Die HFA-Sitzung vom 19. 5. 2025 bot neben Routine gelegentlich Anlaß zu interessanten Debatten und Zwischenbemerkungen. Ein Hinweis: Der eigentliche Bericht wurde vor der Ratssitzung des 26. Mai angefertigt und ist entsprechend zu lesen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20250616b_HFA_20250519
Routineangelegenheiten vorweg.
Die Tagesordnung des Ausschusses war von ca. 15 Tagesordnungspunkten geprägt, deren Vorlagen jeweils ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vorberaten worden waren. Dazu gehörten so unterschiedliche Dinge wie der Beitritt zum Institut der Rechnungsprüfer (IDR) (B/17/6503) – als Beschluß – unter TOP 4, die Genehmigung einer Dienstreise in die Partnerstadt Iglesias (B/17/6647) – als Beschluß – unter TOP 9, die außerplanmäßige Mittelbereitstellung zum Glasfaserausbau (B/17/6602) unter TOP 11, der Erlaß einer Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung der Sperrzeiten für Schank- und Speisewirtschaften, Vergnügungsstätten sowie Kirmesveranstaltungen im Gebiet der Stadt Oberhausen (Sperrzeitverordnung) (B/17/6583) usw. usw.
Von allgemeinem Interesse dürften die Verlängerung des DeutschlandTickets Schule für das Schuljahr 2025/2026 (B/17/6608) unter TOP 14 und die Einstellung von Nachwuchskräften bei der Berufsfeuerwehr Oberhausen im Jahr 2026 (B/17/6596) sein. Beide Vorlagen wurden ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vorberaten und werden mit Sicherheit im Rat auch so beschlossen werden.
Die Bewerbung der Stadt Oberhausen für die Olympischen und Paralympischen Spiele Rhein-Ruhr (B/17/6538) unter TOP 13 wurde ohne Wortmeldungen lediglich von einer Ausschußmehrheit positiv vorberaten. Lediglich AfD und LINKE stimmten dagegen. Das dürfte ein Fingerzeig dafür sein, daß künftig im Rat beim Olympia-Thema diese beiden Fraktionen den Kern des Widerstandes gegen das Projekt darstellen und – ähnlich wie beim Thema „Zeche Sterkrade“ – so etwas wie eine negative Allianz bilden werden.
Noch ein Hinweis: Die ohne Wortmeldungen einstimmig positiv vorberatene Verlagerung der städtischen Führerschein- / KFZ-Zulassungsstelle (B/17/6673) unter TOP 10 steht in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Verlegung des Polizeipräsidiums in den Bereich Concordiastraße.
Gemeinwesenarbeit in Lirich.
Bei der „Menschenrechtsorientierten Gemeinwesenarbeit in Lirich – ‚Gemeinsam in Lirich‘ (B/17/6480)“ unter TOP 12 handelt es sich um ein Projekt linker Umerziehung und Indoktrination auf der einen Seite und der Schaffung von Stellen für biodeutsche Berufsarbeitslose mit nachgewiesener Untauglichkeit für den ersten Arbeitsmarkt auf der anderen Seite.
Der Stadtkämmerer erklärte, zur Klarstellung den Wortlaut des Beschlußvorschlages dahingehend ergänzen zu wollen, daß Fördermittel eine Voraussetzung für die Umsetzung darstellten.
Die so geänderte Vorlage wurde vom Ausschuß ohne weitere Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD positiv vorberaten und wird dann im Rat von den selbsternannten „Demokraten“ verabschiedet werden.
Der Katastrophenschutzbedarfsplan.
Die Debatte rund um die Aufstellung eines Katastrophenschutzbedarfsplans (B/17/6618) unter TOP 18 bot unerwartete, aber interessante Einblicke in die wirre Gedankenwelt der LINKEN.
