Nicht zuletzt aufgrund eines NRZ-Artikels vom 25. 8. 2021 („Riesen-Bärenklau an der Ruhr erreicht Wohnhäuser“) sieht sich der AfD-Kreisverband Oberhausen veranlaßt, sich erneut mit diesem Thema zu befassen. Die zuständigen Stellen wechseln von der Ignoranz des Problems Riesen-Bärenklau zu einer resignierenden Handlungsverweigerung. Eine Pressemitteilung (EN).
Rückblickend betrachtet, war die Entscheidung der AfD im Frühjahr 2020, sich der Bürgerbeschwerden anzunehmen, richtig. Nach dem Einholen und Recherchieren von Informationen erfolgte am 15. 5. 2021 im Rahmen einer Bürgerbeteiligung eine Anfrage an den Oberbürgermeister. Nach dem Ausbleiben einer Antwort erstattete W. Kempkes am 29. Mai eine Strafanzeige gegen die Stadt Oberhausen bzw. hilfsweise gegen Unbekannt.
„Ziel dieser Anzeige ist der Erhalt und die gefährdungsarme zukünftige Nutzbarkeit der Ruhrwiese als Naherholungsgebiet für die Allgemeinheit!“, erläuterte laut lokalkompass.de/oberhausen vom 2. 6. 2021 der AfD-Politiker seinerzeit.
Erfreulicherweise hat inzwischen auch der Bürgerring Oberhausen-Alstaden 1950 e.V. die Brisanz dieses Problems erkannt.
Im Ergebnis hat jene Strafanzeige bisher nicht für die Motivation des Wasser- und Schiffahrtsamtes gesorgt, sich endlich zu einer Verantwortung durch unterlassene Grundstückspflege zu bekennen. Im Gegenteil – der im NRZ-Beitrag als Experte bezeichnete Herr Bornemann stellte fest, daß seine Behörde vor den selbstverschuldeten Verhältnissen kapituliere. Die betroffenen Anwohner werden also im wahrsten Sinne des Wortes hier im Stich gelassen.
Der AfD-Kreisverband Oberhausen stellt dazu fest, daß eine flächendeckende Bekämpfung der Pflanze im freien Gelände möglich und auch wirtschaftlich vertretbar ist. Selbstverständlich kann diese Bekämpfung auch ohne den Einsatz von Herbiziden erfolgen.
Wir schlagen als erste Maßnahme die Aufstellung von Warn- und Informationstafeln für die Nutzer des Geländes vor. Weiter kann eine Lösung über die Sanierung von Teilabschnitten angegangen werden. Deren Nachhaltigkeit hängt aber von der konsequenten Vorgehensweise bei der Bodenbearbeitung und von einer den Bewuchs eindämmenden Folgenutzung durch regelmäßige Beweidung ab. Hilfestellung kann hier die Landwirtschaftskammer NRW leisten. Siehe
https://www.landwirtschaftskammer.de/landwirtschaft/pflanzenschutz/genehmigungen/herkulesstaude.htm
Die Verweigerungshaltung des Wasser- und Schiffahrtsamtes Meiderich zum Thema Riesen-Bärenklau ist unakzeptabel. Bereits jetzt ist absehbar, daß sich das Amt mit Schadensersatzforderungen der betroffenen Anlieger wird auseinandersetzen müssen. Weiterhin muß die Stadt Oberhausen im Zuge einer Gefahrenabwehr Interventionsmaßnahmen prüfen.
Oberhausen, den 27. 8. 2021
Für den AfD-Kreisverband Oberhausen
Wolfgang Kempkes (Pressereferent)
1
Jahrelange Verwahrlosung!
2
Keine Gefahren- oder Hinweisschilder!
3
Ausbreitung und Verdichtung!
4
Bereits auf der Dammkrone!
5
Noch kaum bemerkbar!
6
Grünstreifen der Straße „Am Ruhrufer!“
7
Auf dem Weg in private Gärten!