Der Text als pdf-Datei: 20250516_K_17_6463_Kindergeldbetrug


Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/6463 vom 24. 3. 2025 von J. Lange.

Betr.: Kindergeldbetrug.

Antwort der Stadtverwaltung vom 6. 5. 2025 als K/17/6463-01.

Die WAZ berichtete am 10. 3. 2025 über eine Razzia in einem Duisburger Problemviertel, durch die ein Kindergeld-Betrug (Zahlungen für 59 „Phantom-Kinder“) aufgeklärt werden konnte. Seit der EU-Erweiterung 2014 wird diese Betrugsart angesichts der deutschen Auslegung der Arbeitnehmer-Freizügigkeit vermehrt festgestellt.

Missimo“ ist ein seit 2019 bestehendes Projekt, mit dem Stadtverwaltungen gezielt über Aufklärungsstrategien gegen – auch bandenmäßigen – Kindergeldbetrug aufgeklärt werden. In erster Linie geht es um die Zusammenführung von Daten über in Deutschland lebende Kinder (medizinische Regeluntersuchungen, Schulpflicht) und die Weitergabe an die Familienkasse.

Teilweise erfolgt der Datenaustausch wegen (irrtümlich angenommener) datenschutzrechtlichen Bedenken nicht, teilweise besteht aus verschiedenen Gründen kein Interesse seitens der Kommunen an der Teilnahme am Missimo-Projekt des Landeskriminalamtes.

Die Stadt Wuppertal hat 2022 als dritte Kommune überhaupt erstmals an dem Projekt teilgenommen; Anfang 2023 erfolgte ein zweiter Durchgang; siehe die Pressemitteilung der Stadt Wuppertal vom 17. 3. 2023 unter

https://www.wuppertal.de/presse/meldungen/meldungen-2023/maerz/missimo.php

Zur näheren Erläuterung der Sachlage bitte ich um die Beantwortung folgender Fragen:

Frage 1:

In wie vielen Fällen in den Jahren 2020 bis 2024 konnte man jährlich Leistungsbeziehern von Sozialleistungen / Kindergeld einen Betrug in welcher Höhe nachweisen?

Frage 2:

Hat die Stadt sich bei Betrugsfällen bemüht, die ausgezahlten Gelder zurückzufordern und wie hoch waren die erfolgreich zurückgeforderten Geldbeträge jährlich von 2020 bis 2024?

Frage 3:

Seit wann nimmt die Stadt Oberhausen am Missimo-Projekt teil und aus welchen Gründen erfolgte von wem seinerzeit die Entscheidung zur Teilnahme?

Frage 4:

Hat der Rat die Teilnahme beschlossen und wurde er (wenn ja, in welchen Vorlagen) fortlaufend über die Effizienz bzw. die Erfolge des Projektes informiert?

Frage 5:

Hat die Stadt Oberhausen das Missimo-Projekt seit der ersten Teilnahme verstetigt; und wenn nicht, was waren die Gründe für den Abbruch oder die Unterbrechung?

Die Fragen 1 bis 5 werden wie folgt beantwortet:

Zum Modell Missimo gab es hausintern bislang zwei Gesprächsrunden mit den zuständigen Fachdezernenten (Ordnungsdezernent, Jugend- und Schuldezernent, Rechtsdezernent).

Ergänzend wurde eine Gesprächsrunde unter Teilnahme des Landeskriminalamtes, der örtlichen Polizei und der Familienkasse durchgeführt.

Ergebnisse dieser Gesprächsrunden waren, daß eine Vielzahl städtischer Bereiche an der Durchführung zu beteiligen sind. Dieser Beteiligungsprozeß läuft aktuell.

Daß sich das Modell Missimo noch in einer koordinierenden Frühphase befindet, liegt vor allem auch daran, daß die zuständigen Verwaltungseinheiten in den vergangenen Monaten in einer Arbeitsgruppe zur Jugendkriminalität intensiv eingebunden waren. Die gute Arbeit dieser Arbeitsgruppe zeigt sich insbesondere in den gesunkenen Einbruchszahlen an Oberhausener Schulen in der jüngeren Vergangenheit.

Da diese Arbeitsgruppe mittlerweile routiniert arbeitet und dadurch Kapazitäten frei geworden sind, wird sich Verwaltung nun wieder intensiver mit dem Modell Missimo beschäftigen.

Dies gilt umso mehr, da in der Stadtverwaltung Oberhausen zwischenzeitlich auch eine Projektgruppe „Problemimmobilien“ eingerichtet worden ist, die sich in ähnlicher Weise möglichen Mißständen entgegenstellen wird.