In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses gab es einige interessante Debatten. Wir versuchen eine Zusammenfassung der wichtigsten Standpunkte. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20250402b_HFA_20250331

Zum Stand der Altschuldenlösung.

Die „Berichte aus den Dezernaten“ brachten eine interessante Generaldebatte zum Stand der allseits geforderten Altschuldenlösung. Unwidersprochen blieb die Feststellung des Oberbürgermeisters, daß Oberhausen im Vergleich zu anderen Kommunen besonders profitieren werde. Das bedeutet im Umkehrschluß, daß in den vergangenen Jahren die Stadtspitze besonders „erfolgreich“ darin war, die Finanzen Oberhausens zu zerrütten. Zum Bericht und zur Debatte.

Der Oberbürgermeister verweist einleitend auf die laufenden Koalitionsverhandlungen in Berlin und stellt fest, daß auch über eine Altschuldenlösung verhandelt werde. Anhand einer Präsentation erläutert er den Gesetzesentwurf zur anteiligen Entschuldung von kommunalen Schulden des Landes NRW. Demnach stellt das Land NRW jährlich ab 2025 250 Mio. € für die Beseitigung der Altschulden zur Verfügung; in 30 Jahren insgesamt 7,5 Mrd. €. Insgesamt erfolgt die Altschuldenlösung in drei Schritten:

  1. Übergang von bis zu 50% des Gesamtvolumens der gemeldeten und geprüften Schulden von den Kommunen auf das Land NRW. Das gilt für übermäßig verschuldete Städte, zu denen auch Oberhausen gehört. Übermäßig bedeutet Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung, die größer sind als 100 € pro Einwohner nach Abzug der liquiden Mittel von den geprüften und gemeldeten Schulden.

    Hinweis: Finanzmittel beispielsweise aus dem Landesprogramm „Gute Schule 2020“ sind aus den Verbindlichkeiten herauszurechnen, da das Land hierfür die Tilgung übernimmt.

  2. Nach der Teilnahme hat keine Kommune einen höheren berücksichtigungsfähigen Schuldenstand als 1.500 € pro Einwohner. Damit werden hoch verschuldete Kommunen im Rahmen einer Spitzenentschuldung besonders entlastet.

  3. Alle Kommunen erhalten hinsichtlich ihrer Betroffenheit von übermäßigen Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung eine einheitliche Mindestentschuldung. Die Berechnung des einheitlichen Mindestentschuldungstarifes erfolgt nach der Überprüfung sämtlicher Anträge auf anteilige Entschuldung. Denn erst zu diesem Zeitpunkt ist der tatsächliche Umfang übermäßiger Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung je Kommune und der potentielle Entlastungsbedarf feststellbar.

Maßgeblicher Stichtag ist der 31. 12. 2023. Dieser Stichtag ist auch der durch den Oberbürgermeister danach vorgelegten Modellrechnung zugrunde gelegt. Aus der angezeigten Tabelle sind neben Oberhausen andere verschuldete Städte aufgeführt. Daraus ergebe sich, so der Oberbürgermeister, daß Oberhausen im besonderen Maße von der Entschuldung profitiere.

Der Stadtkämmerer erläutert, daß die Stadt momentan ein negatives Eigenkapital in Höhe von 1.181 Mrd. € besitze. Die aktuelle Situation sei so bescheiden, daß das städtische Eigenkapital zerstört werde. Die geplante Altschuldenlösung soll die Kommunen in die Lage versetzen, durch einen ausgeglichenen Haushalt wieder Eigenkapital aufzubauen. Erst danach komme man wieder in eine Situation, die „rechtlich korrekt“ wird.

Der Oberbürgermeister ergänzt, daß bei einer Entschuldung des Haushaltes durch das Land ein Fehlbetrag in Höhe von 1.195 Mrd. € Schulden zugrundegelegt wird. Es folge eine Entlastung um 80% bei den Liquiditätskrediten. Die verbleibende Restschuld werde sich dann auf etwa 345 Mio. € belaufen.

