Im zweiten Teil geht es um die Besprechung der im Ausschuß vorgelegten Verwaltungsvorlagen und Berichte. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20250622b_Kulturausschuss_20250605_2_Verw-Vorlagen
Leichte Kost zum Einstieg.
Der Bericht „Leben in Oberhausen – Ergebnisse aus der Bürgerinnen- u. Bürgerbefragung 2024 (M/17/6621)“ bewog den kulturpolitischen Sprecher der SPD, Scherer, zu einer seiner üblichen Kurzbeiträge: Es sei wohl das erste Mal die Kultur in Oberhausen Gegenstand einer repräsentativen Befragung und wenn „die Kultur so gut abschneidet“, so habe das jeden erfreut; der Ausschuß scheine also irgendwas richtig zu machen.
Beim „Förderprogramm „2.000 x 1.000 Euro für das Engagement“ des Landes NRW 2024 (M/17/6685)“ bat Herr Scherer (SPD) um eine kurze Erläuterung, wer oder was förderfähig sei. Eine Vertreterin der Verwaltung hielt einen kurzen Vortrag, der letztlich auf den Hinweis hinauslief, es gebe zu diesem Programm eine Internetseite, auf der alles Wissenswerte abrufbar sei. Man könne sich allerdings in dieser Angelegenheit auch an den Bereich Chancengleichheit wenden. Die Antragstellung sei nicht kompliziert. Man müsse auch nicht viel schreiben, es reichten wirklich drei, vier Sätze, um das Projekt zu beschreiben.
Die „Gemeinsame Erklärung des Deutschen Städtetages und des Türkischen Städtetages vom 8. April in Istanbul (M/17/6648)“ unter TOP 3 nahm der Ausschuß ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.
Was macht das Büro für Interkultur?
Der „Tätigkeitsbericht des Büros für Interkultur für das Jahr 2024 (M/17/6710)“ unter TOP 4 enthüllte, daß selbst SPD-Kollege Scherer nicht genau wußte, was dieses Büro so treibt. Er bat daher die Verwaltung um eine Prüfung, wie die Arbeit des Büros in der Öffentlichkeit deutlicher dargestellt werden könne.
Der Kulturdezernent erklärte, viele Dinge, die das Büro für Interkultur mache, insbesondere im Zusammenhang mit den Partnerstädten, fänden meistens im Ältestenrat statt. Nach längeren Überlegungen sei man (im Kulturbüro?!) überein gekommen, diesen Bericht zu erstellen, um die Arbeit transparenter zu machen. Man wolle künftig einmal jährlich auf diese Weise Bericht erstatten.
Man müsse weitere Möglichkeiten finden, die Arbeit öffentlich zu machen, da der Ältestenrat nichtöffentlich sei. Die Dinge verschwänden in den Fraktionen und in der Verwaltung, aber die interessierte Öffentlichkeit erfahre nichts davon.
Frau Wolter (CDU) nahm den Ball auf, den der Kulturdezernent ihr zugespielt hatte und erklärte, es sei sehr wohl bekannt, was das Büro für Interkultur mache. Man kenne dessen Arbeit sehr gut, über die man aus dem Ältestenrat durch die CDU-Mitglieder dort orientiert sei.
Herr Noldus (AfD) merkte dazu an: Er wüßte nicht, wann das letzte Mal im Ältestenrat das Büro für Interkultur Gegenstand der Beratung gewesen sei. Mit Blick auf den lächelnden Kulturdezernenten: „Wir haben da wohl verschiedene Auffassungen – kann schon sein.“
Der Ausschußvorsitzende Flore wußte auch nichts, aber er habe schon einiges davon gehört.
Hinweis: Als Geschäftsführer der AfD-Fraktion ist der Verfasser in jeder Sitzung des Ältestenrates anwesend, während der Stadtkämmerer nur fallweise hinzugezogen wird. Grundlage der Zusammensetzung ist § 23 Abs. 2 und 3 der Geschäftsordnung des Rates. Die Zuständigkeit des Ältestenrates für Städtepartnerschaften ergibt sich aus § 23 Abs. 4 Satz 7.
Der Ausschußvorsitzende nahm die Anregung von Frau Wolter (CDU) auf und wollte veranlassen, den Bericht auch anderen Ausschüssen bzw. dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Das Programm der Volkshochschule.
Zwei Punkte der Tagesordnung waren der Volkshochschule gewidmet. Die Vorstellung des Jahresprogramms 2025/26 (M/17/6698) unter TOP 5 nutzte die VHS-Leiterin Frau Dr. Reisz, ergänzend zum Bericht über die Arbeiten der VHS zum Thema „Künstliche Intelligenz“ zu informieren. Angesichts der Wichtigkeit des Themas widmen wir diesem Vortrag einen eigenen Bericht.
