Kleine Anfrage der AfD-Ratsfraktion nach § 7 der Geschäftsordnung des Rates als Nr. K/17/1805-01 vom 6. 3. 2022 von E. Noldus.
Betr.: Mittelverwendung betr. B/17/1528-01 (soziokulturelle Zentren).
Antwort der Stadtverwaltung vom 25. 3. 2022 K/17/1875-01.
Der Text als pdf-Datei: 20220418_K_17_1875-01
In der Vorlage B//17/1528-01 beantragten sechs soziokulturelle Zentren (Ruhrwerkstatt, AWO, KiTeV Kultur im Turm e. V., Fabrik K14, Druckluft und SoVAt e.V. Zentrum Altenberg) insgesamt knapp 148.000 €. Der undatierte Antrag ist von den Mitgliedern des Arbeitskreises Soziokultur gestellt worden (siehe Anlage 1).
In der Sitzung des Kulturausschusses vom 26. 1. 2022 und auch in der Ratssitzung vom 7. 2. 2022 hat der Kulturdezernent erklärt, die Namen der Unterzeichner und deren Funktion nachreichen zu wollen.
Frage 1:
Welche natürlichen Personen haben in welcher Funktion bei der jeweiligen Vereinigung den beigefügten Antrag unterschrieben?
Antwort:
Folgende Personen haben den Antrag unterschrieben:
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Arbeiterwohlfahrt Kreisverband Oberhausen e.V.: Thomas Heipcke [Bereichsleitung].
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Fabrik K14 Verein zur Förderung politischer Bildung e.V.: Magret Hammen-Schlünzen [Vorstandsmitglied].
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Druckluft e.V. Verein zur Förderung unabhängiger Jugendeinrichtungen: Lisa Katzensteiner [Leitung Offene Jugendarbeit; Vorstand].
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SoVAt e.V. (Zentrum Altenberg): Uwe Cotta [Vorstandsmitglied].
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RUHRWERKSTATT Kultur-Arbeit im Revier e.V.: Jürgen Cotta [Kultur- und Programmbeauftragter].
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Kultur im Turm e.V.: Christoph Stark [Vorstand] (i.A. Markus Kötting).
Frage 2:
Der Verein KiTeV gehört zu den Antragstellern, behauptete aber auf seiner Internetseite zum Zeitpunkt der Antragstellung (siehe Anlage 2):
„KiTeV erhält keinerlei öffentliche institutionelle Grundförderung und ist daher auf Spenden angewiesen.“
Wie läßt sich diese Aussage mit der Tatsache in Übereinstimmung bringen, daß KiTeV seit 2017 zum Kreis der Antragsteller der Vorlage B/17/1528-01 gehört bzw. wie ist der Begriff der „öffentlichen institutionellen Grundförderung“ zu verstehen?
Antwort:
Die soziokulturellen Zentren pflegen ihre social media Auftritte eigenverantwortlich. Die Stadt hat auf Inhalte oder Layout keinerlei Zugriff.
Frage 3:
Die in der Vorlage B/17/1528-01 beantragten und durch den Kulturausschuß am 26. 1. 2022 bewilligten Gelder (einstimmig ohne Enthaltung gegen die Stimme der AfD) sind laut Auskunft des Kulturdezernenten in der genannten Sitzung zur Abdeckung von Personalkosten, Mieten usw. gedacht; also getrennt von Mitteln der freien Kulturförderung in Form von Einzelanträgen. Der Kulturdezernent hat ebenfalls erklärt, die Antragsteller würden der Stadt jährlich Rechenschaft ablegen.
Welche Stellen in der Stadtverwaltung nehmen die Rechenschaftsberichte der Antragsteller entgegen und wie erfolgt die Prüfung der in den Rechenschaftsberichten gemachten Angaben?
Antwort:
Der Verwendungsnachweis wird bei der bewilligenden Stelle (Kulturbüro) vorgelegt. Es wird alljährlich die inhaltliche und zahlenmäßige Verwendung der Mittel geprüft. Die einzelnen Belege/Rechnungen stehen dem Kulturbüro jederzeit in dem jeweiligen soziokulturellen Zentrum zur Einsicht zur Verfügung.
Frage 4:
Können Stadtverordnete diese Rechenschaftsberichte im Rahmen der Akteneinsicht gemäß § 55 GO NRW einsehen?
Antwort:
Die Rechenschaftsberichte können nach §55 GO NRW eingesehen werden, sofern die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Frage 5:
SoVAt e.V. ist eine Art Dachverband mehrerer Vereine oder Vereinigungen. Welche Vereine oder Vereinigungen gehören SoVAt e.V. an, welche der SoVAt e.V. gewährten Fördermittel werden an die angeschlossenen Vereine und Vereinigungen weitergereicht und in welcher Form legen diese ihrerseits Rechenschaft über die Verwendung von Fördermitteln (immer bezogen auf die Fördermittel der Vorlage B/17/1528-01) ab?
Antwort:
Unter dem Link https://www.zentrumaltenberg.de/ueber-uns/vereine sind alle Vereine zu finden, die sich zu SOVAT e.V. zusammen geschlossen haben. SOVAT e.V. rechnet über den Programmkostenzuschuss lediglich für die soziokulturelle Arbeit ab. Disco oder sonstige Veranstaltungen sind davon streng getrennt. Sämtliche Belege liegen bei SOVAT e.V. zur Einsichtnahme vor. Dies wird mit dem Verwendungsnachweis bzw. der Aufstellung über die Mittelverwendung ausdrücklich bestätigt. Die Abrechnung des Zuschusses über die in der Anfrage genannten Vorlage ist aufgrund der Corona-Lage erst nach Ende des Jahres 2022 vorzulegen.
(Anlagen).
Anlage 1:
Undatierter Antrag der soziokulturellen Zentren über 148.000 € (B/17/1528-01).
Anlage 2:
Internetseite von KiTeV, Stand 26. 1. 2022: „… keinerlei öffentliche Grundförderung…“