Die 32. Sitzung des Umweltausschusses unter Vorsitz von Herrn Sahin (SPD) war ein ruhiger Abschluß in der Wahlzeit 2020/2025. Von E. Noldus.

Der Text als pdf-Datei: 20250925b_Umweltausschuss_20250917

Zum Polizeipräsidium Oberhausen.

Der Entwurf ist bereits der Öffentlichkeit vorgestellt worden (unter anderem in der HFA-Sitzung vom 30. 6. 2025). Daher nur einige Ergänzungen:

Die Planungen für ein etwaiges Parkhaus sind noch nicht abgeschlossen. Es ist erforderlich, 70 Bäume zu fällen. Zu den wichtigen Eckdaten zählen: 8.035 m² Grundstückfläche, 13.530 m² Mietfläche auf 6 Etagen für 400 Mitarbeiter der Polizei. Das neue Polizeipräsidium ist über einen Zugang auf der Concordiastraße zu erreichen, der Bau eines Parkhauses an der Friedrich-Karl Straße sei in Planung. Der Standard fürs Gebäude sei mit BNB Zertifikat Silber vorgesehen, die Effizienz mit BEG EG 40 festgelegt. Außerdem seien Photovoltaik und Dachbegrünung geplant.

Herr Prohl (SPD) betrachtete die energetischen Aspekte des Gebäudes sowie die Ersatzpflanzungen positiv an. Er betonte die Notwendigkeit des Standortes, da man auf eine erhöhte Präsenz der Polizei in der Innenstadt angewiesen sei. Um mehr Sichtbarkeit zu gewährleisten, gebe es die Gemeinsame Anlaufstelle sowie die Mobile Wache.

Herr Heinzen (GRÜNE) hätte sich allerdings eine stärkere Beteiligung an den Planungen gewünscht. Der Verlust der Bäume sei sehr schmerzhaft. Es stelle sich die Frage, ob es nötig gewesen wäre, ein neues Parkhaus zu errichten, da in der Nähe bereits Parkhäuser vorhanden seien, die man hätte ausbauen können.

Dr. Palotz (Beigeordneter) verneinte die Aussage, man habe darüber nachgedacht, die Parkhausfläche am Hauptbahnhof auszubauen. Herr Heinzen unterbrach, da er sich auf die Parkhausfläche im Bero-Center bezogen hatte.

Der Beigeordnete Jehn wies darauf hin, daß sich das Parkhaus am Bero-Center in Privatbesitz befinde. Es bestehe eine Notwendigkeit für eine strikte Trennung von öffentlicher und privater Parkfläche.

Herr Bandel (CDU) war froh über den Standort und erinnerte an längere Diskussionen im Gestaltungsbeirat. Ihm war an den Präsentationen aufgefallen, daß unterschiedliche Fassadengestaltungen gezeigt worden waren.

Ein Vertreter des Planungsbüros erklärte, die Planung beschränkten sich bisher vor allem auf das Gebäudeinnere. Die beiden Präsentationsmodelle seien mit unterschiedlichen Programmen erstellt worden; daher die unterschiedliche Fassadengestaltung. Man sei für Vorschläge offen.

Herr Lütte (BOB) fragte nach den Behindertenparkplätzen, da man von der Parkhausfläche über einen Kreisverkehr gehen müßte. Sei die Einplanung einer Ampel nicht zu empfehlen?

Antwort: Man werde für etwaige Planungen mit dem Verkehrsamt zusammenarbeiten.

Zur Neugestaltung am Sterkrader Centerpoint (mündlicher Bericht).

Der Beigeordnete Dr. Palotz erläuterte in einem mündlichen Bericht die Umgestaltung am Centerpoint (Schnittpunkt Bahnhof- und Steinbrinkstraße). Die Stadt habe den Centerpoint wegen der Neugestaltung der Sterkrader Innenstadt erwerben wollen.

Der projektierte Kanal müsse nicht genau so nach Plan umgestaltet werden, was die Möglichkeit einer Umplanung zur Kostenersparnis ergeben könne. Der Bereich soll eine prägnante Grünfläche erhalten. Neben einer möglichen Unterstützung der Emschergenossenschaft gebe es auch Mittel zur Städtebauförderung.

Herr Prohl (SPD) zeigte sich sowohl über den Erwerb als auch über die positive Zusammenarbeit mit dem Gestaltungsbeirat erfreut. Er wünschte genauere Informationen, ob beispielsweise die Umgestaltung Einfluß auf die Förderung (gemeint: Höhe oder Fortfall der Fördersumme) habe.

Dr. Palotz erklärte, eine Ergänzung der Planungen sei beantragt, die Fördersumme liege nach wie vor bei 5 Mio. € und der Eigenanteil der Stadt betrage weiterhin 20%.

Weitere Kenntnisnahmen und Beschlußfassungen.

Anlaß des Berichtes M/17/6960 zur Luftqualität 2024 waren die Ergebnisse der Luftqualitätsmessungen des zuständigen NRW-Landesamts (LANUK). Bereits jetzt sind für 2030 Grenzwertverschärfungen absehbar.

