Pressemitteilung des Direktkandidaten Wolfgang Kempkes im Wahlkreis 56 (Oberhausen I) zur NRW-Landtagswahl.

Bezug: https://www.facebook.com/408124612663103/posts/2318692798272932/ 

Der Text als pdf-Datei. 20220404b_PM_Podiumsdiskussionen

„Zunächst einmal stelle ich fest, daß nicht die(!) Oberhausener Landtagskandidaten eine solche Veranstaltung mit meiner Teilnahme ablehnen, denn eine Meinungsäußerung der Kandidaten aller (!) zur Wahl antretenden Oberhausener Parteien wird im zu Grunde liegenden Beitrag nicht thematisiert.

Weiterhin widmet sich die „Absichtserklärung“ der benannten Kandidaten einer zukünftigen abstrakten Situation, deren Eintreten insbesondere auch aufgrund der Coronapolitik nicht zwingend als gegeben erscheint. Die Entscheidung, Podiumsdiskussionen überhaupt stattfinden zu lassen und wenn ja, unter welchen Bedingungen, trifft also der Veranstalter unter Beachtung rechtlicher Vorgaben und eben nicht der eventuell geladene Gast.

Die benannten Kandidaten gehen davon aus, selbst zu einer solchen Podiumsdiskussion dann eingeladen zu werden. Daß auch hier der Veranstalter entscheidet, wird über diese nur scheinbare Erklärung völlig ausgeblendet.

Wem hier welche Rolle innerhalb einer Veranstaltung zugesprochen und zugebilligt wird, scheint sich, bezogen auf das Verhältnis potenzieller Gast zum Veranstalter, durch dieses indirekte Diktat zu zeigen.

Die scheinbare Einigkeit der Kandidaten der etablierten Parteien wird dann zumindest sich teilweise auflösen, wenn ein Veranstalter das Hoheitsrecht über seine Gästeliste konsequent verteidigen wird und eine der Erklärung widersprechende Einladung ausspricht.

Selbstverständlich muss sich ein Veranstalter mit einer bereits im Vorfeld formulierten Drohkulisse etablierter Politik auseinandersetzen, denn bei konsequenter Abwehrreaktion eines solchen Vorstoßes unterliegt seine Veranstaltung dem Risiko nicht in geplanter Weise stattfinden zu können. Die Entscheidung nun konzeptionell darauf eventuell reagieren zu müssen, wird also erzwungen.

In demokratischen Gesellschaften stehen Zwangsmaßnahmen immer in einem Abwägungsverhältnis zu individuellen Freiheitsrechten. Hier im speziellen Fall wird der drohende Souveränitätsverlust des Veranstalters bei erfolgreicher Durchsetzung durch etablierte Politik dadurch gekennzeichnet, daß er sich selbst auf die Rolle des Rahmenschaffenden für die Selbstinszenierung der Altparteien reduziert.

Als Direktkandidat für den Wahlkreis 56 (Oberhausen I) stehe ich selbstverständlich für Gespräche und Diskussionen gerne zur Verfügung. Jedoch maße ich mir nicht an, potentiellen Veranstaltern die mich einladen wollen, direkt oder indirekt Auflagen zu diktieren, insbesondere in Bezug auf weitere Veranstaltungsteilnehmer.“

Oberhausen, den 4. 4. 2022

Wolfgang Kempkes