Deren Vertreter Karacelik stellte zwar die Wichtigkeit eines Katastrophenschutzplanes (Corona-Pandemie, Ruhrdeich-Hochwasser) fest, aber die Kommunen bereiteten sich nicht genug vor und verließen sich im Notfall auf die Bundeswehr. Mit den steigenden Ausgaben für die Bundeswehr schreite die Militarisierung voran und die Bundeswehr werde in den Kommunen mehr Aufgaben bekommen. Im Bereich des Katastrophenschutzes müßten stattdessen das Deutsche Rote Kreuz, das Technische Hilfswerk und andere mehr Geld bekommen.
Der Beigeordnete Jehn erklärte, der Bevölkerungsschutz in Oberhausen bestehe einerseits aus dem Zivilschutz (auch im Kriegsfalle) als einer Aufgabe des Bundes. Der Katastrophenschutz sei hingegen Aufgabe der Kommunen, die als unterste Katastrophenschutzbehörde fungieren; das Land NRW stelle die oberste Katastrophenschutzbehörde dar.
Der vorliegende Plan basiere auf einer Auswertung der während der Corona-Pandemie gemachten Erfahrungen. Oberhausen sei, als Vorsorge angesichts der zunehmenden Dichte an Katastrophen, eine von vier Städten in NRW mit einem Katastrophenschutzplan. Im Bereich des Rettungsdienstes, des Brandschutzes und bei der Bewältigung von Großschadenslagen (Beispiel: Situation am Ruhrdeich 2023/24) sei man bereits jetzt mit der Feuerwehr und den Hilfsorganisationen sehr gut aufgestellt. In weiteren Vorlagen werde man die finanziellen und personellen Bedarfe beantragen, um mit Großschadenslagen noch besser umgehen zu können.
Der Beigeordnete Motschull wies darauf hin, daß entgegen einer Bemerkung des Herrn Karacelik Oberhausen über kein kommunales Krankenhaus verfüge.
Herr Ingendoh (CDU) stellte klar, daß die Bundeswehr grundsätzlich nur nach Anforderung durch die Kommune im Bedarfsfall zur Verfügung steht und nicht irgendwelche eigenen Ambitionen im Rettungs- und Katastrophenschutz-Bereich verfolge.
Herr Karacelik (LINKE) bekräftigt, daß die Kommune nicht genug investiert habe und dann Herrn Ingendoh und seine Reservisten heranholen müsse. Im letzten Jahr seien 600 Amtshilfe-Ersuchen an die Bundeswehr gerichtet worden seien.
Herr Girrullis (GRÜNE) wies die Kritik zurück. Die Alternative zur Amtshilfe sei doch, für absolute Ausnahmesituationen 30 oder 40 Leute vorzuhalten; was hätten die denn in der Zwischenzeit zu tun?!
Der Stadtkämmerer wollte Herrn Karacelik recht geben, was die finanzielle Ausstattung der Kommunen angeht und die Umsetzung des hier vorgelegten Plans werde zudem finanzielle Auswirkungen haben. Aber es sei für eine Kommune unmöglich, die im Katastrophenfall anfallenden Probleme alleine zu lösen. Und er wolle nicht auf die Hubschrauber der Bundeswehr verzichten, weil man nie die notwendigen Investitionsmittel für eine derartige Anschaffung bekommen würde.
Der Ausschuß beriet die Vorlage auf Verlangen der LINKEN ohne Votum vor.
Berichte.
Verwaltungsberichte entsprechen regelmäßig zwei Kriterien: Sie behandeln irgendwelche speziellen Verwaltungsthemen, die nur für einen kleinen Kreis von Eingeweihten fachlich von Interesse sind. Oder sie referieren Inhalte vergangener politischer Entschlüsse bzw. derer Umsetzung. Das Rennen ist gelaufen; und hinterher folgt der Bericht. Routinemäßig erfolgt dann in den Niederschriften ein Vermerk des Inhalts:
„Der Ausschuß nimmt den Bericht ohne Wortmeldungen zur Kenntnis.“
Auch dieses Mal fand sich dieser Vermerk aus den vorgenannten Gründen bei den folgenden Punkten der Tagesordnung:
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21.1 Markenbildungsprozeß für Oberhausen – Sachstand und weitere Schritte (M/17/6680).
