Dieses Mal verzichtete die AfD-Fraktion auf eigene Anträge und richtete stattdessen ihr Augenmerk auf einige andere, aber nicht weniger wichtige Aspekte. Ein Teilbericht. Von E. Noldus.
Der Text als pdf-Datei: 20220209b_Ratssitzung_20220207
Radfahr- oder Nahmobilität?
Im Vergleich zu den beiden vorangegangenen Ratssitzungen war das Programm des öffentlichen Sitzungsteils recht dünn. Zu Beginn behandelte der Rat die Große Anfrage der CDU-Fraktion gemäß § 6 seiner Geschäftsordnung zur Entwicklung der Radfahrmobilität in Oberhausen.
Hintergrund der Anfrage, die formal am 1. 1. 2022 [nicht: 1. 1. 2021] gestellt wurde, ist vermutlich das Nahmobilitätskonzept (Vorlage B/17/1284-01), welches im Stadtplanungsausschuß derart kritisiert worden war, daß man die Behandlung in die nächste Gremienfolge geschoben hat. Der dazu angesetzte Tagesordnungspunkt der Ratssitzung wurde ersatzlos gestrichen.
Den großen Parteien ist klar, daß die in dem Konzept propagierte Vernichtung von Parkplätzen bei den Wählern äußerst unpopulär ist. Gleichzeitig fühlen sich beide der GRÜNEN-Ideologie verpflichtet, die am liebsten alle Oberhausener zu Fußgängern und Radfahrern machen möchten, um sie dann in den ÖPNV zu zwingen.
Die Große Anfrage soll wohl die CDU mit Argumenten gegen das Nahmobilitätskonzept versorgen, um einen Teil der Maximalforderungen abzuwehren und sich dann nach einem faulen Kompromiß mit der SPD als bürgernah präsentieren zu können.
Für die AfD-Ratsfraktion war die gesamte Debatte insofern uninteressant, weil sie bereits anläßlich ihrer Vorbereitung auf die Sitzung des Stadtplanungsausschusses am 1. Februar eindeutig klar gestellt hat, daß mit ihr eine arbeitnehmerfeindliche Verkehrspolitik nicht zu machen ist.
„Creative City“ oder „Die Finanzierung des Kulturbetriebes“.
Die AfD-Fraktion meldete sich dann bei Punkt 8 [alt 9] der Tagesordnung zu Wort, als die Vorlage B/17/1533-01 („Creative City“ und Leistung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“) abgehandelt wurde.
Diese Vorlage war bereits im Kulturauschuß vorberaten und dort im Zusammenhang mit den jährlich zu bewilligenden Zuschüssen in Höhe von ca. 150.000 € für die soziokulturellen Zentren abgehandelt worden. Die Ratssitzung nahm der Stadtverordnete Noldus zum Anlaß, die verdeckte Finanzierung jener Zentren zum Thema zu machen (Anlage 1).
„Creative City“ ist ein Programm der NRW-Landesregierung zur Steuerverschwendung zugunsten von Individuen, die für den ersten Arbeitsmarkt nicht zu gebrauchen sind. Laut Vorlage dauert das Projekt von April 2022 bis März 2025 und kostet knapp 3,2 Mio. € Steuergelder, von denen Oberhausen „lediglich“ 10 Prozent bzw. 318.000 € im gesamten Förderzeitraum aufbringen muß.
Die Stadtverwaltung hat unter großem Aufwand die geplanten Projekte den Förderbedingungen des Bundesministeriums des Innern usw. (BMI) angepaßt und damit „Creative City“ gesichert.
Besonders die Dezernenten Motschull und Tsalastras haben bereits bei verschiedenen Gelegenheiten betont, welch großen Verwaltungsaufwand man betreiben muß, um Fördergelder zu bekommen. Die Verwaltung argumentiert gerne, wie auch hier in der Vorlage B/17/1533-01, mit dem geringen Eigenanteil der Stadt. Was aber gerne übersehen wird, ist die simple Tatsache, daß alle (!) Gelder Steuergelder sind, die überdies auch den nach außen hin nicht sichtbaren Verwaltungsaufwand tragen müssen. Darin sehen wir ein strukturelles Problem in der Gestaltung bzw. Finanzierung der Kommunalpolitik!
