Während der Bundesregierung für Flüchtlinge (und für die, die sich so nennen) die Milliarden locker sitzen, kann sie sich nicht auf die Abschaffung eines Anachronismus einigen (E. N.) .

„Soli-Abschaffung blockiert!“ Unter dieser Überschrift meldete die Preußische Allgemeine Zeitung in ihrer Ausgabe vom 26. 10. 2018, daß die Bundestagsfraktionen von Union und SPD im Finanzausschuss einen Antrag der AfD auf „sofortige und uneingeschränkte“ Abschaffung des Solidaritätszuschlags am 26. September und
einen Gesetzentwurf der FDP zur Abschaffung des steuerlichen Solidaritätszuschlags mit ihrer Mehrheit am 10. Oktober von der Tagesordnung abgesetzt haben. Die FDP begründete ihre Forderung mit dem Auslaufen des Solidaritätspaktes II im kommenden Jahre, wonach auch das Solidaritätszuschlagsgesetz von 1995 seine Legitimation verliere.

Hintergrund des von der Bundesregierung vorgeschobenen „Beratungsbedarfes“ ist eine Einigung im Koalitionsvertrag vom 7. 2. 2018, die eine schrittweise Abschaffung vorsieht. Der Solidaritätszuschlag soll erst oberhalb einer Freigrenze fällig werden. Darüber liegt eine Gleitzone mit stufenweisem Anstieg bis zu einer Obergrenze, ab der dann der volle Zuschlag fällig werden soll. Voraussichtlicher Beginn dieses Verfahrens ist das Jahr 2021.

Es ist immer wieder bewundernswert, wie es die Bundesregierung schafft, den Verwaltungsaufwand zu erhöhen (die Steuerberater dürfen sich auf die Suche nach neuen Schlupflöchern machen) und gute Ideen verwässert. An dieser Stelle sei noch auf die Tatsache hingewiesen, daß es nach wie vor unterschiedliche gesetzliche Mindestlöhne West und Ost gibt. Im Grundsatzprogramm der AfD, verabschiedet auf dem Stuttgarter Parteitag 2016, heißt es in Punkt 5.3:

Der gesetzliche Mindestlohn ist mit dem Wesen der Sozialen Marktwirtschaft eng verbunden. Er korrigiert im Bereich der Entlohnung die Position der Niedriglohnempfänger als schwache Marktteilnehmer gegenüber den Interessen der Arbeitgeber als vergleichsweise starke Marktteilnehmer. Er schützt sie auch vor dem durch die derzeitige Massenmigration zu erwartenden Lohndruck. Insbesondere erlaubt der Mindestlohn eine Existenz jenseits der Armutsgrenze und die Finanzierung einer, wenn auch bescheidenen, Altersversorgung, die ansonsten im Wege staatlicher Unterstützung von der Gesellschaft zu tragen wäre. Mindestlöhne verhindern somit die Privatisierung von Gewinnen bei gleichzeitiger Sozialisierung der Kosten. Die Alternative für Deutschland befürwortet es daher, den gesetzlichen Mindestlohn beizubehalten.

Wir können diese Forderung auch gegenüber parteiinternen Kritikern des Mindestlohnes nur unterstreichen und meinen darüber hinaus, die AfD sollte sich explizit für die Angleichung des Ost-Mindestlohnes an das West-Niveau stark machen.

Willy Brand hat einst allen Deutschen zugerufen, nun müsse zusammenwachsen, was zusammen gehört. 28 Jahre nach Vollendung der äußeren Einheit sollten Soli-Zuschlag und West-Ost-Löhne endlich der Vergangenheit angehören!

Weiterlesen: 20181125_Soli-Zuschlag