Nachfolgend der Bericht zur Ausschußsitzung. Alle „nur“ vorberatenen Vorlagen werden am 23. September dem Rat als beschließendes Gremium vorgelegt. Die Vorberatungen lassen erkennen, daß Ablehnungen nicht zu erwarten sind. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20240921b_HFA_20240916
1. Sachstand Stadtentwicklungsprojekte.
Einleitend erklärt Bürgermeister Flore (SPD), daß er in Vertretung der erkrankten Oberbürgermeister Schranz und Bürgermeister Nakot die Sitzung leiten werde und erteilt nach Erledigung des formalen Teils dem Baudezernenten das Wort.
Dezernent Dr. Palotz gibt bekannt, daß die Bezirksregierung im Rahmen der Städtebauförderung insgesamt 14,7 Mio. € für Oberhausen bewilligt hat. Der Bescheid wird etwa Mitte Oktober vorliegen. Osterfeld ist bei dieser Städtebauförderung nicht berücksichtigt worden, weil der Stadtteil im Rahmen anderer Programme bereits gefördert wird.
Von der Fördersumme stehen für den Umbau des alten Rathauses Sterkrade zur Musikschule 10,6 Mio. € zur Verfügung. Weitere 3,14 Mio. € stehen für die Erneuerung der Sterkrader Bahnhofstraße und für die Umgestaltung eines Teilbereiches der Marktstraße in Alt-Oberhausen zur Verfügung.
Wortmeldungen dazu gibt es nicht.
2. Sanierung des Solebades im Revierpark Vonderort.
Vorbemerkung: Abgesehen von den inhaltlichen Kritikpunkten finden wir die abschließenden Hinweise der Dezernenten Tsalastras und Motschull auf die durch den Beschluß geschaffenen Sachzwänge für die Zukunft beachtenswert.
Herr Hoff (FDP) zitiert den ersten Beschlußvorschlag der Vorlage B/17/5698, wonach „die Stadt Oberhausen sich an den Kosten, die nicht durch eine Bundesförderung abgedeckt sind, mit einem Eigenanteil von 30% (4.441.080 €) brutto an den Gesamtkosten der Sanierung beteiligt.“
Er stellt fest, daß die Prozentzahl Bestandteil des Beschlusses sei und demgegenüber der Betrag, der in Klammern stehe, nicht relevant sei. Die Prozentzahl stehe somit fest, der in Klammern gesetzte Betrag sei aber nicht unbedingt fester Bestandteil des Beschlusses.
Sollten sich die Kosten massiv ändern (erhöhen), dann sei der Beschluß schon getroffen. Man berate hier über eine Summe vor, die man noch nicht kenne. Natürlich sei ihm bekannt, daß der Stadtkämmerer für den Fall von Kostensteigerungen außer- oder überplanmäßige Mittel einstellen könne. Aber komme man aus dem gefaßten Beschluß auch wieder heraus?
Hinweis: Punkt 8 der aktuellen Sitzung ist ein Beispiel für das von Herrn Hoff genannte Vorgehen: Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 – Innere Verwaltung (B/17/5702).
Es gebe drei Partner, nämlich den RVR und die Städte Bottrop und Oberhausen. Wenn nun die Kosten explodierten, wäre dann ein Rückzug aus dem Projekt, die Sanierung des Solebades, möglich, wenn die anderen Partner dem Rückzug nicht zustimmten?
Stadtkämmerer Tsalastras erklärt, wenn da im Beschlußvorschlag der Betrag 4,4 Mio. € stehe, könne er, Herr Hoff, davon ausgehen, daß wir diesen genannten Betrag auch beschließen. Man beschließe also nicht nur die 30 Prozent, sondern auch die 4,4 Mio. €.
Ferner: Wenn man mit dem Bau begonnen habe und dann feststellte, daß die Kosten explodierten, könne man nicht mehr zurück oder nicht mehr aussteigen, da man sonst eine Bauruine stehen hätte. Bei Planungen hingegen, also noch im Planungsstadium befindlich, gebe es theoretische und praktische Möglichkeiten des Ausstiegs aus einem Projekt.
Herr Hoff (FDP) möchte im Beschlußvorschlag gerne die Summe voranstellen und in Klammern die Prozentzahl hinterher. Er drückt nochmals seine Befürchtungen vor einer Kostensteigerung aus.
Herr Tsalastras schlägt vor, die Klammern beim Betrag wegzunehmen und stattdessen ein Komma zu setzen. Dann sei die Summe eindeutig ein Teil des Beschlusses.
