Das alles beherrschende Thema der letzten Ratssitzung war die Schulpolitik in Oberhausen. Der routinierten Sitzungsleitung des Oberbürgermeisters war es zu verdanken, daß angesichts der zahlreichen (Änderungs-) Anträge der Überblick nicht verlorenging.

Der Text als pdf-Datei: 20251020b_Rat_20250929_Schule

Zum Verfahren.

Zu Beginn der Sitzung war man übereingekommen, die ursprünglich unter TOP 27 gelisteten Anträge der LINKEN mit ihren Änderungsanträgen gemeinsam mit der Schulentwicklungsplanung Stadt Oberhausen 2025-2035 (B/17/7052) unter TOP 13 zu debattieren.

Zur Schulentwicklungsplanung waren Änderungsanträge eingegangen; nämlich A/17/7122 von der SPD und direkt dazu A/17/7122-01 der GRÜNEN, ferner A/17/7138 der LINKEN (zum Änderungsantrag der GRÜNEN) und A/17/7146 der CDU.

Danach stellte der Oberbürgermeister die unter TOP 27 gelisteten Anträge vor. Es waren dies:

  • Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule in Lirich (A/17/7005; LINKE).

  • Errichtung einer sechszügigen Gesamtschule in Sterkrade (A/17/7006; LINKE).

  • Wiedereröffnung der Heideschule (A/17/7008; LINKE) nebst SPD-Änderungsantrag A/17/7008-01.

  • Erstellung eines Schulentwicklungsplans für die Jahre 2026 bis 2030 (A/17/7009; LINKE) nebst SPD-Änderungsantrag A/17/7009-01) und zu A/17/7009-01 der CDU-Änderungsantrag A/17/7145.

Danach machte er einige Anmerkungen zu den möglichen Verfahren bei der Abstimmung und schlug unter Zustimmung des Rates erst die vollständige Debatte aller Drucksachen vor, um im Anschluß daran die Modalitäten der Abstimmungen zu klären. Dieser Vorschlag war insofern sinnvoll, als sich aus der Debatte durchaus noch Änderungen, Zusammenlegungen usw. ergeben konnten.

Zusätzlich erschwert wurde die Übersicht durch den Umstand, daß der LINKEN-Antrag A/17/7138 unter TOP 13 alt sich in den LINKEN-Anträgen 7005, 7008 (vollständig) und 7006 (teilweise) wiederfand. Nicht in 7138 enthalten waren die SPD-Änderungsanträge 7008-01 und 7009-01, die bei einer Zurückziehung der entsprechenden LINKEN-Anträge durch den Antragsteller ebenfalls gestrichen worden wären.

Den Abschluß bildete ein Verweis auf die Behandlung der Schulanträge in der Sondersitzung des Rates vom 1. September.

Die Schulentwicklungsplanung der Verwaltung.

Die Beschlußvorlage der Verwaltung B/17/7052 „Schulentwicklungsplanung Stadt Oberhausen 2025-2035“ enthielt die folgenden Beschlußvorschläge (Numerierung der Änderungsanträge nach der Verwaltungsvorlage):

  • 1 neu LINKE-Änderungsantrag A/17/7138: Wiederinbetriebnahme der Osterfelder Heideschule ab dem Schuljahr 2027/28.

  1. Brüder-Grimm-Schule und Schule am Siedlerweg: Erhöhung der Zügigkeit von drei auf vier ab dem Schuljahr 2026/27 und Ausbau der Brüder-Grimm-Schule.

  2. Aufhebung der bisherigen Reduktion bei Eingangsklassen an Grundschulen (25 Schüler); Neuorientierung an den Klassenfrequenzen der gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 – AVO-RL).

    SPD-Änderungsantrag A/17/7122: komplette Streichung von Punkt 2.

    GRÜNE-Änderungsantrag A/17/7122-01: komplette Streichung von Punkt 2.

    LINKE-Änderungsantrag A/17/7138: komplette Streichung von Punkt 2.

  3. Vorbereitung der Gründung einer neuen Gesamtschule (sechs Züge) ab dem 1. 8. 2027 zunächst an einem Interimsstandort.

    Ergänzung durch SPD-Änderungsantrag A/17/7122: Vorzugsweise in Lirich. Ferner:

    „Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen perspektivisch eine weitere Gesamtschule eingerichtet werden kann und welche Handlungsalternativen geeignet sind, bestehende Risiken zu minimieren.“

    Änderung durch LINKE-Änderungsantrag A/17/7138: Streichung der SPD-Vorgabe Lirich; Festlegung der Schuleröffnung auf das Schuljahr 2026/27 mit weiteren Vorgaben in den Unterpunkten a bis f (u. a. Standort ehem. Hauptschule Lirich, sechszügig, gebundener Ganztag, Prüfung der Notwendigkeit einer weiteren Gesamtschule; das ist Übernahme des SPD-Vorschlages als Punkt 5).

    CDU-Änderungsantrag A/17/7146: Vorbereitung der Gründung einer neuen sechszügigen Realschule ab dem 1. 8. 2027 ggf. an einem Interimsstandort. Ferner:

    „Der endgültige Standort sollte so gewählt sein, daß perspektivisch eine Kooperation zur Sicherung eines angemessenen und breitgefächerten Kursangebotes mit anderen Schulen durch eine gute Erreichbarkeit möglich ist.“

  4. Erhöhung der Zügigkeit von sechs auf sieben der Heinrich-Böll-Gesamtschule ab dem Schuljahr 2026/27 fortlaufend mit jeweiligen Anpassungen der Räumlichkeiten.

    LINKE-Änderungsantrag A/17/7138: Mehrklassenbildung an der Heinrich-Böll-Gesamtschule bis zur Fertigstellung der Gesamtschule Lirich.

  5. Erhöhung der Zügigkeit von vier auf fünf der Theodor-Heuss-Realschule ab dem Schuljahr 2026/27 fortlaufend mit jeweiligen Anpassungen der Räumlichkeiten.