Unter TOP 6 nahm der Ausschuß den „Bericht über Maßnahmen für Migrantinnen und Migranten der Volkshochschule Oberhausen im Arbeitsjahr 2024/2025 und Planungen für das Arbeitsjahr 2025/2026 (M/17/6703) ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.
AfD und LINKE gegen höhere Gebühren.
Die Neufassung der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Stadtbibliothek Oberhausen (B/17/6501) bedeutet praktisch eine Erhöhung bestimmter Entgelte für die Nutzung. Die Begründung in den Zeilen 7ff ist, gelinde gesagt, eine Frechheit:
„Zudem werden transparente Entgeltstrukturen eingeführt, um eine gerechte Vergütung und finanzielle Teilhabe sicherzustellen. Diese Satzungsänderung dient dem Ziel, eine inklusive und zukunftsorientierte Stadtbibliothek zu schaffen, die den Bedürfnissen und Rechten aller Bürger und Bürgerinnen gerecht wird.“
Der Beitrag von Frau Pechner-Gorissen (BOB) hörte sich fast so an, als bedauerte sie, daß seit 16 Jahren keine Erhöhung der Entgelte stattgefunden hätten.
Herr Imlau (LINKE) betonte, die LINKE stehe für den freien Zugang zur Stadtbibliothek, also für Gebührenfreiheit. Es sei ein Fehler, die Stadtbibliothek wirtschaftlichen Zwängen zu unterwerfen. Es sei in den letzten zwei, drei Jahren sehr auffällig gewesen, daß vor allem bei der Anschaffung von Bestsellern und Neuerscheinungen die Stadtbibliothek häufig eine Budgetsperre hatte. Man müsse aufpassen, dieses Angebot nicht kaputt zu sparen.
Die Antwort des Kulturdezernenten war sehr weitschweifig und darauf ausgelegt, den Kern der Sache zu verschleiern. Sie illustriert die rhetorische Technik, einen Punkt von untergeordneter Bedeutung oder eine vielleicht ungenaue Formulierung herauszugreifen, um darauf herumzureiten:
Es habe für die Stadtbibliothek keine Sperre gegeben, sondern man halte sich an die gesetzlichen Vorgaben. Freiwillige Leistungen; und darunter falle die Stadtbibliothek, seien erst dann freigegeben, wenn die Kommunalaufsicht (Bezirksregierung) den Haushalt genehmigt habe. Man sei von dieser Erlaubnis abhängig, so daß die Stadtbibliothek tatsächlich im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung auf die Mittelfreigabe warten müsse.
Ein Verzug von zwei oder drei Monaten sei allerdings kein existentielles Problem, während die freie Kulturszene viel abhängiger von städtischen Fördermitteln sei.
Der Ausschußvorsitzende merkte an, hier und auch im Sportausschuß, so glaube er, sei man nicht der Ansicht, daß es freiwillige, sondern für die Stadtgesellschaft existentielle Leistungen seien. Aber juristisch sei es nun mal so.
Man muß den Argumenten der LINKEN nicht in all ihren Verästelungen folgen, aber im Grundsatz ist die Einstellung vollkommen richtig, daß Entgelte von Einrichtungen wie Musikschule, Stadtbibliothek oder auch Stadtarchiv nicht in die Haushaltssanierung einbezogen werden sollte.
Der Ausschuß beriet die Vorlage gegen die Stimmen von AfD und LINKEN positiv vor.
Gemäß der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Städtische Musikschule Oberhausen (B/17/6675) unter TOP 8 sollen die Entgelte ab dem 1. 8. 2025 um etwa 5% angehoben werden. Die vorgeschlagene Erhöhung betrifft nicht die Bezieher von Sozialleistungen usw., trifft also wieder einmal nur die arbeitende Bevölkerung. In der Vorlage heißt es in den Zeilen 26ff:
„Im Vergleich zum Preisniveau anderer Ruhr-Musikschulen bleibt die Städtische Musikschule Oberhausen mit der Neufassung der Entgelte preislich sehr attraktiv und wettbewerbsfähig. Die vorgeschlagene Anpassung greift die allgemeinen Preissteigerungen der Lebenshaltung teilweise auf und erscheint sehr moderat.
Es bleibt festzuhalten, daß die in der Städtischen Musikschule Oberhausen zukünftig zu erhebenden Entgelte nicht kostendeckend sind. Diese Erträge dienen dazu, den Zuschuß der Stadt Oberhausen vor dem Hintergrund der Haushaltskonsolidierung zu begrenzen.“
Pseudoargumente („sehr attraktiv und wettbewerbsfähig“) sind im Kulturdezernat sehr beliebt, denn wer unterzieht schon die Verhältnisse in den Nachbarstädten einer vergleichbaren Betrachtung? Zumal sich immer irgendwo Kommunen finden lassen, die noch teurer sind. Und kostendeckend sind die Entgelte noch nie gewesen.
