Die „Besetzung von Gremien“ bot interessante Momente, während der Bericht über die Umsetzung des „Handlungskonzeptes Integration“ eines verdeutlicht: Integration hilft nicht den Zugewanderten, sondern beschäftigt die Verwaltung und die einschlägig bekannten „Akteure“. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20260219b_Integrationsrat_20230203_III_Varia
Besetzung von Gremien
Geschäftsführer Telli erklärte mit Bezug auf die Wahlgänge in der konstituierenden Sitzung des ACI vom 9. Dezember (wir berichteten), daß die Liste der gewählten Vorschläge an die Stadtkanzlei gegangen sei. Diese Liste werde in der kommenden Ratssitzung am 9. Februar zur Beschlußfassung vorgelegt. Erst nach dem Ratsbeschluß erlangten die Genannten den Status beratender Mitglieder in den jeweiligen Gremien.
Etwa zwei Wochen vor dieser Sitzung [ca. 20. Januar] sei er darüber informiert worden, daß eine Entsendung von ACI-Vertretern in den nachfolgend genannten Gremien nicht möglich sei:
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Wahlausschuß;
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Bezirksvertretungen Alt-Oberhausen, Sterkrade und Osterfeld;
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Jury-Mitglied Inklusionspreis.
Zu jedem Punkt gab er eine kurze Erläuterung. In bezug auf die Bezirksvertretungen stellte er fest, daß Bezirksvertretungen gemäß Gemeindeordnung NRW keine Ausschüsse sind. Eine beratende Mitgliedschaft sei nach der aktuellen Gesetzeslage nicht eindeutig geklärt. In den noch geplanten Gesprächen werde man auf eine Analogie verweisen: Die Vorsitzende Erdas ist ausweislich der Gemeindeordnung berechtigt, an Ratssitzungen teilzunehmen. Es müsse noch geklärt werden, ob sie auch für die Bezirksvertretungen berechtigt sei.
Nachwahlen zu Beiräten
Geschäftsführer Telli gab bekannt, daß das Dezernat für Stadtplanung ihn am 15. Januar gebeten habe, Vertreter für die Stadtteilbeiräte Osterfeld und Sterkrade zu entsenden. Danach erläuterte er in einigen Sätzen die Aufgaben der zu besetzenden Beiräte.
Nachdem die Vorsitzende festgestellt hatte, daß Wortmeldungen nicht vorlagen, bat sie die Anwesenden um einen Besetzungsvorschlag für den Beirat Osterfeld.
Herr Ejodamen (UFFO) schlug Frau Ojeabulu (UFFO) vor.
Die Vorsitzende fragte, ob es weitere Vorschläge gibt und stellte dann fest, daß sei nicht der Fall.
Dann fragte sie nach Gegenstimmen und Enthaltungen, um dann festzustellen, daß Frau Ojeabulu (UFFO) einstimmig für den Stadtteilbeirat Osterfeld gewählt wurde.
Dann bat sie um Vorschläge für den Beirat Sterkrade.
Herr Dr. Yüksel (Team Oberhausen) schlug Herrn Batuhan Türan (Team Oberhausen) vor.
Die Vorsitzende fragte nach weiteren Vorschlägen, danach nach Gegenstimmen und Enthaltungen und stellte fest, daß Herr Batuhan Türan (Team Oberhausen) einstimmig für den Beirat Sterkrade gewählt wurde.
Im Zusammenhang mit diesen Wahlen gab es gegen Sitzungsende eine von Herrn Basoglu (Gerechte) vorgetragene Beschwerde: Er fand es sehr traurig, daß „Die Gerechten“ nicht vorher von diesen Wahlen informiert worden waren. Andere waren informiert und hätten Vorschläge gemacht.
Speziell zu diesem Punkt gaben weder die Vorsitzende noch der Geschäftsführer eine Stellungnahme ab.
Eine weitere Beschwerde Herrn Basoglus (Gerechte) betraf die Tatsache, daß die Niederschrift der konstituierenden Sitzung vom 9. Dezember immer noch nicht (bis zum Vortage) vorlag. Man hätte in der aktuellen Sitzung noch Einspruch erheben können bei Unrichtigkeiten oder Ungenauigkeiten. Aber jetzt, nach zwei Monaten, könne man auch Dinge vergessen haben.
Geschäftsführer Telli erklärte, die Niederschrift sei eigentlich schon fertig. Aber es habe Gespräche nicht nur mit der Stadtkanzlei, sondern auch darüber hinaus gegeben. Das seien „laufende Prozesse“, über die er ja unter ‚Besetzung der Gremien‘ berichtet habe. Es gab verschiedene Meinungen, aber er wollte dort, wo es möglich sei, Ausschüsse zu besetzen, auch Vertreter des ACI entsenden.
Da einige Punkte nicht abschließend geklärt waren, konnte er auch die Niederschrift nicht abschließen. Jetzt habe man aber einen Sachstand, der eingepflegt und den Ausschußmitgliedern zugestellt werde.
Zum „Handlungskonzept Integration“
Unter „Mitteilungen und Anfragen“ informierte Frau Arslanbenzer vom Kommunalen Integrationszentrum über den Fortgang der Arbeiten zum „Handlungskonzept Integration“, welches im September 2025 vom Stadtrat verabschiedet worden war.
