Eine Sitzung mit den üblichen Themen für Ideologen und privilegierte Doppelstaatler, garniert mit dem Auftritt eines biodeutschen Faktotums mit 27 Prozent französischen Migrationshintergrundes. Interessant die Handhabung gewisser Formalitäten. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20250410b_Integrationsrat_20250408
Beschlußfähigkeit – ja oder nein?
Bei Sitzungsbeginn begrüßte die Vorsitzende Erdas die Anwesenden und stellte ohne weiteres die Beschlußfähigkeit des Gremiums fest. In § 9 der Geschäftsordnung des Integrationsrates heißt es zur Beschlußfähigkeit:
„Vor Eintritt in die Tagesordnung stellt die/der Vorsitzende die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlußfähigkeit der Versammlung fest und läßt dies in der Niederschrift vermerken. Der Integrationsrat ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der in der Hauptsatzung bestimmten Zahl der Mitglieder anwesend ist. Er gilt als beschlußfähig, solange seine Beschlußunfähigkeit nicht festgestellt ist.“
Laut Hauptsatzung der Stadt Oberhausen besteht der Integrationsrat aus 21 gewählten und 10 vom Stadtrat entsandten Mitgliedern. Die beratenden Mitglieder – ohne Stimmrecht – Hoff (FDP) und Lütte (BOB) sind darin nicht enthalten.
Eine überschlägige Zählung ergab eine Teilnehmerzahl von 17 einschließlich der Ausschußvorsitzenden und der Stadtverordneten Hoff (FDP) und Lütte (BOB), die lediglich beratende Mitglieder sind. Überschlägig deshalb, weil aus der Entfernung nicht klar zu entscheiden war, wer nur als Gast teilnahm. Kurz nach Sitzungsbeginn erschienen zwei weitere Ausschußmitglieder; der CDU-Vertreter Bennewa verließ irgendwann während der Sitzung wortlos den Raum.
Formal war der Integrationsrat beschlußfähig, da die Feststellung der Beschlußfähigkeit nicht widersprochen und dessen Beschlußunfähigkeit nicht festgestellt wurde.
Zur Grundsteuerreform.
Der Stadtkämmerer hielt einen leicht faßlichen und prägnanten Vortrag über die allgemeinen Grundlagen und gesetzlichen Rahmenbedingungen der Grundsteuer, um nach der Darlegung des Sachverhaltes in NRW auf die Verhältnisse in Oberhausen zu kommen. Sollte der Bitte der Vorsitzenden entsprochen und der Vortrag als Anlage den Sitzungsunterlagen beigefügt werden, empfehlen wir diesen als Einführung in ein komplexes Thema.
Nachdem sich einige Anwesende mit ihren persönlichen Anmerkungen zum Thema geäußert hatte, meldete sich der Stadtverordnete Noldus (AfD). Er darauf hin, daß die Grundsteuer nur 1,7% des deutschen Steueraufkommens überhaupt ausmachte, allerdings mit 14% zu den städtischen Einnahmen beitrugen. Aus dem Vortrag sei ersichtlich, welcher enorme Verwaltungsaufwand hinter der Ermittlung der Steuer stehe, welche bürokratischen Ressourcen durch die juristische Abarbeitung gebunden seien. Allein in Oberhausen seien 60.000 Grundstücke neu bewertet worden.
Er verstehe nicht, so der Stadtverordnete, warum CDU und SPD als die beiden Parteien mit Regierungsverantwortung im Bund und in NRW nicht in der Lage seien, die Grundsteuer abzuschaffen und die Kommunen zum Ausgleich bei anderen Steuerarten stärker zu beteiligen. Man würde dadurch den riesigen Verwaltungsaufwand für eine marginale Steuer vermeiden.
Der Stadtkämmerer erklärte in weitschweifigen Ausführungen die Wichtigkeit der Grundsteuer für die Kommunen, welche neben der Gewerbesteuer die einzige Steuer sei, die den Kommunen zuverlässig zur Verfügung stünde. Bei Abschaffung der Grundsteuer könne man in Oberhausen das Licht ausmachen. Abgesehen davon würde die Abschaffung die Abhängigkeit der Kommunen vom Land usw. verstärken.
In der Ratssitzung vom 16. 12. 2024 hatte der Stadtverordnete Noldus grundsätzliche Anmerkungen zur Grundsteuer in eben diesem Sinne gemacht. Damals hatte Stadtkämmerer Tsalastras in seiner Replik bewußt überhört, daß die AfD nicht einfach nur die Streichung der Grundsteuer forderte, sondern als Ausgleich den Kommunen stärkere Anteile an anderen Steuerarten zumessen wollte.
