Der Text als pdf-Datei: 20250411_K_17_6418_Kosten_Spielraumentwicklungsplan


Kleine Anfrage aus der Bezirksvertretung Osterfeld nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/6418 vom 13. 3. 2025 von J. Both.

Betr.: Kosten für den Spielraumentwicklungsplan 2026 – 2030.

Antwort der Stadtverwaltung vom 4. 4. 2025 als K/17/6418-01.

Angesichts des chronisch defizitären Haushaltes der Stadt Oberhausen sind seitens der Ratsvertreter seit etwa Herbst 2024 verstärkt Möglichkeiten zur Einsparung von Kosten erörtert worden; besonders hinsichtlich des Umgangs mit Förderprojekten.

Im Zusammenhang damit ist die Problematik der Vergabe von Dienstleistungen an Dritte schärfer ins Blickfeld geraten. Daher stellen sich mit Bezug zum Spielraumentwicklungsplan 2026 – 2030, der in drei stadtteilbezogenen Arbeitskreisen im Februar 2025 angestoßen wurde, folgende Fragen:

Frage 1:

Wie viele städtische Mitarbeiter betreuen dieses Projekt und wie hoch sind die Lohn- oder Gehaltskosten bei welchem zeitlichen Aufwand kalkuliert?

Antwort:

Die Planung und Weiterentwicklung der Spielflächen in der Stadt Oberhausen sowie die Berücksichtigung der Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien ist ein Anspruch der Bürgerinnen und Bürger gegenüber der Stadt, welcher durch den Bereich Kinder, Jugend und Familie befriedigt wird. Hierfür sind die Wünsche und Bedarfe der Familien in Oberhausen zu eruieren und mit den vorhandenen Ressourcen zu beplanen. Für die Abfrage der Bedarfe wurden Sozialraumworkshops im Rahmen der definierten Aufgaben des Bereichs Kinder, Jugend und Familie der Stadt Oberhausen durch das Kinderbüro und deren Mitarbeitende vorbereitet und durchgeführt.

Frage 2:

Falls externe Dienstleister in Anspruch genommen werden: Welche Kosten entstehen der Stadt im einzelnen?

Antwort:

Die Informationsveranstaltungen wurden durch unterschiedliche kommunale Spezialbereiche wie Inklusion, Kataster und Stadtplanung unterstützt. Hierfür wurden keine Kosten in Rechnung gestellt.

Frage 3:

Wie hoch sind die Einzelkosten (z. B. für die durchgeführten „Workshops“) und die Verwaltungsgemeinkosten für dieses Projekt insgesamt kalkuliert?

Antwort:

Folgende Kosten sind für die Workshops entstanden (Verpflegung und ggf. Raummiete):

  • Sozialraumworkshop Osterfeld: 380 EUR

  • Sozialraumworkshop Stadtmitte: 340 EUR

  • Sozialraumworkshop Sterkrade: 480 EUR

Frage 4:

Welche Erkenntnisse, die der Stadt nicht bereits in einem anderen Zusammenhang vorlagen, hat der Spielraumentwicklungsplan 2020 – 2025 erbracht?

Antwort:

Der Spielraumentwicklungsplan 2020-2025 wurde ebenso im Rahmen eines Beteiligungsprozesses erstellt. Retrospektiv betrachtet kann durch Bürgerinnen und Bürger, Politik und Verwaltung die Erkenntnis gewonnen werden, ob die Planung und Weiterentwicklung im zurückliegenden Planungszeitraum bedarfs- und zielgruppengerecht erfolgt ist.

Frage 5:

Hat für den Spielraumentwicklungsplan 2020 – 2025 eine Kostenrechnung und -analyse stattgefunden, die einem etwaigen Nutzen des Projektes gegenübergestellt wurden (und wenn ja, mit welchem Ergebnis)?

Antwort:

Die Bereitstellung von Spielflächen in ausreichendem Maße ist ein Rechtsanspruch, der die Bedarfe der Kinder, Jugendlichen und Familien innerhalb der Stadt Oberhausen adäquat abdecken soll. Der Nutzen ergibt sich aus der Befriedigung der Bedarfe der Zielgruppe und kann nicht in Relation zu möglichen Kosten gesetzt werden.