Die Ergebnisse des Oberhausener STADTRADELN 2025 (M/17/7094) nahm der Ausschuß ohne Wortmeldungen zur Kenntnis, desgleichen den Bericht zum Ersatz-Neubau der Rettungswache Sterkrade an der Dorstener Straße (B/17/6888).

Für ehrenamtliche Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr stand eine Erhöhung u.a. der Verdienstausfallentschädigung an (B/17/7021). Nach kurzen Wortmeldungen – Herr Flore (SPD) berichtete von seinen Erfahrungen als ehrenamtlicher Helfer, freute sich über die Neufassung und wies darauf hin, daß die Arbeit dieser Helfer angesichts möglicher kommender Gefahren (Krieg, Naturkatastrophen) nicht hoch genug einzuschätzen sei – beriet der Ausschuß die Vorlage einstimmig positiv vor.

Der jährliche Sachstandsbericht zum integrierten Stadtentwicklungsprozeß (B/17/6775) wurde ohne Wortmeldungen gegen die Stimme der AfD positiv vorberaten.

Das Handlungskonzept Integration in Oberhausen (B/17/6924) wurde wegen Beratungsbedarf des LINKEN-Vertreters ohne Wortmeldungen ohne Votum vorberaten.

Zum Erwerb von drei Rettungswagen im Jahr 2027 (B/17/7074) gab es zunächst eine technische Frage des AfD-Vertreters wegen der Bereitstellung eines Verpflichtungsermächtigungsbudgets (VE) 2025, kassenwirksam 2027 (B/17/7074).

Eine Verpflichtungsermächtigung ermöglicht es der Verwaltung, Verpflichtungen Investitionen oder Investitionsmaßnahmen einzugehen, die erst in späteren Haushaltsjahren zu Ausgaben bzw. Auszahlungen führen. Es handelt sich somit um einen Vorgriff auf spätere Haushaltsjahre. Bei Investitionen, die auf mehrere Jahre angelegt sind (Bau einer neuen Schule), werden Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsplan veranschlagt.

Herr Schröer (AfD) wollte den Grund für das Verpflichtungsermächtigungsbudget (VE) wissen, zumal noch nie Beschaffungsanträge für Rettungswagen abgelehnt worden sind. Eine Vertreterin der Verwaltung erklärte, das VE bräuchte man, da man sonst keine Rechtsgrundlage für die Beschaffung neuer Fahrzeuge habe.

Herr Rudi (LINKE) wollte wissen, ob die Neubeschaffung etwas mit geplanten Baumaßnahmen zu tun habe (Rettungswache Sterkrade). Der Beigeordnete Jehn verneinte das.

Herr Langnese (GRÜNE) regte bei der Beschaffung neuer Fahrzeuge eine bessere interkommunale Zusammenarbeit an. Der Beigeordnete Jehn wies auf die ausgeprägt unterschiedlichen Bedürfnisse der Kommunen hin, was eine gemeinsame Bestellung erschwere. Ergänzend führte ein Vertreter der Feuerwehr aus, daß die Ersparnisse bei einer Großbestellung nicht so groß seien, wie man es sich vielleicht erhoffte.

Wie nicht anders zu erwarten war, beriet der Ausschuß die Vorlage einstimmig positiv vor.

Ein dubioser Antrag.

Als letzter Punkt der Tagesordnung tauchte ein Antrag der LINKEN zum Verzicht auf Strafverfolgung wegen der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel ohne gültigen Fahrschein (A/17/6857-01) auf.

Da der Antrag bereits vom Rat am 7. Juni abgelehnt worden war, verstand Herr Rudi (LINKE) nicht, warum der Antrag auf der Tagesordnung des Umweltausschusses stand und zog ihn daher zurück.

„Dubios“ war der Antrag deshalb, weil der Ursprungsantrag A/17/6857 nur zur Vorberatung im Sozialausschuß (24. Juni) und Umweltausschuß (25. Juni) vorgesehen war. Das ist ziemlich seltsam, weil ein Antrag irgendwann in einem beschlußfähigen Gremium landen muß; sonst würde man ihn ja nicht stellen.

Wohl aus formalen Erwägungen mußte der Beschlußvorschlag umformuliert werden, so daß es eine 01-Version gab, die eine Beratung im Umweltausschuß am 25. Juni, im Stadtplanungsausschuß am 26. Juni und im Rat am 7. Juni vorsah. Dort war der Antrag vom Antragsteller zurückgezogen worden, der sich einem Änderungsantrag der GRÜNEN als 02-Version anschloß. Diese Version 02 hatte erstmals zur Ratssitzung vorgelegen, fand aber keine Mehrheit. Eine nachträgliche Kenntnisnahme war weder bei der 01- noch bei der 02-Version vorgesehen, so daß es sich hier um einen Fehler bei der Erstellung der Tagesordnung durch die Verwaltung gehandelt haben muß.