Die Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums bot in ihrem mündlichen Vortrag einige interessante Einblicke in die Entstehung des Konzeptes. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20250716b_Integrationsrat_20250701_Konzept
Die Struktur des Konzeptes.
Als Punkt 3 der Tagesordnung stellte Frau Arslanbenzer, die Leiterin des Kommunalen Integrationszentrums, das „ Handlungskonzept Integration in Oberhausen – Zwischenstand“ vor.
Sie erklärt, sie und ihr Team, drei davon seien in der Sitzung anwesend, hätten in den letzten sechs Monaten intensiv an dem Konzept gearbeitet.
Es gab in den letzten 15 Jahren drei Vorläufer-Konzepte: „Kommunales Integrationskonzept Oberhausen“ (KIKO), Arbeiten des Kommunalen Integrationszentrums (KI) und ein „Handlungskonzept Integration“.
Der gegenwärtige Entwurf stelle eine Zusammenfassung bzw. Fortschreibung dieser Vorarbeiten dar; diese im KI formulierte Grundidee sei vom Verwaltungsvorstand gebilligt worden.
Das Konzept besteht aus drei Hauptbestandteilen: Eine allgemeine Einführung, einen Statistik-Teil und als Kernbereich die Skizzierung von sechs Handlungsfeldern.
Der allgemeine und statistische Teil.
Der allgemeine Teil bietet einen Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen, wie sie durch Bundes- und Landesgesetze gesetzt und durch das kommunale Integrationsmanagement in Oberhausen umgesetzt werden. Es folgen allgemeine Darlegungen zum Leitbild beim Thema „Integration“. Daran schließt sich ein Statistik-Teil an.
Die Handlungsfelder.
Den Schwerpunkt des Konzeptes bilden die Inhalte der sechs Handlungsfelder. Deren Inhalte sind nach dem gleichen Schema aufbereitet.
Am Beginn steht ein eher philosophisch angehauchtes, allgemeines Leitziel.
Danach erfolgt die Beschreibung der Handlungsbedarfe in dem betreffenden Handlungsfeld.
Es folgt die Formulierung von zu erreichenden Zielen.
Abschließend folgt die Darstellung der bisher in Oberhausen getroffenen Maßnahmen und dann der künftigen Maßnahmen, mit denen man die definierten Ziele zu erreichen gedenkt.
Die sechs Handlungsfelder sind im einzelnen:
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Gesellschaftliche Teilhabe
Ein sehr umfangreiches Handlungsfeld, welches viele Bereiche abdeckt; nämlich politische Partizipation, Integration durch Sport, Integration im Bereich Kultur und so weiter. Hier sollen Menschen, die „lange in Deutschland leben“ oder neu nach Oberhausen kommen, in ihrer Integrationsarbeit unterstützt werden.
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Bildung und Qualifikation
Bildung und Qualifikation als Bestandteil der eigenen Biographie von Kindertageseinrichtungen und Schulen über Sprachkurse bis zur Erwachsenenbildung und Qualifikation. Die Zielgruppe im letzten Bereich sind Menschen im Arbeitsalter mit im Ausland erworbenen Qualifikationen, die aber in Deutschland erst anerkannt werden müssen.
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Wirtschaft, Ausbildung und Arbeit
Die Hauptthemen sind Migrantische Ökonomie und das Netzwerk Migrantische Ökonomie; hier besonders mit Blick auf die Problematik der Anerkennung von im Ausland erworbenen Abschlüssen. Ein weiteres Thema ist die Berufsausbildung.
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Gesundheit und Pflege
Die Zugsamenfassung der Themen „Gesundheit“ und „Pflege“ ist sachlich begründet (siehe den Schluß des Abschnittes; desgleichen „Bildung und Qualifikation“).
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Stadtentwicklung und Wohnen
Hier geht es um Wohnquartiere, um Segregation und damit einhergehende Konzentration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte. Weitere Aspekte sind Umwelt und Nachbarschaften.
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Beratung und Unterstützung
Beratung und Unterstützung soll nicht nur ein Konzept der Stadt Oberhausen, sondern ein Konzept der Stadtgesellschaft sein. Daher sind an der Erarbeitung des Konzeptes auch sehr viele zivilgesellschaftliche Einrichtungen und Organisationen beteiligt worden. Eine spezifische Themenstellung betrifft die Angebote von Wohlfahrtsverbänden, weil die Stadt nicht alles leisten könne.
In der nächsten Woche [bezogen auf den 1. 7. 2025, also am 8. Juni] werde das Handlungskonzept im Verwaltungsvorstand vorgelegt und – hoffentlich – in der September-Sitzung des Rates verabschiedet werden.
Mittels verschiedener Instrumentarien – Integrationsmonitoring, Aktionsplan, Berichterstattung im Integrationsrat zur Umsetzung – werde man das Konzept verwirklichen. Ausgehend von den einzelnen Zielsetzungen sollen Maßnahmen allgemein formuliert und in einem Aktionsplan konkretisiert werden. Zum Aktionsplan gehören Zeitpläne und Zuständigkeiten mit Terminsetzungen zu Zwischenzielen. Darüber werde regelmäßig im Verwaltungsvorstand, im Integrationsrat und in anderen Gremien berichtet werden.
Aus unserer Sicht scheint es so zu sein, daß der große Verwaltungsaufwand für die komplexe Planung eine zusammenfassende Betrachtung des Bildungsbereiches und des Bereiches von Gesundheit und Pflege ratsam erscheinen ließ. Denn bei einer feineren Unterteilung hätte sich der Aufwand für die einzelnen Planungsschritte noch erhöht. Ferner scheint mit der Größe der Handlungsfelder auch die Flexibilität bei der inhaltlichen Ausgestaltung und Umsetzung zu steigen.
