Anfrage an die Stadt Oberhausen über die Aufwandsentschädigungen (u.a. nach § 46 GO NRW) für die drei gewählten Bürgermeister Nakot, Flore und Blanke.

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Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. 02-21 vom 17. 1. 2021 von J. Lange.

Betr.: Kosten und Nutzen

In der konstituierenden Ratssitzung [16. 11. 2020] wurden die Herren Nakot, Flore und Blanke als Ihre [gemeint: des Oberbürgermeisters] Stellvertreter gewählt. Ihre Aufgaben liegen in einer Vertretung des Oberbürgermeisters bei der Leitung von Ratssitzungen und bei Repräsentation.

Antwort der Stadtverwaltung vom 25. 1. 2021.

 

 

Frage 1:

Ist es zutreffend, daß Herr Nakot den 3fachen Satz des Betrages der Aufwandsentschädi­gung für Ratsmitglieder zusätzlich für seine Tätigkeiten erhält?

Frage 2:

Ergeben sich aus der Anwendung der Entschädigungsverordnung die zusätzlichen Sum­men von 1236,90€ / Monat für Herrn Nakot, bzw. 618,45€ für die Herren Flore und Blan­ke?

Antwort (zu 1 und 2):

Maßgebend für die Aufwandsentschädigung der Stellvertreter des Oberbürgermeisters ist § 3 der Entschädigungsverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen. Ein Entscheidungs­spielraum der Kommune besteht hierbei nicht. Nach 3 § EntschVO NRW erhält der erste Stellvertreter den 3fachen Satz zusätzlich zur Aufwandsentschädigung als Stadtverordne­ter.

Ratsmitglieder erhalten gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 b Buchstabe bb eine Aufwandsentschädi­gung in Höhe von 412,30 EUR zuzüglich Sitzungsgeld. Der erste Bürgermeister erhält ge­mäß § 1 Abs. 2 Nr. 1 a Buchstabe dd zusätzlich die 3-fache pauschale Aufwandsentschä­digung in Höhe von 519,10 EUR, also 1.557,30 EUR.

Der zweite und dritte Bürgermeister erhalten den 1,5-fachen Satz, also je 778,65 EUR (§ 1 Mitglieder kommunaler Vertretungen in Verbindung mit § 3 Zusätzliche Aufwandsentschä­digung EntschVO NRW).

 

Frage 3:

Erhalten die benannten Herren noch weitere Unterstützung, beispielsweise in Form von Sachmitteln, Personal, Räumlichkeiten oder Fahrdienste und in welcher Höhe sind diese jeweils in einer differenzierten Auflistung zu bewerten und zu beziffern?

Antwort:

Jeder Bürgermeister erhält pro Jahr von der Stadt Oberhausen Repräsentationsmittel in Höhe von 1.030,00 €. Jedem Bürgermeister wird ein EDV-Arbeitsplatz zur Verfügung ge­stellt. Die Kosten für einen EDV-Arbeitsplatz betragen etwa 800 Euro monatlich. Diese set­zen sich aus Betriebs- und Unterhaltungskosten, Geschäftskosten, Telekommunikations­kosten und IT-Kosten zusammen. Die Personalkosten für zwei Mitarbeiterinnen, die die Bürgermeister bei der Terminkoordinierung, bei Alters- und Ehejubiläen, bei Ehrenpaten­schaften, bei der Vorbereitung von Grußworten und Reden und bei anderen Angelegenhei­ten unterstützen, belaufen sich auf etwa 9.900 Euro monatlich (Personalkosten laut KGSt-Bericht 2020). Die Mitarbeiterinnen stehen dabei jedoch nicht ausschließlich dem Bürger­meister-Büro zur Verfugung, sondern nehmen innerhalb der Stadtkanzlei weitere Aufgaben wahr. Darüber hinaus steht den ehrenamtlichen Bürgermeistern ein Fahrdienst zur Verfü­gung. Die Benutzung von Dienstkraftfahrzeugen wird dabei auf das dienstlich notwendige Maß – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit – beschrankt. Die Personalkosten für den Fahrdienst der Bürgermeister betragen derzeit insgesamt ca. 8.900 Euro monatlich. Es stehen zwei Fahrer zur Verfügung, deren Tätigkeit sich im Wechsel auf den Fahrdienst der Bürgermeister sowie den Betrieb eines Blitzer-Fahrzeugs erstrecken. Darüber hinaus wird die Vertretung des Fahrers des Oberbürgermeisters sichergestellt.

 

Frage 4:

Welche konkreten Vertretungen im Bereich Sitzungsleitungen haben die Herren bereits übernommen und weicher zeitliche Aufwand war damit verbunden?

Antwort:

Im Bereich Sitzungsleitungen mußte der Oberbürgermeister bislang nicht vertreten wer­den. Hierbei wird jedoch darauf hingewiesen, daß die derzeitige Sitzungspraxis aufgrund der Corona-Pandemie nicht dem Normalzustand entspricht.

 

Frage 5:

Welche konkreten Repräsentationsaufgaben bzw. -termine haben die Herren mit welchem Zeitaufwand bereits wahrgenommen?

Antwort:

Der erste Stellvertreter hat am 19. Januar 2021 die Verleihung des Bundesverdienstkreu­zes an Herrn Wilfried Wirth vorgenommen. Auch hier wird allerdings darauf hingewiesen, daß außerhalb der Corona-Pandemie, wahrend der keinerlei Veranstaltungen stattfinden, der Oberbürgermeister aufgrund der Vielzahl von Einladungen sehr regelmäßig vertreten werden muß.