Anfrage an die Stadt Oberhausen betreffend die Baustelle Köstersfeld (Kanalbauprogramm) vom 28. 4. 2021.

Weiterlesen: 20210508_22-21



Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. 22 vom 28. 4. 2021 von J. Lange.

Betr.: Baustelle Köstersfeld.

Die Baustelle am Köstersfeld (Kanalbauprogramm) ist zum Ärgernis der Anwohner aktu­ell immer noch nicht abgeschlossen.

Antwort der Stadtverwaltung vom 5. 5. 2021.

 

Frage 1:

Wann wird diese Baustelle komplett beendet sein (konkretes Datum)?

Antwort:

Die Beendigung der Maßnahmen ist seit Bauankündigung (November 2020) auf Juni 2022 terminiert. Dieser Termin wurde bisher nicht verändert oder verschoben. Die entsprechen­de Baubeginnanzeige ist unter folgendem Link auf der Website der WBO hinterlegt:

https:/Awww.wbo-online.de/kanal-undstrassenbau/baumassnahmen/buergerinformation/

Eine Verzögerung der Baumaßnahme liegt nicht vor und der gesamte Bauverlauf liegt im Zeitplan.

Frage 2:

Welche Ursachen haben diese Verzögerungen und wer trägt hierfür die Verantwortung?

Antwort:

Eine Verzögerung der Baumaßnahme liegt nicht vor und der gesamte Bauverlauf liegt im Zeitplan.

 

Frage 3:

Wie kalkuliert sich die Kostenentwicklung dieser Baustelle (ursprünglich kalkulierte Kosten und tatsächliche Kosten, gegliedert nach Gewerken)?

Antwort:

Die Baukosten liegen momentan im kalkulierten Soll. Es gibt bisher keine Nachträge.

 

Frage 4:

Entstehen Kostensteigerungen für die Anwohner unter Berücksichtigung kalkulierter und tatsächlicher Kosten (gegliedert nach Gewerken)?

Antwort:

Die Gesamtkosten der Kanal- und Straßenbaumaßnahme Köstersfeld wurden im Jahr 2018 auf 1,9 Mio. EUR netto, also rund 2,26 Mio. EUR brutto, durch die WBO GmbH ge­schätzt. Den Teilnehmenden an einer im Mai 2018 durchgeführten öffentlichen Bürgerver­sammlung wurde auf Grundlage dieser Kostenschätzung eine Berechnungseinheit von 10 bis 15 EUR pro Quadratmeter modifizierte Grundstücksfläche prognostiziert. Nach den heute vorliegenden Kostenschätzungen, Auftragsvergaben und Rechnungen bewegt sich die geschätzte Berechnungseinheit in dem in der öffentlichen Bürgerversammlung ge­nannten Rahmen.

 

Frage 5:

Welche Konsequenzen zieht man aus dieser Verzögerung im Hinblick auf zukünftige Bau­stellen?

Antwort:

Es liegt keine Verzögerung der Baumaßnahme vor und die Baukosten sind aktuell wie ur­sprünglich kalkuliert. Sollte sich am Ende der Baumaßnahme im Juni 2022 eine tatsächli­che Verzögerung herausstellen, kann eine entsprechende Ursachenforschung sinnvoll sein.