Mit einjähriger Verspätung hat die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 11. 6. 2025 einen AfD-Antrag einstimmig beschlossen. Des Rätsels Lösung finden Sie hier! Von T. Wolf / E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20250626b_BV_Alt-OB_Tannenbergstrasse
Der CDU-Antrag „Tannenbergstraße“.
In der letzten Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen am 11. 6. 2025 feierten zwei Anträge gewissermaßen ihre Wiederauferstehung. Der SPD-Antrag A/17/6782 „Kurzfristige Entspannung der Park- und Verkehrssituation im Bereich der Christoph-Schlingensief-Straße und dem Umfeld“ wies eine gewisse Ähnlichkeit mit dem CDU-Antrag A/17/1281 „Bürgerfreundliche Optimierung der Christoph-Schlingensief-Straße“ auf (ungeändert beschlossen in der Sitzung vom 3. 11. 2021). Allerdings setzten die Antragsinhalte verschiedene Akzente (SPD: Halteverbot und gewerbliche Anlieferungen; CDU: Prüfauftrag, speziell für Fußgänger mit Rollatoren).
Der CDU-Antrag A/17/6797 „Beleuchtung der Tannenbergstraße“ bat die Verwaltung, „den Fußweg parallel zur Fahrbahn an der Tannenbergstraße smart zu beleuchten.“
Der bezeichnete Gehweg sei vollkommen unbeleuchtet. Mit der vorgeschlagenen Maßnahme solle der Angstraum abgebaut und das Sicherheitsgefühl der Passanten gestärkt werden.
Dieser als Anlage beigefügte Antrag schlägt eine durchaus sinnvolle Maßnahme vor, so daß die einstimmig erfolgte Billigung durch die Bezirksvertretung eigentlich selbstverständlich ist.
Der AfD-Antrag „Tannenbergstraße“.
Wir weisen allerdings darauf hin, daß ein inhaltlich identischer Antrag bereits am 12. 6. 2024 der Bezirksvertretung vorgelegen hat – als AfD-Antrag mit der Nummer A/17/5400 (siehe Anlage 2).
Hinweis: In dem Antrag ist irrtümlich von der Marienkirche die Rede gewesen. Tatsächlich gemeint war die Neuapostolische Kirche.
In jener Sitzung ist ferner von der AfD die Aufstellung eines Müllgefäßes am Brammenring, in Höhe der Fußgängerbrücke, beantragt worden (A/17/5399). Es handelt sich um einen bei LKW-Fahrern beliebten Rastplatz, der auch für Übernachtungen genutzt wird. Das Müllgefäß sollte es den Fahrern erleichtern, ihren Müll ordnungsgemäß zu entsorgen.
Beide Anträge wurden von den selbsternannten Demokraten – ohne Wortmeldungen, wie es sich eben für selbsternannte Demokraten gehört – abgelehnt.
Wir können nicht umhin, besonders der CDU eine gewisse Heuchelei vorzuwerfen, denn es ist schon ziemlich dreist, am 12. 6. 2024 einen Antrag ohne jede Begründung abzulehnen, um ihn dann ein Jahr später als eigenen Antrag vorzulegen.
Die Reaktion der „Demokraten“.
Der Vorsitzende der AfD-Bezirksfraktion Alt-Oberhausen Wolf hat in der Sitzung vom 11. 6. 2025 wie folgt zum CDU-Antrag Stellung genommen:
„Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Ich möchte alle Anwesenden hier im Ratssaal noch einmal daran erinnern, daß in der 26. Sitzung der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die AfD-Bezirksfraktion inhaltlich den gleichen Antrag bereits am 12. 6. 2024 auf die Tagesordnung gesetzt hat. Ich rede hier von der Drucksache A/17/5400.
Diese Versammlung hat vor einem Jahr diesen Antrag ohne Wortmeldung und Gegenrede einfach abgelehnt.
Und jetzt erstellen die Unionisten ein Papier, das meine Handschrift trägt.
Von hochqualifizierten Leuten kann ich wohl noch erwarten, das Sie Ihre eigenen Themenschwerpunkte setzten und nicht von anderen etwas kopieren.
In unseren Umfeld nennen Männer und Frauen so etwas ideenlos und heuchlerisch. Ich möchte mich dem auch anschließen. Danke, daß Sie mir zugehört haben.“
Herr Wolf würde seinen Sitznachbarn von der CDU für die Zukunft empfehlen, sich doch lieber mal vom Heiligen Geist inspirieren zu lassen, dann müßten diese Sitznachbarn auch nicht von ihm oder seinen Kollegen abschreiben. Die CDU solle doch lieber Ihre eigenen Sachen beantragen, denn durch das Kopieren von abgelehnten AfD-Anträgen verliere sie nur noch mehr an Glaubwürdigkeit in der Bevölkerung.
Von der CDU kam keine Antwort; wie es auch die übrigen selbsternannten Demokraten unterließen, zur Wiederauferstehung (die das „C“ im Parteinamen führen, erinnern sich vielleicht…) des AfD-Antrages Stellung zu nehmen.
Hinweis: Nachfolgend bringen wir die beiden Anträge zur Tannenbergstraße in Originalform.
Anlage 1: CDU-Antrag A/17/6797
Anlage 2: AfD-Antrag A/17/5400.