Hier ging der Stadtkämmerer immerhin auf das Argument ein und erklärte, bei einer Abschaffung der Grundsteuer und einer Neuzuteilung des Aufkommens verschiedener Steuerarten gerate man in praktische Schwierigkeiten, zumal dann auch der Länderfinanzausgleich einbezogen werden müsse.
Nach einer kurzen Wortmeldung von Herrn Lütte (BOB), der die Äußerung des Stadtkämmerers zum „Licht ausmachen“ wiederholte, intervenierte die Vorsitzende bei einer erneuten Wortmeldung von Herrn Noldus:
Man habe hier nur über die Grundsteuer gesprochen, um praktische Fragen zu klären, nicht aber, um das Thema allgemein zu erörtern. Welcher Art denn die Wortmeldung sei.
Herr Noldus verzichtete auf seinen Wortbeitrag wegen der absoluten Sinnlosigkeit seines Versuches, den Integrationsrat als Ausschuß ernstzunehmen.
In der letzten Sitzung des HFA (31. März) hat der Stadtkämmerer angemerkt, die Altschuldenlösung bzw. die in Aussicht stehende Teilübernahme von kommunalen Schulden durch das Land sei nur dann sinnvoll, wenn die Grundlagen der kommunalen Finanzierung überhaupt auf den Prüfstand gestellt würden. Sonst sei man in absehbarer Zeit wieder da, wo man jetzt stehe; nämlich als eine Kommune mit hohen Schulden. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Bongers hatte festgestellt, man müsse jetzt die Gunst der Stunde nutzen und die gesamte kommunale Finanzierung überprüfen. Das sei notwendig, damit man in 10 oder 20 Jahren nicht wieder dort stehe, wo man jetzt stehe.
Wir sehen an dieser kleinen Episode wieder einmal, daß der Integrationsrat kein Gremium ist, wo ernsthafte Debatten über kommunalpolitische Themen geführt werden. Er dient nur einer kleinen Clique türkischer Provenienz als Bühne der Selbstdarstellung. Die Vorsitzende hat wieder einmal die Eigenwilligkeit ihrer Auslegung der Geschäftsordnung erkennen lassen.
Gemeinwesenarbeit in Lirich.
Lirich erfreut sich einer besonderen Aufmerksamkeit in bestimmten Kreisen, hatte die einstige SPD-Hochburg, die in den 1980er Jahren und auch noch danach mit SPD-Ergebnissen „60 plus X“ aufwarten konnte, doch der AfD bei der Kommunalwahl 2020 ihre relativ besten Ergebnisse beschert. Bei der letzten Bundestagswahl am 23. Februar gingen beide Wahlbezirke bei den Zweitstimmen an die AfD, die in insgesamt sechs Wahlbezirken vorne lag.
Der Stadtkämmerer erklärte, daß die Gemeinwesenarbeit vielleicht gegen Jahresende beginne. Es handele sich um eine freiwillige Leistung, die man durch Fördermittel finanzieren müsse. Es seien viele verschiedene Stellen beteiligt und die Beantragung der Fördermittel erweise sich als viel schwieriger, wie er das ursprünglich gedacht habe.
Frau Demirci beklagte sich, daß die ganze Angelegenheit viel zu lange dauert, und untermauert ihre Behauptung durch einige Daten.
Herr Aksünger beklagte sich ebenfalls und betont, man hätte doch vor den anstehenden Kommunalwahlen damit beginnen sollen. Er erinnert daran, daß man bei der letzten Kommunalwahl erschrocken über die Wahlergebnisse in Lirich gewesen sei.
Der Stadtkämmerer drückte sein Bedauern über die Dauer der Vorgänge aus.
Wir halten diese „Gemeinwesenarbeit“ für eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme, die biodeutschen Leistungsverweigerern mit untadeliger „demokratischer“ (linksextremistischer) Gesinnung im Herbst ihres Lebens den Gang zum Jobcenter ersparen soll.
Politisch haben wir – als AfD – nichts dagegen, denn die penetranten Dauerbelehrungen der linksgrünen Weltverbesserer hängen den normalen Menschen, die für ihr Geld arbeiten müssen, einfach nur noch zum Hals heraus.
Rahmenbedingungen der Integrationsratswahlen NRW.