Dezernent Motschull wirft ein, daß ihm die gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen, so im Hinblick auf Stimmbindungsverträge, im Augenblick nicht gewärtig seien. Allerdings: Wenn der Beschluß getroffen worden ist, müsse man damit das Risiko eingehen, auch wenn die Kosten steigen würden.
Nach einer weiteren kurzen Wortmeldung des Stadtkämmerers meldet Herr Hoff Beratungsbedarf an, so daß eine vorberatende Abstimmung unterbleibt.
Die vom Stadtkämmerer Tsalastras illustrierte Zwangslage – nach Baubeginn könne man faktisch nicht mehr abspringen – wird sehr gut durch das Projekt „Emscher Sport- und Bewegungspark Oberhausen-Holten“ illustriert, wo es wegen massiver Kostensteigerung zur Bereitstellung eines überplanmäßigen Auszahlungsbudgets kam (B/17/5651). Der Ausschuß berät die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD positiv vor.
3. Benutzungs- und Entgeltordnungen.
Herr Bruckhoff (BOB) bemängelt die Streichung der bisherigen Ermäßigung für Rentner und die Anhebung auf den normalen Eintrittspreis in der Entgeltordnung der LUDWIGGALERIE Schloß Oberhausen (B/17/5577). Ein entsprechender mündlicher Änderungsantrag auf Beibehaltung der Ermäßigung wurde gegen die Stimmen von BOB, AfD und LINKEN abgelehnt. Die Begründung der Verwaltung:
Es gebe auch Rentner mit hohen Renten, während bedürftige Rentner weiterhin als „Empfänger von Sozialleistungen“ in den Genuß eines verbilligten Eintritts kämen.
Ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der LINKEN wurden jeweils die Benutzungs- und Entgeltordnungen für die städtische Artothek (B/17/5580) und für die Malschule der Stadt (B/17/5587) gebilligt.
Die Inkraftsetzung aller Entgeltordnungen in der nächsten Ratssitzung dürfte außer Frage stehen.
4. Verwaltungsangelegenheiten.
Folgende Vorlagen werden jeweils ohne Wortmeldungen von der Ausschußmehrheit positiv vorberaten:
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Neufassung des Gesellschaftsvertrages im Zuge der Neuordnung von Immobilien im Konzern Stadt Oberhausen Luise-Albertz-Halle GmbH (B/17/5709); gegen die Stimmen der LINKEN.
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Änderung des Gesellschaftsvertrages der Gasometer Oberhausen GmbH (B/17/5704); gegen die Stimmen der LINKEN.
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Jahresabschluß der Stadtsparkasse Oberhausen für das Geschäftsjahr 2023 / Entlastung der Organe (B/17/5687); gegen die Stimmen der AfD.
Mitglieder des Verwaltungsrates waren wegen persönlicher Befangenheit nach § 31 Abs. 1. GO NRW nicht stimmberechtigt.
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Verlagerung der städtischen Führerschein-/Kfz.-Zulassungsstelle (B/17/5703); einstimmig.
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Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung im Kindergartenjahr 2024/25 (B/17/5653); gegen die Stimmen der AfD.
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Besetzung der Einigungsstelle für den Gesamtpersonalrat und dem Personalrat gemäß § 67 Landespersonalvertretungsgesetz Nordrhein-Westfalen Amtszeit 01.07.2024 bis 30.06.2028 (B/17/5652); einstimmig.
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2. Änderungssatzung zur Rettungsdienstsatzung vom 23.06.2015. (B/17/5535); einstimmig.
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Fortführung der mit Landes- und EU-Mitteln geförderten Bürger-Energieberatung der Verbraucherzentrale in Oberhausen durch städtischen Eigenanteil (B/17/5662); gegen die Stimmen der AfD.
5. E-Scooter und Sondernutzungssatzung.
Mit der Änderung der Sondernutzungssatzung der Stadt Oberhausen (B/17/5474) soll eine geringe Jahresgebühr für E-Scooter von kommerziellen Anbietern eingeführt werden.
Herr Hoff (FDP) erklärt, bei dieser Vorlage zur „Anpassung des Satzungstextes und des Gebührentarifs zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in Oberhausen“ gehe es um eine Maßnahme im Rahmen des Haushaltssicherungskonzeptes; speziell zur Tarifgestaltung bei Anbietern von E-Scootern.