Aus der bewilligten Fördersumme werden acht Teilprojekte finanziert, von denen wir das erste hier im Wortlaut der Vorlage vorstellen:
„Teilprojekt 1: Konzept „Stadt als kreative Bühne“
In einem partizipativen Prozess sollen potentielle Funktionen von prägenden Orten (Altmarkt, Saporoshje-Platz etc.) herausgearbeitet und konkretisiert werden. Der öffentliche Raum soll kreative Bühne für künstlerische Stadtteilprojekte und kreative Projektionen werden. Darauf aufbauend werden Schritte zur Attraktivierung, Steigerung der Aufenthaltsqualität und Belebung erarbeitet.“
In diesem Stil, den man erst dann vollkommen beherrscht, wenn man jahrelang hartnäckig an den Bedürfnissen des ersten Arbeitsmarktes vorbeistudiert hat, geht es weiter. Teilprojekt 8 ist eine „Image-Kampagne Neue Alte Mitte“, welche zum Ziel hat, für die Innenstadt als Problemzone Nummer 1 in Umfragen „ein neues Narrativ zu entwickeln und der negativen Wahrnehmung etwas entgegenzusetzen, um die positiven Impulse und Entwicklungen deutlich zu machen.“
Die AfD-Fraktion ist der Meinung, daß die Stadtverwaltung aufhören sollte, sich mit Projekten wie „Creative City“ zu befassen und stattdessen alle Anstrengungen darauf richten sollte, Arbeitsplätze zu schaffen oder wenigstens zu erhalten. Ohne Kaufkraft keine Marktstraße – Narativ hin oder her.
Zu den Förderbedingungen gehört es, daß alle Teilprojekte öffentlich ausgeschrieben werden müssen. Die Kunst des Kulturdezernats besteht nun darin, die Ausschreibungen so zu formulieren, daß einerseits den Vorschriften Genüge getan wird, andererseits aber die Berücksichtigung allein von Oberhausener Vereinen usw. gewährleistet ist.
Als der Stadtverordnete Noldus seine Rede beendet hatte, meldete sich der Kulturdezernent daher zu Wort und betonte den unangreifbaren Charakter der Ausschreibungen. Es sei falsch, zu behaupten, nur Oberhausener würden berücksichtigt. Vielmehr würde man bei den Ausschreibungen die besondere und intime Kenntnis der Oberhausener Verhältnisse herausstellen.
Der Kulturdezernent erläuterte dieses Konzept eingehend, wie er dieses auch im Kulturausschuß bereits getan hatte. Nach dem Ende der Rede bedankte sich Herr Noldus für die ausführlichen Erläuterungen in der Sache. Es sei nun für jeden einsichtig, daß diese Erläuterungen genau das bekräftigten, was er – Herr Noldus – in seiner Rede zum Ausdruck gebracht habe: Die Gelder würden in Oberhausen bleiben.
Daraufhin merkte der Dezernent Motschull an, er würde für die Verwaltung, dafür einstehen, daß die Ausschreibungen rechtskonform erfolgten. Herr Noldus erwiderte, niemand habe die Rechtskonformität der Ausschreibungen angezweifelt.
Herr Noldus hatte bereits in der Sitzung des Kulturausschusses am 26. Januar bemängelt, daß aus dem Antrag der soziokulturellen Zentren zur Gewährung von ca. 150.000 € nicht hervorging, welche natürliche Person in welcher Funktion für den jeweiligen Antragsteller unterschrieben hatte.
Damals wie nun auch im Rat versprach der Kulturdezernent, er werde die geforderten Angaben nachreichen. Im Kulturausschuß hatte er diesbezüglich noch angemerkt, alle Personen seien dem Kulturbüro bestens bekannt. Wir haben keinen Anlaß, am Wahrheitsgehalt dieser Aussage zu zweifeln.
Einer der Antragsteller, KiTeV „Kultur im Turm“ versichert auf seiner Internetseite:
„KiTeV erhält keinerlei öffentliche institutionelle Grundförderung und ist auf Spenden angewiesen.“
Laut Vorlage B/17/1528-01 erhält KiTeV für das laufende Jahr 21191 €. Diese Zahlungen laufen seit dem Jahre 2017 durchgehend.