    LINKE-Änderungsantrag A/17/7138 als Punkt 8: „Nach Fertigstellung der Gesamtschule Lirich und einer weiteren neuen Gesamtschule wird die Zügigkeit an der Gesamtschule Osterfeld von acht auf sechs Züge abgesenkt.“

  6. Aufhebung der bisherigen Reduktion bei Eingangsklassen in die Sekundarstufe I (27 Schüler); Neuorientierung an den Klassenfrequenzen der gesetzlichen Regelungen (VO zu § 93 Abs. 2 SchulG in Verb. mit AVO-Richtlinien 2024/2025 – AVO-RL).

    SPD-Änderungsantrag A/17/7122: komplette Streichung von Punkt 6.

    GRÜNEN-Änderungsantrag A/17/7122-01: komplette Streichung von Punkt 6.

    LINKE-Änderungsantrag A/17/7138: komplette Streichung von Punkt 6.

  7. Vorbereitung der Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung.

    LINKE-Änderungsantrag A/17/138: Maßnahmen zur Sicherung der inklusiven Beschulung an Regelschulen, keine Vorbereitung zur Gründung einer neuen Förderschule.

  8. Dauerhafte Führung der Schillerschule (Städt. Förderschule, Schwerpunkt Geistige Entwicklung) an drei Standorten ab dem 1. 8. 2024 und Bereitstellung ausreichender Räumlichkeiten (Ausbau).

    SPD-Änderungsantrag A/17/7122: Vorläufige Führung der Schillerschule an drei Standorten.

    GRÜNEN-Änderungsantrag A/17/7122-01: Vorläufige Führung… nebst Ergänzung:

    „Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den Schulumbau so zu konzipieren und umzusetzen, daß der Unterricht zukünftig auf höchstens zwei Standorte konzentriert werden kann.“

    LINKE-Änderungsantrag A/17/7138: Übernahme des Änderungsantrages der GRÜNEN unter 8 im Wortlaut, unter Streichung des neuen Punktes 9 im GRÜNEN-Änderungsantrag.

    CDU-Änderungsantrag A/17/7146: Übernahme des GRÜNEN-Antrages A/17/7122-01 unter 8 im Wortlaut.

  9. GRÜNEN-Änderungsantrag A/17/7122-01 mit neuem Punkt 9:

    „Unter dem Vorbehalt einer positiven Grundsatzentscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zum Förderschwerpunkt Sprache beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarbereich in Oberhausen einzuleiten.“

    CDU-Änderungsantrag A/17/7146: Übernahme des GRÜNEN-Antrages A/17/7122-01 unter 9 im Wortlaut.

Abschließend erfolgte der Hinweis, die vorgenannten Einzelbeschlußfassungen und -beauftragungen seien mit der Bezirksregierung Düsseldorf vorbesprochen und würden so durch diese mitgetragen.

Versuchen wir eine Zusammenfassung der zahlreichen Anträge:

  • SPD, GRÜNE und LINKE waren sich einig darin, die Größenbegrenzungen bei den Eingangsklassen der Grundschulen und der Sekundarstufe I beizubehalten.

  • Die GRÜNEN wollten eine künftige Begrenzung der Schiller-Schule auf zwei Standorte und Neugründung einer reinen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache.

  • Demgegenüber lehnten die LINKEN diese Neugründung ab und wollten die Inklusion an Regelschulen stärken.

  • LINKE und SPD befürworteten die Prüfung der Gründung einer zweiten neuen Gesamtschule, wobei die LINKEN insgesamt erkennen ließen, die Notwendigkeit einer weiteren Gesamtschule unbedingt zu bejahen (siehe u.a. die Verringerung der Zügigkeit der Osterfelder Gesamtschule von acht auf sechs.

  • Die CDU schloß sich in bezug auf die Förderschulen dem Konzept der GRÜNEN an: Tendenzielle Verkleinerung der Schiller-Schule (künftig zwei Standorte) in Verbindung mit der Gründung einer weiteren Förderschule; mithin Ablehnung einer verstärkten Inklusion an Regelschulen. Die einzige, aber um so wichtigere Abweichung der CDU von den übrigen Antragstellern war die Forderung nach Gründung einer neuen sechszügigen Realschule ab dem 1. 8. 2027. Und das trotz der in der Vergangenheit erkennbaren Haltung der Bezirksregierung Düsseldorf, die Genehmigung einer neuen Realschule zu verweigern.

Wir erinnern in diesem Zusammenhang an die Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses (HFA) vom 3. 5. 2021. Seinerzeit hatten FDP und CDU einen gemeinsamen Änderungsantrag A/17/0647-01 zur Verwaltungsvorlage B/17/0590-01 eingebracht und statt einer Gesamtschule mit Aufnahme des Schulbetriebes ab dem Schuljahr 2025/26 eine Realschule vorgeschlagen. Frau Hausmann-Peters (CDU) hatte eine ausführliche Antragsbegründung vorgetragen. Der LINKE-Vertreter Karacelik konnte seinerseits unwidersprochen feststellen, die Bezirksregierung habe längst eine Entscheidung gefällt und werde sicherlich den Beschluß kassieren, sollte die Errichtung einer Realschule beschlossen werden. Trotzdem stimmten CDU, AfD, FDP und der Oberbürgermeister (9 Stimmen) für den CDU-FDP-Antrag und damit für die Realschule, dagegen stimmten SPD, GRÜNE, LINKE und BOB (12 Stimmen). Der HFA hatte wegen der Corona-Pandemie anstelle des Rates getagt und war daher zugleich beschließendes Gremium in allen Ratsangelegenheiten.

Ergänzende Schulentwicklungsplanung der LINKEN.