Diese Anbieter leisteten einen wichtigen Beitrag zur individuellen Mobilität „auf der letzten Meile“. Er weise in diesem Zusammenhang darauf hin, daß anderswo zukunftsweisende Konzepte wie die Durchführung von Lebensmitteltransporten per Fahrrad mangels Wirtschaftlichkeit wieder eingestellt worden seien. Er wolle nicht riskieren, daß sich in Oberhausen Anbieter von E-Scootern aufgrund gestiegener Kosten infolge des vorliegenden Beschlusses zurückziehen. Die FDP lehne daher die Vorlage ab.
Herr Tsalastras weist darauf hin, daß das „HSK-Paket so im Rat eingebracht“ worden sei. Er erlaube sich den rein formalen Hinweis, daß bei dieser Gelegenheit auch die Inhalte des Haushaltssicherungskonzeptes erörtert worden seien.
Der Ausschuß berät die Vorlage gegen die Stimmen von FDP und AfD positiv vor.
6. ÖPNV-Anbindung des Stadions Niederrhein.
Vorbemerkung: Zu dieser Vorlage B/17/5595 lag ein gemeinsamer Änderungsantrag von CDU, SPD und FDP vor (A/17/5747), so daß die Anbindung des Stadions an den ÖPNV in der vorgeschlagenen Form erfolgen dürfte.
In der Sitzung des Sportausschusses am 3. September hatte es diesbezüglich eine längere Debatte gegeben. Aus den begleitenden Erläuterungen:
Die STOAG hatte die dort ansässigen Vereine angeschrieben, um das Personenpotential für eine künftige Buslinie abschätzen zu können. Die Zahl der Rückmeldungen aus den Vereinen sei enttäuschend gewesen.
Die STOAG wollte zunächst versuchsweise einen Kleinbus einsetzen, der an Veranstaltungstagen zwischen Stadion und Centro pendelt. Der zweite Grund ist ein Mangel an Fahrern für Normalbusse. Der Pendelverkehr soll durch ein Subunternehmen abgewickelt werden. Nach dem Abschluß der Versuchsphase werde man entsprechend planen.
Zur Zeit ist an eine Einbindung in den regulären Linienplan nicht gedacht, da sich daraus komplizierte Rückwirkungen auf andere Linienführungen ergeben.
In einer internen Besprechung hatte sich die AfD-Fraktion darauf verständigt, die Kleinbus-Variante wegen des Einsatzes von Subunternehmern abzulehnen.
Zurück zur HFA-Sitzung:
Herr Real (SPD) erklärt unter Bezugnahme auf die Verwaltungsvorlage, daß ein Ratsbeschluß zur Anbindung des Stadions Niederrhein an den ÖPNV ergangen ist, aber – Zitat der Zeilen 6 und 7:
„Die Anbindung des Stadion Niederrhein ist nicht Bestandteil des aktuell gültigen Nahverkehrsplans (NVP) aus 2017.“
Der Änderungsantrag von SPD, CDU und SPD ziele darauf ab, den kompletten Freizeitbereich Niederrhein-Stadion zu erschließen und nicht nur „Sportler zu transportieren“. Der Änderungsantrag befürworte die Umsetzung der Variante 1.2 der Verwaltungsvorlage [B/17/5595: Variante 1.2: Stichfahrt der Linie 966 zum Stadion Niederrhein + Halbstündiger Takt der Linie 966 während der Trainingszeiten bis 23:00 Uhr. Restliche Tageszeiten Stundentakt Linie 966 wie bisher.]
Herr Dobnik (GRÜNE) erklärt, daß seine Fraktion die Variante 2 ebenfalls unterstütze. Die Einzelheiten der Begründung seien bereits im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuß erörtert worden und gehörten nicht hierher.
Herr Karacelik (LINKE) legt Wert auf die Feststellung, daß seine Fraktion die einzige sei, die von jeher den Ausbau des ÖPNV und eine bessere Taktung befürwortet habe. Wenn SPD und CDU auf die LINKE zugegangen wäre, hätte seine Fraktion deren Vorhaben ebenfalls zugestimmt. Er hätte diesen Antrag zum ÖPNV-Ausbau von diesen beiden Parteien nicht erwartet. Und auf einen Zwischenruf hin: Der Antrag sei eine positive Überraschung.
Herr Bruckhoff (BOB) macht darauf aufmerksam, daß seines Wissens nach das Niederrhein-Stadion das einzige Stadion einer Großstadt sei, welches nicht den öffentlichen Nahverkehrslinien angeschlossen sei. Er frage sich aber, warum die Variante 1.2 314.000 € zusätzlich koste. Die Verwaltungsvorlage sei gut, der Änderungsantrag aber besser.