Das Beteiligungsverfahren.
Regelmäßig fand ein Austausch unter Beteiligung der Vorsitzenden des Integrationsrates und dessen Geschäftsstelle statt. Im November 2024 wurde eine erste gemeinsame Veranstaltung durchgeführt; seitdem sind insgesamt vier Workshops durchgeführt worden. Ein großer Workshop hat alle Fachleute aus Oberhausen, sowohl aus dem städtischen als auch aus zivilgesellschaftlichen Bereichen, vereint. Zu einem der Workshops seien Mitglieder des Integrationsrats und Vertreter der Migrantenorganisationen eingeladen worden. Ergänzend gab es viele Einzelgespräche mit den zuständigen Verwaltungsstellen der Stadt.
Daneben bildeten Gremien einen festen Bestandteil der Erstellung des Konzeptes; u.a. der Arbeitskreis Flucht und Zuwanderung. Der Lenkungskreis Kommunales Integrationsmanagement sei mit der Zeit in ein Begleitgremium umgewandelt worden. Das sei einvernehmlich mit den Mitarbeitern des Lenkungskreises, der dadurch vergrößert wurde, geschehen. Dieses Begleitgremium soll weiter als „Lenkungskreis Integration Oberhausen“ oder LIO den Integrationsprozeß umsetzen.
Beteiligungstermine und Zielsetzung sind in Form von zwei, drei Tabellen im Handlungskonzept enthalten.
Als Einzelbeispiel nennt Frau Arslanbenzer eine Veranstaltung vom 20. Juni, bei der rund 60 Kollegen aus der Stadtverwaltung und aus anderen Bereichen anwesend waren.
Zum Prozeß der Umsetzung.
Das Kommunale Integrationszentrum ist insgesamt für die Umsetzung und Steuerung zuständig. In dieser Rolle wird das KI im Aktionsplan die Ziele, die im Integrationskonzept in den sechs Handlungsfeldern formuliert sind, konkretisieren.
Es sind Arbeitstreffen in unterschiedlichen Formaten geplant. So etwa ein Workshop mit Vertretern der Stadtverwaltung und Zivilgesellschaft. Mal werden es Einzelgespräche in den Fachbereichen sein. Ziel muß sein, die Möglichkeit der Realisierung von Teilzielen festzustellen.
Eine Neuerung ist das sogenannte Innovationsbudget mit folgender Idee: Viele Kollegen aus der Stadtverwaltung hätten Ideen, die sie gerne realisieren würden, aber sie haben in ihren Haushalten [bezogen auf die Teilhaushalte der Fachbereiche?!] dafür kein Geld zur Verfügung. Das KI hat die Idee, daß die Stadt „ein Budget in die Hand nehmen“ soll, um dadurch die Startphase zu unterstützen. Wenn dann „die Maßnahme“ erfolgreich umgesetzt werde, könnten die Fachleute in den Fachbereichen selber entscheiden, ob sie etwas Vergleichbares in ihrem Bereich anwenden.
Die Debatte.
Der Beigeordnete Schmidt ergänzt, im Hinblick auf die Änderungen, die mit der Kommunalwahl zu erwarten seien, habe man entschieden, das Konzept mit der bisherigen Zusammensetzung der beteiligten Gremien und mit dem bestehenden Rat zu verabschieden. Sonst wäre man fast ein Jahr weiter, bevor alle die Gelegenheit hätten, sich damit zu beschäftigen. Das Konzept sei daher unter großem Zeitdruck entstanden und er bedanke sich daher bei allen Beteiligten, u.a. auch die Geschäftsstelle des Integrationsrates, für die geleistete Arbeit.
Was das im Konzept erwähnte Innovationsbudget angehe, so werde man darüber – der Kämmerer habe nicht sofort geklatscht – im Verwaltungsvorstand sprechen. Aber Vorschläge seien dazu da, daß man über sie rede und umsetze. Und mit dem gerade beschriebenen Gang des Konzeptes durch die Gremien werde deutlich, daß man versuche, alle mitzunehmen.
Herr Tüzün lobt Frau Arslanbenzer und deren Team. Er begrüße es, daß mit dem Handlungskonzept eine strukturierte und systematische Integrationsarbeit hier vor Ort ermöglicht werde. Ob dieses Handlungskonzept mit Konzepten aus anderen Bereichen (z. B. Soziales) verzahnt werde?! Es sei gut, wenn der Integrationsrat regelmäßig dieses Thema behandle und die regelmäßige Anwesenheit von Frau Arslanbenzer ermögliche eine gute politische und verwaltungstechnische Zusammenarbeit.
Frau Arslanbenzer erklärt, daß die verschiedenen Bereiche voneinander wüßten. So werde momentan der Pflegebericht aktualisiert. Die Kollegin war auch bei dem Beteiligungsverfahren am Konzept dabei. Wenn man an die Umsetzung des Konzeptes gehe, werde sie ebenfalls mit dabei sein. Und umgekehrt gelte: In den Sozialkonferenzen der Verwaltung sei das Kommunale Integrationszentrum auch ein Partner.
Entweder sei das Kommunale Integrationszentrum Hauptdarsteller, und man haben Partner aus der Stadtverwaltung; oder umgekehrt. Aber ein integriertes Konzept in dem Sinne, daß es in Oberhausen nur ein Konzept gibt, gebe es nicht.
Abschließend tauschen sich Frau Erdas und Frau Arslanbenzer über den Beratungsgang des Handlungskonzeptes aus. Die für den 30. September vorgesehene Sitzung des Integrationsrates wird auf den 2. September vorgezogen, damit eine Vorberatung noch vor der Verabschiedung durch den Rat erfolgen kann.