Auf den ersten Blick etwas eigentümlich wirkt der LINKEN-Antrag A/17/7009, mit dem die Verwaltung zur Erstellung eines Schulentwicklungsplans für die Jahre 2026 bis 2030 beauftragt werden sollte. Aus dem beigefügten Sachverhalt geht die eigentliche Absicht hinter dem Antrag hervor:

Demnach hatte die Verwaltung in der Sitzung des Schulausschusses vom 17. 6. 2021 einen Bericht zur Schulentwicklungsplanung angekündigt (M/17/0760-01), der aber nie erstellt bzw. veröffentlicht worden ist. Nachdem die LINKE mehrfach vergeblich Anfragen dazu gestellt hatte, beantragte sie für den 1. September 2025 eine Sondersitzung des Rates zum Thema „Schule in Oberhausen“. Allerdings lief der eigentliche Zweck der Sitzung, nämlich die Verwaltung zur Berichterstattung zu zwingen, ins Leere. Die Ratsmehrheit setzte die Schulanträge der LINKEN per Beschluß von der Tagesordnung ab (wir berichteten am 10. September).

Der Antrag A/17/7009 der LINKEN zeichnete sich durch einen bewußt allgemein gehaltenen Beschlußvorschlag aus, gab aber unter „Rechtliche Hinweise“ zu erkennen, welche Inhalte der Antragsteller von dem geforderten Bericht erwartete. Es waren dies hauptsächlich:

  • Gliederung des gegenwärtigen und künftigen Schulangebotes nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten.

  • Mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens und des ermittelten Schulwahlverhalten der Eltern; daraus abgeleitet Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen.

  • Mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes, erfaßt nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten gemäß § 80 Abs. 5 SchulG NRW.

Der SPD-Änderungsantrag A/17/7009-01 übernahm einen Teil dieser Inhalte in einen umfangreichen Beschlußvorschlag, der unter Hinzufügungen mehrere Unterpunkte umfaßte; nämlich:

„Die Verwaltung wird beauftragt einen umfassenden, zukunftsorientierten und sozial gerechten Schulentwicklungsplan 2026 bis 2030 für alle Schulformen der Stadt Oberhausen zu erstellen und dem Rat zur Beratung und Beschlußfassung vorzulegen. Dabei sollen insbesondere folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  • die demographische Entwicklung und die daraus resultierenden Bedarfe;

  • die Anforderungen an digitale Ausstattung, Medienbildung und IT-Infrastruktur;

  • die Chancengleichheit und Teilhabe aller Schüler*innen;

  • die pädagogischen, inklusiven und ganztägigen Anforderungen an moderne Schulen;

  • die bauliche und energetische Infrastruktur;

  • sowie die langfristige Sicherung von Bildungsqualität und Fachkräften.

Der Änderungsantrag A/17/7145 der CDU, maßgeblich verfaßt von deren schulpolitischen Sprecherin Hausmann-Peters, erweiterte den Katalog der zu beschließenden Inhalte nochmals bzw. präzisierte die geforderten Inhalte nochmals. Als allgemeine Leitlinie galt es, die gesetzlichen Vorgaben des § 80 SchulG NRW vollständig zu erfüllen.

Wir verzichten hier auf die vollständige Wiedergabe des Textes und verweisen auf den Antrag selber, da es uns nur auf die prinzipielle Methodik, nämlich die nochmalige Erweiterung der Beschlußfassung des SPD-Antrages, ankommt.

Uns gefällt der Ansatz der LINKEN besser: Die Beschlußfassung ist allgemein gehalten, um dem Berichterstatter – die Verwaltung – freie Hand zu lassen. Ergänzend gibt der dazugehörige Sachverhalt Inhalte wieder, die man als Antragsteller unbedingt erwartet. Der Vorteil liegt in der klareren Beschlußfassung, die sich – in diesem Falle bei SPD und CDU – ansonsten in Einzelheiten verliert, welche sich in ihrem ganzen Umfange vorab nicht sicher einschätzen lassen.

Die Debatte über die Schulentwicklungsplanung.

Es begann Frau Opitz (GRÜNE). Sie nannte die Schulentwicklungsplanung hochkomplex und beklagte eine in den letzten Jahren erfolgte intransparente Behandlung des Themas. Es sei mit der heißen Nadel gestrickt worden, die Verwaltung habe mit der „Politik“ (dem Rat) hier nicht zusammengearbeitet.

Chancengleichheit, Qualität und Teilhabe seien nur mit einer weiteren Gesamtschule zu erreichen. Auch die Förderschulen dienten der Chancengerechtigkeit, denn sie führten nicht zum Ausschluß von Kindern, sondern ermöglichten es, individuelle Lernwege zu gestalten. Mit dem Verweis auf die Kapazitätsgrenzen einer Essener Förderschule forderte Frau Opitz die Einrichtung einer weiteren Förderschule mit dem Schwerpunkt Sprache. Zuletzt erteilte sie der vorgeschlagenen Erhöhung der Klassenstärken an bestehenden Schulen eine Absage, um eine Verschlechterung der Lernbedingungen zu verhindern. Bildung brauche Raum und Zeit, aber in größeren Klassen gebe es weniger individuelle Unterstützung.

Frau Hausmann-Peters (CDU) stellte zunächst das Abstimmungsverhalten ihrer Fraktion vor; nämlich die Befürwortung von:

  • Erhöhung der Zügigkeit der Brüder-Grimm-Schule von 3 auf 4.

  • Reduzierung der Klassenstärken im gemeinsamen Lernen der weiterführenden Schulen.

  • Anhebung der Klassenstärken im Einklang mit den Regelungen im Schulgesetz.

    Kleinere Klassen seien vielleicht wünschenswert, würden aber an anderer Stelle Bedarfe erzeugen, die man leider nicht abdecken könne.

  • Langfristig Beschränkung der Schiller-Schule auf zwei Standorte.

