In dieser Folge widmen wir uns den haushaltstechnischen Aspekten der HFA-Sitzung vom 9. Dezember 2024. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20241215b_HFA_20241209_II
Haushaltssicherungskonzept 2025 ff.
Festsetzung der Grundsteuer-Hebesätze ab dem 1. 1.2025 (B/17/6093).
Der Stadtkämmerer weist auf die Darlegungen in der sehr umfangreichen Vorlage hin. Die Situation des städtischen Haushaltes sei sehr ungünstig. Daher würde sich ein einheitlicher Hebesatz (Wohngebäude, Gewerbeimmobilien) empfehlen. Einnahmeverluste würden den Erfolg des Haushaltssicherungskonzeptes gefährden.
Herr Hoff (FDP) beklagt, daß die Haltung der Landesregierung ein Trauerspiel sei, da sie kein eigenes Besteuerungsmodell vortrage. Er verweist auf die Stellungnahme des Städtetages, wonach differenzierte Hebesätze ein erhebliches Risiko bergen, einer juristischen Nachprüfung nicht stand zu halten. Er stellt die Frage in den Raum, ob ein „Splitting“ zahlenmäßige Auswirkungen auf die GFG-Mittel hätten.
Hinweis: Es handelt sich um die Mittel, die eine Kommune auf der Grundlage des Gemeindefinanzierungsgesetzes als Schlüsselzuweisung von der Landesregierung erhält.
Der Stadtkämmerer erklärt, daß die meisten Bundesländer bei der Grundsteuer das Bundesmodell umsetzen. Von den Flächenländern bieten allein NRW und Sachsen-Anhalt den Kommunen die Möglichkeit differenzierter Hebesätze an.
Was die GFG-Mittel angehe: Die Landesregierung könne nicht beantworten, wie sich die Steuerkraft in den einzelnen Kommunen entwickeln wird; die relative Veränderung im Steueraufkommen der einzelnen Kommunen untereinander hätten einen Einfluß auf die Höhe der GFG-Mittel. Eine Berechnung der Steuerbewertung und danach der Hebesätze sei nicht möglich.
Die Abstimmung im Ausschuß ergibt, daß nur die FDP einen einheitlichen Hebesatz befürwortet, alle anderen stimmen mit Bezug auf Wohn- und Gewerbeimmobilien für differenzierte Hebesätze.
Haushaltssicherungskonzept 2025 ff. – Fortschreibung (B/17/5996).
Der Ausschuß berät die Vorlage gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und FDP positiv vor.
Hierzu hatte die CDU einen Änderungsantrag A/17/6151 „Energiesparprojekt an Schulen „eingebracht. Der Stadtkämmerer bemängelt aus formalen Gründen die Zuordnung des Antrages zu einer HSK-Maßnahme und empfiehlt der CDU bis zur Ratssitzung die Umformulierung als Änderungsantrag zum Haushalt. Frau Bongers (SPD) signalisiert die Zustimmung ihrer Fraktion zu diesem umgeschriebenen Antrag.
Frau Opitz (GRÜNE) erklärt, es ergäben sich für sie mehr Fragen als vorher; sie meldet daher Beratungsbedarf. Der Ausschuß berät also die Vorlage ohne Votum vor.
Änderungsanträge zum Haushalt 2025.
Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, daß Anträge, die sich auf einzelne Punkte des Haushaltsentwurfes beziehen, als Änderungsanträge im Sinne der Geschäftsordnung des Rates gelten. Damit ist auch die 7-Tage-Frist bei Anträgen hinfällig, was verschiedentlich dazu geführt hat und führt, daß Anträge mit komplexen Inhalten teilweise erst am Sitzungstage den übrigen Fraktionen zugehen. Dadurch begründet sich auch die Enthaltung des AfD-Vertreters zu sämtlichen Anträgen.
Die nachfolgenden Anträge sind allesamt Änderungsanträge zum Haushalt.
SPD-Antrag „Allgemeine bürgerschaftliche Aktivitäten (A/17/6139).
Der Stadtkämmerer weist vorab auf den fehlenden Deckungsvorschlag des Antragstellers hin und schlägt vor, eine Kompensation im Bereich 2 zu suchen.
Herr Real (SPD) begründet den Antrag; dieser sieht die Erhöhung der Mittel für die drei Bezirksverwaltungsstellen von je ca. 7.000 € um jährlich 3% ab 2024 fortlaufend vor, was für 2025 eine Erhöhung um 660 € bedeute.
