Am 3. 6. 2024 informierte die Stadt die Vertreter der im Rat vertretenen Parteien von den Überlegungen der Verwaltung zu einem neuen Friedhofsentwicklungskonzept. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20240715b_Friedhofsentwicklungkonzept_20240603

A) Grundlegende Ziele.

Einleitend stellte Dezernent Jehn fest, daß der Kreis der Interessenten an einem überarbeiteten Konzept groß sei und unter anderem NABU, Bestatter sowie Steinmetze umfaßte. Perspektivisch sollen die Beratungsvorlagen für das Konzept ab September sukzessive in den Gremien des Rates vorberaten und im Stadtrat beschlossen werden. Die Ziele seien,

  • eine mittel und langfristige Flächenplanung zu erstellen;

  • die Nachfrage nach neuen Bestattungsarten zu bedienen und somit den gesellschaftlichen Wandel abzubilden;

  • die Umwandlung von Friedhöfen in sog. Stille Parks (ein Vorschlag der CDU);

  • die Ausarbeitung eines Bedarfsplanes in Zusammenarbeit mit der SBO;

  • die Anpassung von Friedhofssatzung und Gebührensatzung;

  • der Erhalt von Grünflächen;

  • den Landwehrfriedhof perspektivisch einer anderen Nutzung zuzuführen.

Allgemein gelte es, so der Dezernent, größer zu denken als aktuell notwendig, um auf die Zukunft vorbereitet zu sein.

Mit der Ausarbeitung des Konzeptes war die SBO beauftragt worden, welche mit drei Vertretern bei dem Vorstellungstermin anwesend waren und die das Konzept vorstellten. Die Anwesenden, darunter auch die Bezirksbürgermeister, wurden ausdrücklich um Stellungnahmen und Vorschläge gebeten.

B) Das Konzept.

Das noch gültige Konzept stammt aus dem Jahre 2006; die SBO habe den Auftrag seitens der Verwaltung erhalten und fünf Punkte abgearbeitet.

1. Aktueller Stand.

Eine ist eine deutliche Tendenz weg von der Erdbestattung hin zum Urnengrab zu erkennen. Urnengräber seien in der Pflege anspruchsloser und weniger aufwendig.

Zu den neuen, vier Bestattungsmöglichkeiten zählen der „Garten der Erinnerung“, die „Obstbaumbestattung“, das Kolumbarium sowie die „Mensch- & Tierbestattung“.

Der Beigeordnete Jehn ergänzt, eine fünfte nachgefragte Bestattungsmöglichkeit, die Waldbestattung, sei nicht möglich. Die einzige Fläche in Oberhausen, die in Betracht gezogen werden könne, sei der Sterkrader Wald hinter dem Nordfriedhof. Wegen der Vorgaben des Landschaftsschutzes sei dessen Nutzung für Waldbestattungen nicht möglich.

Einer der Anwesenden fragt nach, ob kein neuer Wald gepflanzt werden könnte, um so einen Bestattungswald zu schaffen. Antwort: Man müsse sich der Alternativen bedienen: dazu diene die im späteren Verlauf des Vortrages vorgestellte Obstbaumbestattung.

2. Neue Möglichkeiten der Beisetzung.

a) „Garten der Erinnerung.“

Bei einem Garten der Erinnerung handelt es sich um Konzept, welches verschiedene Bestattungsarten miteinander verbindet. Ein großer Vorteil sei daß die Grabpflege inbegriffen sei.

Herr Bandel (CDU) hat den Eindruck, daß es sich um ein sehr exklusives Konzept handelt. Der Dezernent erklärt, auch hier gebe es unterschiedliche Preislagen von günstig bis teuer.

Herr Flore (SPD) fragt nach den Friedhofsgärtnern. Antwort: Da diese über ein Pachtsystem arbeiten, werde der Garten der Erinnerung auch von diesen nachgefragt.

Der AfD-Vertreter fragt, ob bei diesem Konzept auch eine Urnenbestattung möglich sei und welche Formen des Gedenkens (Grabsteine) es gebe. Der „Garten der Erinnerung“ sei auf Urnenbestattungen und „Erinnerungsplatten“ ausgelegt.