Neben der regulären Finanzierung der soziokulturellen Zentren werden diese verdeckt durch Projekte wie „Creative City“ auf Kosten der Steuerzahler unterstützt. Zusätzlich haben die Zentren dann noch die Möglichkeit, durch ihre Lobbyisten in den Parteien Einzelanträge zu veranlassen. Diese werden dann im Kulturausschuß beschlossen, bis der Etat, der dem Kulturausschuß für diese freie Förderung zu Beginn des Haushaltsjahres bewilligt worden ist, ausgeschöpft ist.
Wie schnell man 366.000 € bewilligt oder das Problem der Kontrolle.
Unter Punkt 12 nahm der Stadtverordnete Noldus zur Vorlage B/17/1607-01 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ Stellung (siehe Anlage 2).
Die Vorlage zeichnete sich durch folgende bemerkenswerte Merkmale aus:
- Ausgaben in Höhe von 366.000 €.
- Ungenügende Aufschlüsselung der Ausgaben (beispielhafter Auszug):„Darüber hinaus sind im Jahr 2021 Aufwände für die Bewältigung der Corona-Pandemie in Höhe von rund 239.350 EUR über diesen Deckungsring abgewickelt worden. Hierüber wurden beispielsweise LTE Router inkl. Verträgen für Schulen bereitgestellt, Impf- und Teststationen ausgestattet und Lizenzen für erweiterte Teleheimarbeitskapazitäten beschafft. Die Mehrkosten werden über den Auftrag 440001020301 – Pandemie im Haushalt 2021 isoliert.Des Weiteren hat bereits eine überplanmäßige Mittelbereitstellung für Aufwendungen in Höhe von 142.581 EUR für das Förderprogramm zur digitalen Ausstattung des Gesundheitsamtes im Rahmen der Pandemie stattgefunden.“
- Die bereits erfolgte Freigabe der Mittel durch den Stadtkämmerer nach § 9 der Haushaltssatzung, was allerdings einen Verzicht auf eine Vorberatung durch die Fachausschüsse bedeutete.
Der Stadtverordnete Noldus richtete seine Kritik auf die beiden großen Ratsfraktionen, um dadurch auf ein strukturelles Problem aufmerksam zu machen: CDU und SPD stehen die größten Ressourcen zur Verfügung und sind überdies durch ihre Dezernenten bzw. sonstige parteinahe Stadtbedienstete besonders eng mit der Stadtverwaltung verflochten.
Das wäre dann kein Problem, wenn beide Fraktionen die ihnen gebotenen Möglichkeiten nutzten und tatsächlich ein Interesse an der Ausübung ihrer sachlich gebotenen Kontrollfunktion hätten.
Nicht zuletzt deshalb verdeutlichte Herr Noldus durch wörtliches Zitieren der im Hauptausschuß am 31. Januar erfolgten kompletten „Vorberatung“ dieser Vorlage durch den Oberbürgermeister seine Kritik:
„Wortmeldungen? Sehe ich keine.
Wir beraten vor.
Wer ist gegen die Vorlage? AfD!
Wer enthält sich? Sehe ich nicht.
Dann haben wir gegen die Stimme der AfD mit großer Mehrheit vorberaten.“
Dezernent Jehn meldete sich zu Wort und legte unter Berufung auf die Begründung in der Vorlage dar, daß die Höhe der Ausgaben mitnichten 366.000 € betrügen und schien die Rede überdies als einen Angriff auf die Integrität der Verwaltung aufzufassen.
Herr Noldus bekräftigte seine Kritik, daß die beiden großen Fraktionen ihre Kontrollfunktionen nicht ausübten und betonte, er sei möglicherweise falsch verstanden worden. Er habe keinesfalls die Korrektheit der Verwaltung anzweifeln wollen und bedauerte es, sollte er diesen Eindruck ungewollt vermittelt haben.
Der Oberbürgermeister warf ein, er verstehe nicht, warum die „Vorberatung“ vorgetragen worden sei. Man hätte im Haupt- und Finanzausschuß die Fragen stellen können, anstatt sich hier darüber zu beklagen, diese Fragen dort nicht gestellt zu haben.
