Anfrage an die Stadt Oberhausen zu E-Rollern der EVO.
Weiterlesen: 20210326_13-21
Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. 13-21 vom 8. 3. 2021 von W. Kempkes
Betr.: E-Roller der EVO.
Antwort der Stadtverwaltung vom 24. 3. 2021.
Frage 1:
Ist die EVO auch aufgrund des Informationsfreiheitsgesetzes als städtische Tochtergesellschaft verpflichtet, Daten zur Kosten-/Nutzenrelation des Roller-Projektes zu veröffentlichen?
Antwort:
Keine Angaben möglich. Bitte eigenständige Gesetzesüberprüfung.
Frage 2:
Sind diese Daten der Stadt Oberhausen bekannt und wenn ja, wem?
Antwort:
Nicht bekannt.
Frage 3:
Wird die Stadt Oberhausen darauf hinwirken, daß diese Daten im Interesse der Allgemeinheit veröffentlicht werden?
Antwort:
Nein.
Frage 4:
Weiche administrativen oder personellen Maßnahmen wird die Stadt Oberhausen ergreifen um zukünftig mangelhafter Transparenz im Bereich: von Informationspflichten der EVO entgegenzuwirken?
Antwort:
Es gibt keine mangelhafte Transparenz.
Frage 5:
Hält die Stadt Oberhausen eine Quersubventionierung des Rollerprojekts über Einnahmen aus der Energieversorgung, bezahlt durch Oberhausener Bürger für gerechtfertigt und zumutbar?
Antwort:
Ob eine Quersubventionierung, finanziert durch Oberhausener Bürger*innen stattfindet, ist nicht bekannt.