Anfrage an die Stadt Oberhausen zu E-Rollern der EVO.

Weiterlesen: 20210326_13-21



Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. 13-21 vom 8. 3. 2021 von W. Kempkes

Betr.: E-Roller der EVO.

Antwort der Stadtverwaltung vom 24. 3. 2021. 

Frage 1:

Ist die EVO auch aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes als städtische Tochtergesell­schaft verpflichtet, Daten zur Kosten-/Nutzenrelation des Roller-Projektes zu veröffentli­chen?

Antwort:

Keine Angaben möglich. Bitte eigenständige Gesetzesüberprüfung.

 

Frage 2:

Sind diese Daten der Stadt Oberhausen bekannt und wenn ja, wem?

Antwort:

Nicht bekannt.

 

Frage 3:

Wird die Stadt Oberhausen darauf hinwirken, daß diese Daten im Interesse der Allgemein­heit veröffentlicht werden?

Antwort:

Nein.

 

Frage 4:

Weiche administrativen oder personellen Maßnahmen wird die Stadt Oberhausen ergrei­fen um zukünftig mangelhafter Transparenz im Bereich: von Informationspflichten der EVO entgegenzuwirken?

Antwort:

Es gibt keine mangelhafte Transparenz.

 

Frage 5:

Hält die Stadt Oberhausen eine Quersubventionierung des Rollerprojekts über Einnahmen aus der Energieversorgung, bezahlt durch Oberhausener Bürger für gerechtfertigt und zu­mutbar?

Antwort:

Ob eine Quersubventionierung, finanziert durch Oberhausener Bürger*innen stattfindet, ist nicht bekannt.