Im ersten Teil berichten wir von den Förderanträgen, die vom Ausschuß beschieden worden sind. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260130b_Kulturausschuss_20260115_Antraege
Vorbemerkung
Wie erinnerlich, wurde vor etwa zwei Jahren beschlossen, die Förderanträge, über die der Kulturausschuß mit seinem Eigenetat für „freie kulturelle Aktivitäten“ beschließen darf, in zwei jährlichen „Runden“ gesammelt vorzulegen. Ferner wurde eine Höchstförderung pro Antrag – 3.500 € – beschlossen. Parallel dazu wurde das Kulturbüro verpflichtet, mit einiger Regelmäßigkeit Übersichten über die erfolgen Ausgaben zu erstellen.
Noch im ersten Halbjahr 2024 waren die Anträge fortlaufend abgearbeitet; nach der Sommerpause erfolgte der Wechsel. So wurden in der Sitzung vom 19. 11. 2024 (wir berichten) erstmals zahlreiche Förderanträge im Block abgearbeitet. Da der Kulturausschuß nur noch Restmittel zur Verfügung hatte, die aber den Gesamtbetrag der vorgelegten Anträge nicht abdeckten, gab es zum Teil hitzige Debatten um Ablehnungen oder Kürzungen.
Die Sitzung vom 5. 6. 2025 (wir berichteten) war die zweite in Befolgung des neuen Verfahrens. Auch hier lange Debatten um einzelne Anträge, da der Eigenetat des Ausschusses nicht ausreichte, um alle Antragsteller bedienen zu können.
Durch die Kommunalwahl und die anschließende Konstituierung des Rates und der Gremien verschob sich die inzwischen übliche „Antragsrunde“ etwas und fand dann in der zweiten Ausschußsitzung am 15. Januar statt.
Auf den ersten Blick war es überraschend, daß die Anträge flüssig abgearbeitet wurden. Die Erklärung dafür liegt auf der Hand: Für die erste Runde liegt ja der Jahresetat des Ausschusses noch vollständig vor (abgesehen von den reservierten Mitteln), so daß man – vor allem bei LINKEN, GRÜNEN und SPD – eine gewisse Großzügigkeit walten lassen konnte. Aber einige Ausschußvertreter hatten offenbar schon die „zweite Runde“ im Hinterkopf, wo das Geld knapp werden wird.
Die „Übersicht über beantragte Mittel ‚Freie Kulturelle Aktivitäten‘ für die 1. Jahreshälfte 2026 (M/18/0247)“ wurde ohne Wortmeldungen zur Kenntnis genommen. Diese vom Kulturbüro erstellte M-Vorlage ist dennoch eine wichtige Hilfe, um die Ausgaben der (bewilligten) Förderanträge im Blick zu behalten. Sie dürfte von allen maßgeblichen Ausschußmitgliedern gelesen worden sein.
Die unstrittigen Anträge
Hierunter fallen für uns alle Anträge, die ohne Debatte sofort abgestimmt wurden. Ein Zuschußantrag (Leyla’s Zumba Neujahrs Special, B/18/0248) hatte keine Empfehlung vom Kulturbüro bekommen (überwiegend sportliche Aktivität), weshalb der Ausschuß den Antrag ohne Wortmeldungen einstimmig ablehnte.
Die übrigen unumstrittenen Anträge lassen sich wiederum in zwei Gruppen einteilen. In die erste Gruppe gehören diejenigen Anträge, die ohne Wortmeldungen einstimmig bewilligt wurden. Es waren dies:
- Verein für aktuelle Kunst/ Ruhrgebiet e.V. – Ausstellungen im VfaKR mit nationalen und internationalen Künstlern zu Gast in Oberhausen (B/18/0252).
- Förderverein Zeche Alstaden e.V. – Halbjahresprogramm 1. Halbjahr 2026 (B/18/0253).
- Förderverein Sinfonieorchester Ruhr e.V. – Neujahrskonzert 2026 „Wiener Neujahrsgala“ (B/18/0256).
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Künstlerförderverein Oberhausen e.V. – Matineen KFV (B/18/0258).
Der Zuschußantrag der Geschichtswerkstatt „Buchgestöber 2026“ (B/18/0255) wurde ebenfalls einstimmig bewilligt. Hier hielt Herr Noldus (AfD) eine Begründung der Zustimmung für angebracht:
Das organisatorische Umfeld der Geschichtswerkstatt sei politisch etwas sehr linkslastig. Er halte aber diese Einrichtung insgesamt aus Sicht eines historischen Interessierten für sinnvoll. Zum Beispiel die Publikation „Schichtwechsel“ biete Lokalhistorikern ein wichtiges Forum etwa für Kurzbiographien Oberhausener Persönlichkeiten. Die Veranstaltung Buchgestöber sei insgesamt förderwürdig. Und deswegen stimme er, ungeachtet der politischen Ausrichtung, dem Antrag zu.
