Eine Sitzung mit einer reichhaltigen Tagesordnung. Erstmals seit längerer Zeit nahm auch der Stadtverordnete Bruckhoff (BOB) wieder an einer Sitzung teil. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20250702b_HFA_20250630
Zu den Stadtentwicklungsprojekten.
Hier gab es neben dem Bericht der Polizeipräsidentin Dr. Sackermann zwei weitere des Beigeordneten Dr. Palotz. Zur Zeit läuft der Umbau des Ruhrparks wegen der Internationalen Gartenausstellung 2027 an. Die Stadt hat eine Förderzusage in Höhe von 2,553 Mio. € erhalten, wobei 10% davon als Eigenanteil der Stadt zu leisten sind.
Bei dem sog. Effort-Förderprogramm geht es um die Steigerung der Biodiversität und der Klimaresilienz des Parks. Der Beigeordnete zählte die Einzelmaßnahmen auf (u.a. „Naturerlebnisfläche“, Ruhrteich, Nisthilfen usw.). Diese Maßnahmen sollen von April 2026 bis Frühjahr 2027 umgesetzt werden.
Die Firma Becker Sportartikel GmbH möchte am Brammenring ein Sportfachgeschäft mit einer Größe von 4.500 Quadratmetern Verkaufsfläche bauen (einschließlich 500 Quadratmetern Außenverkaufsfläche u.a. für Campingbedarf). Die Genehmigung des Bauantrages steht bevor; die Firma möchte unmittelbar danach mit dem Bau beginnen.
Aus dem Kulturbereich.
Wie schon im Kulturausschuß, so wurden auch hier die Benutzungs- und Entgeltordnungen für die Stadtbibliothek (B/17/6501) und die Städtische Musikschule (B/17/6675) jeweils gegen die Stimmen von AfD und LINKEN positiv vorberaten.
Die Einrichtung einer Vollzeitplanstelle „Musikschullehrer/in“ im Bereich 0-6/ Musische Bildung (B/17/6787) wurde nur von der AfD abgelehnt.
Wie im Kulturausschuß angekündigt, wurde der Tätigkeitsbericht des Büros für Interkultur für das Jahr 2024 (M/17/6710) auch hier vorgelegt. Frau Bongers (SPD) nutzte die Gelegenheit, einmal „Danke“ zu sagen für die geleistete Arbeit. Überflüssig zu erwähnen, wem der Dank tatsächlich galt – Parteigenossen unter sich. Weitere Wortmeldungen zu dem nichtssagenden Bericht gab es nicht.
Im Rahmen des Förderprogramms „Creative City“ wird die Zustimmung zur Bereitstellung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen notwendig (B/17/6865). Selbstverständlich beriet der Ausschuß die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD positiv vor.
Es geht um lächerliche 641.000 €.
Der Projektantrag „LOKALE RESSOURCENZENTREN als Geschäftsmodell für Städte: Dynamisierung der Zirkularität durch Kooperation und digitale Lösungen“ (B/17/6866) bewegt sich innerhalb der Fördermaßnahme „Circular Economy – CircularCities.NRW“ als Teil der europäischen Regionalförderung (EFRE/JTF-Programm NRW 2021-2027).
Die Projektinhalte bestehen vordergründig aus Sammeln, Lagern, Reparieren und Wiederverkaufen. Tatsächlich handelt es sich um einen Anschluß für das im August 2025 auslaufende Creative-City-Projekt. Die Problematik ist seinerzeit im Kulturausschuß am 10. 10. 2024 besprochen worden.
Dr. Dresen vom Fraunhofer-Institut erklärte bei jener Gelegenheit, mit der Artothek und dem Supermarkt der Ideen habe man bereits eine Verstetigung erreicht. In bezug auf die anderen Projekte von Creative City müsse man im Zusammenwirken mit der Stadtverwaltung prüfen, was man noch verstetigen könne. Auch befinde man sich – als Fraunhofer-Institut – auf der Suche nach Fördermitteln.
Der Ausschuß beriet die Vorlage ohne Wortmeldungen gegen die Stimmen der AfD positiv vor.
Zum Ausbau von Trinkwasserbrunnen.
Eine seltsame Marotte scheint uns das „Thema „Trinkwasserbrunnen“ zu sein, zumal die Vorlage B/17/6796 von „Brunnen“ spricht und die Debatten oft um „Trinkwasserspender“ geführt werden.
Herr Dobnik (GRÜNE) beklagte, daß das Tempo des Ausbaues zu langsam sei. Mit zwei Brunnen 2027, 2028 drei, dann drei, sieben, acht bis 2031. Es gebe Stadtteile wie Osterfeld, die ihren ersten Trinkwasserbrunnen 2028 bekommen.
