Ein Mitgliederrundbrief des AfD-Bundesvorstandes vom 9. März beschäftigt sich in aller Kürze mit einigen Aspekten des Urteils des Kölner Verwaltungsgerichtes vom Vortage. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20220309b_AfD_VS_Koeln_Ko
Demnach hat das Bundesamt für Verfassungsschutz in der mündlichen Verhandlung am 8. März ausdrücklich erklärt, daß es nicht beabsichtigt, die AfD als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu behandeln.
Etwaige Behauptungen in den Medien, daß ein Gericht festgestellt habe, die AfD sei (rechts-) extrem oder gar extremistisch, sind daher nicht zutreffend.
Dem Verfassungsschutz ist untersagt worden, den aufgelösten „Flügel“ als „gesichert extremistische Bestrebung“ zu deklarieren. Weiterhin wurde die Schätzung des Verfassungsschutzes mit angeblich 7.000 Mitgliedern für den aufgelösten „Flügel“ erfolgreich zurückgewiesen.
Nicht untersagt hingegen hat das Verwaltungsgericht Köln dem Verfassungsschutz, die AfD als sogenannten Verdachtsfall zu behandeln. Das Gericht hat ausdrücklich eine Berufung beim Oberverwaltungsgericht zugelassen. Die Entscheidung, ob die zweite Instanz angerufen wird, hat der Bundesvorstand noch nicht getroffen.
Beamte, Richter, Soldaten und Polizisten sowie andere Angestellte im öffentlichen Dienst müssen wegen einer Verdachtsfalleinstufung der AfD weder die Entlassung aus dem Dienst noch eine Gefährdung ihrer Pensionsansprüche befürchten, wenn sie für die freiheitlich-demokratische Grundordnung eintreten.
Nachfolgend einige Stellungnahmen zu dem angesprochenen Urteil:
Tino Chrupalla (Bundessprecher): „Uns hat das Urteil zur Einstufung als Verdachtsfall überrascht. Wir teilen die Auffassung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht. Wir hatten uns ein anderes Ergebnis erhofft; immerhin konnten wir uns mit zwei Anträgen durchsetzen. Wir werden jetzt die schriftliche Urteilsbegründung abwarten, diese sorgsam prüfen und dann entscheiden, ob wir weitere Rechtsmittel einlegen werden. Wir werden uns als Oppositionspartei auch weiterhin mit aller Kraft in den Parlamenten für eine alternative Politik einsetzen.“
Carsten Hütter (Bundesschatzmeister): „Eine Einstufung als Verdachtsfall ist eine Momentaufnahme. Wir sind überzeugt, dass die Einstufung nur von kurzer Dauer sein wird. Nach unserem Selbstverständnis sind und bleiben wir Rechtsstaatspartei. Die AfD wird ihre erfolgreiche Oppositionsarbeit zum Wohle unserer Bürger unbeirrt fortsetzen.“
Dr. Alexander Wolf (Mitglied des Bundesvorstandes): „Die vorläufige Begründung aus der heutigen Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts Köln überzeugt nicht. Unter anderem hat das Gericht der AfD einen Volksbegriff vorgeworfen, der ganz offensichtlich im Grundgesetz verankert ist. Das muss unbedingt überprüft werden, hierfür brauchen wir einen langen Atem.“