Herr Flore (SPD) hofft darauf, daß Ausgleichsflächen zu Bauflächen umgestaltet werden.

Das Ziel der Stadt, so der Dezernent, sei es, zwecks Platzersparnis viele Gräber auf den Flächen und nicht nur einzelne Gräber zu belegen. Freie Flächen auf dem Landwehrfriedhof könnten anders genutzt werden.

Herr Rudi (LINKE) weist darauf hin, daß es bei einem Garten Synergieeffekte gebe, die von Vorteil für die Biodiversität seien.

b) Die Obstbaumbestattung.

Bei der Obstbaumbestattung werden um den Baum Edelstahlröhren in den Boden gelassen, in denen bis zu vier Urnen beigesetzt werden können. Theoretisch könne man diese Anordnung erweitern, so daß bis zu zwölf dieser Röhren um den Baum herum verteilt werden können. Zweck dieser Bestattungsform sei es, die Problematik der herkömmlichen Baumbestattung zu umgehen: Bei zu großer Nähe zum Stamm komme es zu Beschädigungen des Wurzelwerkes mit der möglichen Folge des Absterbens des Baumes.

Herr Lütte (BOB) stellt eine Verständnisfrage, da er zunächst davon ausgegangen ist, es handele sich dabei um das Verstreuen der Asche.

Diese Bestattungsmöglichkeit wird in viel nachgefragt.

Die Urne wird nach Ablauf der Frist (30 Jahre) in einem in der Nähe gelegenen Ewigkeitsgrab verwahrt. Handelt es sich um ein Familiengrab, läuft die Frist beginnend mit der letzten Beisetzung.

c) Das Kolumbarium.

Das Kolumbarium ist ein Bauwerk oft in Form einer Mauer, die aus gestapelten Nischen zur Aufnahme von Urnen dient. Die Bestattungsform findet man beispielsweise in Südfrankreich häufiger.

Die Verwaltung ist sich über die satzungsmäßige Ausgestaltung und Nutzung von Kolumbarien noch nicht schlüssig (Nachfrage von Herrn Bandel, CDU).

d) Gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier.

Zur Klarstellung: Bei dem Tier handelt es sich um eine Grabbeigabe in Form einer Urne, welche die eingeäscherten Überreste erhält. Die Urne wird vom Besitzer zu Hause aufbewahrt, bis dieser stirbt. Dann erfolgt die Beisetzung samt Grabbeigabe.

Grundsätzlich könne diese Grabbeigabe auch nachträglich erfolgen (das Tier überlebt den Besitzer).Einen Einfluß auf die Fristen der Grabstelle habe die Grabbeigabe nicht. Eine Erstbeigabe und Reservierung ist nicht vorgesehen.

Herr Flore (SPD) fragt nach einem Tierfriedhof. Antwort: Es gebe einen solchen in Oberhausen, aber dieser sei voll belegt. Herr Bandel (CDU) fragt, ob das Konzept eines Tierfriedhofes auf frei werdenden Flächen verwirklicht werden könne. Antwort: Man werde dies überprüfen.

3. Der Aspekt der Biodiversität.

Auf Nachfrage wird versichert, daß dieser Aspekt bei Grünflächen immer berücksichtigt werde. Der AfD-Vertreter möchte wissen, ob Grabanlagen vor invasiven Arten in irgendeiner Weise besonders geschützt werden. Antwort: Wichtig sei der Erhalt des Ist-Zustandes und ein besonderes Schutzkonzept sei nicht nötig.

Herr Flore (SPD) weist darauf hin, daß der Waschbär in Zukunft eventuell zu einer Gefahr für Grabanlagen werden könnte.

4. Die einzelnen Friedhöfe.

  1. Westfriedhof: Bei der Erweiterung für Bestattungen nach jüdischem Ritus ist das Ewigkeitsrecht zu beachten.

  2. Nordfriedhof: Hier gelten für muslimische Grabstätten besondere Regeln (Ewigkeitsrecht, Ausrichtung nach Mekka sowie „unbefleckter Boden“).