Frau Stehr (CDU) äußert sich geradezu euphorisch über die künftigen Perspektiven der städtischen Finanzen und will der zurückhaltenden Bewertung der Altschuldenlösung durch den Stadtkämmerer nicht folgen.

Der Stadtkämmerer wiederum betont, er kämpfe für Oberhausen, seitdem er Kämmerer sei. Es sei allerdings eine Tatsache, daß sich die Stadt in einer Situation befinde, wonach sie schnell wieder in neue Schulden hineingeraten werde. Die Kommunen bräuchten einfach eine bessere finanzielle Ausstattung. Man habe im diesjährigen Haushalt ein Minus von 80 Mio. €. Durch die Altschuldenlösung ergebe sich ein Plus von 14 Mio. €, so daß immer noch ein negativer Saldo bliebe.

Herr Kempkes (AfD) erklärt, daß sich die grundsätzliche Problematik insofern nicht ändere, als durch Umbuchungen die Schulden von den Kommunen auf das Land übertragen werden. Er sei sich ziemlich sicher, daß das Land seinerseits auf eine Gegenfinanzierung bedacht sei, was wiederum neue Belastungen für die Bürger mit sich bringen werde. Immerhin sei für Oberhausen eine Entlastung gegeben, aber das Land werde die – übernommenen – Schulden auf andere Art und Weise abtragen. Die Schulden seien nicht getilgt, sondern nur umgebucht.

Herr Hoff (FDP) findet es schön, daß sich endlich eine Perspektive auf geordnete Finanzen ergebe. Allerdings müsse nicht nur eine Altschuldenlösung erfolgen, sondern es müsse zugleich dem Prinzip der Konnexität wieder allgemeine Geltung verschafft werden. Nach wie vor würden die Kommunen durch Entscheidungen auf Landesebene zusätzlich belastet werden. Er gebe dem Stadtkämmerer recht, wenn er eine generell bessere Finanzausstattung der Kommunen fordere. Er hoffe auf eine Beteiligung des Landes bei den durch Landesgesetze hervorgerufenen Belastungen.

Frau Stehr (CDU) bemängelt, es sei wohl ein Zug der Zeit, immer nur das Schlechte im Guten zu sehen. Bisher habe die Stadt kaum Handlungsspielräume besessen; nun habe sie die Möglichkeit, aus dem Tief herauszukommen.

Frau Bongers (SPD) erklärt, daß man sich nach 20 oder 25 Jahren ansatzweise freuen könne. Es könne allerdings nicht sein, daß die Kommunen alles abfedern müssen, was sich das Land ausdenke und dessen Folgen zunächst alles andere als klar seien. Man müsse jetzt die Gunst der Stunde nutzen und die gesamte kommunale Finanzierung überprüfen. Das sei notwendig, damit man in 10 oder 20 Jahren nicht wieder dort stehe, wo man jetzt stehe.

Herr Karacelik (LINKE) möchte es sich mit Blick auf seine Vorrednerinnen erlauben, Wahlkampf zu machen. Die Altschuldenlösung sei gut, aber künftig müßten Aufgaben, die der Bund den Kommunen auferlege, auch vom Bund finanziert werden. Das Prinzip der Konnexität sei unbedingt zu beachten.

Frau Opitz (GRÜNE) erklärt, daß ihr ganzes politisches Leben lang Oberhausen immer nur Schulden gehabt habe. Jetzt gebe es endlich einmal einen Anlaß zur Freude, denn nun sei man in der Lage, zu handeln.

Der Oberbürgermeister weist darauf hin, daß Oberhausen erstmals 1986 einen negativen Haushalt gehabt habe. Für einige Jahre sei der Ausgleich gelungen, aber seit 1991 befinde sich die Stadt ununterbrochen in der Haushaltssicherung.

Ein Redebeitrag von Herrn Flore (SPD) schließt den Punkt der Tagesordnung ab.

Sachstand Stadtentwicklungsprojekte.

