Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/1783-01 vom 1. 3. 2022 von H. Mumm.
Betr.: Talent Kolleg / Externe Leistungen.
Antwort der Stadtverwaltung vom 7. 4. 2022 K/17/1883-01.
Der Text als pdf-Datei: 20220416_K_17_1883-01
In der 3. Kenntnisnahme der vom Stadtkämmerer gemäß § 83 (2) Satz 1 GO NRW bewilligten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen des Jahres 2021 mit der Drucksachen-Nr. M/17/1403-01 wird in der Anlage unter der laufenden Nr. 18 eine Ausgabe in Höhe von 19.340 € ausgewiesen und deren Unabweisbarkeit wie folgt begründet (Auszug):
„Zum 01.01.2022 sollte in Oberhausen ein Talent Kolleg an den Start gehen. Ziel eines Talent Kollegs war es, Schülerinnen und Schüler in einem auf die Jahre 2021-2025 angelegten Programm beim Übergang von der Schule in Studium und Ausbildung besonders zu fördern. Die Stadt Oberhausen sollte in der Vorbereitungsphase durch einen externen Coach beraten und unterstützt werden. Die Prozessbegleitung sollte an 10 Tagen in 2021 stattfinden. Laut dem vorliegenden Angebot betrug der Tagessatz 1.904,00 EUR (1.600,00 EUR zzgl. Mehrwertsteuer). Außerdem fielen Fahrtkosten in Höhe von ca. 300,00 EUR an. Im Haushalt 2021 standen hierfür unter dem Auftrag 330003010909- Talent Kolleg keine Mittel zur Verfügung. Die Mittel in Höhe von 19.304,00 EUR waren außerplanmäßig zu beantragen.“
Aus dieser Begründung ergeben sich folgende Fragen:
Frage 1:
Wie viele Angebote lagen für die Ausschreibung (bitte den Wortlaut) vor und wer war für die Erteilung des Zuschlages an wen verantwortlich?
Antwort:
er beantragte außerplanmäßige Bedarf i.H. v. 19.304,00 € wurde für 2021 als Planansatz zur Verwendung von Beratungsleistungen zur Vorbereitung der TalentKolleg Aufbauphase kalkulatorisch angesetzt.
Der Entschluss Herrn Dr. Meetz als externen Berater / Coach zu beauftragen ergab sich aus der Gestellung seiner vorherigen Position, als Leiter des TalentKollegs Ruhr in Herne und seinem vielfältigen Profil: NLP Master Coach nach DVNLP Systemisches Coaching und Organisationsentwicklung (u. a. Prof. Dr. F. B. Simon, Prof. Dr. R. Zech), Prozess- und embodimentfokussierte, Psychologie – PEP (Dr. Michael Bohne), vielfältige Publikationen in der Schulentwicklungs- und Bildungsforschung, Promotion im Bereich der Bildungsforschung und Personalentwicklung, Erstes und zweites Staatsexamen für das Lehramt an Berufskollegs, Studium der Wirtschaftswissenschaften, Sport, Erziehungswissenschaft und Anglistik.
Herr Dr. Meetz war in den Anfängen der Talentförderung auf Landesebene beteiligt (Curriculare Umsetzung der TalentWerkstätten, TalentMetropole Ruhr).
Das in 2015 gegründete TalentKolleg Ruhr in Herne gilt als erstes in NRW und Herr Dr. Meetz wurde von Seiten des Ministeriums für Schule und Bildung (MSB) extra als Lehrperson freigestellt um die Schlüsselposition der Leitung des TalentKolleg übernehmen zu können.
Daraus begründet sich, warum der Zuschlag an Herrn Dr. Meetz fiel, er war zum Zeitpunkt der Anfrage konkurrenzlos.
Frage 2:
Für den Tagessatz in Höhe von 1904 € (1600 € plus Mehrwertsteuer) brachte der externe Coach wann welche einzelnen Leistungen mit welchem Zeitaufwand pro Tag?
Antwort:
In der Verausgabung der Mittel wurden vom Planansatz 2021, i.H.v. 19.304,00 € in Summe 0€ verbraucht. Die erbrachten Leistungen aus 2021 von Herrn Dr. Meetz wurden seinerseits nicht abgerechnet. Dies hat den Hintergrund, dass Herrn Dr. Meetz bekannt war, dass wir als Stadt Oberhausen lediglich im Anbahnungsprozess der Vertragsverhandlung mit dem MSB und der Hochschule Ruhr-West (HRW) waren. Zum damaligen Zeitpunkt lag kein Vertragsentwurf vor.
Frage 3:
Welches waren die besonderen, für die Beratungsleistungen notwendigen Kompetenzen, die vom Personal der Stadtverwaltung nicht beigebracht werden konnten?
Antwort:
Siehe Antwort zu Frage 1. Bisher ist Herr Dr. Meetz einzigartig im Rahmen seiner ehemaligen Position als Leitung des TalentKollegs in Herne. Neben dem in Antwort 1 deklarierten Berufsprofil und seinen Tätigkeiten und Wissen aus der Talentförderung konnte Herr Dr. Meetz wichtige konzeptionelle Vorarbeiten in der Zusammenarbeit für die Stadt Oberhausen leisten. In Aufbau, Struktur, Steuerung und Inhalt gibt es seitens des MSB keine „Blaupause“ für andere TalentKollegs, jede Körperschaft die sich dazu entschließt, ein eigenes TalentKolleg zu eröffnen und nicht der Westfälischen Hochschule angehört, muss alle Bereiche selbst strukturell, organisatorisch und inhaltlich konzeptionieren. Daher war es naheliegend einen ehemaligen Praktiker als Berater zu beauftragen.
Frage 4:
Durch wen wurden die durch den Coach erbrachten Leistungen dokumentiert und einer nachträglichen Qualitätskontrolle unterzogen?
Antwort:
Seine Leistungen dokumentieren sich in Niederschriften und Konzeptionsgrundlagen und wurden bei kleinen Hilfestellungen fernmündlich erbracht. Eine Qualitätskontrolle erfolgt im Rahmen der Fördermittelabrechnungen seitens des MSB.