Im Ausschuß wurden lediglich zwei Punkte der Tagesordnung etwas ausführlicher diskutiert, während die übrigen Punkte teilweise ohne Wortmeldungen abgehandelt wurden. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20250520b_Umweltausschuss_20250508

Ein Katastrophenschutzbedarfsplan für Oberhausen.

Einleitend bemerkte Dezernent Jehn zum Katastrophenschutzbedarfsplan unter TOP 1 (oder: KatS; Vorlage B/17/6618), daß die Aufstellung eines Katastrophenschutzplans (KatS) zyklisch verlaufe. Nach dem Zweiten Weltkrieg habe es keinen Bedarf für KatS gegeben; mit dem Beginn des Kalten Krieges habe sich das geändert. Der Beigeordnete wies darauf hin, daß es zu jener Zeit in Oberhausen das Amt 38 gab, welches sich thematisch mit dem KatS befaßte. Nach dem Ereignissen vom 11. September 2001 und dem zeitlich in der Nähe liegenden Elbehochwasser entstand ein neues Bedürfnis zum Aufstellen eines KatS. Letztendlich führten die Ereignisse der letzten fünf Jahre (Corona, Krieg in der Ukraine) zu einem weiteren Bedarf. Außerdem benötige man einen Bedarfsplan, da man vorbereitet sein müsse. Erwähnenswert sei, daß die Nina-Warn-App ein Teil diese KatS sei.

Daran schloß sich ein Vortrag des Leiters der Oberhausener Feuerwehr, Brandenburg, an. Dieser betonte, es handele sich um eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Man habe mit einer externen Firma, Luelf Sicherheitsberatung GmbH, zusammengearbeitet. Diese habe 120 Maßnahmen nach Priorität geordnet. Jährlich müsse der KatS ein bis zwei Mal aktualisiert werden. Es gehe beim Aufstellen des KatS um Szenarien, welche in Oberhausen passieren können.

Um den Unterschied eines Katastrophenfalls zu einer Großeinsatzlage zu definieren, brachte der Referent das Beispiel mit der Deichverteidigung Ende 2023 am Ruhrdeich. Es habe sich um eine Großeinsatzlage gehandelt; ein Deichbruch wäre ein Katastrophenfall gewesen. Ein Ziel sei die Versorgung, beispielsweise mit Trinkwasser, von 10.000 Haushalten für 10 Tage. Bei einem „Massenanfall von Verletzten“ (MANV) könne die Stadt 50 Verletzte selbst versorgen; bei 100 bis 150 Verletzten bräuchte man die Hilfe anderer Kommunen. Es sei beabsichtigt, im Notfall bei Eintreten einer Versorgungsknappheit auf die Kraftstoffreserven der STOAG, welche etwa 200.000 Liter Kraftstoff betragen, zugreifen möchte. Deshalb müsse aus seiner – des Referenten – Sicht das Umsteigen auf E-Mobilität kritisch gesehen werden.

Herr Flore (SPD) erklärte, daß seit 1968 der Zivilschutz Aufgaben des KatS übernommen hätte. Er gestand insofern Fehler ein, als man sich in den letzten 10 bis 15 Jahren in einer falschen Sicherheit gewogen habe. Er lobte das Heranziehen von externer Expertise. Ferner koste ein KatS Geld; diese Belastungen könne keine Kommune alleine tragen.

Aus seiner Sicht könne ein Blackout oder Cyberangriff ein möglichen Teil eines kriegerischen Konflikts sein. Zum Thema „Trinkwasser“ erklärte er, es sei problematisch, daß bereits ein Tag ohne Trinkwasser eine kritische Situation darstelle, da die Bevölkerung hier an ein solches Szenario nicht gewöhnt sei. Bei der Stromversorgung sei die Situation ähnlich. Im Zuge der Erarbeitung des Kats wurde das Schließen von Krankenhäusern als kritisch gesehen. Der vorgelegte KatS sei ein guter Anfang, dem die Fraktion der SPD zustimmen werde.

Herr Bandel (CDU) fand erschreckend, was alles passieren könne und war gleichzeitig beruhigt, wie viele Leute bereit zum Helfen wären.