Unter diesem Titel der Tagesordnung gab der Beigeordnete Schmidt einen Überblick darüber, wie die Stadt den ab 2026 geltenden Rechtsanspruch auf einen Platz im Offenen Ganztag umsetzen möchte. Finanziert wird das Ganze durch ein Förderprogramm mit Landesmitteln in Höhe von 9,2 Mio. € und einem städtischen Eigenanteil in Höhe von 1,6 Mio. €. Diese Mittel sollen für den Hochbau, für Außenbereiche und anderes verwendet werden. In der nächsten Ratssitzung werde man dazu eine Vorlage einbringen, die man nachträglich den Fachgremien zur Kenntnisnahme vorlegen werde. Man habe nicht anders verfahren können, da man sonst vor dem Sommer keine Förderanträge mehr stellen könne.

Neue Stellen für den Kommunalen Ordnungsdienst (KOD).

Die Verwaltungsvorlage B/17/6420 sieht die Schaffung von acht Vollzeitstellen im Kommunalen Ordnungsdienst (KOD-Außendienst) und eine Stelle im KOD-Innendienst (Verwaltung) jeweils der Entgeltgruppe 9a TVöD vor. An Material sollen drei Fahrzeuge, zwei E-Fahrräder sowie Schutzausrüstung angeschafft werden.

Der Stadtkämmerer ergänzte vorab den Hinweis, daß man in der Vorlage noch einen Kompensationsvorschlag aus dem Deckungsring Personal einbauen werde; danach entwickelte sich eine längere Debatte.

Frau Stehr (CDU) zeigt sich über das Ergebnis sehr erfreut, denn aus Sicht der CDU sei die gefühlte Sicherheit ebenfalls sehr wichtig. Dazu sei es notwendig, den Bußgeldkatalog konsequent anzuwenden. Das Ziel dieser Vorlage sei es, eine stärkere Kontrolle der öffentlichen Ordnung und mehr Sicherheit für Oberhausen zu erreichen. Langfristig sei noch mehr Personal an der Stelle aus der Sicht ihrer Fraktion wünschenswert.

Frau Bongers (SPD) schließt sich ihrer Vorrednerin an. Die Stärkung der kommunalen Gefahrenabwehr zähle; dazu gehöre auch das Ahnden von Verstößen. Mit dem zusätzlichen Personal werde es einfacher, bestimmte Bereiche engmaschiger zu überprüfen und bei Ordnungswidrigkeiten Sanktionen zu verhängen. Man müsse im allgemeinen Bewußtsein verankern, daß es unerläßlich sei, sich an Regeln zu halten.

Herr Karacelik (LINKE) ist erschüttert über die Tonlage der Debatte. Wenn Kinder am Schwan-Brunnen des Friedensplatzes planschen, gebe es jetzt Verwarngelder. Der Bußgeldkatalog sei repressiv, wenn man auch das Sammeln von Flaschen bestrafe; man wolle hier soziale Probleme mit Repressalien lösen. Die Menschen in Oberhausen würden massiv unter Druck gesetzt.

Der Oberbürgermeister unternimmt es, einige Aussagen des Vorredners richtig zu stellen. Das Banden im Teich des Kaisergartens beispielsweise sei eine Ordnungswidrigkeit, nicht aber das Planschen von Kindern im Brunnen auf dem Friedensplatz. Die Suche nach Pfandflaschen in Müllbehältern stelle keine Ordnungswidrigkeit dar; würde aber der Inhalt ausgekippt, um an die Flaschen zu kommen, sehr wohl.

Herr Flore (SPD) nennt ein Gefühl für Sauberkeit und Ordnung als „wesentlich für unsere Gesellschaft“.

Frau Opitz (GRÜNE) verbindet mit dem KOD „Law and Order“; das heißt, es treffen Menschen in Uniform auf andere Menschen, was an sich nicht so schön sei. Aber man müsse auch an sichere Radwege denken und wieviele Kinder mit dem Rad zur Schule fahren. Die Kinder seien oft gefährlichen Situationen ausgesetzt, wenn sie wegen parkender Autos auf die Straße auswichen. Daher sei der KOD durchaus sinnvoll, hier durchzugreifen. Ein weiteres allgemein wichtiges Problem sei die Vermüllung; und auch dabei unterstütze der KOD die Bürger.