Ferner sei die Erweiterung des Förderschulangebotes – der Antrag der GRÜNEN – eine gute Idee. Es gebe hier einen zusätzlichen Bedarf, der nicht nur in Oberhausen zu beobachten sei.

Frau Hausmann-Peters beklagte eine fehlende Bedarfsplanung für die Sekundarstufe II und kritisierte, daß nicht alle Gesamtschulen in der Lage seien, ein dreistufiges Leistungsangebot zu gewährleisten. Man hätte sich hierzu einige nähere Erläuterungen gewünscht, aber die laut Geschäftsordnung vorgeschriebene Begrenzung der Redezeit zwingt zu äußerster Ökonomie. Leider geht diese Beschränkung zuweilen mit fehlender fachlicher Eindringtiefe einher.

Abschließend stellte sie fest, es gebe aus der Sicht der CDU keinen Bedarf für eine Gesamtschule, sondern eher für eine Realschule.

Die Positionen der LINKEN.

Für die LINKE nahm Frau Marx Stellung. Man wisse seit Beginn der Wahlzeit 2020/25, daß der geplante Bedarf für 2.000 Kinder pro Jahrgang nicht ausreiche. Die Vorschläge der LINKEN zur Errichtung neuer Schulen seien immer wieder abgelehnt worden.

Daher freue sie sich über die sich abzeichnende Mehrheit für die Errichtung einer neuen Schule. Wenn man vor Jahren entsprechende Beschlüsse gefaßt hätte, wären die Bedingungen für die Schulkinder heute viel besser.

Allerdings würden die benötigten Schulplätze, auch wenn alle Anträge der LINKEN bewilligt würden, nicht rechtzeitig zur Verfügung stehen. Neben einer Gesamtschule in Lirich brauche man eine weitere neue Gesamtschule. Und besonders in Osterfeld benötige man mehr Plätze für Grundschulkinder; deshalb sollten alle Fraktionen die Wiedereröffnung der Osterfelder Heideschule unterstützen.

Infolge der Kinder in Oberhausen gebe. Verzögerung der notwendigen Entscheidungen würden Notlösungen benötigt. Die LINKE stimme daher vorübergehenden Zügigkeitserhöhungen (mehr Klassen pro Jahrgang) zu. Aber die Voraussetzung für diese Zustimmung sei, daß man endlich auch langfristige Lösungen schaffen werde. Die LINKE weise schon seit Jahren darauf hin, daß es pro Jahrgang mehr als 2.000 Kinder gebe.

Man wolle nicht, daß die Klassen und die bestehenden Schulen immer größer werden. Eine Verbesserung der Bildungschancen erreiche man durch kleinere Klassen und bessere Lehrbedingungen an allen Schulen. Das funktioniere nur mit neuen Schulen, also Grund- und Gesamtschulen.

Eine siebenzügige Heinrich Böll-Gesamtschule gehe in die falsche Richtung. Und den Kindern in Lirich nutzten die neuen Schulplätze in Schmachtendorf nicht. Und den Kindern in Osterfeld-Mitte nutzten die Plätze an der Schule an Siedlerweg nicht. Daher habe man einen Antrag zum wohnortnahen Schulangebot ausgearbeitet.

Abschließend stellte sie fest, daß die LINKE den Bau von weiteren Förderschulen ablehne. Deren Bau widerspreche grundsätzlich der auch in Deutschland geltenden UN-Behindertenrechtskonvention mit ihrer Forderung nach einer gleichberechtigten Teilhabe für alle Schüler fordert.

SPD: Ablehnung der Realschule.

Frau Horn (SPD) begrüßte zunächst die Verwaltungsvorlage als ein gutes Zeichen dafür, daß man allgemein den Handlungsbedarf erkannt habe. Die SPD wolle durch ihre Anträge klare Schwerpunktsetzungen zum Ausdruck bringen. Die neue sechszügige Gesamtschule in Lirich solle den dort besonders dringlichen Bedarf decken sowie Stadtteil- und Schulentwicklung zusammenbringen. Perspektivisch sei eine weitere Gesamtschule – nach 2027 – notwendig. Die Gesamtschule an der Knappenstraße sei noch nicht fertig und trotzdem brauche man schon wieder neue Kapazitäten.

Größere Klassen an Grundschulen und in der Sekundarstufe I (Ziffern 2 und 6 der Verwaltungsvorlage) lehne die SPD ab. Mehr Kinder pro Klasse bedeuteten weniger Förderung für jedes einzelne Kind.

Kurzfristig seien Zügigkeitserhöhungen an der Heinrich-Böll-Gesamtschule und an der Theodor-Heuß-Realschule notwendig. Aber da gehe man nur mit wegen der langfristigen Perspektive einer weiteren Gesamtschule – und damit kleinere Klassen und bessere Förderung.

Drei Standorte für die Schillerschule seien auf die Dauer unzumutbar. Daher unterstütze man den Bau einer neuen Förderschule und damit den Änderungsantrag der GRÜNEN.

Obwohl die Zeit dränge, lehne man den Antrag der LINKEN, die neue Gesamtschule ein Jahr früher zu eröffnen, als technisch unmöglich ab; es folgte eine kurze Begründung dessen.

Den Änderungsantrag der CDU zur Gründung einer sechszügigen Realschule lehne die SPD ebenfalls ab. Die Bezirksregierung hat mehrfach und eindringlich dargelegt, daß sie, die Bezirksregierung, für die Gründung einer neuen Realschule in Oberhausen keine Genehmigung erteilen werde. Es stünden unter anderem nicht ausreichend Lehrkräfte zur Verfügung und bereits heute seien viele Stellen an Realschulen unbesetzt. Würde man dem CDU-Antrag folgen, sei ein Scheitern in Düsseldorf vorhersehbar.

