Im Gegensatz zur lokalen Medienwelt hat sich der Kreisverband mit den Personen und dem eigentlichen Anliegen dieser Initiative ernsthaft auseinandergesetzt und staunt, dass hier jegliches kritische Hinterfragen, obwohl eine der wichtigsten Aufgaben seriöser Berichterstattung, nicht stattfindet.
Die Wurzeln dieser Initiative liegen bei der vormaligen „Initiative gegen Rechts“, die nach Farbanschlägen gegen verschiedene Oberhausener Gebäude in das Visier des Essener Staatsschutzes geriet. Auch dazu erfolgte kaum eine mediale Würdigung.
Die „Initiative“ maßt sich die Rolle des Anklägers und Richters zugleich an und beansprucht die Deutungshoheit darüber, welche Zusammensetzung des Oberhausener Stadtrates als normal bezeichnet werden kann und darf. Nicht der Wähler soll hier entscheiden, sondern eben jene „Initiative“ mit ihrem suspektem Demokratieverständnis.
Einfachste Recherche – die eben nicht stattfand – bezüglich der öffentlich auftretenden Akteure, Petra Stanius und Hartmut Imlau, hätte deren Versuch, sich als Initiative aus der Mitte der Gesellschaft darzustellen, bereits im Ansatz scheitern lassen. Spätestens bei einer Affinität von Frau Stanius zu Hammer- und Sichelflaggen hätten verfassungsrechtliche Bedenken auftauchen müssen.
Ein Blick in das verteilte Flyer-Material ergibt im Impressum eine bekannte Adresse, nämlich die des sozio-kulturellen Zentrums K14, welches auch noch städtische Zuschüsse für sein Wirken erhält. Die Aussage, dass hier Flyer-Kosten aus eigenen Mitteln getragen werden, wagen wir angesichts dessen zu bezweifeln.
Die Verlautbarungen der Initiative zum AfD-Kreisverband Oberhausen beruhen auf angelesenem Wissen, welches somit als Hörensagen eingeordnet werden kann. Das aggressive und beleidigende Auftreten des Herrn Imlau anlässlich unseres Infostandes in Sterkrade am 1. August führte zu einem Einschreiten der Polizei und endete mit der Erteilung eines Platzverweises. Der Kreisverband hat auf die Erstattung einer Strafanzeige verzichtet.
Wenn dem sozialistischen Extremismus, wie in diesem Fall, noch eine mediale Bühne präsentiert wird, sehen wir ein Bedrohungspotenzial für die freiheitlich-demokratische Grundordnung. Wir stellen fest, dass nicht diese Randgruppe für die gesellschaftliche Mehrheit spricht, sondern nur der souveräne mündige Bürger an der Wahl-Urne.
Oberhausen, den 11. August 2020
Wolfgang Kempkes