Herrn Kempkes (AfD) geht der Antrag nicht weit genug. Bei der ganzen Debatte werde das Thema Schutzausrüstung ausgeklammert. Dazu gehörten etwa Pfefferspray und Schlagstöcke. Er beschreibe die Aufgabe des KOD einmal – vielleicht etwas pathetisch – als Verteidigung des Rechtsstaates. Man müsse in der Politik ein Verantwortungsbewußtsein für die Mitarbeiter der KOD haben und sie entsprechend ausrüsten. Die Bildung von „Pärchen“ KOD – Polizei sei an sich richtig im Hinblick auf den Schutz der KOD-Mitarbeiter. Es sei dazu eine breitere Debatte wünschenswert.

Der Oberbürgermeister verweist auf gesetzliche Verbote des Waffentragens, die beachtet werden müßten. Die Stadt könne dann nicht anders verfahren.

Herr Prohl (SPD) verweist auf den Änderungsantrag der SPD, in welchem das Thema „Schutzausrüstung“ sehr wohl abgearbeitet werde.

Herr Lütte (BOB) verweist auf das schlechte Sicherheitsgefühl älterer Menschen in der Dunkelheit. Diese Vorlage sei insofern richtig, weil viele Menschen das Gefühl hätten, es müsse etwas getan werden.

Der Ausschuß berät den Antrag gegen die Stimmen von AfD, LINKEN und FDP positiv vor.

Einrichtung einer Vollzeitplanstelle im Bereich 2-2 / Umwelt.

Bei der Besprechung der Verwaltungsvorlage B/17/6330 zitierte der FDP-Vertreter Hoff einige dort genannte Kennziffern zur festgestellten Arbeitsüberlastung:

Durch ein gestiegenes Arbeitsaufkommens seien durch den betreffenden Mitarbeiter die 23 vorgeschriebenen Tätigkeitsfelder nicht mehr in der notwendigen Qualität und Quantität bearbeitet worden. Lediglich sechs Tätigkeitsfelder konnten vollständig bearbeitet werden, sieben weitere nur noch eingeschränkt und die restlichen zehn überhaupt nicht mehr.

Wie könne es sein, daß über einen längeren Zeitraum hinweg nicht festgestellt worden ist, daß die anfallende Arbeit nicht zu schaffen war?!

Der Oberbürgermeister wies darauf hin, daß Bund und Land Aufgaben stellten, welche erledigt werden müssen. Das Problem der Arbeitsüberlastung sei durchaus erkannt worden. Man hat verschiedene Versuche seitens der Verwaltung unternommen, den Arbeitsanfall auf die eine oder andere Art zu kompensieren. Leider habe das nicht geklappt, weshalb man nichts anderes tun könne, als eine neue Stelle zu schaffen.

Herr Hoff (FDP) meldete Beratungsbedarf an, so daß eine vorberatende Abstimmung unterblieb.

Zur Änderung der Parkgebührenordnung.

Die betreffende Verwaltungsvorlage zur Änderung der Parkgebührenordnung war Gegenstand zweier Änderungsanträge von FDP (A/17/6481) und SPD (A/17/6482).

Die Verwaltung befürwortet in der Vorlage B/17/6400

  1. die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 1. 5.2025;

  2. den Entfall des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Elektro-Pkws; und

  3. die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falkensteinstraße bis zur Bismarckstraße.

Aus der Debatte ist erkennbar, daß Punkt 3 der Verwaltungsvorlage vermutlich auf Hinweise seitens der SPD-Fraktion zurückgeht.

Der SPD-Änderungsantrag A/17/6482 stellt eine Erweiterung der Verwaltungsvorlage in zwei Punkten dar.

Ergänzend möchte die SPD eine „sinnvolle Ausweitung“ des 3-€-Tagestarifs aufgrund „hoher Mitarbeiterverkehre“ prüfen lassen und bis Ende 2025 eine Evaluation des Parkraumkonzeptes haben.