Die Schulstatistik, im Mai dieses Jahres im Schulausschuß behandelt, zeige eine gute Auslastung an den Gesamtschulen auch an den Oberstufen; alle lägen über den Mindestzahlen. Abschließend bekräftigte Frau Horn die Forderung ihrer Fraktion nach einer neuen Gesamtschule und forderte zur Zustimmung zum SPD-Änderungsantrag auf.

Kritik an der Vorgehensweise.

Wer unseren Darlegungen bis hierhin gefolgt ist, kann die von Herrn Hoff (FDP) vorgetragene Kritik gut nachvollziehen. Er stellte zunächst fest, daß in der letzten HFA-Sitzung vor einer Woche die letzten – sehr umfangreichen – Änderungsanträge elf Minuten vor Sitzungsbeginn eingetroffen waren. Eine seriöse Vorberatung sei unter diesen Umständen nicht möglich. Er bitte darum, künftig derartig umfangreiche Anträge früher einzureichen.

Er nehme die Haltung der Bezirksregierung gegenüber der Errichtung einer neuen Realschule zur Kenntnis, aber es gehe nicht um eine ideologische Entscheidung „Gesamtschule oder Realschule“, sondern darum, das Beste für Oberhausen zu erreichen. Ob der Beigeordnete Schmidt zu dieser Problematik (Haltung der Bezirksregierung) näher Auskunft geben könne.

Im Hinblick auf seine beschränkten Sachkenntnisse – im Vergleich zu Kennern der Materie – könne er momentan keine Entscheidung in der Sache treffen: Benötige eine Realschule wegen der fehlenden Oberstufe nicht weniger Platz und Personal?! Wäre eine Entscheidung in der Frage nicht auch unter haushalterischen Gesichtspunkten sinnvoll?! Und warum werde seitens der Verwaltung und auch seitens der Bezirksregierung die Gesamtschule bevorzugt?!

Herr Bruckhoff (BOB) bekräftigte die anfänglich geübte Kritik seines Vorredners Hoff. Der Schulentwicklungsplan sei nach sehr langer Verzögerung durch die Verwaltung und unter dem Druck der LINKEN endlich in die aktuelle Beratungsfolge aufgenommen worden. Der Schulausschuß habe lange und ergebnislos – siehe den Beratungsbedarf dort – diskutiert.

Warum werde die Beratung hier im Rat fortgesetzt, wo doch die Fachkompetenz beim Schulausschuß liege. Das sei aus seiner Sicht eine Mißachtung des Ausschusses und seiner kompetenten Mitglieder. Ferner die Unart, Minuten vorher Änderungsanträge einzureichen. Wie solle an sich da fachlich einarbeiten können?! Das sei ebenfalls eine Mißachtung des Schulausschusses.

Und, liebe Kollegen, was ist das für eine Unart, ein paar Minuten vorher die Änderungsanträge vorzulegen? Wer soll sich denn beim besten Willen intensiv fachlich mit Ihren Anträgen auseinandersetzen? Auch das ist eine echte Mißachtung der Mitglieder des Schulausschusses in dem Fall. Und dann seien Änderungsanträge zum Änderungsantrag absolut lächerlich, wenn einem einzelne Worte nicht paßten. Diese Änderungsanträge fänden in der Regel sowieso keine Mehrheit.

Wenn irgendein Thema aus irgendeinem Grund nicht in einem Fachausschuß behandelt werde, gebe es sofort Beschwerden von sämtlichen Fraktionen und Gruppen. Und bei einem so wichtigen Thema wie dem Schulentwicklungsplan melde man Beratungsbedarf an; das sei ebenfalls lächerlich.

Die späte Vorlage des Schulentwicklungsplanes falle in die Verantwortung des Dezernenten: „Und wer hat hier geschlafen? Und wie immer gibt es darauf keine plausible Antwort.“

Eine sachliche und fachgerechte Diskussion sei hier leider nicht möglich.

Die Stellungnahme des Beigeordneten.

Der Beigeordnete Schmidt begründete zunächst die Verwaltungsvorlage. Demnach habe man die Bedarfe intensiv analysiert und im Rahmen der Schulträgerberatung intensive Gespräche mit der Bezirksregierung über die geeignete Schulform geführt.

Die Frage der Durchmischung der Schülerschaft an einer Gesamtschule sei ebenfalls untersucht worden; es ging dabei um das Wechselverhalten von Schülern zwischen den Schulformen (vom Gymnasium zur Gesamtschule; nachlassende Nachfrage von einzelnen Berufskollegs für die gymnasiale Oberstufe und Zunahme in Richtung Gesamtschulen).

Aus der Sicht der Bezirksregierung geschehe die Bedarfsabdeckung in Oberhausen am ehesten durch eine Gesamtschule. Die Bezirksregierung könne allerdings keine konkreten Empfehlungen aussprechen. Vielmehr sei der Rat in seiner Beschlußfassung frei in der Wahl der Schulform, sofern die Schulform durch das Schulgesetz gedeckt sei.

Allerdings sei aus der Sicht der Bezirksregierung die Genehmigungsfähigkeit einer gewissen Schulform mit Blick auf die tatsächliche Umsetzung eingeschränkt. Konkret bestünden Lücken bei der Lehrerversorgung für die Realschulen. Von daher habe sich die Stadtverwaltung zur Empfehlung einer Gesamtschule durchgerungen.

Abschließend stellte der Beigeordnete, offenbar mit Blick auf die im Raum stehenden Vorwürfe der hastigen oder kurzfristigen Beratungen fest, man habe „in vielen Runden“ über die Inhalte der Schulentwicklungsplanung diskutiert; so im Schulausschuß und in Workshops mit den schulpolitischen Sprechern der Fraktionen. Man habe sich bemüht, so viele Informationen wie möglich zu liefern, um Entscheidungen vorzubereiten.

Frau Hausmann-Peters (CDU) fragte den Beigeordneten nach konkreten Zahlen zur Personalausstattungsquote an den Gesamtschulen und Realschulen in Oberhausen.