Frau Arslanbenzer stellte einleitend die Struktur des Konzeptes vor; wir haben am 16. 7. 2025 darüber berichtet. Der Begriff „Akteure“ umfaßt nach ihrer Definition „politische Vertreter“ (beispielsweise den Integrationsrat), Mitarbeiter der Stadtverwaltung (Leitungs- und Sachbearbeiter-Ebene) und der Wohlfahrtsverbände sowie Vertreter der sog. Zivilgesellschaft und ehrenamtlich tätige Personen.
Innerhalb der sechs Handlungsfelder des Konzeptes sind strategische Ziele formuliert, und zwar insgesamt über 80 Ziele. Es soll überprüft werden, welche Maßnahmen zu welchen strategischen Zielen passen.
Aus den Ausführungen Frau Arslanbenzers scheint hervorzugehen, daß die genannten Akteure in ihren jeweiligen Tätigkeitsfeldern durch Arbeitsgruppen (Workshops) sowohl strategische Ziele als auch Ideen konkreter Maßnahmen formuliert haben. Die strategischen Ziele haben Eingang in das Handlungskonzept gefunden, während die Maßnahmen innerhalb der Arbeitsgruppen, so interpretieren wir, gewissermaßen als potentieller Arbeitsauftrag bereit liegen.
Nach Frau Arslanbenzers Auffassung stellt das Handlungskonzept den strategischen Rahmen der Integrationsarbeit dar, die in einem sog. Integrationsaktionsplan praktisch umgesetzt werden sollen. In einem ersten Schritt erfolgt eine Verknüpfung der einzelnen strategischen Ziele mit jeweils einzelnen konkreten Maßnahmen. Damit soll, so fassen wir es auf, sowohl eine Kontrolle über die Berücksichtigung der Ziele als auch eine Abarbeitung der Ziele gewährleistet sein.
Man werde, so Frau Arslanbenzer, im nächsten Schritt „mögliche Akteure“ einladen, die für die Umsetzung der Maßnahmen zuständig sind. Die Formen des Zusammenwirkens zwischen dem Kommunalen Integrationszentrum hängen vom Kreis der Akteure ab (Stadtverwaltung, Wohlfahrtsverbände, zivilgesellschaftliche Akteure).
Zunächst sollen wohl die Akteure aus dem Bereich der Stadtverwaltung in solchen speziellen Arbeitsgruppen organisiert werden. Formal spielt dabei die jeweilige Zuständigkeit der einzelnen Fachbereiche bzw. Dezernate für ins Auge gefaßte Maßnahmen eine Rolle. Das nehmen wir anhand des von Frau Arslanbenzer genannten Fragenkataloges an: Zuständigkeit, Dauer der Umsetzung, Frage der Kosten, Frage der Übernahme der Kosten durch wen. Ferner gehören die Formulierung konkreter Ziele und die Festlegung des zeitlichen Endpunktes einer Maßnahme dazu.
Wichtig der Hinweis, daß die Maßnahmen alle unverbindlich sind und „wegen der Kürze der Zeit“ habe man sie nicht verbindlich machen können.
Als Auftaktveranstaltung findet am 19. 2. 2026 ein Workshop für 120 Personen statt, wobei mit dem Erscheinen von 60 bis 80 Personen zu rechnen sei. Soweit zuständige Personen anwesend sind, werde man versuchen, aus jedem Handlungsfeld zwei bis drei Maßnahmen zu konkretisieren. Daran sollen sich Folgeveranstaltungen im kleineren Rahmen („Mini-Workshops“), jeweils bezogen auf einzelne Maßnahmen, anschließen.
Aus einer späteren Nachfrage der Vorsitzenden ergibt sich, daß zu dieser Auftaktveranstaltung nur hauptamtliche Mitarbeiter eingeladen werden. Mitglieder des Integrationsrates oder ehrenamtlich tätige Personen fallen nicht darunter.
Nach und nach, so Frau Arslanbenzer, werde man versuchen, in sieben Jahren so viele Akteure wie möglich anzusprechen. Theoretisch höre sich alles sehr einfach an, aber in der Praxis werde das schwierig sein. Sie werde Überzeugungsarbeit leisten müssen: Es werde Gespräche auf Dezernentenebene geben. Daher sei sie in der Stadtverwaltung viel unterwegs und bemühe sich, Ansprechpartner zu erreichen. Diese umfassen auch den Oberbürgermeister, die Dezernenten und die Bereichsleitungen.
Abschließend erläuterte Frau Arslanbenzer das grundlegende Konzept des neu eingeführten „Innovationsbudgets“. Im Haushalt seien 60.000 € eingestellt worden. Nach der Genehmigung des Haushaltes, Kürzungen des Betrages erwarte sie nicht, könne man mit diesem Geld Maßnahmen umsetzen. In einer angedachten Größenordnung von 1.000 bis 5.000 € könne ein Bereich, ein Wohlfahrtsverband oder eine zivilgesellschaftliche Gruppe gefördert werden, wenn sie eine Maßnahme umsetzen wollen, die zu einem der strategischen Ziele des Handlungskonzeptes paßt, aber dort – beim Antragsteller – zur Zeit kein Geld dafür vorhanden sei. Das werde „ein bißchen aufwendig sein“, aber es würde sich lohnen.