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21.2 Jahresbericht 2023/2024 der Gleichstellungsstelle der Stadt Oberhausen (M/17/6457).
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21.5 1. Kenntnisnahme gemäß § 83 (2) S. 1 GO NRW der vom Stadtkämmerer bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2025 (M/17/6585).
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21.8 Landesprogramm Vereinbarkeit Beruf und Familie (M/17/6610).
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21.9 Personal- und Organisationsbericht 1. Quartal 2025 (M/17/6611).
Zu TOP 21.3 Leben in Oberhausen – Ergebnisse aus der Bürgerinnen- u. Bürgerbefragung 2024 (M/17/6621) hielt Dr. Florack einen 15minütigen Vortrag. Die einzige Frage aus dem Kreis der Anwesenden – Herr Hoff (FDP) fragte, warum das statistische Mittel der Gewichtung nicht zur Anwendung gekommen war – bezeugte ein höfliches Interesse des Ausschusses.
Der Bericht M/17/6648 unter TOP 21.7 zur „Gemeinsamen Erklärung des Deutschen Städtetages und des Türkischen Städtetages vom 8. April in Istanbul“ veranlaßte Herrn Karacelik (LINKE) zu Betrachtungen über die politischen Zustände in der Türkei, wunderte sich aber über diese Vorlage. Denn wenn die LINKE Resolutionen mit Bezug auf die Lage in der Türkei vorschlage, dann heiße es, es gebe keinen Bezug zu Oberhausen. Dabei seien die Türken in Oberhausen auch direkt und persönlich betroffen.
Der Stadtkämmerer wies darauf hin, daß es sich nicht um eine Erklärung der Stadt Oberhausen handelte, sondern um eine Erklärung des Deutschen Städtetages und des Türkischen Städtetages. Wegen der Städtepartnerschaft mit einer Stadt in der Türkei (Mersin) habe die Stadt Oberhausen an der Tagung teilgenommen. Das sei für ihn der Anlaß gewesen, dem HFA (und dem Rat) diese Erklärung zur Kenntnisnahme vorzulegen.
Ebenfalls ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen wurde unter TOP 21.4 der Quartalsbericht zum Ergebnisplancontrolling mit Stand 31.03.2025 (M/17/6673). Hier folgte ein Hinweis des Stadtkämmerers, daß in der nächsten HFA-Sitzung eine Vorlage speziell zur Altschuldenlösung vorgelegt wird. Inzwischen liege ein Kabinettsbeschluß zur Altschuldenregelung vor und die in Aussicht gestellte Vorlage werde sich mit den Auswirkungen des Kabinettsbeschlusses befassen.
Wenn es soweit ist, werden wir einen Blick darauf werfen.
Der unter TOP 21.10 gegebene Abschlußbericht des Beigeordneten Jehn über den „Digitalpakt Schule NRW“ (M/17/6421) fiel wegen seiner Länge und Informationsdichte quantitativ und auch qualitativ aus dem üblichen Rahmen. Wir werden ihn in einem eigenen Artikel vorstellen.
Zur Umsetzung der Grundsteuerreform.
Eine bekannte Erscheinung sind die Sachstandsanträge der SPD, die manchmal wohl aus der Annahme heraus gestellt werden, daß mit der Beschreibung eines Problems zugleich auch dessen Lösung erfolgt ist. Der Sachstandsbericht zur Umsetzung der am 1. Januar 2025 in Kraft getretenen Grundsteuerreform (M/17/6644) unter TOP 21.6 war auf den ersten Blick eine harmlose Routinearbeit, veranlaßte aber den SPD-Vertreter Prohl zu einem interessanten Hinweis:
Der aktuelle Stand der Schätzungen der Grundsteuer-Einnahmen liege unterhalb der Schätzungen im Haushalts-Ansatz. Er vermisse den direkten Vergleich mit den Vorjahreswerten.