Herr Noldus bedankte sich für den Hinweis. Kleine Fraktionen wie beispielsweise auch LINKE, FDP oder BOB seien personell nicht in der Lage, in allen Bereichen gleichmäßig zu arbeiten. Es gehe ihm darum aufzuzeigen, wie man mit Ausgaben in Höhe von 366.000 € umgeht. Das wollte er an diesem Beispiel demonstriert haben.
Der Oberbürgermeister fragte Herrn Noldus, ob dieser wisse, wieviel Geld die AfD-Fraktion bekomme; er könne ja den anwesenden Herrn Szymaniak fragen [die WAZ hatte kurz zuvor eine Aufstellung der Fraktionsgelder und Entschädigungen veröffentlicht]. Daraufhin antwortete Herr Noldus, der Oberbürgermeister möge bitte bei SPD und CDU damit anfangen.
Kleiner Exkurs zum Verhältnis von Politik und Verwaltung.
Es gibt, allgemein gesprochen, ein Problem, welches bei Gelegenheit eine eigene Erörterung verdiente: Es geht um das Spannungsverhältnis zwischen Verwaltung und Stadtrat.
Die Verwaltung betreibt ihr Geschäft sozusagen hauptberuflich. Ohne Zweifel besteht ein Wissensvorsprung gegenüber dem Großteil der Ratspolitiker, den die Verwaltung auf verschiedene Arten nutzt:
- Bei der Erarbeitung von Sachstandsberichten und anschließenden Handlungsempfehlungen kann sie unter Berufung auf juristische (z. B. Landesgesetze) oder technische (z. B. Baunormen) Sachverhalte die Hauptrichtung der Debatte bestimmen (siehe auch die impliziten Vorgaben im aktuellen Nahmobilitätskonzept).
- Die Komplexität einer Materie erschwert die Kontrolle des Planungsfortschritts (Beispiel: Europahaus) sowohl für den Rat als auch für die Verwaltung.
- Herbeiführung unmittelbarer Entscheidungen des Rates ohne vorherige Beratung in den Ausschüssen unter Berufung auf unabweisbare Sachzwänge.
Der letzte Vorgang ist unmittelbar durch den Wortlaut des Beschlußvorschlages in der Vorlage ersichtlich; und Klagen darüber sind bisher von fast allen Fraktionen vorgebracht worden. Das fraktionsübergreifend vorgetragene Hauptargument lautet, durch dieses Verfahren vermag der Stadtrat seine Kontrollfunktion nicht auszuüben.
Es geht nicht darum, „der Verwaltung“ von vornherein unlautere Absichten zu unterstellen. Die Ausgaben der Vorlage B/17/1607-01 mögen sachlich gerechtfertigt und juristisch einwandfrei sein. Das enthebt aber die maßgeblichen Fraktionen – SPD und CDU – nicht von ihren Pflichten der Prüfung des Verwaltungshandelns.
Es ist also allein aus dieser Perspektive nach Meinung der AfD-Ratsfraktion schlicht verantwortungslos, wie sorglos mit 366.000 € Steuergeldern umgegangen wird.
Der versenkte Antrag oder eine praktische Lektion in Verwaltungsrecht.
Eine interessante Konstellation ergab sich beim Tagesordnungspunkt 21.3 Antrag A/17/1584-01 zur Aufstellung eines Gedenksteins aus Anlaß der Gründung der Bürgermeisterei Oberhausen am 1. Februar 1862.
Ursprünglich stammte dieser AfD-Antrag aus der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, mußte dann aber auch formal durch die Ratsfraktion gestellt werden. Erstens ist die Bezirksvertretung nach der Zuständigkeitsordnung der Stadt nicht für Denkmäler zuständig; sie kann dieserhalb nur „angehört“ werden.
Für deren Errichtung ist der Stadtplanungs- und Mobilitätsausschuß als Beschlußgremium zuständig, nicht der Stadtrat. Da die Gremienfolge, also die Folge der einer Ratssitzung vorgeschalteten Fachausschüsse, in der Verwaltungsgliederung von den Bezirksvertretungen abgetrennt ist, mußte die Antragstellung durch die Ratsfraktion fristgerecht nachgereicht werden.
In der Regel ist der Stadtrat das beschließende Gremium. Dann können die Fachausschüsse durch eine „Kenntnisnahme“ (bei den Bezirksvertretungen: „Anhörung“) formal vom erfolgten Ratsbeschluß in Kenntnis gesetzt werden.