Herr Rudi (LINKE) meldete Beratungsbedarf an und wollte wissen, warum ein CBRN-Ereignis („Chemische, biologische, radioaktive und nukleare Gefahren“) als weniger gefährlich angesehen wird als ein Cyberangriff.

Der Co-Referent erklärte, daß man auf ein CBRN-Ereignis gut vorbereitet sei. Beispielsweise sei man gut ausgestattet mit Dekontaminationsmitteln.

Herr Ingendoh (CDU) bedankte sich und beurteilte die Zusammenarbeit der Stadtverwaltung mit externen Firmen positiv.

Der Beigeordnete Jehn erklärte, der Zivilschutz sei Aufgabe des Bundes, der Katastrophenschutz Aufgabe des Landes. Ergänzend teilte er mit, daß die Ordnungsbehörde seit dem 1. Mai einen neuen Leiter habe, der in diesem Aufgabebereich über 40 Jahre Erfahrung mitbringe.

Zum GRÜNEN-Antrag „Lachgas-Verbot“ (A/17/6584).

Die nächsten Punkte der Tagesordnung wurden relativ schnell abgehandelt; wir geben unten eine Übersicht. Erst bei TOP 9 entwickelte sich eine Debatte. Der GRÜNEN-Vertreter Heinzen verzichtete auf eine Antragsbegründung und erklärte diesen als selbsterklärend. Unter Hinweis auf das Antragsziel, den Jugendschutz, verglich er Lachgas mit Helium und wies darauf hin, daß Lachgas giftig sei.

Herr Bandel (CDU) sicherte die Zustimmung seiner Fraktion zu, hielt den Antrag selbst allerdings nur für einen Akt von Symbolpolitik.

Herr Rudi (LINKE) wollte wissen, warum der Antrag im Umweltausschuß nur zur Kenntnisnahme und nicht zur Vorberatung vorgelegt wurde. Das interessierte Herrn Heinzen (GRÜNE) ebenfalls.

Der Ausschußvorsitzende Sahin wies vollkommen richtig darauf hin, daß die Fraktion der GRÜNEN den Antrag für den Umweltausschuß nur zur Kenntnisnahme eingereicht habe.

Herr Baum (FDP) erklärte auf eine diesbezügliche Frage von Herrn Flore (SPD), daß die antragstellende Fraktion dafür verantwortlich zeichnet, ob der Antrag abgestimmt wird oder nicht. Zum Antrag selbst hielt Herr Baum die Kommune für die falsche politische Ebene eines solchen Verbotes. Denn jede Kommune entscheide für sich alleine; daher müsse eine Lösung auf einer höheren politischen Ebene gefunden werden.

Frau Wilts (SPD) wollte wissen, ob vielleicht ein technisches Problem im Allris die Ursache dafür sei, weshalb der Antrag nicht vorberaten werde. Herr Sahin verneinte dies mit dem Hinweis, daß ein solcher Fall sehr unwahrscheinlich sei.

Dazu von unserer Seite aus ein Hinweis: Die Hinweise des FDP-Vertreters sind vollkommen richtig. Jede Fraktion ist, ungeachtet der Bestimmungen der Zuständigkeitsordnung (mit Bezug zur Zuständigkeit der einzelnen Ausschüsse) völlig frei in der Eingabe der Anträge in die Ausschüsse.

Technisch wird bei der Eingabe des Antrages ins Allris-System (dazu ist eine spezielle Zugriffsberechtigung notwendig) durch ein Fraktionsmitglied oder einen Mitarbeiter ein vorgegebener Listeneintrag markiert. Mit dieser Markierung wird dann die Beratungsform (Anhörung, Kenntnisnahme, Vorberatung, Beschlußfassung) in einem elektronischen Formular eingesetzt, welches dem Antrag seinen formalen Aufbau gibt. Ein technisches Problem kann also hier nicht vorliegen.

Herr Jehn erklärte mit Bezug zur Äußerung von Herrn Baum, wenn der Rat der Stadt einen Beschluß fasse, müsse dieser umgesetzt werden. Die Frage nach der Ermächtigungsgrundlage müsse insofern geklärt werden, ob diese bei der Kommune oder beim Bund liege.