Ein hochinteressanter Bericht, der an einen Tagesordnungspunkt der Sitzung vom 18. 2. 2025 anschloß (wir berichteten). Der Beigeordnete Motschull hatte der seinerzeit geäußerten Bitte von Geschäftsführer Telli auf Berichterstattung nicht entsprochen, so daß der Geschäftsführer selbst einspringen mußte. Dieser stellte für Juli einen Bericht zum Thema in Aussicht. Fast 120 Integrationsräte in NRW hätten sich auf einen Text geeinigt, den sie „dem Ministerium“ zugeschickt hätten. Dort sei der Text bearbeitet worden und man habe ihm dem NRW-Städtetag am 1./2. 4. 2025 zur Stellungnahme zugeschickt.
Man plane eine Umbenennung der Integrationsräte in „Ausschuß für Chancengerechtigkeit und Integration“, da es einen großen Bedarf an nachholender Integrationsarbeit gebe. Es gebe „in der dritten und vierten Generation noch Probleme“.
Es gebe starke juristische Bedenken wegen des Begriffes „Ausschuß“, weil damit Gremien bezeichnet werden, die in die Beratungsfolge des Rates eingebunden werden. Diese Einbeziehung gebe es bereits in Oberhausen, aber in 80 bis 90 Prozent der Kommunen sei die Situation für die Integrationsräte problematischer. Es sei das Ziel, hier allgemeinverbindliche Standards zu setzen.
Die Zusammensetzung ändere sich nicht; nämlich zwei Drittel gewählte und ein Drittel vom Rat entsandte Mitglieder (hier in Oberhausen 21 plus 10).
In ihrer Arbeit unterschieden sich Mitglieder des Integrationsrates nicht von sachkundigen Bürgern. Wenn sie an Ausschußsitzungen teilnehmen, bekämen sie nicht soviel Geld wie die anderen sachkundigen Bürger.
In § 27 der Gemeindeordnung gebe es die Vorschrift, wonach dem Integrationsrat die zur Erledigung seiner Aufgaben erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen seien. Diese Vorschrift sei sehr dehnbar. Hier sei das Ziel, eine verbindliche Mindestausstattung festzulegen.
Glücklicherweise betreffen diese Angelegenheiten Oberhausen selbst nicht so sehr, da man hier „schon sehr weit“ sei, was beispielsweise die Ausstattung angehe.
Am 14. 9. 2025 finden zeitgleich die Kommunalwahlen und die Wahl des Integrationsrates statt. Die hier angesprochenen Sachverhalte werden wahrscheinlich bis dahin noch nicht abschließend geklärt sein. Es seien daher Übergangsregelungen zu erwarten. Im Juli könne man mehr sagen.
Herr Hoff (FDP) ging auf den Aspekt der juristischen Bedeutung des „Ausschusses“ in der Gemeindeordnung ein und plädierte für die Beibehaltung des Begriffes „Integrationsrat“. Im übrigen stimme er zu, wenn Vertreter des Integrationsrates in Ausschüssen in finanzieller Hinsicht den sachkundigen Bürgern gleichgestellt werden.
Daran schloß sich eine Debatte an, auf die wir noch gesondert eingehen werden.
Vortrag „Gute Hoffnung leben“.
Ein Erlebnis besonderer Art war der Vortrag „Gute Hoffnung leben“. Der Idealtypus des zerstreuten Wissenschaftlers verwies auf seine 27 (?!) Prozent französischen Migrationshintergrund – seine Frau sei allerdings keine Französin – und lud die Anwesenden zu einer Feier („Fest der Demokratie“) in der „Guten Hoffnung“ am 23. Mai ein. Er dankte der Verwaltung, welche die Quartiersarbeit seiner Einrichtung finanziell unterstützt.
Nach einer kurzen Gedankenpause – ob er etwas vergessen habe – ach ja! – kam er doch noch auf den Grund seiner Anwesenheit zu sprechen: „Vielfalt ist meine Heimat“. Er erläuterte sein Glaubensbekenntnis zur Demokratie und die Notwendigkeit, diese gegen „gewisse Kräfte“ (sicherlich gemeint: die Partei des Berichterstatters) zu verteidigen. Er beendete seinen freien Kurzvortrag mit:
„‚Gemeinsam sind wir stark‘ war gestern und jetzt ist es Zeit, den Weg zu gehen.“
Nach dem lebhaften Beifall der gut besuchten Sitzung stattete Frau Demirci dem Referenten ihren üblichen Dank für die Stärkung der Demokratie vor Ort ab und Herr Aksünger bekräftigte, der Einladung folgen zu wollen.
Vielfalt ist meine Heimat – Sachstand.
