Einer Mitteilung des AfD-Landessprechers Dr. Vincentz vom 27. 9. 2022 sind die Beweggründe für den Ausschluß von Dr. Christian Blex aus der NRW-Landtagsfraktion zu entnehmen. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20221001b_Blex_Ausschluss_Fraktion
Vorbemerkung: Die Grundlage für diesen Artikel bilden zwei Mitteilungen: Einmal ein undatiertes Schreiben von Dr. Blex an seine Fraktionskollegen (vor dem 26. September) und eine Mitteilung von Landessprecher Dr. Vincentz vom 27. September. Beide Schreiben haben auch den Weg in die Presse gefunden, so daß nach Rücksprache mit der Landesgeschäftsstelle keine Notwendigkeit mehr bestand, den vertraulichen Charakter der zweiten Mitteilung zu wahren. Das Schreiben von Dr. Blex hat einer einseitig interessierten Presse zum Vorwand für allerlei Mutmaßungen und Verdächtigungen auch der Gesamtpartei gedient; Mutmaßungen und Verdächtigungen, für die das Schreiben selbst keinerlei Grundlage bietet. Hier ist der Versuch unternommen worden, eine unvoreingenommene Darstellung der Sachverhalte vorzunehmen.
Zum Sachverhalt.
Dr. Blex hatte sich nach eigenem Bekunden zusammen mit den sachsen-anhaltinischen Landtagsabgeordneten Daniel Wald und Hans-Thomas Tillschneider auf eine Reise in den Donbass begeben, um sich an Ort und Stelle ein Bild von der humanitären Lage zu machen.
Die Anreise sei am 19. September erfolgt. Einen Tag später sei die Abhaltung russischer Referenden im Donbass (zur Vorbereitung eines Anschlusses an Rußland) und noch einen Tag später die russische (so genannte) Teilmobilmachung bekannt gemacht worden. Deshalb hatte die Reisegruppe Schwierigkeiten, nach Deutschland zurückzukehren, obwohl sie bereits im Laufe des 20. September den Abbruch der Reise in den Donbass beschlossen hätten.
Dr. Blex beruft sich auf fehlende „rechtliche Bestimmungen in der Geschäftsordnung der Fraktion“, was die Verpflichtung zur Ankündigung bzw. Genehmigung von Auslandsreisen angeht. Sein Bestreben, sich an Ort und Stelle ein eigenes Lagebild zu verschaffen, sei durch sein Mandat und die politische Interessenvertretung der vom Krieg Betroffenen motiviert gewesen. Im übrigen dürfe ein Abgeordneter selbstverständlich auch sein Recht auf Reisefreiheit in Anspruch nehmen wie jeder andere Bürger auch.
Die Reise sei von ihm selbst geplant und organisiert worden; die Kosten habe er übernommen bzw. werde er übernehmen.
In weiteren Ausführungen reagiert Dr. Blex auf Vorwürfe, die erkennbar von einer sensationslüsternen Presseberichterstattung aufgeworfen sind und nichts zu Sache selbst aussagen. Das Schreiben von Dr. Blex hat auch verschiedenen Medien vorgelegen (SPIEGEL, taz usw.), die es für eine verzerrte Darstellung der Reise und auch der Rolle von Dr. Blex innerhalb der AfD mißbraucht haben.
Kurz nach diesem Schreiben, am 27. September, ist Dr. Blex durch einen Mehrheitsbeschluß (mindestens zwei Drittel) aus der NRW-Landtagsfraktion ausgeschlossen worden. Landessprecher Dr. Vincentz hat sich dazu wie folgt geäußert (das Schreiben liegt den Medien ebenfalls vor):
Dr. Blex habe sich teilweise erst nach Reiseantritt für eine Reihe von Fraktions-, Ausschuß- und Plenarsitzungen des Landtags entschuldigt, ohne jedoch zunächst Angaben zu den Gründen zu machen.
Die Fraktion selbst sei von Dr. Blex nicht unterrichtet worden, weshalb die Presseanfragen zu dessen Reise dieselbe unvorbereitet getroffen hätten. Zum Ausschluß hätten insbesondere drei Sachverhalte geführt:
- Aufgrund der geltenden Visabestimmungen könne ein kurzfristiger Reiseentschluß ausgeschlossen werden.
- Es sei absehbar gewesen, „daß dieses Vorhaben hohe Wellen schlagen würde“ und vor der Wahl in Niedersachsen nur schädliche Auswirkungen haben könne.
- Das Vorgehen von Dr. Blex habe „mit der bisherigen Praxis in der Fraktion gebrochen, wonach Reisen, die politische Außenwirkung haben könnten, vorab besprochen wurden.“
In Anbetracht dieser Tatsachen sehe die Fraktion „keine Grundlage mehr für eine weitere Zusammenarbeit“ und habe mit der erforderlichen Zweidrittelmehrheit den Ausschluß des Abgeordneten Dr. Blex aus ihren Reihen beschlossen.