Damit nahm der Ausschuß den Antrag formal zur Kenntnis.

Die weiteren Tagesordnungspunkte.

Jeweils ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen wurden die Verwaltungsberichte zu

  • TOP 3 „Sachbericht Frühjahrsputz 2025 (M/17/6599)“;

  • TOP 4 „Jahresbericht 2023/2024 der Gleichstellungsstelle der Stadt Oberhausen (M/17/6457)“; und

  • TOP 6 „Vollzug der Baumschutzsatzung auf Privatgrundstücken für das Jahr 2024 (M/17/6579)“.

Zum Bericht „Leben in Oberhausen – Ergebnisse aus der Bürgerinnen- u. Bürgerbefragung 2024 (M/17/6621)“ unter TOP 7 gab es nur kurze Wortmeldungen durch einige Ausschußmitglieder.

Bei der „Aktualisierung des Baumkonzeptes für die Stadt Oberhausen (M/17/6550)“ unter TOP 5, die auf einen Antrag der GRÜNEN [A/17/4569-01] erfolgte, erinnerte Herr Bandel (CDU) an sein eigenes 20jähriges Engagement zum Thema und forderte, das gesammelte Wissen müsse auch angewendet werden. Die Bauleitung bei Projekten müsse fürs Thema sensibilisiert werden. Abschließend erfolgte sein – fast schon obligatorischer – Hinweis, daß das Verwenden von Sickerpflaster positive Auswirkungen auf die Versorgung des Wurzelwerkes von Bäumen mit Wasser hätte.

Während Herr Heinzen (GRÜNE) den Vorredner für dessen Ausführungen lobte und feststellte, das Thema gehöre eigentlich in den Planungsausschuß, beklagte sich Herr Rudi (LINKE) darüber, daß die Baumkommission oft durch zu kurze Bekanntmachungen übergangen werden würde.

Auf die Frage von Herrn Ingendoh (CDU), wie sich die Lage bei gefährlichen Bäumen an Spielplätzen darstelle – mit Verweis auf Krankheiten (Pilz- oder Bakterienbefall) – antwortete der Beigeordnete Jehn, Bäume, welche eine Gefahr darstellten, würden unmittelbar entnommen werden.

Unter „Anträge“ fanden sich einige Sachstandsberichte. Dazu ist vom technischen Standpunkt aus folgendes zu sagen: Wenn eine Fraktion einen Sachstandsbericht „gemäß § 2 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt“ anfordert, handelt es sich nur hinsichtlich der Eingruppierung in die Regelungen der Geschäftsordnung um einen Antrag. Das ist auch daran zu erkennen, daß ein Antrag im eigentlichen Sinne (Sachanträge im Gegensatz zu Verfahrensanträgen) nach § 4 Abs. 2 GO einen Beschlußvorschlag enthalten muß.

Kurz zusammengefaßt: Der Terminus „Sachstandsbericht“ in einer A-Vorlage (hier: A/17/4569-01) bedeutet für eine Fraktion das, was eine Kleine Anfrage für einen einzelnen Mandatsträger bedeutet: Eine Frage an die Verwaltung, deren Beantwortung im Rahmen der Geschäftsordnung grundsätzlich verpflichtender Natur ist. Diese „Anträge“ unterliegen somit auch keiner Abstimmung.

Der SPD-Antrag „Aktueller Stand des Emscher-Umbaus (A/17/6634)“ konnte nicht behandelt werden, da ein Vertreter der Emschergenossenschaft trotz Einladung nicht anwesend war.

Zum GRÜNEN-Antrag A/17/6628 „Sachstand ,Einwegkunststoffonds‘“ zeigte die Frage des GRÜNEN-Vertreters Heinzen, wie viel Geld die Stadt mit dem Gesetz einnehme könnte, den Zweck dieses Fonds. Es geht nicht um Umweltschutz, sondern um reine Beutelschneiderei. Der Bereichsleiter Umwelt erklärte, ihm sei die Fragestellung nicht bekannt gewesen; die Antwort werde daher nachgereicht.