  3. Ostfriedhof: Eine Besonderheit ist die große Ausgleichsfläche an Wald. Herr Rudi (LINKE) fragt nach der Möglichkeit, die Ausgleichsflächen als Bestattungswald zu Nutzen. Seitens der Verwaltung wird erklärt, das sei nicht möglich, weil die Fläche zu sehr überwuchert sei.

  4. Friedhof Landwehr: keine besonderen Änderungen.

  5. Alstadener Friedhof: keine besonderen Änderungen.

Gewisse Bestattungsarten, wie die gemeinsame Bestattung von Mensch und Tier werden bei allen Städtischen Friedhöfen angeboten.

5. Der Ablauf zur Umsetzung.

Die Beratungsvorlagen sollen ab September in die Beratungsfolgen integriert werden. Seitens der Stadt erhofft man sich eine Refinanzierung über Gebühren.

Herr Bandel (CDU) stellt fest, daß man sich in Konkurrenz zur Kirche befinde, welche Bestattungen günstiger anbieten. Antwort: Das stimme zwar, doch habe die Stadt einen Flächenvorteil. Der Beigeordnete Jehn erwähnt das große Interesse der Oberhausener Bestatter an dem neuen Konzept.

Eine Nachfrage, ob es neben Muslimen und Juden weitere Glaubensgemeinschaften mit besonderen Anforderungen gebe, wird verneint.

Herr Bandel (CDU) fragt, ob Stehlen erhalten bleiben, da diese nach seiner Auffassung nicht ästhetisch seien. Antwort: Die Stelen blieben, bedeuteten aber sehr geringe Einnahmen für die Stadt, da Stelen besonders günstig seien.

Herr Rudi (LINKE) mahnt, daß aufgrund der wirtschaftlich angespannten Situation der Bürger die kostengünstigste Bestattungsform unbedingt zu erhalten sei.

Auf die Frage des AfD-Vertreters, wie bei den Vorgaben des Konzeptes bzw. der Satzung die Kompetenzen zwischen Stadt und Bund verteilt seien, weist Herr Jehn darauf hin, daß man sich an die Vorgaben des Bundes halte.

Herr Flore (SPD) ergänzt, daß die Möglichkeit bestehe, Verstorbene in den Niederlanden einzuäschern. Er habe überdies gehört, daß es Angehörige gebe, welche die Urne mitnähmen und privat aufstellten. Das sei zwar durch Bundesgesetze verboten, werde aber wohl geduldet.

Der AfD-Vertreter möchte wissen, wann die Unterlagen zum Friedhofsentwicklungskonzept zur Verfügung gestellt würden. Antwort: Die Unterlagen werden mit den Vorlagen in der Beratungsfolge verteilt, da noch eine weiteres Stimmungsbild eingeholt werden müsse.

Herr Bandel (CDU) stellt fest, daß sich die Flächen des Westfriedhofes zur Naherholung eignen.

Herr Axt (GRÜNE) möchte sichergestellt wissen, daß frei werdende Grünflächen nicht in Bauland umgewandelt werde.

Dezernent Jehn weist in bezug auf den zeitlichen Ablauf der Verabschiedung des Konzeptes durch den Rat darauf hin, daß die neue Beratungsfolge für die September-Sitzung des Rates am 27. August einsetze. Ab dann gehen die Vorlagen sowohl in die dem Rat vorgeschalteten Ausschüsse als auch in die Bezirksvertretungen Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld.

Aus dem Kreis der Anwesenden wird bemängelt, daß der Stadtplanungsausschuß nicht berücksichtigt werde (Herr Rudi, LINKE) und die Beratungstermine zeitlich dicht aufeinander folgen. Und das angesichts der Tatsache, daß man sehr lange an dem Konzept gearbeitet habe.

Der Beigeordnete Jehn begründet die Zeitplanung damit, daß man mit der Umsetzung des Konzeptes noch in diesem Jahr beginnen möchte.