Wie angekündigt, hat der Verfassungsgerichtshof am 16. August entschieden: Die AfD kann mit 30 Listenplätzen zur Wahl antreten. Ein Etappensieg, aber kein Grund zum Aufatmen. Warum es richtig spannend wird?
Weiterlesen: 20190818_Sachsen_Liste21
Wie angekündigt, hat der Verfassungsgerichtshof am 16. August entschieden: Die AfD kann mit 30 Listenplätzen zur Wahl antreten. Ein Etappensieg, aber kein Grund zum Aufatmen. Warum es richtig spannend wird?
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