Hinweis: Im Haushaltsplan 2024 sind für jede drei Bezirksverwaltungsstellen 7.300 € eingesetzt. Das ergibt pro Bezirksverwaltungsstelle für 2025 eine Erhöhung um jeweils 220 €. Diese 660 € seien laut Antrag „als Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit einzuplanen.“
Herr Karacelik (LINKE) bezeichnet ganz allgemein die SPD-Haushaltsanträge als wichtig und richtig. Allerdings sei er gegen die in den Anträgen vorgeschlagenen Mittelkürzungen und würde eine Verschuldung befürworten.
Der Stadtkämmerer entgegnet daraufhin, es gebe eine Verfügung der Bezirksregierung, wonach freiwillige Leistungen durch Einsparung freiwilliger Leistungen an anderer Stelle kompensiert werden müssen.
Der Ausschuß berät die Vorlage bei Enthaltung der AfD gegen die Stimmen der LINKEN positiv vor.
SPD-Antrag „Öffentliches WLAN in den Innenstädten Oberhausen, Sterkrade, Osterfeld“ (A/17/6140).
Herr Prohl (SPD) begründet den Antrag und schlägt vor, die benötigten finanziellen Mittel dem Bereich „Emissionsmittel“ zu entnehmen. Der öffentliche WLAN-Zugang sei sehr wichtig; als Vorbild sei hier die Stadt Braunschweig zu nennen.
Herr Hoff (FDP) stellt sich die Frage, ob eine Kommune wie Oberhausen es sich leisten könne, kostenloses WLAN in der Innenstadt zur Verfügung zu stellen. Er könne zudem kein konkretes Konzept dahinter erkennen.
Herr Benter (CDU) erklärt, es sei doch Herrn Hoff sicherlich bekannt, daß es Gespräche mit der STOAG gebe. Es sei doch kein Problem, das benötigte Geld im Haushalt einzustellen.
Frau Opitz (GRÜNE) erklärt, heute brauche man WLAN für die Innenstadt, morgen brauche man WLAN für die Interessengemeinschaften; das sei doch „völlig schräg“.
Herr Prohl (SPD) merkt an, öffentliches WLAN sei doch „ein ewiges Thema“. Daher könne man die Sache „doch in Stein meißeln“ und die Gelder in den Haushalt einstellen.
Herr Lütte (BOB) sieht den Sinn des Antrages nicht. Man habe „100.000 € für Sprudel“ [Anspielung auf die Trinkwasserspender an Schulen] abgelehnt, jetzt wolle man 120.000 € für WLAN im öffentlichen Raum ausgeben. Er zweifelt an der Sinnhaftigkeit des Vorhabens.
Es wird der Vorschlag gemacht, Geld aus dem Deckungsring IT zu nehmen.
Herr Flore (SPD) will im Redebeitrag von Frau Opitz eine Geringschätzung der Interessengemeinschaften herausgehört haben. Alle Interessengemeinschaften wünschten sich WLAN. Diese IG‘s wandten sich mit Kräften gegen das Sterben und die Verödung der Innenstadt. Er empfehle Frau Opitz, einmal den Kontakt mit den Interessengemeinschaften zu suchen.
Herr Karacelik (LINKE) erläutert, warum öffentliches WLAN den sozial schwachen Menschen zugute komme.
Der Ausschuß berät die Vorlage bei Enthaltung der AfD gegen die Stimmen von GRÜNEN, FDP und BOB positiv vor.
SPD-Antrag „Straßenzustandserfassung“ (A/17/6141).
Herr Real (SPD) äußert sich zur Idee des Antrages. Man wolle in Zeiten knapper Mittel bei vielen renovierungsbedürftigen Straßen deren Einsatz so effektiv wie möglich gestalten. Die geplante Erfassung soll den Bezirksvertretern Hinweise zum Mitteleinsatz geben.
Baudezernent Dr. Palotz weist auf die Schwierigkeiten hin, wenn ein solches Erfassungssystem ausgebaut werde. Die Straßenbauten müssen mit der Kanalsanierung abgestimmt werden. Die Versorger müßten sich wegen ihrer Versorgungsleistungen miteinander in Verbindung setzen. Zudem gebe es bereits ein Straßenzustandserfassungsprogramm, welches die Gemeindeprüfanstalt im Jahre 2018 der Stadt Oberhausen empfohlen habe. Die ganze Angelegenheit gestalte sich viel komplexer, als es im Antrag dargestellt werde. Er rate auch deshalb von einer Veröffentlichung der Zustandserfassung ab, weil der Zustand alleine nicht als Maßstab für eine Priorisierung ausreiche.
