Aus gegebenem Anlaß sehen wir uns gezwungen, einigen in der WAZ aufgestellten Behauptungen entgegenzutreten, welche die Einreichung von Unterstützerlisten und die Arbeit des Wahlamtes betreffen (von G. M.). 

Schlechte Verlierer?
Nein! Denn verloren hat hier letztendlich der Bürger, dem die Wahrheit mal wieder vorenthalten wurde!

Zu den Behauptungen: Die WAZ kolportiert in ihrem Oberhausener Lokalteil vom 5. April 2017 das unbewiesene Gerücht, dass die AfD mittels einer eidesstattlichen Erklärung angebliche Zweifel an der Gültigkeit von eingereichten Unterstützerunterschriften aus dem Weg geräumt hat. Wir stellen dazu folgendes fest:

  1. Es ist keine „eidesstattliche Erklärung“ vom Wahlamt oder Kreiswahlausschuss in Bezug auf Unterstützerunterschriften von der AfD angefordert worden, noch haben wir eine solche Erklärung eingereicht! Die einzige eidesstattliche Erklärung ist in der Niederschrift zum Kreiswahlvorschlag zwingend laut Wahlrecht gefordert.
    Diese war bemängelt worden und ist entsprechend der Vorgabe des Leiters des Wahlamtes berichtigt worden. Daher war der Mangel geheilt.
  2. Bei der Kreiswahlausschusssitzung zur Zulassung Oberhausener Parteien ist das Thema eingereichter Unterstützerunterschriften nicht (!) besprochen worden. Die Anwesenheit eines Pressevertreters der WAZ bei dieser öffentlichen Sitzung, dem wir selbstverständlich Auskünfte erteilt hätten, war nicht erkennbar.
  3. Die WAZ bezieht sich mehrfach im Artikel auf „interne Informationen“, ohne diese kritisch zu hinterfragen. Der KV Oberhausen und auch der Landesverband hätten mit „Mut zur Wahrheit“ zur Aufklärung des Sachverhalts beigetragen.
  4. Das als „kleckerweises Nachreichen von Listen“ bezeichnete Einreichen von Unterstützerzetteln ( nicht Listen!) erfolgte nach Absprache mit dem Wahlamt, um diesem möglichst viel Überprüfungszeit einzuräumen; ein – wie uns mitgeteilt wurde – übliches Verfahren.
  5. Aufgrund der Nichtanerkennung von Unterstützerunterschriften haben tatkräftige Parteimitglieder nicht nur des KV Oberhausen bis zum Stichtag wesentlich mehr Unterstützungszettel gesammelt als erforderlich waren. 186 für den Wahlkreis 56 und 190 für den Wahlkreis 55!
  6. Die WAZ berichtet nicht, dass eine anwaltliche Beschwerde der AfD über das Verhalten des Wahlamtsleiters beim Wahlausschuss einging und ein Antrag an das Verwaltungsgericht gestellt wurde.

Fazit:
Die WAZ ließ sich mal wieder bereitwillig vor den Karren etablierter Politik spannen und toppte dieses armselige demokratiefeindliche Verhalten nur durch lausigste Rechercheverweigerung. Was dieses Blatt hier ablieferte, ist eine Beleidigung des Pressewesens!
Danke, an unsere Helfer und Mitstreiter!
“Glück auf!“