Der FDP-Änderungsantrag A/17/6481 möchte

  1. die Abschaffung der Parkraumbewirtschaftung in reinen Wohngebieten;

  2. den Entfall des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Elektro-Pkws (aus der Verwaltungsvorlage übernommen);

  3. die Streichung; und

  4. die Umstellung der Parkraumbewirtschaftung in den bisher bewirtschafteten Einzelhandelszonen auf Parkscheibe, wie es sich im Stadtgebiet von Osterfeld und Schmachtendorf bewährt habe.

Der Oberbürgermeister rief die Vorlage der Verwaltung und die Änderungsanträge gemeinsam zur Beratung auf:

Herr Osmann (CDU) kündigt an, den FDP-Antrag ablehnen zu wollen. Den SPD-Antrag nennt er überflüssig, da im eigentlichen, seinerzeit verabschiedeten Konzept, eine Evaluation ohnehin vorgesehen worden sei. Ferner sei Punkt 1 des SPD-Antrages (Prüfung der Ausweitung des Tagestarifs) überflüssig; dieser mache allerdings nichts kaputt und man könne dem zustimmen.

Frau Wilts (SPD) erläutert, daß der in Punkt 2 beantragte Fortfall des kostenlosen Parkens für maximal 4 Stunden für Pkw mit E-Kennzeichen deshalb erfolgt sei, weil man die Finanzierung der Stadtteilzentren demgegenüber als vordringlich betrachte. Das EKO werde größer und daher sei absehbar, daß auch der dortige Parkdruck größer werde. Also solle die Verwaltung im Sinne von Punkt 3 prüfen, inwieweit eine Ausweitung der Zone für den 3-Euro-Tagestarif sinnvoll sei.

Herr Dobnik (GRÜNE) erklärt, seine Fraktion könne bei der Verwaltungsvorlage Punkt 1 (die Einführung der neuen Parkgebührenordnung zum 1. 5. 2025) und Punkt 3 (die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falkensteinstraße bis zur Bismarckstraße) zustimmen, dem Punkt 2 aber nicht. Die Gebührenbefreiung für E-Autos sei weiterhin eine Notwendigkeit.

Herr Hoff (FDP) erklärt, die Ablehnung des FDP-Antrages habe er erwartet. Er nennt Schmachtendorf als Beispiel für die Problematik: Warum werden in Wohngebieten Parkgebühren erhoben, warum werde dadurch Personal gebunden; und warum belaste man die Bürger?! Er verweist auf die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch den KOD und die dadurch prognostizierten höheren Einnahmen.

Herr Girrullis (GRÜNE) fragt nach der Refinanzierung des FDP-Antrages.

Herr Real (SPD) erklärt, seinerzeit habe man durch Untersuchungen einen hohen Parkdruck in Alt-Oberhausen festgestellt. Daher habe Argus die Einführung der Parkraumbewirtschaftung in Alt-Oberhausen empfohlen, nicht aber in Osterfeld und Schmachtendorf. Hier gebe es keinen hohen Parkdruck, weshalb auch keine Bewirtschaftung erfolge.

Hinweis: Das Verkehrsplanungsbüro LK Argus Kassel GmbH war seinerzeit von der Stadt Oberhausen beauftragt worden, zur beabsichtigten Parkraumbewirtschaftung eine gutachterliche Stellungnahme abzugeben.

Herr Hoff (FDP) erklärt es für zweifelhaft, ob die von Herrn Real geschilderten Verhältnisse, wie sie seinerzeit bei Einführung der Parkgebühren gegeben waren, noch gelten würden. Zwischenzeitlich sei beispielsweise örtlich der Parkdruck durch Fahrradboxen erhöht worden; Fahrradboxen, von denen man im übrigen nicht wisse, wie weit sie noch genutzt würden.

Herr Kempkes (AfD) erklärt, bei den Parkgebühren gehe es generell um das Abkassieren und nicht um eine Steuerung des Parkverhaltens.