Geschäftsführer Telli kam kurz auf die Filme der „Internationalen Wochen gegen Rassismus“ zu sprechen. Das Adjektiv „international“ würde dazu einladen, auch entsprechende Filme vorzuführen. So über die Ermordung der Armenier 1915/16 im Osmanischen Reich, über die Vertreibung der Griechen aus Kleinasien nach dem Ersten Weltkrieg, oder über die Behandlung der Kurden in der modernen Türkei.
Allerdings war das Thema – in den Worten des Geschäftsführers: „Auschwitz“ – ausgesprochen national, eine deutsche Spezialität gewissermaßen. Immerhin seien die Filme sehr gut angenommen worden; man habe 150 bis 180 Menschen erreicht.
Danach erläuterte der Geschäftsführer das Konzept von „Abrahams Tafel“. Abraham spiele in Christentum, Islam und Judentum eine bedeutende Rolle. Daher sei er als Namensgeber für eine interreligiöse Veranstaltung oder Zusammenarbeit (unter Beteiligung der neuapostolischen Kirche) geeignet. Die „Tafel“ stehe für den gedeckten Tisch, den man sich und seinen Nächsten in einem türkischen Sprichwort wünsche.
Danach sprach Herr Telli über den Ansatz, nach Gemeinsamkeiten in den Religionen zu suchen. Als Beispiel führt er die Jungfrau Maria an, über deren Bedeutung man in der jeweils eigenen Religion sprechen könne, um dann festzustellen: „Was, bei euch ist das auch so?“ Der Apostel Paulus, dem im Christentum eine zentrale Rolle bei der Festlegung der Glaubensinhalte komme, sei im heutigen Mersin [antik: Tarsus] in der Türkei geboren. So könne man an „Abrahams Tafel“ Gemeinsamkeiten entdecken.
Es gebe verschiedene interreligiöse Dialoge, darunter „ganz selten muslimisch-jüdische Dialoge“. Man wolle „hier mit dem arbeiten, was da ist“; daher beginne man mit einem muslimisch-christlichen Dialog unter Einschluß der Neuapostolischen Kirche.
Ein Förderantrag.
Der Jamahtul-Hali-Lahi (Yamahly) e.V. Oberhausen hatte für eine Interkulturelle Veranstaltung am 23. August die bescheidene Summe von 2580 € beantragt.
Frau Demirci begründete kurz ihre vorgeschlagene Kürzung der Fördersumme auf 400 € und Herr Aksünger wies auf eine aus seiner Sicht bestehende Unstimmigkeit in der Kostenaufstellung hin; ihm sei zudem der Verein nicht bekannt.
Herr Telli erklärte, daß ihm der Verein durchaus bekannt sei. Er werde regelmäßig vorstellig und erhalte ebenso regelmäßig 400 €. Er bitte um Verständnis, daß der Integrationsrat keine vollständige Finanzierung übernehmen könne. Zudem seien hier Moderation und andere Dienstleistungen teuer eingekauft.
Herr Ejodamen erklärte, er kenne den „nigerianisch-islamischen Verein“ und es seien „gute Leute“. Er schlug vor, den Verein mit 600 oder 700 € zu fördern.
Die Ausschußvorsitzende brauchte einen Moment, um das „oder“ des Antragstellers zu klären und stellte die Fördersumme von 700 € zur Abstimmung. Sie stellte fest, daß bei zwei Ja-Stimmen der Antrag abgelehnt worden sei. Die Förderung in Höhe von 400 € wurde von ihr mit 6 Stimmen bei zwei Gegenstimmen und zwei Enthaltungen als bewilligt festgestellt.
Der Aufmerksamkeit der Vorsitzenden war entgangen, daß der (stimmberechtigte) AfD-Vertreter sich der Stimme enthalten hatte. Wir messen dem angesichts des Charakters des Integrationsrates keinerlei Bedeutung bei und halten im übrigen Frau Erdas für völlig überfordert.
Mitteilungen und Anfragen.
Herr Telli gab bekannt, daß die nächste Sitzung am 1. Juli stattfindet und danach am 30. September. Das Kommunale Integrationsmanagement und der Integrationsrat arbeiten an einem „Integrierten Handlungskonzept“. Der Rat wolle das Konzept am 29. 9. 2025 verabschieden. Daher werde der Integrationsrat seine Sitzung auf den 2. September vorverlegen.
Wir halten fest, daß der Geschäftsführer ausdrücklich erklärte, daß der Rat das Konzept am 29. September beschließen will.
Das Sommerfest des Integrationsrates werde am 5. September stattfinden; der Termin sei endgültig. Der Ort stehe noch nicht fest, aber man bemühe sich, den „Wunschort am Kanal“ zu bekommen.