Auch hier stimmten AfD und LINKE als einzige dagegen.
Die Tagesordnungspunkte 9 „Übersicht über in 2025 verplante Mittel der Position „Freie kulturelle Aktivitäten“ (M/17/6711)“ und 10 „Übersicht über beantragte Mittel „Freie Kulturelle Aktivitäten“ für die 2. Jahreshälfte 2025 (M/17/6719)“ wurden gemeinsam zur Beratung aufgerufen. Es ergab sich eine Grundsatzdebatte, auf die wir an anderer Stelle noch zurückkommen werden.
Da es sich um Verwaltungsberichte (M-Vorlagen) handelte, wurden sie lediglich „zur Kenntnis genommen“, aber nicht abgestimmt.
Die Zuschußanträge.
Sämtliche Zuschußanträge (TOP 11 bis 29) sind von uns bereits in der ersten Folge abgehandelt worden. Vorbei sind die guten alten Zeiten, in denen nur wenige Antragsteller beim Kulturausschuß vorstellig wurden und jeder Antrag problemlos bewilligt wurde. Selbst die SPD ist angesichts des Ansturms auf die Gelder des Kulturausschusses gezwungen, sich inhaltlich mit den Anträgen auseinander zu setzen, obwohl man eigentlich alles fördern möchte. Hier wie auch bei den GRÜNEN scheint man der Methode zu folgen, einzelne Anträge komplett abzulehnen, um den größeren Teil komplett bewilligen zu können. Die CDU hingegen ist bemüht, den Kreis der Bewilligungen möglichst groß zu ziehen, muß dafür allerdings ziemlich gleichmäßig die beantragten Summen zusammenstreichen.
Dem Kulturausschuß stehen für 2025 74.170 € zur Verfügung, von denen 5.000 € für das Kulturbüro für Kleinzuschüsse bis 500 € reserviert sind. 33.075 € waren vor dieser Sitzung bereits bewilligt worden (vgl. Vorlage M/17/6711 unter TOP 9); jetzt kamen 34.120 € dazu. Die verbleibenden ca. 1970 € sollten gemäß Beschluß des Ausschusses in Form von Kleinzuschüssen vom Kulturbüro vergeben werden.
Mitteilungen der Verwaltung.
Dieser Punkt der Tagesordnung hat sich als nützliches Instrument des Ausschusses fest etabliert. Er ist flexibel genug, um die Inhalte, die der Kulturdezernent weitergeben möchte, nahtlos in die Form der Tagesordnung einzupassen. Der Kulturdezernent sprach die nachfolgenden Themen an.
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Olgas Rock: Das bisherige Format „umsonst und draußen“ wird dieses Jahr zum letzten Mal stattfinden. Grund sind die gestiegenen Kosten für die Durchführung. Momentan suche man geeignete Veranstalter, um die Veranstaltung in ähnlicher Form, aber professionell in der Form und mit Eintrittsgeldern, weiterführen zu können. Voraussichtlich nach den Sommerferien könne man den Ausschuß genauer informieren.
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Kultur-Monitoring NRW: Das Land NRW hat Interesse an einem Projekt, mehr über die Besucher der Oberhausener Kultureinrichtungen (hier: Ludwiggalerie, Gasometer, Theater) zu erfahren. Es handelt sich um Besucherbefragungen, die für einen Zeitraum von drei Jahren durchgeführt werden.
Der städtische Eigenanteil beläuft sich auf 21.000 € und beträgt 10% der Gesamtsumme [unsichere Angaben, da mißverständlich formuliert]. Der Anfang des Jahres geschlossene Vertrag mit dem Land NRW und mit dem durchführenden Institut habe schwierige juristische Fragen aufgeworfen. Man habe ihn lösen und neu aufsetzen müssen; daher seien auch im Haushalt 2025 keine Gelder dafür ausgewiesen worden.
Angesichts der geringen Höhe des städtischen Eigenanteils in den drei Jahren habe man seitens der Verwaltung darauf verzichtet, eine Vorlage für den Rat zu erstellen. Die Mittel werden in den nächsten Haushalten auch eingestellt; im Augenblick sei keine Ratsvorlage notwendig. Es sei denn, die Fraktionen wollen eine Projektbeschreibung; dann würde nach den Sommerferien eine Vorlage im Rat vorgelegt werden.
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17. Juni: Einladung ins Falstaff.
Frau Bergforth (Kulturbüro) ergänzte einige Termine:
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6. Juli internationales Sinfoniekonzert der Stadt Oberhausen in der Luise-Albertz-Halle (mit dem WDR-Funkhausorchester aus Köln und Frau Sabine Heinrich vom WDR als Moderatorin).
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13. September Sinfoniekonzert mit dem Sinfonieorchester Ruhr (in der nächsten Sitzung erfolgt die Vorstellung des Programms für die Saison 2025/26).