In der Corona-Krise haben sich neue Geschäftspraktiken und auch Geschäftsmodelle etabliert, von denen eines unter die Lupe genommen werden soll. Im Rahmen einer Großen Anfrage ersucht die AfD-Ratsfraktion die Stadtverwaltung um Auskünfte, die von allgemeinem Interesse sind. Eine Pressemitteilung (EN).
Der Text als pdf-Datei: 20210822_PM_Corona-Testzentren_b
Fragen rund um die Durchführung und Auswertung von Schnell-und PCR-Tests dürften von allgemeinem Interesse sein. Angesichts des unübersehbaren Angebotes an sogenannten Testzentren möchte die Ratsfraktion sachbezogene Informationen über Betreiber sowie Sinn und Nutzen dieser Institutionen gewinnen. Daraus ergeben sich folgende Fragen :
- Wie viele Zentren wurden zu Beginn des Jahres 2021 in Oberhausen betrieben? Über welche Testkapazitäten verfügten diese und wer waren die Betreiber (differenziert nach Schnelltests und PCR-Tests, sowie nach rein privatwirtschaftlichen Betreibern, freigemeinütziger Trägerschaft und staatlichen Institutionen)?
- Welche weiteren Testangebote wurden in den Monaten Januar bis Juli 2021 in Oberhausen durch welche Betreiber angeboten (Aufschlüsselung nach Monaten und Betreiberdifferenzierung wie in Frage 1)?
- Wie viele Schnelltests wurden in den Monaten Januar bis Juli 2021 durch welche Betreiber durchgeführt (aufgeschlüsselt nach Monaten und den in Frage 1 differenzierten Betreibern)?
- Wie viele Tests waren positiv und wie viele Tests waren negativ (nach Monaten aufgeschlüsselt)?
- Wie hoch war die Quote der positiven Schnelltests in Prozent in den Monaten Januar bis Juli 2021, nach Monaten aufgeschlüsselt?
- Wie viele positive Schnelltests wurden durch einen PCR-Test widerlegt (aufgeschlüsselt pro Monat in dem unter 1) genannten Betrachtungszeitraums)?
- Welche, insbesondere medizinischen Voraussetzungen müssen ein Betreiber sowie die Mitarbeiter einer Teststelle wem und in welcher Form nachweisen?
- Unter welchen Voraussetzungen darf ein privatwirtschaftlicher Teststellenbetreiber insbesondere ohne medizinische Fachkompetenz auch seiner Mitarbeiter eine solche Stelle betreiben?
- Welche Haftungsgrundsätze gelten für den medizinischen Eingriff eines Schnelltests und inwieweit decken private Teststellenbetreiber solche Risiken über welche Form von Versicherungen ab und wer kontrolliert einen solchen Versicherungsschutz?
Oberhausen, den 20. August 2021
Wolfgang Kempkes (Fraktionsvorsitzender)
Anlage: Privates Testzentrum an der Mülheimer Straße in Oberhausen.