Der Beigeordnete stellte fest, man habe von der Bezirksregierung keine konkreten Zahlen bekommen. Die Bezirksregierung habe deutlich gemacht, daß die Besetzung vakanter Stellen an Gesamtschulen deutlich leichter falle als an Realschulen. Die „Botschaften“ in der Schulträgerberatung seien eindeutig gewesen.

Herr Hoff (FDP) fragte zu möglichen Unterschieden zwischen Realschullehrern und Gesamtschullehrern (ausschließlich der Oberstufe). Oder warum es diese Personaldiskussion um die Realschulen gebe.

Der Beigeordnete Schmidt schickte vorweg, nicht für die Personalsituation bei der Bezirksregierung oder dem Schulministerium verantwortlich zu sein. Die Bezirksregierung habe auf unterschiedliche Vergütungsstrukturen hingewiesen. Daher sei die Bereitschaft zur Unterrichtung an Realschulen anders als an Gesamtschulen oder Gymnasien.

Herr Benter (CDU) fragte nach: Die Botschaft der Bezirksregierung sei also gewesen, das eine sei der einfache, das andere sei der schwierigere Weg. Die Verwaltung schlage den einfacheren Weg vor, aber im Prinzip könne man frei entscheiden?!

Der Beigeordnete Schmidt stellte fest, man habe – bequem oder weniger bequem – die Botschaft der Bezirksregierung aufgenommen. Aber man könne auch einen Beschluß zur Errichtung einer Realschule fassen. Entscheidend sei, was m Ende genehmigungsfähig sei oder nicht. Das seien die Hinweise der Bezirksregierung gewesen, die er nur wiedergeben, aber nicht kommentieren könne.

Frau Stehr (CDU) ergänzte [in Richtung von Herrn Hoff]: Mit „Bezirksregierung“ seien zwei Personen gemeint, mit denen diskutiert worden sei. Und für die Sekundarstufe I gebe es für Lehrer an Haupt-, Real, Sekundar- und Gesamtschule gemeinsame Ausbildungsinhalte und auch der Vorbereitungsdienst sei gleich.

Herr Krey (SPD) war sehr erstaunt, daß die CDU „auf diesem Niveau“ diskutierte. Die CDU habe in der Vergangenheit stets auf Diskussionen im Fachausschuß gedrungen, habe vor fünf Jahren das Thema „Realschule oder Gesamtschule“ groß herausgebracht und jetzt befasse man sich zum vierten Male mit dem Schulentwicklungsplan.

Dann kritisierte der Stadtverordnete weiter, die CDU habe das Wort „Realschule“ nie in den Mund genommen, um dann plötzlich im Schulausschuß damit nach vorne zu gehen. Nach einer Auskunft der Verwaltung im Schulausschuß seien bei Realschulen etwa 60% der Stellen besetzt, während sie an Gesamtschulen nahezu vollständig besetzt seien. Daher verstehe er die ganze Diskussion hier im Rat nicht und man komme mit abstrusen Kommentaren; man wolle ja nicht den komplizierten Weg gehen, alles sei möglich. Das sei alles Humbug und die Vertreter der CDU wüßten das besser als die meisten anderen im Rat.

Hinweis: Eine Anspielung darauf, daß die CDU-Fraktionsvorsitzende Stehr Leitende Direktorin des Zentrums für schulpraktische Lehrerausbildung in Oberhausen ist.

Mit einem kurzen Beitrag von Frau Gödderz (GRÜNE), nicht jedes Kind habe nach der 4. Klasse eine Empfehlung für die Realschule und deshalb müsse man über diese Schulform nicht länger nachdenken, endete die Debatte.

Erste Abstimmungen und ein GO-Antrag.

Nach dem Ende der Debatte schlug der Oberbürgermeister ein Verfahren zur Festlegung der Reihenfolge der Abstimmungen vor, das dann auch zur Anwendung gelangte.

Zunächst erfolgte die Abstimmung über den LINKEN-Antrag A/17/7138 neue Ziffer 1: „Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, damit die Osterfelder Reitschule, Kapellenstraße 14, 46017 Oberhausen, bis zum Schuljahr 2027/28 wieder in Betrieb genommen werden kann. Bis zur Inbetriebnahme können an der Schule am Siedlerweg mehr Klassen gebildet werden.“

Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen der LINKEN ab.

Der Oberbürgermeister stellte mit Zustimmung des Antragstellers fest, daß damit die Formulierung aus dem LINKEN-Antrag A/17/7008 erledigt war.

Danach begannen die Einzelabstimmungen über jede Ziffer der Verwaltungsvorlage B/17/7052 mit den jeweils dazugehörigen Änderungsanträgen.

Ziffer 1 Änderungsantrag der SPD: „Die Verwaltung wird beauftragt, alle erforderlichen Vorbereitungen zu treffen, damit der Standort Osterfelder Heideschule wieder für schulische Zwecke in Betrieb genommen werden kann.“

Der Rat beschloß den Antrag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, FDP und BOB bei Enthaltung der LINKEN gegen die Stimmen von CDU und AfD.

Verwaltungsvorlage Ziffer 1 – Beschluß der Erhöhung der Zügigkeit von 3 auf 4 für 2027 an der Schule am Siedlerweg plus Ausbau der Brüder-Grimm-Schule mit Änderungsantrag A/17/7138 der LINKEN für die Brüder-Grimm-Schule, ab dem Schuljahr 2026/27 die Zügigkeit von drei auf vier zu erhöhen.

Der Rat lehnte den Antrag gegen die Stimmen der LINKEN ab.

Nach dieser Abstimmung gab es nach kurzen Wortbeiträgen von Frau Opitz (GRÜNE) und Herrn Bruckhoff (BOB) über die Unübersichtlichkeit des Verfahrens einen Antrag zur Geschäftsordnung des BOB-Vertreters:

Einplanung einer Sondersitzung des Schulausschusses zur fach- und sachgerechten Bearbeitung aller Vorlagen als Vorbereitung auf die Beschlußfassung des Rates in der kommenden Oktober-Sitzung.