Der Stadtkämmerer wies darauf hin, daß die Prognose der Grundsteuer-Erträge schwierig sei: Die beim Finanzamt eingegangenen Widersprüche führten teilweise zu einer Neubewertung von Grundstücken und zur Neuausstellung von Grundsteuerbescheiden. Man werde laut aktueller Prognose unterhalb dessen landen, was man im Haushaltsplan angesetzt habe. Zum Jahresende 2025 werde man im Zuge der Haushaltsplan-Beratungen die Prognosen überprüfen. Dann werde man gegebenenfalls zu einer Korrektur der Hebesätze greifen, um auf die Einnahmehöhe bei den Grundsteuern zu kommen, die man in den Vorjahren gehabt hat. Auf jeden Fall werde dazu eine erläuternde Vorlage erstellt werden.
Anträge.
1. Migrantische Ökonomie.
Unter TOP 22 lagen nur zwei Anträge, beide von der SPD, vor. Zur beantragten Erstellung einer Studie „Migrantische Ökonomie in Oberhausen“ (A/17/6624) erklärte der SPD-Vertreter Janetzki, der Antrag sei eine Folge der Großen SPD-Anfrage zur Oberhausener Wirtschaft, in der besonders die Fragen zur „migrantischen Ökonomie“ nicht beantwortet worden seien. Mit Verweis auf eine vergleichbare Studie aus Essen stellte er einen Bedarf an entsprechenden Daten fest. Zudem sei es nicht ausreichend, allein die Strukturen der Wirtschaftsförderung anzupassen, um „Potentiale zu heben“.
Interessant sein Hinweis, daß die Wirtschaftsförderung in Oberhausen nicht so ausgebaut sei, daß man mit einer bloßen Veränderung der Strukturen die von der SPD geforderten Maßnahmen durchführen könne. Wir übersetzen diese Äußerung so, daß der Studie in absehbarer Zeit ein Antrag auf die Schaffung neuer Stellen folgen wird.
Frau Stehr (CDU) meldete Beratungsbedarf an. Ein Votum des Ausschusses unterblieb daher.
2. Zum Fördermanagement.
Es gehört zum Credo der SPD, daß Oberhausen lediglich seine Anstrengungen im Bereich der Fördermittelakquise verstärken müsse, um die mit der chronischen Verschuldung einhergehenden Probleme zu lösen. Ihr angeforderter „Sachstandsbericht zum Fördermanagement (A/17/6623)“ ergab, daß es bisher nicht gelungen ist, die ausgeschriebenen Stellen im Bereich 4.5 Integrierte Stadtentwicklung zu besetzen.
Frau Costecki übernahm es als neue Leiterin der Personalabteilung der Stadt Oberhausen, die bisherigen Schwierigkeiten bei der Stellenbesetzung zu erläutern. Sie kündigte an, die Stellen in einem neuen Verfahren auszuschreiben, nachdem diese Stellen intern vom Dezernat 0 Strategische Planung zum Bereich 4.5 Integrierte Stadtentwicklung und Statistik umgeplant worden sind.
Der Beigeordnete Jehn betonte das Interesse der Verwaltung an der Besetzung der Stellen, da man beispielsweise beim Thema „Digitalpakt“ sehen könne, welche große Bedeutung Fördermittel bei der Umsetzung von großen Vorhaben – auch hinsichtlich der Schnelligkeit der Umsetzung – zukomme. In den letzten zehn Jahren habe die Stadt 226 Mio. € an Fördermitteln eingenommen.
Herr Prohl (SPD) nahm den Gedanken der Wichtigkeit der Stellenbesetzungen auf und verwies in diesem Zusammenhang auf die durch die neue Bundesregierung in Aussicht gestellten neuen Fördermittel. Verhalten seine Kritik, daß Oberhausen bei der Fördermittelakquise im Vergleich zu anderen Kommunen nicht so gut abschnitt; ein weiteres Argument für diese Stellen.