichterstattung. Man erhoffe sich eine schnelle Umsetzung am besten in den Sommerferien. Die Videoüberwachung diene der Abschreckung, sowie der Aufarbeitung der Straftaten. Ferner sei die Videoüberwachung nur außerhalb der regulären Schulzeiten aktiv. Im FDP-Änderungsantrag sieht Herr Prohl gute Ideen, möchte aber dennoch, daß der Änderungsantrag ohne Votum vorberaten wird.

Herr Baum (FDP) erklärt seinerseits, der Anlaß zum Änderungsantrag sei klar. Allerdings sei eine Videoüberwachung nach seiner Meinung nicht präventiv wirksam und erinnert daran, daß Schulen Betriebszeiten von bis zu 22 Uhr hätten.

Herr Axt (GRÜNE) sieht in einer reinen Videoüberwachung keinen Nutzen und beurteilt den Änderungsantrag als Sicherheitskonzept, welches finanziell kaum zu realisieren sei.

Herr Rudi (LINKE) kritisiert an der Debatte, daß nicht auf die Ursachen solcher Taten geschaut werde – die sozialen Schicksale der Täter. Außerdem befürchte er eine Ausweitung der Videoüberwachung, die nicht nur außerhalb der Betriebszeiten erfolgen werde. Die Anträge seien zudem purer Aktionismus aufgrund der aktuellen Berichterstattung.

Herr Flore (SPD) gibt zu verstehen, daß es kein „soziales Schicksal“, welche den Einbruch in eine Schule rechtfertige. Außerdem müsse man sich schützen. Die Videoüberwachung sei schnell und kostengünstig. Weitere Sicherheitsmaßnahmen müßten bei Sanierungsarbeiten sowie Neubauten berücksichtigt werden.

Herr Baum (FDP) gibt Herrn Flore recht und versteht, daß nicht alle Maßnahmen sofort umsetzbar seien. Er schlägt vor, SPD und FDP sollten sich zusammensetzen.

Herr Jehn erklärt, daß die Verwaltung in großer Sorge sei; vor allem deshalb, weil die Hälfte der Fälle des aktuellen Jahres in den letzten vier Wochen passiert sind. Bei den Einbrüchen wurde nichts geklaut; es handele sich also um reinen Vandalismus. Man müsse verstehen, die Stadt sei der Geschädigte und keine Ermittlungsbehörde. Und nochmals: Man müsse sich schützen.

Herr Lütte (BOB) erklärt, daß eine Videoüberwachung nichts bringe und schlägt die Verwendung von Bewegungsmeldern vor wozu ihm ein befreundeter Sicherheitsfachmann geraten habe.

Leider sind Bewegungsmelder, die zwischen Katzen und Facharbeitern unterscheiden können, noch nicht erfunden worden.