Herr Lütte (BOB) schlägt vor, den FDP-Antrag zu erweitern und die Parkgebühren komplett abzuschaffen, um dann die Bemerkung anzufügen, das sei natürlich nur ironisch gemeint. Er kündigt für die Ratssitzung einen Änderungsantrag an.

Für den Änderungsantrag der FDP A/17/6481 stimmen nur AfD und FDP.

Der Ausschuß stimmt für die beiden ergänzenden Punkte des SPD-Antrages A/17/6482 (die Ausweitung des 3-Euro-Tagestarifes auf die Lipperheidstraße von der Falkensteinstraße bis zur Bismarckstraße und die Evaluierung) gegen die Stimmen von AfD und FDP.

Die durch den SPD-Änderungsantrag geänderte Verwaltungsvorlage wird Punkt für Punkt abgestimmt:

  • Der Ausschuß berät Punkt 1 gegen die Stimmen von FDP und AfD positiv vor.

  • Der Ausschuß berät Punkt 2 bei Enthaltung der GRÜNEN positiv vor.

  • Der Ausschuß berät Punkt 3 gegen die Stimmen der AfD vor.

Der Oberbürgermeister stellt abschließend fest, daß die durch den SPD-Antrag geänderte Verwaltungsvorlage voraussichtlich eine Mehrheit im Rat finden werde.

Das Bündnis „Kommunen für biologische Vielfalt e.V. (Kommbio)“.

Der Beitritt Oberhausens zum Bündnis „für biologische Vielfalt“ (Vorlage B/17/6451) ist angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Rat abzusehen. Der fällige Jahresbeitrag in Höhe von 1480 € ist nebensächlich. Die Debatte war trotzdem im Hinblick auf die hinter dem Beitritt bzw. dessen Ablehnung stehenden Motive interessant:

Herr Hoff (FDP) sieht in einem Beitritt keinen Mehrwert, da es schon so viele Stellen und Einrichtungen gebe, die mit dem Thema befaßt seien. Da der Beitritt keinen Sinn mache, lehne er die Vorlage ab.

Der Oberbürgermeister weist auf die Zeilen 9 und 10 der Vorlage hin, wonach die Stadt bisher kein Mitglied des Vereins ist, und zitiert:

Eine Mitgliedschaft und ein den dortigen Kriterien entsprechendes Grünflächenpflegekonzept öffnet der Stadt einen weiteren Zugang zu Fördermitteln.“

Der Beitritt zu diesem Verein sei quasi ein Türöffner für weitere Fördermittel.

Der Beigeordnete Tsalastras bekräftigt die Hinweise des Oberbürgermeisters in bezug auf zusätzliche Fördermöglichkeiten.

Herr Kempkes (AfD) bemängelt, daß die Vorlage die Fördermöglichkeiten nicht näher bezeichnet und sich in Allgemeinplätzen erschöpfe. Er schließe sich in der Ablehnung der FDP an.

Frau Opitz (GRÜNE) erklärt, ihre Partei trete überall für den Erhalt der biologischen Vielfalt ein und sie werde daher „natürlich zustimmen“.

Herr Hoff (FDP) erklärt, die Hinweise deuteten auf einen Sachverhalt hin, den er vielleicht nicht entsprechend gewürdigt habe. Er wolle die Möglichkeit prüfen, ob es dadurch mehr Fördermöglichkeiten gebe und melde daher Beratungsbedarf an.

Herr Karacelik (LINKE) bekundet, seiner Fraktion gehe es nicht um zusätzliche Möglichkeiten, sondern die Zustimmung erfolge schon allein deshalb, weil er sich mit den Inhalten identifizieren könne.

Herr Prohl (SPD) erklärt, daß nach dem Beitritt die SPD Berichte darüber verlangen werde, was dieser Beitritt konkret erbracht habe. Man wolle auf eine schriftliche Festlegung verzichten, aber die SPD werde darauf achten.

Der Ausschuß berät die Vorlage ohne Votum vor.