Wir fragen: „Ja, und?“
Was sollen die von ihm favorisierten mobilen Trinkwasserspender bewirken?
Herr Kempkes (AfD) sprach den Aspekt der Hygiene an: Wie solle sie gewährleistet werden; wie intensiv sollten denn Wartungs- und Überwachungsintervalle sein?
Dr. Palotz erklärte, beim Trinkwasser seien besondere Vorschriften zu beachten, so daß die Überwachung der Hygiene nicht von der SBO, sondern nur von einer Fachfirma gewährleistet werden könne (auf eine Frage des FDP-Vertreters Hoff). Bei den mobilen Spendern sei die Hygieneproblematik nicht abschließend geklärt; besonders im Hinblick auf die Veränderungen im stehendem Wasser bei längerem Nichtgebrauch der Anlagen. Aus der Sicht der RWW sei von mobilen Spendern abzuraten, wie er vor einigen Tagen dort gesprächsweise erfahren habe.
Herr Motschull erläuterte im Überblick einige gesetzliche Vorgeben bei der Wasserkontrolle in verschiedenen Bereichen (Kinderschwimmbäder, Schulen) mit vorgeschriebenen Intervallen, Protokollen usw.
Herr Flore (SPD) verwies auf das technische Wissen von RWW, auf das man zurückgreifen könne. Die mobilen Wasserspender seien eine Idee, die nicht funktioniere. Der Grund: Bei Nichtbenutzung bildeten sich Bakterien; die Aussagen des Dezernenten auch hinsichtlich der Kontrolle durch eine Fachfirma könne er nur unterschreiben. Dann verwies er auf eine EU-Richtlinie, die verpflichte, „etwas Flächendeckendes zu tun“ [?!].
Der Ausschuß beriet die Vorlage gegen die Stimme der AfD positiv vor.
Die Anträge.
Herr Kempkes (AfD) begründete kurz den AfD-Antrag zur „Einführung einer verpflichtenden digitalen Fotodokumentation durch Baufirmen zur Unterstützung der Baustellenkontrolle gemäß RSA 21 (A/17/6766)“.
Es gehe um Verantwortlichkeiten und die künftige Umsetzung von Kontrollen. Ziel des Antrags sei die Abwälzung der Dokumentationspflicht auf ausführende Baufirmen und die Verbesserung der Dokumentationsqualität. Damit soll die WBO von ihrer Kontrolltätigkeit entlastet werden, so daß nur noch Stichproben durch die WBO erfolgen. Weitere Ziele seien die Standardisierung der Photodokumentation sowie deren Digitalisierung.
Danach stellte er für den Wirtschafts- und Digitalisierungsausschuß fest, daß weder die Fachverwaltung noch der Ausschuß sich zu diesem Antrag geäußert hatten. Ob es an einer fachlichen oder intellektuellen Überforderung liege!? Der Umgang mit einem solchen Antrag – Stillschweigen – sei eigentlich schade.
Der Ausschuß lehnte den Antrag, wie nicht anders zu erwarten war, gegen die Stimme der AfD ab.
Zum SPD-Antrag „Nutzung des Wertstoffhofes außerhalb der regulären Öffnungszeiten mittels digitaler Einlaßkontrolle“ (A/17/6839) trug der SPD-Vertreter Prohl eine unbedeutende Textänderung vor. Der so geänderte Antrag wurde ohne weitere Wortbeiträge gegen die Stimme der AfD positiv vorberaten.
Um die Wohnraumschutzsatzung.
Eine längere Debatte rief der Antrag der LINKEN zur „Erstellung einer Wohnraumschutzsatzung gemäß §12 Absatz 1 des Wohnraumstärkungsgesetzes (WohnStG) (A/17/6858)“ hervor.
Die Antragsbegründung erfolgte durch Herrn Karacelik (LINKE) in seiner üblichen, schwer verständlichen Art. Weitaus interessanter waren die Reaktionen.
Herr Real (SPD) wies auf Unstimmigkeiten im Antrag hin. So sei zwar Bezug genommen worden auf den „Report Wohnen“, aber dort stehe eben nicht, daß Umwandlung oder Leerstand von Wohnungen erfolge, weil die Geldanlage nicht rentabel genug sei. Es sei jedoch von der Gefahr die Rede, daß durch einen Sanierungsstau ältere Gebäude Gefahr liefen, ebenfalls zum Leerstand zu werden.
Nach dem Aufzeigen einer weiteren Unstimmigkeit erklärte der SPD-Vertreter, daß man gerade dafür eine GEO gegründet habe, um sich um solche Immobilien zu kümmern und die Eigentümer zu beraten.