In der Leichtathletik spricht man in schwierigen Fällen von einem Zielphotoentscheid. In der Sitzung des 19. 11. 2024 hatten wir den „Buchgestöber-Antrag“ abgelehnt.
In die zweite Gruppe fallen diejenigen Anträge, die nur von der AfD abgelehnt wurden. Bis auf eine Ausnahme gab es dazu keine Wortmeldungen.
- Literaturhaus Oberhausen – Literaturstadt Oberhausen (B/18/0250).Es sollen unbekannte Schriftsteller Lesungen durchführen können. Man könnte gegen die Zahlung von Honoraren vielleicht etwas einwenden. Es werden aber 3.500 € Fahrtkosten, Übernachtungen, Bewirtung usw. geltend gemacht. Warum soll man die Gastronomie verdeckt fördern (Veranstaltungsorte u.a. Klumpen Moritz und Gdanska)?
- Sensitive Colours – Schloßnächte 2026 (B/18/0251).Der Antragsteller ist laut Eigendarstellung ein kreativer Dienstleister für Eventmanagement; eine „Full-Service-Agentur“ seit 1995 für Planung, Organisation und Durchführung von Tagungen, Konferenzen, Betriebsfesten usw. Als kommerzieller Anbieter fällt er u. E. nicht unter die „freie Kulturszene“.
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Pottpoesie – My first Poetry Slam – der Newcomer Slam in Oberhausen (B/18/0254).
Der Antragsteller bzw. Ausrichter „Druckluft“ gehört zu den soziokulturellen Zentren, die seit jeher weder über die Verwendung der Gelder noch über ihre Veranstaltungen Rechenschaft ablegen oder berichten.
- VKM Alsbachtal – Lesung in einfacher Sprache, Literatur für alle (B/18/0260).
Im Antrag waren Kosten für Gebärdendolmetscher (3200 €) und weitere Personalkosten für ehrenamtliche Vorleser aufgeführt. Neben der u. E. fragwürdigen Kalkulation war die Gesamtkonzeption ein weiterer Grund für die Ablehnung.
Diese Gründe – eine Ausnahme war die Wortmeldung zum letzten Antrag – wurden im Ausschuß nicht vorgetragen, lagen aber der Entscheidungsfindung zugrunde. Bei der vorherrschenden Geisteshaltung dort, zu Sowjetzeiten seligen Angedenkens gab es dafür den Ausdruck „Betonköpfe“, beschränkt man sich nur auf die wichtigsten Beiträge.
Debattierte Anträge
Statt „umstritten“ kann man lieber von „debattierten“ Anträgen sprechen, den in bezug auf die Abstimmung war das Ergebnis stets eindeutig – alleinige Ablehnung nur durch die AfD. Immerhin gab es auf die vorgetragenen Begründungen einige Reaktionen.
Milena Hilgers – ‚F* GAZE‘ – Benefiz-Versteigerung & Ausstellung zum internationalen Frauen*tag (B/18/0261)
Herr Noldus (AfD) wies darauf hin, daß der Ausstellungsort von der Stadt finanziell gefördert wird oder zu den städtischen Liegenschaften gehört. Ferner würden im Antrag Materialkosten in Höhe von 1550 € geltend gemacht. Diese sollten nicht übernommen werden.
Hinweis: Die laut Beiblatt zu den Förderrichtlinien förderfähigen Sachkosten sind so umfangreich, daß damit fast alles gerechtfertigt werden kann; auch Materialkosten („Projektmaterial“).
Der Ausschuß lehnte den Änderungsantrag der AfD (Förderhöhe 1795 €) gegen die Stimmen der AfD ab und bewilligte den Förderantrag in der ursprünglichen Höhe – 3345 € – gegen die Stimmen der AfD.
Wir weisen noch darauf hin, daß uns das Konzept inhaltlich nicht überzeugt und insgesamt eine fragwürdige Tendenz aufweist. Aber beim konkreten Abstimmungsverhalten spielt auch die Überlegung eine Rolle, daß das eigene Kulturverständnis nicht der Maßstab sein sollte und der übergeordnete Gesichtspunkt der ist, daß eine Großstadt wie Oberhausen eine gewisse Bandbreite an Kulturveranstaltungen anbieten sollte.
FC Oberhausen – Weg zum Nachbarn (B/18/0262)
Herr Noldus (AfD) schlug mit Blick auf kommende Anträge eine Kürzung um 800 € bei den beantragten Personalkosten für Filmwissenschaftler vor. Auf Nachfrage von Frau Wilts (SPD) stellte er klar, daß damit die „Referentenkosten“ gemeint waren.
Der Ausschuß lehnte den Änderungsantrag der AfD gegen die Stimmen der AfD ab und bewilligte den Förderantrag in der ursprünglichen Höhe – 3040 € – gegen die Stimmen der AfD.