Nach einer Wortmeldung des Stadtkämmerers erklärt Herr Osmann (CDU), die Problematik sei doch die, daß sich dann jeder seine Straße aussuche. Der Rat hingegen besitze doch den Blick fürs Ganze, zumal der Straßenzustand auch im Verkehrskonzepten veröffentlicht werde.
Herr Real (SPD) erklärt, daß eine nichtöffentliche Mitteilung akzeptabel wäre.
Herr Dobnik (GRÜNE) stellt fest, daß Daten grundsätzlich veröffentlicht werden müßten, sobald sie erhoben werden.
Herr Real (SPD) schlägt abschließend eine „nichtöffentliche Mitteilung“ der Ergebnisse der Straßenzustandserfassung vor.
Der Ausschuß berät die Vorlage bei Enthaltung der AfD gegen die Stimmen von GRÜNEN und BOB positiv vor.
SPD-Antrag „Einheitliche Bauweise von Kindertageseinrichtungen und Schulen“ (A/17/6142).
Dieser durch Herrn Prohl (SPD) begründet Antrag rief eine längere Debatte hervor, die im Hintergrund mitschwingende ideologische Konzepte von dem, was Pädagogik leisten sollte, erkennen ließ. Bei der Befürwortung bleiben die Sozialisten unter sich, obwohl Herr Prohl (SPD) maßgeblich Kosten- und Zeitersparnisse als Hauptmotive für den Antrag angeführt hatte.
Bei Enthaltung der AfD stimmen CDU, GRÜNE und BOB gegen den Antrag (Mehrheit), SPD und LINKE dafür.
SPD-Antrag „Erhöhung der Mittel zur Förderung freier kultureller Aktivitäten“ (A/17/6143).
Herr Flore (SPD) begründet die beantragte Erhöhung des Eigenetats des Kulturausschusses (um 20.000 € damit, daß man sehr viele im Kulturausschuß vorgelegte Anträge habe kürzen müssen. Die letzte Ausschußsitzung sei „dramatisch“ gewesen.
Frau Opitz (GRÜNE) nennt die beantragten 20.000 € eine Mindestforderung.
Frau Stehr (CDU) fragt nach Einzelheiten bzw. nach einer Liste der eingereichten oder bewilligten Anträge.
Herr Hoff (FDP) erklärt, einem Teil der Ausführungen seiner Vorredner zustimmen zu wollen. Es sei eine Zumutung, eine lange Liste von Anträgen durchzusehen, man habe fraktionsübergreifend nach einer Lösung gesucht. Es sei dieses eine letztmalige und einmalige Erhöhung. Man solle doch ein Gremium bilden, was die Inhalte vorher bespricht.
Die Vertreter von CDU und GRÜNEN melden Beratungsbedarf an.
Der Ausschuß berät den Antrag ohne Votum vor. Die AfD wird den Antrag ablehnen.
SPD-Antrag „Sprachkurse für Eltern“ (A/17/6145).
Frau Bongers (SPD) erläutert den Antrag und stellt als dessen Hauptzweck vor, damit ein niedrigschwelliges Angebot zum Erlernen der deutschen Sprache zu machen.
Frau Stehr (CDU) kritisiert das Fehlen eines konzeptionellen Ansatzes. Sie frage sich, warum man nur drei Schulen herausnehme, was man erreichen wolle und wieviel Geld man ausgeben wolle. Man erreiche mehr „mit einem guten, sensiblen, passenden Angebot“, aber dieser Antrag sei mit der heißen Nadel gestrickt worden.
Herr Girrullis (GRÜNE) nennt die Idee des niedrigschwelligen Angebotes gut, aber warum drei Schulen; warum nicht fünf oder zehn? Wer führe den Unterricht durch; oder mache das die Volkshochschule, aber nur an einem anderen Ort?!
Herr Karacelik (LINKE) findet die Idee des Antrages gut, aber nicht dessen Substanz, und äußert Zweifel an den Möglichkeiten der VHS, ein derartiges Angebot zu unterbreiten.
Herr Bischoff (SPD) erklärt, daß die SPD den Antrag auf der Grundlage eines im Gleichstellungsausschuß vorgestellten und abgeschlossenen Projektes erstellt habe und die Direktorin der Concordia-Schule daran interessiert war.
Herr Rubin (CDU) nennt den Antrag in seiner Oberflächlichkeit nicht zu unterbieten. Es sei ein Projekt ohne tatsächliche Begleitung. Er schlägt die Abgabe an den Sozialausschuß vor; die Umsetzung jetzt mache keinen Sinn.
