In der letzten Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses war auch eine Anregung nach § 24 der Gemeindeordnung zum Thema „Igelschutz“ Bestandteil der Tagesordnung. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20250928b_HFA_20250922_Igel
Die „Anregung“ nach § 24 GO NRW.
Der $ 24 der Gemeindeordnung hat folgenden Wortlaut:
(1) Jede Einwohnerin oder jeder Einwohner der Gemeinde, die oder der seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnt, hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuches mit Anregungen oder Beschwerden in Angelegenheiten der Gemeinde an den Rat oder die Bezirksvertretung zu wenden. Die Zuständigkeiten der Ausschüsse, der Bezirksvertretungen und des Bürgermeisters werden hierdurch nicht berührt. Die Erledigung von Anregungen und Beschwerden kann der Rat einem Ausschuß übertragen. Der Antragsteller ist über die Stellungnahme zu den Anregungen und Beschwerden zu unterrichten.
(2) Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung.
Die Hauptsatzung der Stadt Oberhausen regelt in ihrem § 14 die Einzelheiten wie folgt:
(1) Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW werden, wenn die Angelegenheit in die Entscheidungszuständigkeit des Rates oder eines Fachausschusses fällt, durch den Haupt- und Finanzausschuß erledigt.
(2) Anregungen und Beschwerden, die bis dreißig Tage vor der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses eingehen, werden in der nächsten Sitzung, im Übrigen in der übernächsten Sitzung behandelt.
(3) Der Haupt- und Finanzausschuß kann der Verfasserin bzw. dem Verfasser der Anregung oder Beschwerde ein Rederecht einräumen. In diesem Fall ist die Redezeit auf fünf Minuten begrenzt.
Der Igelschutz.
In der HFA-Sitzung vom 22. September war der „ Bürgerantrag zum Thema ‚Igelschutz‘“ unter TOP 26 behandelt worden, nachdem zu Sitzungsbeginn der Vorschlag von Frau Opitz (GRÜNE), diesen Punkt der Tagesordnung vorzuziehen, von der Ausschußmehrheit gegen die Stimmen von GRÜNEN, LINKEN und BOB bei Enthaltung der FDP abgelehnt worden.
Formal war die gesetzlich vorgeschriebene Antwort der Verwaltung als Vorlage B/17/7029 als Unterpunkt eingereiht worden.
Als Vertreterin der Antragsteller dieses Bürgerantrages sprach Frau Schiemanowski im Namen von NABU, Stadtverband Oberhausen und BUND, Kreisgruppe Oberhausen. Sie selbst ist Sprecherin der hiesigen BUND-Kreisgruppe.
Zur Begründung der Eingabe führte Frau Schiemanowski an, daß sie sogar in ihrem „igelfreundlichen Garten“ seit Jahren keinen Igel mehr gesehen habe. Früher hingegen hätten Schulkinder, sie war Biologielehrerin, auf Nachfrage oft von Begegnungen mit Igeln berichten können. Leider wurde der Igel im Oktober 2024 von der Weltnaturschutzunion auf die rote Liste gesetzt, da die Bestände in den letzten 10 Jahren um ca. ein Drittel zurückgegangen sind.
Die Ursachen dieses Rückganges liegen in den Gefahren des Straßenverkehrs, im Verlust des Lebensraumes und der Rückzugsorte sowie am Mangel an Nahrung. Zusätzlich hätten sich in den letzten Jahren Mähroboter als Gefahrenquelle erwiesen.
Mähroboter seien sehr leise und würden oft nachts betrieben. Bei einem Kontakt mit einem Mähroboter rolle sich der Igel instinktiv zusammen, anstatt zu fliehen. Schwere Verletzungen mit Todesfolge seinen oft die Konsequenzen.
Da es technische Lösungen noch nicht gebe, seien Städte wie Köln, Düsseldorf und andere dazu übergegangen, den nächtlichen Betrieb von Mährobotern zu verbieten. Daher begrüße sie im Namen von NABU und BUND den Beschlußvorschlag der Verwaltung zur näheren Prüfung des Sachverhaltes als Vorbereitung einer entsprechenden Ordnungsverfügung für Oberhausen.
Da Igel jeweils bis zum März Winterschlaf hielten, biete es sich an, daß die Verwaltung bis dahin eine Regelung zum Schutz von Igeln und Kleintieren vor Mährobotern zu erarbeiten.
Die Debatte.
Zunächst versicherte Herr Dobnik (GRÜNE) der Antragstellerin die Unterstützung seiner Fraktion. Man bitte die Verwaltung in dieser sinnvollen Angelegenheit um die Einhaltung des angedachten Zeitrahmens. Das Thema sei ja, nicht zuletzt wegen der guten Vorbereitung, nicht so schwierig zu bearbeiten.
Herr Bruckhoff (BOB) unterstützte ebenfalls und schlug eine Änderung vor, wonach im Beschlußvorschlag Nummer 2 ein Datum eingefügt wird: „Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, den Sachverhalt zu prüfen und im Rat der Stadt bis Februar 2026 einen Vorschlag zur weiteren Vorgehensweise vorzulegen.“
Herr Kempkes (AfD) nannte die Zielrichtung der von Frau Schiemanowski vorgetragenen Gedankengänge absolut richtig. Bei einem Verbot der Nutzung von Mährobotern bei Nacht sei allerdings das Problem der Kontrolle gegeben, zumal diese Geräte sehr leise seien. Was nutze ein Verbot, wenn es nicht kontrolliert werde?!
Deshalb nannte er die Vorlage „gut gemeint, aber nicht konsequent zu Ende gedacht“ und schlug eine intensivere Prüfung des Sachverhaltes vor: „Wo will man hin, wie will man erfolgreich und wirksam sein.“
Der Oberbürgermeister erklärte, er sehe kein Problem darin, daß die Verwaltung den Änderungsantrag von BOB übernahm und „Februar 2026“ in den Beschlußvorschlag einfügte.
Der Ausschuß beschloß die so geänderte Vorlage bei Enthaltung der AfD einstimmig.
Eine Richtigstellung.
Am 25. 6. 2025 hatte die WAZ von einem Antrag zum Igelschutz berichtet und ich auf die vorgenannte Anregung bezogen. Am 30. Juni fand die nächste HFA-Sitzung statt; mithin war die Frist nach § 14 Abs. 2 der Hauptsatzung nicht einzuhalten. Wegen der Sommerpause fand die nächste HFA-Sitzung erst am 22. September statt.
Am 25. September berichtete der WAZ-Lokalredakteur Dominik Loth in einer Meldung „Mehr Igel-Schutz im Garten – AfD ist dagegen“ über diese im HFA behandelte „Anregung“ und leitete die – im übrigen korrekte – Wiedergabe der vom AfD-Vertreter Kempkes vorgetragenen Argumente mit dem Satz „Allein die AfD positionierte sich entschieden dagegen“ ein. Es war durchaus konsequent, daß er die AfD-Enthaltung in der Abstimmung seinen Lesern vorenthielt, weil eine Enthaltung wohl kaum mit einer entschiedenen Gegnerschaft zu vereinbaren ist.
Solche Verzerrungen sind einfach nur noch lächerlich.