Der Rat lehnte den Antrag zur Geschäftsordnung gegen die Stimmen von AfD und BOB bei Enthaltung der GRÜNEN ab.

Die weiteren Abstimmungen über die debattierten Vorlagen und Anträge.

Zunächst wurde über jede weitere Ziffer der Verwaltungsvorlage B/17/7052 abgestimmt.

Der Rat beschloß einstimmig Ziffer 1 der Verwaltungsvorlage in ihrer ursprünglichen Fassung.

Ziffer 2: „Der Rat beschließt die Reduktion der Klassenstärke in den Eingangsklassen der Grundschulen an Schulen des gemeinsamen Lernens auf 25 Schüler pro Klasse aufzuheben. Zukünftig orientiert sich die Klassenfrequenz in den Grundschulen an den gesetzlichen Regelungen.“

Hier schlugen SPD, GRÜNE und LINKE in ihren jeweiligen Änderungsanträgen vor, diesen Beschluß zu streichen.

Der Rat beschloß mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und BOB die Streichung von Ziffer 2 der Verwaltungsvorlage.

Ziffer 3: „Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlaßbezogenen Schulentwicklungsplanung im § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW beauftragt der Rat, die Stadtverwaltung die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 1.8.2027 sukzessive beginnend mit dem Jahrgang 5 gegebenenfalls an einem späteren Standort erfolgen.“

Der CDU-Antrag A/17/7146 mit der Errichtung einer Realschule statt einer Gesamtschule wurde als der weitestgehende zuerst abgestimmt. Er wurde von SPD, GRÜNEN, LINKEN und BOB abgelehnt, und nur von CDU, AfD und FDP befürwortet.

Der LINKE-Antrag A/17/7138 beantragte die Streichung von „Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer neuen sechszügigen Gesamtschule vorzugsweise in Lirich vorzubereiten. Die Errichtung soll ab dem 01.08.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5, ggf. an einem Interimsstandort, erfolgen.“

Stattdessen sollte es heißen, „wird mit Beginn des Schuljahres 2026-2027 eine Gesamtschule in der Stadt Oberhausen errichtet. Die Errichtung erfolgt ab dem 1.8.2026 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5. Sie wird im Vorbehalt errichtet… zunächst am ehemaligen Standort der Hauptschule in Lirich… Die neue Gesamtschule wird sechszügig errichtet… Ganztagsbetrieb … Bau- und finanzielle Detailplanungen zu spezifizieren.“

Der Rat lehnte den LINKEN-Antrag A/17/7138 gegen die Stimmen der LINKEN ab.

Der SPD-Änderungsantrag A/17/7122 formulierte an der Stelle: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Gründung einer neuen, sechszügigen Gesamtschule vorzugsweise in Lirich vorzubereiten. Die Errichtung erfolgt ab dem 1.8.2027 sukzessive, beginnend mit dem Jahrgang 5… Ergänzend wird die Verwaltung beauftragt, zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen perspektivisch eine weitere Gesamtschule eingerichtet werden kann…“

Der Rat beschloß den Antrag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und LINKEN gegen die Stimmen von CDU, AfD, FDP und BOB.

Der Oberbürgermeister stellte dann mit Zustimmung des Antragstellers fest, daß der Text aus den LINKE-Antrag A/17/7005 mit der Abstimmung über den LINKE-Antrag A/17/7138 erledigt war.

Unter Verweis auf den gerade gebilligten SPD-Antrag mit dem Prüfauftrag an die Verwaltung zur Einrichtung einer weiteren Gesamtschule schlägt er unter Zustimmung der LINKEN vor, daß die Abstimmung zum LINKEN-Antrag A/17/7138 Ziffer 5 mit einem fast identischen Vorschlag unterbleibt.

Ziffer 4: „Der Rat beschließt eine Zügigkeitserhöhung in der Sekundarstufe 1 von 6 auf 7 Züge für die Heinrich-Böll-Gesamtschule.“

Der Rat lehnte den Änderungsantrag A/17/7138 der LINKEN („bis zur Fertigstellung der Gesamtschule Lirich und einer weiteren Gesamtschule ermöglicht der Rat eine Mehrklassenbildung an der Heinrich-Böll-Gesamtschule“) gegen die Stimmen der LINKEN ab.

Danach beschloß der Rat Ziffer 4 der Verwaltungsvorlage in ihrem ursprünglichen Wortlaut einstimmig.

Ziffer 5: Sämtliche Änderungsanträge bestätigten den Wortlaut der Verwaltungsvorlage; der Rat billigte daher den ursprünglichen Wortlaut einstimmig.

Danach ließ der Oberbürgermeister abstimmen über Ziffer 8 im LINKE-Antrag A/17/7138: „Nach Fertigstellung der Gesamtschule Lirich und einer weiteren neuen Gesamtschule wird die Zügigkeit an der Gesamtschule Osterfeld von 8 auf 6 Züge abgesenkt.“

Der Rat lehnte Ziffer 8 im Änderungsantrag A/17/7138 gegen die Stimmen der LINKEN ab.

Ziffer 6 (Aufhebung der Reduktion der Klassengrößen im Durchschnitt aller Parallelklassen des Eingangs der Sekundarstufe 1 an Schulen des gemeinsamen Lernens auf 27 Schülerinnen und Schüler).

Hier schlugen SPD, GRÜNE und LINKE in ihren Änderungsanträgen die Streichung von Ziffer 6 vor. Folglich beschloß der Rat mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und BOB gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP die Streichung von Ziffer 6.

