Der Text als pdf-Datei: 20250512_K_17_6554_WBO-Baustellenmanagement
Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/6554 vom 10. 4. 2025 von H. Mumm.
Betr.: Nachweispflichten der WBO bei Baustellenkontrollen.
Antwort der Stadtverwaltung vom 6. 5. 2025 als K/17/6554-01.
In der Drucksache M/17/6410 „Verbessertes Baustellenmanagement“ wird dargestellt, daß die Wirtschaftsbetriebe Oberhausen GmbH (WBO) im Rahmen eines Probelaufs unterstützend bei der Kontrolle von Baustellen im Stadtgebiet tätig ist. Außerdem wird demnach geprüft, ob und in welchem Umfang Aufgaben der Baustellenkontrolle dauerhaft an die WBO übertragen werden können.
Vor diesem Hintergrund bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:
Frage 1:
Die Verwaltung wird gebeten, Auskunft über die dokumentierten Nachweise über die im Rahmen des Probelaufs durch die WBO durchgeführten Baustellenkontrollen zu erteilen. Welche konkreten Unterlagen liegen hierzu vor (z. B. Kontrollprotokolle, Fotodokumentationen, digitale Einträge)?
Antwort:
Zurzeit werden die Kontrollzeiten, die Feststellungen vor Ort und die gegebenenfalls eingeleiteten Maßnahmen in einer Excel-Datei dokumentiert. In einem digitalen Ordner werden zusätzlich die verkehrsrechtliche Anordnung mit Verkehrszeichenplan sowie die Fotodokumentation bei festgestellten Mängeln gesichert.
Frage 2:
In welcher Form werden diese Nachweise aktuell durch die WBO geführt und übermittelt? Bitte legen Sie beispielhaft dar, wie ein solcher Nachweis aufgebaut ist (z. B. digitales Formular, E-Mail, papierbasierte Protokolle).
Antwort:
Die WBO führt in der Erprobungsphase die Nachweise der Kontrollen in einem digitalen Ordner. Die Daten werden bei der WBO vorgehalten und bei Bedarf an die Stadt Oberhausen übermittelt. Ziel ist es, alle Dokumentationen in der gemeinsam bestehenden Datenbank (Stadt Oberhausen/WBO) im System VIA Baustelle zu erfassen. In diesem System werden auch die verkehrsrechtlichen Anordnungen erstellt. Der Softwarehersteller arbeitet aktuell an der Einrichtung der Dokumentationsmöglichkeiten.
Frage 3:
Wie und wo werden diese Nachweise innerhalb der Stadtverwaltung dokumentiert, archiviert und ausgewertet? Gibt es eine zentrale Erfassung oder ein digitales System für die Nachverfolgung?
Antwort:
Derzeit werden die Nachweise in einem analogen Ordner mit den verkehrsrechtlichen Anordnungen abgelegt. Die Kontrollzeiten, die Feststellungen vor Ort und die gegebenenfalls eingeleiteten Maßnahmen werden zusätzlichen in einer Excel-Tabelle dokumentiert. Die Fotos werden ebenfalls in einem digitalen Ordner gespeichert. Für die zukünftige Nachverfolgung ist eine zentrale Erfassung geplant, die über das System VIA Baustelle erfolgen soll.
Frage 4:
Existieren standardisierte Prüflisten oder Vorgaben, nach denen die WBO bei der Baustellenkontrolle vorgeht? Wenn ja, wird um Darlegung dieser Prüfgrundlagen gebeten.
Antwort:
Die WBO führt die Kontrollen auf Grundlage der verkehrsrechtlichen Anordnungen durch, wobei die Richtlinien der RSA 21 berücksichtigt werden.
Seit Beginn der Kontrolldurchführungen durch die WBO am 16.12.2024 wurden insgesamt 112 verkehrsrechtliche Anordnungen eingereicht und verarbeitet. Stand 17.04.2025 befinden sich noch 63 verkehrsrechtliche Anordnungen in der laufenden Kontrolle.
Frage 5:
Wie dokumentiert die Verwaltung festgestellte Verstöße oder Mängel im Rahmen der durch die WBO unterstützten Kontrollen, und wie erfolgt deren Weiterleitung und Bearbeitung? Wird hierzu ein internes Berichtswesen geführt? Wenn ja, bitten wir um ein Beispiel oder eine Übersicht der bislang erfaßten Fälle.
Antwort:
Die Dokumentation wird über die WBO sichergestellt. Derzeit, also in der Probephase, erfolgt die Benachrichtigung der Verwaltung per Mail. Im Rahmen der Gefahrenabwehr wird der Bereich 5-6 umgehend tätig.