Hinweis: Die Bildung u.a. einer Grundstücksentwicklungsgesellschaft Oberhausen GEO war als Vorlage B/17/6854 unter TOP 5 positiv vorberaten worden.
Herr Osmann (CDU) wies, unabhängig vom Eingriff in das Eigentumsrecht, auf folgende Sachverhalte hin: Eine Wohnraumschutzsatzung, wie hier vorgeschlagen, sei nur dann sinnvoll, wenn in Oberhausen vermehrt Wohnraum umgewidmet oder zweckentfremdet würde. Unter Verweis auf den unter Punkt 6 der Tagesordnung vorgestellten Endbericht Wohnen betonte er, daß Zwang das falsche Mittel sei, um Wohnraum wieder dem Markt zuzuführen. Vielmehr müsse man die Eigentümer unterstützen und ihnen Mittel an die Hand geben, um die Wiederherstellung des Wohnraums auch für diese attraktiv zu machen.
Herr Dobnik (GRÜNE) wollte wissen, ob die Verwaltung bereits geprüft habe, inwiefern eine Wohnraumschutzsatzung sinnvoll sein könnte. Ferner handele es sich bei dem vorliegenden Antrag um die Bitte, einen Satzungsentwurf zu erstellen, um diesen Entwurf dann den Gremien vorzulegen.
Der Oberbürgermeister erklärte, warum der Bezug auf § 12 Wohnraumstärkungsgesetz verfehlt sei: Einmal habe das Land für Oberhausen keine Gebiete ausgewiesen, in denen die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen gefährdet sei. Die Alternative „Gebiete mit erhöhtem Wohnungsbedarf“ treffe nicht zu.
Denn der erwähnte Endbericht Wohnen mache deutlich, daß es keine Stadtgebiete mit einem erhöhten Wohnraumbedarf gebe. Vielmehr gebe es „bedingte Bedarfe“; etwa barrierefreie oder große Wohnungen. Damit sei die Rechtsgrundlage, entgegen der Annahme des Antrages, eher nicht gegeben.
Weiter sei nicht die Zweckentfremdung das Problem – das sollte ja durch eine Satzung verhindert werden. Es sei die fehlende Investitionstätigkeit im Wohnraumbereich, die wiederum zu Leerständen führte; auch im gewerblichen Bereich.
Der Ausschuß lehnte den Antrag gegen die Stimmen von GRÜNEN und LINKEN bei Enthaltung von BOB ab.
Der „Endbericht Themenjahr 2024/2025 Wohnen (B/17/6795)“ unter TOP 6 war ausführlich diskutiert worden, aber her unter „verfahrenstechnischen Aspekten“.
Frau Bongers (SPD) hätte wegen eines weiterhin bestehenden Beratungsbedarfes die Vorlage gerne in die nächste Gremienfolge geschoben. Frau Stehr (CDU) konnte dem angesichts der vorangegangenen Ausschußdebatten nicht recht folgen, war aber grundsätzlich zum „Schieben“ bereit.
Herr Reals Befürchtungen und damit die der SPD: Wenn man die Bestimmungen der Vorlage (namentlich genannt: Punkt 3 zur Bauhöhe und zu Tiefgaragen) annehme, hätte man künftig im politischen Raum keinerlei Ermessensspielraum mehr. Deshalb müsse man es noch einmal bewerten, daß die Festlegungen „an dieser Stelle“ erfolgen sollen.
Der Oberbürgermeister nahm die einzelnen Formulierungen unter die Lupe: Kenntnisnahme und Aufstellung eines Baulückenkatasters seien „klar“. In Punkt 3 sei ausdrücklich von der Prüfung der Maßnahmen der Stadtplanung die rede; nicht von der Umsetzung.
Die weitere Debatte drehte sich darum, wie man diesen Sachverhalt in der Vorlage deutlich darstellen könne. Das Resultat war ein entsprechender Formulierungsvorschlag, und die so geänderte Vorlage wurde gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von BOB positiv vorberaten.
Interessant: Aus einem Wortbeitrag scheint hervorzugehen, daß der SPD-Vertreter eine Anfrage an die Verwaltung gestellt und eine Auskunft zu dem hier erörterten Sachverhalt erhalten hat.
Wir können aus der Sicht der AfD-Fraktion nur feststellen, daß zumindest in Teilen die Dezernenten mit Auskünften sparsam umgehen. Anfragen per Mail erfolgen selten und beziehen sich auf Kleinigkeiten, für die eine Kleine Anfrage eigentlich schon „zu groß“ wäre.
Die Beigeordneten Schmidt und Motschull nehmen wir von dieser Kritik aus, da sie diesbezüglich die Form wahren und auch antworten.