Herr Kempkes (AfD) erklärt, seine Fraktion befürworte die Anbindung des Stadions an den ÖPNV. Er sehe die Variante 2 der Verwaltungsvorlage (Pendelverkehr durch Kleinbusse zwischen Niederrhein-Stadion und OLGA-Park) die Vergabe der Betriebsleistung an einen Subunternehmer kritisch. Damit werde man Haustarife unterlaufen und Lohndumping Vorschub leisten. Deshalb lehne er die Vorlage ab.
Der Ausschuß berät den Änderungsantrag B/17/5747 gegen die Stimmen der AfD positiv vor.
7. Hintergründe einer Teilaufhebung.
Hinter dem einleitenden Beschluß der Teilaufhebung des Bebauungsplan Nr. 144 – Altenzentrum Reinersbach (B/17/5589) verbarg sich ein aktueller Anlaß. Zur Debatte:
Herr Karacelik (LINKE) fragt, warum die Vorlage hier beraten wird.
Dezernent Dr. Palotz erklärt, es handele sich um die Teilaufhebung eines Bebauungsplans und damit sei nach dem üblichen Geschäftsgang der Haupt- und Finanzausschuß und der Rat befaßt.
Herr Karacelik (LINKE) kritisiert, daß es keine Bürgerbeteiligung gebe. Darauf der Dezernent: Es handele sich um ein beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB, bei dem keine Bürgerbeteiligung vorgesehen sei. Herr Karacelik wiederum macht dazu einige kritische Anmerkungen zum beschleunigten Verfahren.
Herr Real (SPD) erinnert an das jüngste Starkregenereignis, wodurch Kellerräume des Sophie-Scholl-Gymnasiums voll Wasser gelaufen seien. Ein Grund unter anderen sei der, daß es keinen Vorfluter im Bereich des Reinersbach gebe. Dieser Vorfluter sei nicht da, weil der Bereich an der geeigneten Stelle größtenteils in Privatbesitz sei und es daher an Platz fehle. Man habe mit dem Eigentümer ausgehandelt, daß er ein Grundstück rechts des Baches erhalte und bebauen dürfe. Im Austausch erhält die Stadt das für den Vorfluter benötigte Gelände. Und mit diesem Vorfluter sei das Gymnasium bei künftigen Starkregenereignissen geschützt. Daher sei dieser Vorlage unbedingt zuzustimmen.
Der Ausschuß berät die Vorlage gegen die Stimmen der LINKEN positiv vor.
8. Verwaltungsberichte.
Es lagen insgesamt vier Verwaltungsberichte vor. Von allgemeinem Interesse dürfte der Bericht M/17/5679 „ Informationen über Trinkwasserspender an allen 54 Oberhausener Schulstandorten“ sein, zu dem es vereinzelte Wortmeldungen gab. Die Einzelheiten findet man im Bericht, der im öffentlichen Teil des Ratsinformationsdienstes aufzufinden ist.
9. Anträge.
Der SPD-Antrag „Erarbeitung eines Konzepts für saubere Schultoiletten anhand von Best-Practice-Beispielen im Rahmen des Wettbewerbs ‚Toiletten machen Schule‘ und exemplarische Umsetzung an zunächst einer Schule (A/17/5478)“ hinterließ im Ausschuß einen zwiespältigen Eindruck. Zwiespältig deshalb, weil der Antragsgegenstand ein durchaus wichtiger ist, aber daß es eine „German Toilet Organization“ (GTO) dieses Namens gibt, war allgemein unbekannt. Der Antragsteller vermied übrigens den englischen Namen des (deutschen) Vereins und übersetzte ihn mit „Deutsche Toilettenorganisation“.
Hinweis: Der nachfolgende Link führt zur Selbstdarstellung dieses Vereins:
https://www.germantoilet.org/de/ueber-uns
Nach dem ursprünglichen SPD-Antrag soll die Stadtverwaltung bei der GTO Informationen über den kürzlich beendeten Wettbewerb „Toiletten machen Schule“ einholen, um dann Ideen auszuarbeiten, die für Oberhausen umsetzbar wären. Die Konkretisierung soll durch eine Anfrage beim Wettbewerbsgewinner, der Hellweg-Realschule in Unna, vorbereitet werden. Der Verwaltung bleibt die Auswahl einer Schule in Oberhausen für das Pilotprojekt vorbehalten. Im Erfolgsfall soll das Projekt auf alle Schulen ausgeweitet werden. Zur Debatte:
Der Ausschußvorsitzende erklärt, daß der SPD-Antrag im Schulausschuß [5. September] ausführlich debattiert worden sei. Die CDU habe einen mündlichen Änderungsantrag gestellt, der vom Ausschuß formlos gebilligt worden sei.
