Die AfD-Ratsfraktion wird in der nächsten Ratssitzung die Einführung einer Demokratieklausel fordern: Wer mit öffentlichen Geldern subventioniert wird, soll erklären, daß er auf dem Boden des Grundgesetzes steht. Die AfD-Ratsfraktion wird in der nächsten Sitzung des Stadtrates einen Antrag betreffend „Sicherung demokratischer Praxis bei der Projektdurchführung“ stellen.
Der Stadtrat soll die Einführung einer Demokratieklausel beschließen, welche den Erhalt von städtischen Fördermitteln und anderen Unterstützungsleistungen an Vereine und sonstige Organisationen an die Unterzeichnung einer Einverständniserklärung koppelt. Angelehnt an die bis 2014 im Bund bestehende Klausel soll diese wie folgt lauten:
1) Hiermit bestätigen wir, daß wir uns zu der freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen und eine den Zielen des Grundgesetzes förderliche Arbeit leisten.
2) Wir werden keine Personen oder Organisationen mit der inhaltlichen Mitwirkung an der Durchführung des Projektes beauftragen, die sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung betätigen.
3) Wir erkennen an, daß Fördermaßnahmen eingestellt werden, wenn bekannt wird, daß gegen diese Zusagen verstoßen wird und daß bei erheblichen Verstößen gegen die Rechtsordnung, die von diesen Personen oder Organisationen oder aus deren Umfeld begangen werden, geleistete Fördermittel oder -maßnahmen zurück gefordert werden.
Die innere Begründung eines solchen Antrages ergibt sich von selbst:
Streitbare und wehrhafte Demokratie darf keinen Extremismus fördern. Die Motivation eine Demokratieklausel abzulehnen, ist Resultat einer taktischen und staatsfeindlichen Haltung. Das Gefahrenpotenzial des real existierenden politisch oder religiös begründeten Extremismus auch innerhalb der Oberhausener Stadtgesellschaft rechtfertigt eine Beweislastumkehr.
Oberhausen, den 13. 7. 2021
Für die AfD-Ratsfraktion Oberhausen/Rhld.
Wolfgang Kempkes (Fraktionsvorsitzender)