Der Antragsteller ist in der Wahl der Ausschüsse, in denen sein Antrag „vorberaten“ wird, relativ frei und muß nur bei der Wahl des beschließenden Gremiums die Zuständigkeitsordnung genau beachten. Eine Vorberatung ist regelmäßig mit einer Abstimmung verbunden, es sei denn, eine Fraktion meldet „Beratungsbedarf“ an. Dann erfolgt nach einer allgemeinen Übereinkunft, die aber nicht auf einer verwaltungsrechtlichen Vorschrift beruht, eine Vorberatung ohne Votum. Das Recht des einzelnen Mandatsträgers, sich zur Vorlage zu äußern, bleibt davon unberührt.
Zwischen „Kenntnisnahme“ (für Bezirksvertretungen: „Anhörungen“) und „Vorberatung“ besteht also nur der eine Unterschied, daß letztere mit einer Abstimmung verbunden ist. Das ist insofern sinnvoll, als sich dadurch das Abstimmungsverhalten im Rat ankündigt und der bzw. die Antragsteller noch die Möglichkeiten haben, bis zur Ratssitzung durch Kompromisse Mehrheiten zu organisieren.
Bisher hatte der AfD-Antrag A/17-1584-01 zum Gedenkstein, wie üblich, die Vorberatung im Kulturausschuß mit negativem Erfolg durchlaufen und im Stadtplanungsausschuß das Zeitliche gesegnet. War damit auch die Kenntnisnahme im Rat erledigt?
Vordergründig ja, denn eine Kenntnisnahme setzt doch wohl einen existierenden – beschlossenen – Antrag voraus. Aus Verwaltungssicht allerdings steht der Wunsch des Antragsstellers, soweit dieser sich mit den Vorschriften vereinbaren läßt, im Vordergrund. Daher die relative Freiheit in der Auswahl der Ausschüsse bei Vorberatung – und Kenntnisnahme! Ferner ist zum Zeitpunkt der Antragstellung – theoretisch – jeder Ausgang bei der Beschlußfassung möglich.
Im Falle des AfD-Antrages war der Wunsch des Antragstellers vorrangig zu berücksichtigen, den Rat vom eigenen Antrag in Kenntnis zu setzen. Demgegenüber ist das Resultat der vorangegangenen Beschlußfassung (hier: im Statdtplanungsausschuß am 1. Februar) nachrangig. Innerhalb dieser Grundannahmen ist der tatsächliche Ablauf in der Ratssitzung – Kenntnisnahme eines im Stadtplanungsausschuß abgelehnten Antrages – also logisch begründbar.
Die als Anlage 3 beigefügte Rede ist, den Umständen Rechnung tragend, entsprechend kurz gehalten. Die Alternative wäre gewesen, den bereits abgelehnten Antrag zurückzuziehen, aber dazu bestand keine Veranlassung, da das Interesse an der Kenntnisnahme durch den Rat im Vordergrund stand.
Anlage 1:
Stellungnahme des Stadtverordneten Noldus zur Vorlage B/17/1533-01 „Creative City“ und zur Leistung von außerplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Der Name „Creative City“ ist gut gewählt, denn kreativ ist allein die verdeckte Finanzierung linker Subkultur.
Im Kulturausschuß ist am 26. Januar entschieden worden, den soziokulturellen Zentren 150.000 € zukommen zu lassen.
Aus dem eingereichten Antrag war nicht ersichtlich, welche natürliche Person in welcher Funktion unterschrieben hatte.
Der Kulturdezernent hat [am 26. Januar] zugesichert, daß der Antrag in leserlicher Form nachgereicht werde. Das ist bisher nicht erfolgt.
Der Antragsteller KiTeV „Kultur im Turm“ versichert auf seiner Internetseite:
„KiTeV erhält keinerlei öffentliche institutionelle Grundförderung und ist auf Spenden angewiesen.“
28.000 € [tatsächlich: 21191 €] für KiTeV sind also nichts!
Mit der Vorlage „Creative City“ sollen nach Aussage des Kulturdezernenten alle soziokulturellen Zentren gefördert werden.