Der Ausschußvorsitzende verliest die verschriftliche Fassung (die zur Zeit übrigens noch nicht im Ratsinformationssystem hinterlegt ist). Frau Stehr erläutert die aus ihrer Sicht bestehende Problemlage bei der Reinigung der Schultoiletten. Herr Karacelik (LINKE) besteht darauf, daß deren Reinigung eine städtische Aufgabe sei, welche nicht an die Privatwirtschaft abgegeben werden dürfe.
Der Ausschuß berät den mündlichen CDU-Änderungsantrag gegen die Stimmen der LINKEN positiv vor.
Der LINKE-Antrag A/17/5624 „Verkehrswende voranbringen“ war unter anderem am 11. September im Umweltausschuß debattiert worden (wir berichteten). Zur besseren Lesbarkeit wiederholen wir hier die Punkte des Antrages:
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Die Verwaltung setzt Tempo-30-Zonen dort als Lückenschluß zwischen zwei Geschwindigkeitsbegrenzungen ein, wo dies bisher nicht möglich gewesen ist. Dies sollte Lücken zwischen 300 und 500 m betreffen.
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Die Stadtverwaltung prüft, wo durch die neue StVO weitere Geschwindigkeitsbegrenzungen möglich werden, und legt dem Rat zeitnah eine Liste vor.
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Die Stadtverwaltung prüft, wo neue Flächen für den Fahrrad- und Fußgängerverkehr genutzt werden können, die bisher dem Autoverkehr vorbehalten waren.
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An viel befahrenen mehrspurigen Straßen werden Bussonderfahrstreifen eingerichtet. Es wird eine Evaluation durchgeführt, bei der geprüft wird, ob sich bei den betroffenen Linien Verspätungen vermeiden lassen.
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Auf der Website der Stadt Oberhausen wird eine Möglichkeit für Bürger:innen eingerichtet, um Straßen / Stellen zu melden, an denen ein neuer Fußgängerüberweg zur Verbesserung der Mobilität und Sicherheit beitragen können. Häufig genannte Schwerpunkte werden den Bezirksvertretungen vorgelegt.
Mit diesem Antrag erfolgte zugleich der Aufruf des SPD-Änderungsantrages A/17/5624-01 durch den Ausschußvorsitzenden Flore. Die Debatte:
Herr Karacelik (LINKE) erklärt, durch eine Novelle der Bundesregierung vom Juni 2024 hätten die Kommunen einen Spielraum bei der Gestaltung oder Ausweitung von Tempo-30-Zonen erhalten. Das nutze man durch diesen Antrag aus. Es sei bedauerlich, daß die SPD-Fraktion in diesem Falle der eigenen Bundesregierung nicht folge.
Herr Real (SPD) erklärt, man habe das im Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuß ausführlich diskutiert. Es gebe immer Möglichkeiten für die einzelne Stadt. Aber man müsse das jeweils konkret sehen. Beispielsweise Busspuren: Oberhausen verfüge über relativ wenige vierspurige Straßen, die jetzt schon stark beansprucht seien. Dort eine Busspur einzurichten, würde die Verkehrssituation verschärfen; das gehe also nicht.
Dann liest er Punkt 5 des SPD-Änderungsantrages vor:
„In der OberhausenApp wird eine Möglichkeit für Bürger:innen eingerichtet, um Straßen oder Stellen zu melden, an denen ein neuer Fußgängerüberweg und/oder eine Querungshilfe für Menschen mit Handicap zur Verbesserung der Mobilität und Sicherheit beitragen kann. Einmal im Jahr werden die genannten Straßen oder Stellen den Bezirksvertretungen zur Kenntnis vorgelegt. Weitere Beschlüsse können durch die Bezirksvertretungen eingeleitet werden.“
Es werde also keine Einzelaufstellung geben, sondern die Bezirksvertretungen regeln das, was in ihren Verantwortungsbereich fällt, eigenständig.
Der Ausschuß berät beide Anträge ohne Votum vor.
Es könnte durchaus sein, daß bei der Beschlußfassung in der Ratssitzung sich die LINKE dem SPD-Antrag anschließt oder ein zweiter – gemeinsamer – Änderungsantrag vorgelegt wird, der dann eine Mehrheit finden dürfte.