Herr Lütte (BOB) stellt einige Fragen zum Antrag und zur Auswahl der Schulen.
Frau Bongers (SPD) weist besonders auf den Sozialindex hin.
Frau Stehr (CDU) bittet darum, wenn man diskutieren wolle, gehe man in den Ausschuß und nicht zum Haushalt.
Herr Girrullis (GRÜNE) plädiert dafür, den Antrag „nachzuschärfen“ (Konzept) und regt eine Ausweitung des Kreises der Schulen an, denen man ein solches Angebot ermöglichen wolle.
Der Ausschuß berät den Antrag ohne Votum vor. Die AfD wird diesen Antrag ablehnen, da man fehlenden Integrationswillen nicht durch „Angebote“ belohnen sollte.
CDU-Antrag „Erhöhung der Zuwendungen an Sportvereine“ (A/17/6152).
Herr Nakot (CDU) begründet eingehend, warum die städtischen Zuwendungen an die Sportvereine um 10 Prozent erhöht werden sollten.
Der Stadtkämmerer weist darauf hin, daß man die mit dieser Erhöhung einhergehenden Beträge genau feststellen müsse. Erst danach könne man die vorgeschriebenen Kompensationen festlegen, da es sich um eine freiwillige Leistung handelte.
Hinweis: „Kompensation“ bedeutet in diesem Zusammenhang, daß die Erhöhung einer freiwilligen Leistung hier durch die Kürzung in gleicher Höhe einer freiwilligen Leistung an anderer Stelle aufgehoben wird.
Eine Nachfrage ergibt, daß der Antragsteller daran gedacht hat, nur für das Haushaltsjahr 2025 die Zuwendungen um 10 Prozent zu erhöhen. Kompensationen seien in den Bereichen „Vereine“ oder „Sportstätten“ zu suchen.
Frau Stehr (CDU) und der Stadtkämmerer erörtern die Problematik. Herr Dobnik (GRÜNE) stellt dazu abschließend fest, daß der Antragsteller keinen brauchbaren Kompensationsvorschlag vorgelegt habe.
Der Stadtkämmerer bietet dem Antragsteller seine Mithilfe bei der Suche nach einer Kompensation für die beantragte bewilligte Leistung an.
Der Ausschuß berät die Vorlage ohne Votum vor.
Antrag von SPD und GRÜNEN „Einrichtung einer Koordinierungsstelle zur Bekämpfung und Prävention von geschlechtsspezifischer Gewalt entsprechend der Istanbul-Konvention“ (A/17/6153).
Frau Schmidt (CDU) meldet für ihre Fraktion Beratungsbedarf an, da die Verwaltung keinen Deckungsvorschlag unterbreitet habe. In diesem Zusammenhang weist sie auf die Ausweitung der Verwaltungsstrukturen im Bereich des Kommunalen Integrationszentrums hin.
Haushaltstechnische Anträge.
Die nachfolgenden Anträge gehören zum formal vorgeschriebenen Teil eines kommunalen Haushaltes. Sie wurden in der Sitzung daher nicht debattiert, sondern ohne jede Wortmeldung von jeder Fraktion zum Anlaß genommen, die Zustimmung oder Ablehnung zum Haushalt 2025 zu signalisieren. Im einzelnen waren dies (mit den Gegenstimmen in Klammern):
- Veränderungsnachweisungen zum Entwurf des Haushaltes 2025 B/17/5997 (gegen AfD und LINKE).
- Haushaltsberatungen 2025 B/17/6100 (gegen AfD, LINKE, FDP) mit
- Kenntnisnahme der Anlagen unter Verzicht auf eine diesbezügliche Abstimmung;
-
Punkt 3 der Vorlage (gegen AfD und LINKE);
-
Punkt 4 der Vorlage (gegen AfD, LINKE, FDP);
-
Punkt 5 der Vorlage (gegen AfD, LINKE, FDP).
- Haushaltssatzung 2025 B/17/6098 ohne Votum vorberaten.
Unter Punkt 32 der Tagesordnung „Berichte“ wurden zwei Verwaltungsberichte zur Kenntnisnahme vorgelegt, die haushaltstechnische Aspekte betrafen. Die „3. Kenntnisnahme gemäß § 83 (2) S. 1 GO NRW der vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2024 (M/17/6094“ listet, vereinfacht gesagt, die Änderungen des Haushaltsjahres 2024 gegenüber dem Haushaltsplan 2024 auf.
Der „Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 30.09.2024 (M/17/6122)“ orientiert über die Haushaltsprognosen der Fachverwaltung für 2024 mit Bezug zum Haushaltsplan 2024.