Atelier Suria Kassimi – SMART PLANTS (B/18/0249).
Gleich der erste Antrag war zugleich der einzige, der wirklich umstritten war. Frau Wolter (CDU) benannte die aus ihrer Sicht fragwürdigen Punkte: Einmal die Nennung eines Zeitraumes (25. 11. 2025 bis November 2026; also kein Zeitpunkt) und die Benennung von zwei Ausstellungsorten. Durch diese „Undurchsichtigkeit“ wollte sie den Betrag um 500 € kürzen.
Kulturdezernent Tsalastras wies darauf hin, daß man bei einer Kürzung – wie üblich – bei der Antragstellerin anfragen werde, ob dadurch das Projekt gefährdet sei. Man werde aber versuchen, die Veranstaltung umzusetzen, so daß der Ausstellungstermin noch festgelegt werden würde.
Frau Opitz (GRÜNE) stellte eine Verfahrensfrage, bei deren Beantwortung der Kulturdezernent bekräftigte, das Möglichste zu tun, um das Projekt umzusetzen.
Herr Noldus (AfD) wollte dem Antrag nicht zustimmen. Die Künstlerin sei Inhaberin eines Fotoateliers, also eine kommerzielle Fotografin, die sich durch solche Förderprojekte ein Zubrot verdienen wolle. Sie habe ein vergleichbares Projekt in Gelsenkirchen durchgeführt.
Aus ihren eigenen Angaben zum beruflichen Werdegang sei erkennbar, daß sie keinerlei Beziehungen zu Oberhausen habe. Durch die weiter gefaßten, neuen Förderrichtlinien sei das formal zwar möglich, doch sollte man die örtliche freie Kulturszene fördern und keine kommerziellen Fotoateliers. Auch die Begründung, warum genau 3.500 € fehlten, sei aus der Kostenaufstellung nicht erkennbar; wohl nicht zufällig handelte es sich dabei um die höchste Fördersumme für einen einzelnen Antrag.
Der Vorsitzende Scherer ermahnte Herrn Noldus, über das „Zubrot“ keine Spekulationen anzustellen. Er wolle darum bitten, in Zukunft vorsichtiger bis gar nicht mit solchen Ausdrücken umzugehen.
Der Kulturdezernent wollte „natürlich darauf achten, daß das Projekt in Oberhausen umgesetzt wird“. Andernfalls würden die Mittel nicht zur Verfügung gestellt. Ferner liege es in der Natur der Dinge, daß sich Künstler ein Zubrot verdienten. Die Arbeit, die in solchen Projekten stecke, müsse in irgendeiner Form vergütet werden.
Herr Sahin (SPD) wollte nicht von einer Entlohnung sprechen, sondern nur von Mindestbeiträgen, die man zur Verfügung stelle. Es sei unfair, „solche Dinge“ zu thematisieren.
Wofür der AfD-Vertreter – Stichwort „Zubrot“ – ermahnt wurde, durfte der Kulturdezernent ohne weiteres feststellen. Und der neue kulturpolitische Sprecher der SPD sollte wissen, daß es einfach zur Aufgabe bei der Bewilligung oder Ablehnung von Anträgen gehört, „solche Dinge“ zu thematisieren (siehe auch die Hinweise unten).
Danach ließ der Vorsitzende über den Änderungsantrag der CDU – Kürzung um 500 € – abstimmen, der mit den Stimmen von SPD, CDU und LINKEN gegen die GRÜNEN bei Enthaltung von AfD und FDP angenommen wurde.
Nach der Klärung einer von Herrn Kempkes (AfD) aufgeworfenen Verfahrensfrage setzte der Vorsitzende die Abstimmung über den so geänderten Antrag an.
Der Ausschuß bewilligte den Antrag mit einer Summe von 3.000 € gegen die Stimmen der AfD.
Hinweise: In § 3 Abs. 2 der am 26. 10. 2022 vom Kulturausschuß verabschiedeten Förderrichtlinien (B/17/2584-01) heißt es:
„Antragsberechtigt sind Träger freier Kulturarbeit (Gruppen, Vereine, Interessenvertretungen, Initiativen, Zusammenschlüsse), auch solche mit nicht fest gefügter Organisationsstruktur, sowie Kulturschaffende und freie Künstler*innen.
Eine kontinuierliche Förderung gleicher Antragstellender ist in der Regel nicht vorgesehen.“
In der alten Fassung war die Förderung auf „Oberhausener Träger freier Kulturarbeit“ beschränkt. Die Neufassung war deshalb notwendig geworden, weil mit dem am 27. 8. 2022 durchgeführten Afro Lights Festival (Bewilligung des Antrages B/17/2062-01 durch den Kulturausschuß am 24. 5. 2022) der Kulturausschuß gegen die seinerzeit geltenden Richtlinien (der Antragsteller kam nicht aus Oberhausen) verstoßen hatte.