Formal müssen alle Teilprojekte ausgeschrieben werden. Alle Ausschreibungen werden so erfolgen, daß nur Oberhausener Einrichtungen den Zuschlag bekommen werden.
Das Bemerkenswerteste ist nun, daß der Kulturdezernent direkt danach erläuterte, wie kompliziert die Antragstellung zu Fördermitteln sei.
Es wird hier ein erheblicher Verwaltungsaufwand betrieben.
Zusammen mit der offenen und verdeckten Finanzierung linker Subkultur [bedeutet das] eine erhebliche Belastung des Steuerzahlers.
Dieser Verschwendung von Steuergeldern zu Gunsten einer linken Pseudokultur wird die AfD nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen.“
Anlage 2:
Stellungnahme des Stadtverordneten Noldus zur Vorlage B/17/1607-01 Zustimmung zur Leistung von überplanmäßigen Haushaltsmitteln im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Ich nehme diese Vorlage zum Anlaß für einige kurze, aber grundsätzliche Anmerkungen.
Wir reden hier über eine Ausgabe von 360.000 €. Wofür wird das Geld ausgegeben?
In der Begründung heißt es lapidar: „Anschaffung Hardware u. a.“ Im Begründungstext folgen einige Anmerkungen allgemeiner Natur, ohne genaue Zahlen zu nennen, ohne genaue Gliederung.
Die Vorlage ist im Haupt- und Finanzausschuß am 31. Januar wie folgt vorberaten worden:
‚Wortmeldungen? Sehe ich keine.
Wir beraten vor.
Wer ist gegen die Vorlage? AfD!
Wer enthält sich? Sehe ich nicht.
Dann haben wir gegen die Stimme der AfD mit großer Mehrheit vorberaten.‘
Warum lese ich das vor?
Gerade SPD und CDU sind mit der Stadtverwaltung personell besonders eng verflochten.
Die oben zitierte Vorberatung über 366.000 € zeigt:
Die Ratsfraktionen der beiden großen Parteien kommen ihrer Verantwortung nicht nach.
Diese Verantwortung ist um so größer, je mehr Wähler man repräsentiert.
Wir jedenfalls können die Plausibilität der Ausgaben [anhand der Vorlage] daher nicht überprüfen. Und Sie, meine Damen und Herren von SPD und CDU, wollen diese Ausgaben nicht überprüfen.
Sie kommen Ihrer Verantwortung, das Verwaltungshandeln im Sinne ihrer eigenen Wähler, den Steuerzahlern, zu überprüfen, nicht nach!
Die AfD wird daher dieser Vorlage nicht zustimmen.
Ich danke Ihnen!“
Anlage 3:
Rede des Stadtverordneten Noldus zum Antrag A/17/1584-01: Aufstellung eines Gedenksteins aus Anlaß der Gründung der Gemeinde Oberhausen im Jahre 1862.
„Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren!
Sie finden mich an dieser Stelle etwas ratlos, denn dieser Antrag ist im Stadtplanungsausschuß, wie Sie bereits gehört haben, abgelehnt worden. Warum dann aber eine Kenntnisnahme an dieser Stelle?
In diesem Antrag geht es um ein Denkmal, welches an die Gründung der Bürgermeisterei Oberhausen am 1. Februar 1862 erinnert. Es handelt sich hier also lediglich um ein Datum, welches für die Stadtgeschichte wichtig ist.
Ist damit ein bestimmtes Geschichtsbild verbunden? Nein!
Wird damit irgendjemand beleidigt oder ausgeschlossen aus der Erinnerungskultur? Nein!
Seit der Rede des Herrn Real zum AfD-Antrag „Kinderfeuerwehr“ wissen wir ja offiziell, gewissermaßen ex cathedra, was wir alle, aber auch wirklich alle, schon lange wußten:
AfD-Anträge werden abgelehnt. Immer, überall, ohne jede Debatte!
Und auch dieser Antrag wurde abgelehnt; wie immer, ohne jede Debatte.
Wir legen diesen Antrag dem Rat rein formal zur Kenntnisnahme vor. Ich bin gewissermaßen in den Untiefen des Verwaltungsrechts aufgelaufen.
Wir überlassen es den Bürgerinnen und Bürgern, wie sie den Umgang mit AfD-Anträgen beurteilen.
Ich danke Ihnen!“