In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 8. 2. 2021, der mit der Kompetenz des Stadtrates tagte, wurde durch einen Antrag der CDU, dem sich die SPD sofort anschloß, der Tagesordnungspunkt 19 komplett gestrichen. Dadurch verschwand auch ein Antrag der AfD von der Tagesordnung. Am 19. 1. 2021 hatten GRÜNE und LINKE gemeinsam den Antrag gestellt („Seebrücke“), die Stadt Oberhausen möge aus Seenot gerettete Geflüchtete zusätzlich aufnehmen und sowohl einen entsprechenden Appell an die Bundesregierung wie auch an die NRW-Landesregierung richten. Am 5. 2. 2021 stellte die SPD einen inhaltlich identischen Änderungsantrag („Sicherer Hafen“), allerdings mit wesentlich längerer Begründung. In der gleichen Sache legte die AfD-Fraktion am 7./8. 2. 2020 einen Antrag in der Sache vor, den wir hier nachfolgend dokumentieren (E.N.).

Der Text als pdf-Datei: 20210211_Afd-Antrag_Seebruecke



Änderungsantrag der AfD-Fraktion gem. § 4 der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt zum Antrag A/17/0346-01: Seebrücke – Appell an den Rat der Stadt Oberhausen.

Beschlußvorschlag: Oberhausen wird kein sogenannter „Sicherer Hafen“.

Begründung:

Oberhausen ist eine der am stärksten verschuldeten Städte Deutschlands. Das ist eine Folge der verantwortungslosen Politik, welche die großen Ratsparteien seit Jahren zu Lasten der Oberhau­sener Bevölkerung betreiben.

Der aktuelle Sozialbericht 2020 hat offengelegt, daß die Spaltung der Stadtgesellschaft in Arm und Reich weiter zunimmt. Die Gründe für diese Zunahme sind für jeden klar erkennbar, der die­sen Sozialbericht unvoreingenommen analysiert.

Während die Migranten mit einem stetig wachsenden Sozialetat auch am tatsächlichen Bedarf vorbei bedacht und auf dem Arbeitsmarkt bevorzugt gefördert werden, ist ein immer größerer An­teil der einheimischen Wohnbevölkerung vom sozialen Abstieg real bedroht.

Die Befürworter des „Sicheren Hafens“ fordern, die Stadt Oberhausen möge „Land, Bund und Europa auf ihre Verantwortung hinweisen, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Integration in die Gemeinschaft der Menschen vor Ort mit breiter Akzeptanz erfolgen kann.“

Für die Schaffung geeigneter Rahmenbedingungen ist allein die Stadt Oberhausen verantwort­lich. Diese Verantwortung kann sie nicht abgeben, da die Integrationsleistung stets auf kommu­naler Ebene erbracht werden muß.

Die Forderung nach einer „ausreichenden finanziellen Unterstützung“ bedeutet nichts anderes, als daß die Stadt Oberhausen noch nicht einmal in der Lage ist, die Bedürfnisse der Ortsansässi­gen, wozu auch bereits Zugewanderte gehören, aus eigenen Haushaltsmitteln zu finanzieren.

Es ist für diese Politiker leicht, „für eine aktive Gestaltung einer menschenrechtskonformen, euro­päischen Asyl- und Migrationspolitik“ einzutreten, wenn andere dafür Verzicht leisten müssen und der eigene Beitrag darin besteht, fremdes Geld zu fordern.

Die im Stadtrat vertretenen Parteien tragen eine Verantwortung für das Wohlergehen der Ober­hausener Bevölkerung. Wer die Grenzen des Möglichen zu überschreiten versucht, wird schei­tern.