Ziffer 7: „Vor dem Hintergrund der Ergebnisse der anlaßbezogenen Schulentwicklungsplanung gemäß § 81 Abs. 2 SchulG NRW beauftragt der Rat die Verwaltung, die Gründung einer neuen Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung vorzubereiten.“

Hierzu schlug die LINKE in ihrem Änderungsantrag A/17/7138 vor, „konkrete Maßnahmen zu ergreifen, damit eine inklusive Beschulung an den Oberhausener Regelschulen unter guten Bedingungen ermöglicht wird. Dazu gehören insbesondere Maßnahmen zur Bildung kleinerer Klassen und zur Verbesserung der Raumsituation.“

Der Rat lehnte diese Formulierung im Antrag A/17/7138 gegen die Stimmen der LINKEN ab.

Danach beschloß der Rat Ziffer 7 in ihrer ursprünglichen Fassung bei Enthaltung der LINKEN einstimmig.

Ziffer 8 (Führung der Schillerschule rückwirkend ab dem 01.08.2024 bis auf weiteres dauerhaft an 3 Standorten).

Die Änderungsvorschläge von SPD (A/17/7122), LINKEN (A/17/7138) und CDU (A/17/46) waren mit dem der GRÜNEN identisch.

Der Rat beschloß den Antrag A/17/7122-01 der GRÜNEN einstimmig.

Ziffer 9 des Änderungsantrages A/17/7122-01 der GRÜNEN als Einfügung in die Verwaltungsvorlage B/17/7052 als Beschlußvorschlag 9: „Unter dem Vorbehalt einer positiven Grundsatzentscheidung des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen (MSB NRW) zum Förderschwerpunkt Sprache beauftragt der Rat der Stadt die Verwaltung, die erforderlichen Schritte zur Einrichtung einer Förderschule mit dem Förderschwerpunkt Sprache im Primarbereich in Oberhausen einzuleiten.“

Diese Formulierung war identisch in den CDU-Antrag A/17/7146 übernommen worden, während die LINKE in A/17/138 die Streichung vorgeschlagen hatte.

Der Rat lehnte die in A/17/7138 vorgeschlagene Streichung gegen die Stimmen der LINKEN ab.

Der Rat billigte die von den GRÜNEN in A/17/7122-01 als Ziffer 9 vorgeschlagene Ergänzung der Verwaltungsvorlage gegen die Stimmen der LINKEN.

Die Abstimmungen über die Anträge der LINKEN.

Danach ließ der Oberbürgermeister über den LINKE-Antrag A/17/7009, einen Schulentwicklungsplan für die Jahre 2026 bis 2030 zu erstellen, mitsamt den beiden eingegangenen Änderungsanträgen der SPD (A/17/7009-01) und der CDU (A/17/7145) abstimmen.

Der CDU-Antrag A/17/7145 wurde als der weitgehendste zuerst abgestimmt (er hatte die ausführlichsten Beschlußvorschläge enthalten; siehe oben). Der Rat lehnt den Antrag mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN, LINKEN und BOB gegen die Stimmen von CDU, AfD und FDP ab.

Danach beschloß der Rat den SPD-Antrag A/17/7009-01 mit den Stimmen von CDU, SPD, LINKEN und FDP gegen die Stimmen von GRÜNEN, AfD und BOB.

Die CDU hatte sich offenbar von der Überlegung leiten lassen, daß die Beschlußvorschläge der SPD den eigenen Vorstellungen am nächsten kam.

Der Oberbürgermeister stellte mit Zustimmung der LINKEN fest, daß sich damit die Abstimmung über den ursprünglichen Antrag der LINKEN erübrigt hatte und schloß Punkt 13 der Tagesordnung.

Weitere „Schulvorlagen“.

Wir erlauben uns, den Begriff „Schule“ thematisch etwas auszuweiten, um einige Vorlagen aus benachbarten Themenbereichen hier ebenfalls anführen zu können. Jeweils ohne Wortmeldungen beschloß der Rat folgende Vorlagen:

  • Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Oberhausen für den Geltungszeitraum 2026 bis 2030 (B/17/6911; einstimmig).

  • Fortschreibung des Spielraumentwicklungsplans 2026-2030 (B/17/7030; einstimmig).

  • Maßnahmen zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten in der Kindertagesbetreuung gemäß § 48 Kinderbildungsgesetz (B/17/7066; gegen die Stimmen der AfD).

  • Kauf und Aufstellung von Raumzellenanlagen am Sophie-Scholl-Gymnasium (B/17/7029; gegen die Stimmen der LINKEN).

  • Errichtung eines Anbaus am Heinrich-Heine-Gymnasium (B/17/7109; einstimmig).

  • Neubau einer Mensa an der Wunderschule zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ganztagsausbau mit ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangeboten für Kinder im Grundschulalter (B/17/7108; einstimmig).

  • Bewilligung eines überplanmäßigen Mittelbedarfes bei der Erweiterung der Mensa am Hauptstandort Ravenhorst der Hirschkampschule zur Umsetzung der Förderrichtlinie Ganztagsausbau (B/17/7117; einstimmig).

Die jeweils ohne Wortmeldungen erfolgten Abstimmungen sind auch dadurch begründet, daß diese Vorlagen bereits in der Sitzung des HFA vom 22. September vorberaten worden waren. Zur Haltung der LINKEN gegenüber Raumzellen siehe die Debatte dort. Es gibt zudem einen allgemeinen politischen Konsens, Investitionen in die schulische Infrastruktur ungeachtet der Kosten zuzustimmen.

Die Ablehnung der Vorlage B/17/7066 durch die AfD basierte auf einer internen Grundsatzdebatte über die Frage „Muß der Staat alles leisten?“ Denn die Ausweitung der Betreuungszeiten kommt zuerst den sog. freien Trägern zugute. Hier geht es in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 um Landesmittel in Höhe vom 1 Mio. € und einem Eigenanteil von 250.000 € der Stadt Oberhausen. Daneben genießen die freien Träger eine Vorzugsstellung, die sich in weiteren finanziellen Zuwendungen der Stadt niederschlägt.